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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.03, Heft 06 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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3. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. Mai 2007 Nr. 6

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

ÖFFENT LICHE BEKANNT MACHUNGEN

Beschlüsse der 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.4.2007 S. 2 Wiederholung Beschluss-Nr. 01/2003 vom 25.11.2003 zur Zulässigkeit

von Tonbandaufzeichnungen für die Anfertigung von Niederschriften der Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und

der weiteren Ausschüsse S. 2

Rechenschaftsbericht u. Jahresrechnung zum HH-Jahr 2006 –

Beratung und Beschluss über die Annahme durch die GV S. 2 Beschluss zur Berufung eines stellvertretenden Mitglieds für die

Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes S. 2 Diskussion zur vorzeitigen Beendigung der bestehenden Wegenut-

zungsverträge mit der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH und zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Versorgung mit Erdgas mit einer Laufzeit von 20 Jahren S. 2 Antrag auf Neuregelung der Grundstücksbezeichnungen "Am Bahn-

hof" im Ortsteil Schönwalde-Dorf S. 2

Beschluss zu Holzvergaserheizung Turnhallenneubau S. 2 Außerplanmäßige Ausgabe für FF in den Ortsteilen auf der Haushalts-

stelle 1300.9400 S. 3

Beschluss zum Ausbau der Brandenburgischen Straße, OT Schön-

walde-Siedlung S. 3

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe zur behindertengerechten Anpassung der Kreuzung Brieselanger Straße/ Chausseestr. im OT

Pausin S. 3

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe zum Gehwegbau OT

Grünefeld S. 3

Beschluss zu Förderprogramm für Vereine S. 4

Vertrag für die Änderung von Gemeindegrenzen gem. § 9 Abs. 2 GO S. 7 Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG - Sonde-

rungsplan Nr. 5/07 S. 11

Bekanntmachung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien besetzt die Stelle einer/eines

Gemeindearbeiterin/Gemeindarbeiters S. 14

Amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung S. 14

Sonstige Mitteilungen

Gemeinsame Pressemitteilung zur Bürgerumfrage in der Gemeinde Schönwalde-Glien zu Kommunikationsmitteln S. 14

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, W ansdorf

Impressum:

He rausge be r: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien T elefon: (0 33 22) 24 84-0, T elefax: (0 33 22) 24 84-40, www.schoenwalde-glien.de, hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Re daktion: Kurt Hartley, Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindever- waltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der P ortokosten zu beziehen.

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- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 01 I/2003/2007

Wiederholung Beschluss-Nr. 01/2003 vom 25.11.2003 zur Zulässigkeit von Tonbandaufzeichnungen für die Anfertigung von Niederschriften der Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und der weiteren Ausschüsse

Zur Anfertigung von Niederschriften der Sitzungen der Gemeinde- vertretung und des Hauptausschusses stimmen wir Tonbandauf- zeichnungen zu. Jedem Gemeindevertreter wird das Recht einge- räumt, in der jeweiligen Sitzung der Aufzeichnung insgesamt oder bezogen auf seine eigenen Redebeiträge zu widersprechen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 56/2007

Rechenschaftsbericht u. Jahresrechnung zum HH-Jahr 2006 – Beratung und Beschluss über die Annahme durch die GV (Die Unterlagen w urden den GemeindevertreterInnen u. Ortsbürgermeistern bereits mit Schreiben vom 21. Februar 2007 gereicht.)

Die Gemeindevertretung nimmt die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 59/2007

Beschluss zur Berufung eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Für die Wahrung der Mitgliedsrechte der Gemeinde Schönwalde- Glien im Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkananl-Havellseen“ durch den bestellten Vertre- ter, Herrn Bodo Oehme, wird für dessen Verhinderungsfall als stellvertretendes Mitglied

Frau Margitte Walter, Kämmerin Anschrift/Telefon

bis auf Widerruf als Vertreter der Gemeinde gemäß § 35 Abs. 2 Nr.

6 GO bestellt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 60/2007

Diskussion zur vorzeitigen Beendigung der bestehenden Wegenutzungsverträge mit der EMB Erdgas Mark Branden- burg GmbH und zum Neuabschluss eines Wegenutzungsver- trages für die Versorgung mit Erdgas mit einer Laufzeit von 20 Jahren

Die Gemeindevertretung erklärt hiermit, neue Wegenutzungsver- träge für die Gasversorgung der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einer Laufzeit von 20 Jahren, voraussichtlich ab 15.11.2011, zu schließen. Das notwendige Verfahren nach § 45 (3) des Energie- wirtschaftsgesetzes ist dafür durchzuführen.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien behält sich vor, von einem Vertragsabschluss abzusehen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 72/2007

Antrag auf Neuregelung der Grundstücksbezeichnungen "Am Bahnhof" im Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die Gemeinde beauftragt die Verwaltung mit der Neuregelung der Grundstücksbezeichnungen an der Straße „Am Bahnhof“ im OT Schönwalde-Dorf.

