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Archiv "Folge des Urteils: Türkischem Arzt Berufserlaubnis entzogen" (04.10.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

Was war vor fast zehn Jahren ge- schehen? Ein Arzt, der über lange Jahre von einer kriegsbedingten Medikamentenabhängigkeit frei war, wurde mit Zustimmung der Stadt Köln (als Krankenhausträ- ger) und des Kölner Gesundheits- amtes von Chefarzt Dr. Bourmer als Gastarzt in das Krankenhaus aufgenommen, um ihn nach seiner medizinischen Rehabilitation auch sozial zu rehabilitieren, das heißt, ihm eine Rückkehr in den ärztli- chen Beruf zu ermöglichen. Nach- dem dieser Arzt schon vier Monate mit zufriedenstellenden Leistun- gen am Köln-Worringer Kranken- haus tätig war, kam es zu dem tragischen Vorkommnis am 7. Juli 1970. Als nachtdiensthabender Arzt beurteilte er die inneren Blu- tungen eines Patienten nicht rich- tig, verständigte den Oberarzt in Rufbereitschaft zu spät und folgte dessen Anweisungen zur Behand- lung nicht. Die in den frühen Mor- genstunden des 8. Juli 1970 vorge- nommene Notoperation konnte den Tod des Patienten nicht mehr verhindern. Der Oberarzt Dr. Yeke- bas wurde der Fahrlässigkeit be- schuldigt, weil er sich nicht aus eigener Entscheidung persönlich ins Krankenhaus begeben und nicht regelmäßig in kurzen Ab- ständen telefonische Informatio- nen über den Zustand des Patien- ten eingeholt, sondern sich auf die Kompetenz des diensthabenden Arztes verlassen hatte.

Chefarzt Dr. Bourmer wurde der Fahrlässigkeit beschuldigt, weil er bei zwei nichtbesetzten Assisten- tenstellen den Gastarzt zum Nachtdienst eingeteilt hatte und auch — so das Gericht — die Jahre zurückliegende Medikamentenab- hängigkeit, die Dr. Bourmer aller- dings auch nur kursorisch be- kannt war, bei der Verwendung des Gastarztes nicht berücksich- tigt hatte. Der Gastarzt ist im übri- gen nach dem Worringer Vorfall noch jahrelang als Krankenhaus- arzt tätig gewesen. Heute ist er aus gesundheitlichen Gründen ver- handlungsunfähig, so daß sein Prozeß abgetrennt wurde.

In ihrer Urteilsbegründung trug die Vorsitzende Richterin einen Ge- sichtspunkt vor, der während der sechstägigen Verhandlung nicht zur Sprache gekommen war. Der Gastarzt habe aufgrund seiner Ausbildung und ärztlichen Praxis keine Kenntnis von Schockbe- handlungen gehabt und folglich aus Unkenntnis Unterlassungen begangen und ebenfalls aus Un- kenntnis Anweisungen des Ober- arztes nicht befolgt. Der Chefarzt, der von den Vorfällen in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1970 — in der er keine Rufbereitschaft hatte — erst am nächsten Morgen erfuhr, hätte nach Meinung des Gerichtes die- sen Mangel kennen müssen und aus dieser Kenntnis heraus den Gastarzt nicht zum Nachtdienst

einsetzen dürfen. Auf der Basis dieser Argumentation wurde das Urteil gesprochen. Gegen das Ur- teil wird auch aus diesem Grunde Revision eingelegt werden."

Rosmarie Hennigs,

Geschäftsführerin, Abt. Presse + Information des Hartmannbundes

Folge des Urteils:

Türkischem Arzt

Berufserlaubnis entzogen

„Überrascht und verärgert rea- gierte am Freitag die Worringer Bevölkerung auf die Entscheidung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf, dem am vergangenen Dienstag wegen fahrlässiger Tö- tung eines Patienten zu einer Geldbuße von 13 500 Mark verur- teilten türkischen Oberarzt des

Binddudernundschau]

Krankenhauses Köln-Worringen, Dr. Balkar Yekebas, mit sofortiger Wirkung die Berufserlaubnis zu entziehen. Pastor Gerhard Dane vom katholischen Pfarramt Köln- Worringen erklärte, die Bevölke- rung sei erregt darüber, daß ein türkischer Arzt anders behandelt werden soll als ein deutscher Me- diziner ..." (Reuter)

tot-TO L

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2546 Heft 40 vom 4. Oktober 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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