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Archiv "Berufserlaubnis: Arzt zu werden ist nicht schwer ..." (04.06.1999)

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Academic year: 2022

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D

ie Börsenhausse kommt in die Jahre, manche Experten meinen gar, sie sei überreif. Das ist wohl wahr, viele der großen inter- nationalen Standardwerte sind heute dermaßen teuer, daß Kursphantasie kaum noch aufblühen mag, die Rückschlaggefahr indes um so größer wird, je länger das Zinstal durchschritten ist.

Bei dieser Konstellation lohnt es sich durchaus, dar- über nachzudenken, ob sich nicht doch die eine oder an- dere Aktie fände, die, heute noch unbeachtet, bereits morgen ein Börsenstar wer- den könnte.

In diese Kategorie ist, gar keine Frage, die russische Gazprom einzuordnen. Bei diesem Unternehmen handelt es sich nicht um irgendeinen Hinterhoftitel, sondern um die größte Gasfirma der Welt – und nebenbei bemerkt, so

ziemlich das einzige, was in Rußlands Krisenwirtschaft derzeit richtig funktioniert.

Was kaum jemand weiß:

Gazprom hat heute schon die größten Energiereserven der Welt und fördert mit 550 Milli- arden Kubikmeter Gas mehr als alle amerikanischen Pro- duzenten zusammen. Exxon (Esso), auch nicht grade ein kleiner Krauterladen, bringt es mal eben auf 60 Milliarden.

Darüber hinaus verfügen die Russen über ein hochent- wickeltes Pipelinenetz, und sie verweisen mit vergleichsweise niedrigen Produktionskosten ihre Konkurrenten auf dem Weltmarkt deutlich in die Schranken.

Die dunkle Seite der Me- daille darf aber nicht unbe- achtet bleiben. Im russischen Binnenmarkt kämpft Gaz- prom mit der dort herrschen- den erbärmlichen Wirtschafts- krise. Dort ist kaum jemand in der Lage, seine Gasschul- den zu bezahlen.

Gleichwohl läßt der Kreml die Gazprom-Kassen immer wieder kräftig zur Ader, weil dort einerseits alte Seilschaf- ten bedient werden müssen und Gazprom zum anderen eh nur eines der wenigen Unter- nehmen im Lande ist, das überhaupt willens und in der Lage ist, Steuern in größeren Ausmaßen zu bezahlen. Kein Wunder also, daß die Finanz-

lage bei Gazprom mehr als an- gespannt ist und die hohen Auslandsschulden zudem nur schwer zu schultern sind.

Dennoch: Wer einen mit- telfristigen Blick nicht scheut, kann sich dem Reiz der Gaz- prom-Aktie (aktueller Kurs 11 Euro, Wertpapierkenn-Nr.

90 32 76) nicht verschließen.

Auf Sicht von sieben Jahren hat die Aktie ohne weiteres ein Potential von 30 Euro, das Risiko eines Totalverlustes ist allerdings zu beachten, falls in Rußland die Wirtschaftsre- formen nicht greifen.

Ich persönlich glaube al- lerdings daran, daß die Sache gutgehen kann. Immerhin schätzen mit der deutschen Ruhrgas und der BASF zwei große deutsche Konzerne Gazprom ähnlich positiv ein.

Beide Unternehmen haben sich an der Gazprom betei- ligt. Gewiß kein schlechtes Zeichen. Börsebius

[60] Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 22, 4. Juni 1999

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

ngenommen, Sie sind kein EU-Bürger, son- dern Australier. Sie ha- ben in Sydney eine deutsche Medizinstudentin kennenge- lernt, anschließend Tag und Nacht mit Liebe Deutsch ge- lernt und in der Bundesrepublik Medizin zu Ende studiert. Nach dem Studium wollen Sie heira- ten. Sie haben promoviert und erfolgreich Ihren Arzt im Prakti- kum absolviert. Währenddes- sen haben Sie mehrere Artikel veröffentlicht und sind außer- dem Co-Autor zweier Bücher.

Nun ist aber die Beziehung zu Ihrer deutschen Verlobten zer- brochen.

Unabhängig davon möch- te Ihr Chef Sie unbedingt als As- sistenzarzt übernehmen. Un- erwartet bekommen Sie ein Problem. Sie brauchen als Assi- stenzarzt und Nicht-EU-Bürger eine Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung (BÄO).

Nicht-EU-Bürger erhalten nach dem AiP keine Approbati- on! Statt dessen bekommen sie eine Bescheinigung dar- über, daß sie Medizinstudium

und AiP erfolgreich abge- schlossen haben. Mit anderen Worten, Sie sind kein Arzt. Um überhaupt ärztlich tätig sein zu dürfen, müssen Sie einen „An- trag auf vorübergehende Ertei- lung der Berufserlaubnis nach

§ 10 BÄO“ bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Die- ser Antrag wird häufig abge- lehnt. Denn die „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes“ ist vom Vorhandensein eines soge- nannten Privilegs abhängig.

Zum bevorzugten Personen- kreis zählen:

1 anerkannte Asyl- berechtigte,

1 Kontingentflüchtlinge, die die Rechtsstellung gemäß

§ 1 des Gesetzes über Maß-

nahmen für im Rahmen huma- nitärer Hilfsaktionen aufgenom- mener Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 genießen,

1 Ausländer, die mit ei- ner Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ver- heiratet sind,

1oder Ausländer, die ei- ne Einbürgerungszusicherung besitzen, der Einbürgerung je- doch Hindernisse entgegen- stehen, die der Antragsteller nicht selbst beseitigen kann.

Für Sie als Australier ent- fallen automatisch die beiden ersten Punkte. Als Nicht-EU- Single bleibt Ihnen nur die per- fekt inszenierte Scheinehe, um die Berufserlaubnis zu erhalten.

Und Punkt 4 kommt für Sie überhaupt nicht in Frage. Ob-

wohl der Gesetzgeber sagt, daß Sie sich einbürgern lassen können, wenn Sie seit 15 Jah- ren kontinuierlich legal hier le- ben, trifft dies für Sie leider nicht zu, da die Studien- und AiP-Zeiten nicht angerechnet werden. Als Nicht-EU-Student bekommen Sie nur eine Auf- enthaltsbewilligung und keine Aufenthaltserlaubnis. Eine un- befristete Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie aber für die Ein- bürgerung.

Nach einigen Erklärungen begreift Ihr Chef, worum es geht, er möchtees aber nicht verstehen, denn er ist über- zeugt, daß Sie ein guter Arzt und Wissenschaftler sind.

Sicher müssen die Be- hörden deutsche Arbeitsplätze für die Eingeborenen verteidi- gen. Ärgerlich ist allerdings, daß jeder Nicht-EU-Trottel, der mit einer EU-Bürgerin verheira- tet ist, eine Berufserlaubnis er- werben kann, im Gegensatz zu einem unverheirateten, nicht- asylberechtigten, aber nobel- preisverdächtigen Nicht-EU- Bürger! Dr. Harumi Murata

Börsebius zu Gazprom

Blue Chip der Zukunft

Berufserlaubnis

Arzt zu werden ist nicht schwer ...

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