Damit verbunden ist die Umnummerierung des Grundstückes „Am Bahnhof 1“ in „Am Bahnhof 2“ und die Vergabe der Grundstücks- bezeichnung „Am Bahnhof 1“ für das Eckgrundstück Fliegersied- lung /Am Bahnhof (Flurstück 124/5 der Flur 28). Die Grundstücke

„Am Bahnhof 3“ und „7“ behalten ihre Bezeichnungen bei.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlage zum Beschluss Nr. 72/2007

Beschluss Nr. 69/2007

Beschluss zu Holzvergaserheizung Turnhallenneubau

Zur Beheizung der 2 Feld Turnhalle wird keine Holzvergaserhei- zung eingebaut. Für die Heizung und Warmwasseraufbereitung kommt aus Kostengründen eine Gasheizung zum Einsatz. Das Architekturbüro Lehne & Röhm hat den Nachweis mit Hilfe einer Kostengegenüberstellung unterschiedlicher Heizungssysteme erbracht, dass eine Brennwerttherme die kostengünstigste Hei- zungsanlage ist. Das Architekturbüro Lehne & Röhm wird mit dem Einbau der Gasheizung beauftragt. Die Kostengegenüberstellung ist in der Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 39. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 19.4.2007

(3)

Beschluss Nr. 54/2007

Außerplanmäßige Ausgabe für FF in den Ortsteilen auf der Haushaltsstelle 1300.9400

Die Gemeindevertretung beschließt:

Für die Rest- und Ausbesserungsarbeiten an den FFeuerwehren in den Ortsteilen Perwenitz, Paaren –Glien, Schönwalde – Dorf und Pausin wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von

26.000,00. EUR + 14.000,- EUR auf der Haushaltsstelle 1300.9400 zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 41 I /2007

Beschluss zum Ausbau der Brandenburgischen Straße, OT Schönwalde-Siedlung

Die Brandenburgische Straße und die Nordmärkische Straße werden 2007 /2008 neu ausgebaut. Der Ausbau soll in 3 Bauab- schnitten gemäß Lageplan erfolgen. Die Gesamtkosten (einschl.

Straßenbau, Planung, Vermessung, Bauüberwachung) für den ersten Bauabschnitt von der Straße Unter den Linden bis zur Strandallee in Höhe von ca. 330.000,-€ werden in den Nachtrags- haushalt 2007 eingestellt. Die Kosten für den 2. und 3. Bauab- schnitt in Höhe von ca. 900.000,-€ werden im Haushaltsplan 2008 eingeplant.

Die Planung des 1. Bauabschnittes wird mit einer Bruttohonorar- summe in Höhe von ca. 19.219,26 an das Büro Just vergeben.

Die Umlage der Kosten für den Ausbau des 1. Abschnittes erfolgt mit 70% an die Grundstückseigentümer. Der Eigenanteil der

Gemeinde in Höhe von 99.000,-€ muss aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden. Bis zum Erlass der Nachtragshaus- haltssatzung gelten die anfallenden Kosten als außerplanmäßige Ausgaben.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 64/2007

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe zur behindertenge- rechten Anpassung der Kreuzung Brieselanger Straße/

Chausseestr. im OT Pausin

Für den behindertengerechten Ausbau der Brieselanger Straße/

Chausseestraße wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.924,-€ zugestimmt.

Diese außerplanmäßige Ausgabe wird durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 65/2007

Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe zum Gehwegbau OT Grünefeld

Für den Ausbau der Gehwege an der Grünefelder Dorfstraße im OT Grünefeld wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 30.000,-€ zugestimmt.

Diese außerplanmäßige Ausgabe wird durch Anliegerbeiträge und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

Beschluss Nr. 76/2007

Beschluss zu Förderprogramm für Vereine

Den vorliegenden Richtlinien der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Vereinen mit den Änderungen des Schreiben der RÄin Frau Kosche vom 18.04.2007 wird zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlage zum Beschluss Nr. 76/2007

Richtlinien der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien hat auf Ihrer Sitzung am 19.04.2007 folgende Richtlinie über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden be- schlossen:

1. Allgemeine Grundsätze

Diese Richtlinie dient der Förderung ehrenamtlichen Enga- gements der örtlichen eingetragenen gemeinnützigen Verei- ne im Rahmen von Maßnahmen, die diese Vereine im öffentliche Interesse durchführen.

Zweck der Förderung ist die Fortführung projektgebundener Tätigkeiten der örtlichen eingetragenen gemeinnützigen Vereine, die zur weiteren Ausprägung einer eigenständigen kulturellen Identität dienen. Über die Förderung dieser Veranstaltungen und Projekte soll den Einwohnern und Gästen der Gemeinde sowohl die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglicht als auch ehrenamtliche Tätigkeit gestärkt werden.

2. Zweck, Art und Form der Zuwendung

2.1. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. erforderliche Aufhebung gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Brandenburg.

Darüber hinaus gelten, in Anlehnung an die Landeshaushaltsordnung, die Zuwendungsvorschriften sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Gemeindehaushaltsverordnung.

2.2 Zuwendungsfähige Maßnahmen im Sinne dieser Richt- linie können Projekte, aber auch öffentliche Veranstal- tungen im Interesse der Gemeinde sein. Die Maßnah- men/ Projekte müssen inhaltlich genau beschrieben sein, sowie Ort, Zeit und Kosten beschreiben. Die Ge- meinde entscheidet aufgrund pflichtgemäßem Ermes- sens im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfü- gung stehenden finanziellen Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung.

2.3. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zu- schusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des je- weiligen Vorhabens. Gefördert werden nur Vorhaben, für die nicht andere Kostenträger verpflichtet sind und für die nachvollziehbar ist, dass eine andere Finanzie- rungsmöglichkeit nicht besteht.

2.4. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Diese bezieht sich in der Regel auf die Gesamtmaßnahme, kann sich aber auch im Rahmen der Gesamtmaßnahme auf Einzelpro- jekte beziehen. Für den Fall, dass der zugewendete Festbetrag die Kosten die Kosten der gesamt- und Ein- zelmaßnahme überschreitet, ist der Widerruf des Zu- wendungsbescheides vorzubehalten und der überzahlte Betrag zurückzufordern.

2.5. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind mit Rechnungen und Belegen im Original nachzuweisen.

Bei nicht antragsgemäßer und nicht zweckentsprechender Verwendung der Zuwendung ist der Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung in voller Höhe zu erstatten.

3. Zuwendungsempfänger

3.1. Antragsberechtigt sind in der Gemeinde Schönwalde- Glien örtliche eingetragene gemeinnützige Vereine.

4. Verfahren

Die Gewährung von Zuwendungen setzt voraus, dass die Antragstellung unter Beifügung prüffähiger Unterlagen jeweils schriftlich erfolgt.

4.1. Anträge sollen grundsätzlich vollständig bis zum 15.

August des Vorjahres für das Folgejahr in der Verwal- tung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian- Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien eingereicht sein.

Den Antragsunterlagen sollen die von der Verwaltung für diesen Zweck erstellten Antragsformulare beigefügt sein. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist Vor- aussetzung für eine eventuelle Bewilligung einer Zu- wendung.

4.2. Maßnahmebeginn darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung über den Antrag sein.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann dazu führen, dass keine Zuwendung bewilligt wird.

4.3. In dem Zuwendungsbescheid ist dem Antragsteller aufzuerlegen, dass das Empfangsbekenntnis sowie die Mittelanforderung innerhalb eines Monats nach der Zu- stellung in der Verwaltung vorzulegen ist. Für den Fall des Nichteinhaltens dieser Frist ist der Widerruf des Zuwendungsbescheides vorzubehalten.

4.4. Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Gesamt- finanzierung der Maßnahme/ des Projektes gesichert ist und dies im Antrag nachgewiesen wird.

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 9. Mai 2007

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

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Absender: Datum:

Eingangsdatum:

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie

Der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden

1. Name des Antragstellers Name des Vorsitzenden

2. Anschrift des Antragstellers

3. Bank verbindung des Antragstellers Kto-Inhaber: . . . Kto.-Nr.: . . . BLZ: . . . Kreditinstitut: . . .

4. Höhe der beantragten Zuwendung €: . . .

5. Verwendungszweck bzw. Einsatz der Zuwendung

(ggf. Beiblatt verwenden)

6. Durchführungszeitraum

(6)

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie

Der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden 7. Finanzplan Gesamtk osten *1 : . . .

Eigenmittel * : . . . Leistungen Dritter * : . . . Beantragte Zuwendungen : . . .

*1 Aufstellung üb er die Zusammensetzung b eifügen

* Nachweise erforderlich 8. Begründung des Antrages

9. Bestehen, abgesehen von der direk ten finanziellen Unterstützung, noch andere Arten der Förderung

(z.B. mietfreie Nutzung von Räumen)

10. Ansprechpartner und Ausk unft erteilt (Telefon/ Fax)

11. Erk lärung Der Antragsteller erk ennt die Richtlinie der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Verei- nen und Verbänden an.

Er verpflichtet sich den Verwendungszweck laut Zuwen- dungsbescheid einzuhalten.

. . . . . . rechtsverb indliche Unterschrift Datum

Ende der 39. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 19.4.2007

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BEKANNTMACHUNG

Die Gemeinde Schönwalde-Glien besetzt die Stelle einer/eines Gemeindearbeiterin/Gemeindarbeiters

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden zum 01.09.2007.

Die Stelle ist gemäß TzBfG für die Dauer von zwei Jahren befristet.

Anforderungen:

- Selbstständige Arbeitsweise,

- Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit (bei Bedarf abends und an Wochenenden)

- Belastbarkeit, Teamfähigkeit,

- handwerkliche Erfahrungen und Kenntnisse, - Erfahrungen im Grünflächenbereich,

- Führerschein.

Die zu besetzende Stelle wird mit der Entgeltgruppe 2 Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bewertet.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit frankiertem Rückumschlag richten Sie bitte bis 15.Juni 2007 an die

Gemeinde Schönwalde-Glien - Hauptamt -

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Last- schrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländi- scher Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Be- scheid erhalten haben, der für die das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre gilt,

für das II. Quartal 2007 zum 15. Mai 2007 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2007 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegen- den Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15.

August 2007 und 15. November 2007.

Schönwalde - Glien, den 15. Mai 2007 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Gemeinsame Pressemitteilung zur Bürgerumfrage in der Gemeinde Schönwalde-Glien zu Kommunikationsmitteln

Die Bürgerumfrage der Gemeinde Schönwalde-Glien mit dem Thema Kommunikationsmittel hatte eine große Resonanz. Auf Anregung der Bürgerinitiative BISS (Bürgerinitiative gegen den Sendemast in Schönwalde) und der Gemeindevertretung erhielt jeder Haushalt im Gemeindegebiet Schönwalde-Glien diesen Fragebogen.

Neben den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern konnten die Bögen auch in der Gemeindeverwaltung beim Bürger- meister abgegeben werden.

Die Bürgerinitiative hatte nach kurzer Durchsicht der eingegange- nen Umfragebögen ein klares Ergebnis feststellen können. In der Verwaltung wurde dann eine vertiefende Auswertung der Bürger- umfrage vollzogen. Das Ergebnis beider Auswertungen wurde dann mit den Vertretern der BISS und der Gemeindeverwaltung, unter Führung des Bürgermeisters, dargestellt.

Folgendes Resultat war der Auswertung zu entnehmen:

870 Teilnehmer haben sich an der Umfrage beteiligt. Lediglich 211 Teilnehmer sind zufrieden und wollen keinen weiteren Ausbau.

Zum weiteren Ausbau eines Sendeturms äußerten sich 231 Teil- nehmer. Ein klares Nein zum Bau eines Sendeturms wurde von 538 Teilnehmern geäußert.

Das spiegelt auch wiederum die ca. 900 Unterschriften von Bür- gern aus Schönwalde-Siedlung wieder, die gegen den Bau eines zweiten Sendeturm sind und sich in der Unterschriftenaktion durch die BISS dazu geäußert haben. 627 Teilnehmer haben ein klares Ja zum weiteren Kabelausbau vom DSL-Netz gefordert. Hingegen 124 Teilnehmer wünschen keinen Kabelausbau.

632 Teilnehmer sind mit dem Handyempfang in Schönwalde-Glien zufrieden.

Internet per Festnetz nutzen 642 Haushalte, Internet per Mobilfunk und Satellit nur 37;

Zufrieden mit der Internetverbindung sind nur 148 Haushalte. Hierin liegt das größte Defizit in Schönwalde.

Es gibt einige Stellen im Gemeindegebiet die noch nicht überall mit dem Funktelefon optimal zu erreichen sind. Klar ist aber durch diese Umfrage, die im Übrigen ca. 3.400 mal (an jeden Haushalt) verteilt wurde, dass der Ausbau des Kabelnetzes mit DSL massiv gefordert wird. Das spiegelt sich auch in den anderen zurücklie- genden Umfragen wieder.

Wir werden nun das Angebot von Herrn von Wagner von der Deutschen Telekom wahrnehmen und den Vorstand der Deutschen Telekom einladen, um ihnen dann das entsprechende Ergebnis zu übergeben.

Die Auswertung weist in den Ortsteilen und auch in den unter- schiedlichen Bereichen von Schönwalde-Siedlung unterschiedliche Ergebnisse auf. Die komplette Auswertung der Bürgerumfrage ist auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.gemeinde-schoenwalde-glien.de zu entnehmen sowie in den Aushängen im Gemeindegebiet.

Dieses Ergebnis spricht klar für sich.

Nun werden wir sehen, inwieweit die Deutsche Telekom den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger in Schönwalde-Glien nachkommt und das DSL-Netz im Kabelausbau in die Tat umsetzt.

gez. gez.

Herr Rainer Trostmann Bodo Oehme

BISS Bürgermeister

Swe-Glien 17.4.2007

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen

Sonstige Mitteilungen

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