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Archiv "24-Stunden-Dienst: Ein Gegenvorschlag" (19.05.2006)

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24-Stunden-Dienst

Zu dem „Status“-Beitrag „Chronolo- gie eines 24-Stunden-Dienstes:

Der ganz normale Wahnsinn“ von Dr. med. Katrin Schuchardt in Heft 12/2006:

Geltendes Recht muss beachtet werden

Dr. med. Katrin Schuchardt beschreibt treffend einen typi- schen internistischen 24-Stun- den-Dienst, der zu allem Überfluss auch noch 27 Stun- den dauert. Ich selbst habe während meiner kurzen Zeit als AiP in der Inneren Medizin Ähnliches erlebt. Dienste die- ser Art sind in Deutschland die Regel, was ohne Zweifel geändert werden muss. Und dennoch muss ich Dr. Schu- chardts Schlussfolgerung wi- dersprechen. Das beschrie- bene Elend ist nämlich unab- hängig von der EU-Arbeits- zeitrichtlinie abzuschaffen.

Dienste wie diese dürfen näm- lich schon nach bestehendem Recht keine Bereitschafts- dienste sein. Wenn die „Stati- stik“ in 27 Stunden nur vier Stunden Schlaf gewährt, dann wird offenbar regelmäßig mehr als 49 Prozent der Be- reitschaftszeit gearbeitet. Ich kann daher nur empfehlen, ge- meinsam mit Kollegen die Ar- beitsbelastung zu dokumentie- ren und vom Arbeitgeber zu verlangen, dass geltendes Recht beachtet wird und ent- weder ein Schichtdienst einge- führt oder ein zweiter Arzt im Bereitschaftsdienst eingesetzt wird. Das ist sofort machbar und bedarf nicht des langen Wartens auf die Politik . . . Ich habe selbst durchaus Dienste mit erträglicher Arbeitsbela- stung erlebt, d. h. Dienste, in

denen ich regelmäßig weniger als die Hälfte der Zeit zu tun hatte und nach denen ich eini- germaßen ausgeschlafen nach 24 Stunden nach Hause ge- kommen bin. Unter solchen Bedingungen kann ein Bereit- schaftsdienstsystem meiner Ansicht nach weiter aufrecht- erhalten werden, nur müssen eben alle darauf drängen, dass die bereits heute verpflichten- den Bedingungen auch einge- halten werden.

Dr. med. Elmar Hagemeyer, Schönfließer Straße 12, 10439 Berlin

Wertvoller Beitrag

Dieser Bericht schildert ohne Übertreibungen und Effektha- scherei den Ablauf eines „typi- schen“ Bereitschaftsdienstes in einer Inneren Abteilung. Der Autorin ist sehr für die detail- lierte und nüchterne Darstel- lung zu danken. Auch das An- spruchsdenken der Patienten ist treffend skizziert. Hier wird sogar für Laien ersichtlich, was Klinikärzten zugemutet wird.

Ein wertvoller Beitrag im zur- zeit schwelenden Tarifkonflikt, den sich vor allen Dingen die Verhandlungsführer der Ge- genseite einmal aufmerksam durchlesen sollten, um viel- leicht auf diesem Wege eine Ahnung von den physischen und psychischen Belastungen zu bekommen, denen Ärzte in Bereitschaftsdiensten ausge- setzt sind. Sinnvoller wäre es freilich, einmal bei einem sol- chen Dienst mitzulaufen. Mög- licherweise wäre das Märchen vom „inaktiven“ Bereitschafts- dienst dann endlich vom Tisch und das Verständnis für die Forderungen nach anständiger Vergütung solcher Dienste und akzeptable Arbeitsbedin-

gungen größer. Allerdings be- fürchte ich, dass diese Wahr- heit dort niemand hören will.

Dr. Martin Presch,Steinacker 1, 45701 Herten

Glück gehabt

Wenn ich richtig gerechnet ha- be, dann war die Kollegin 27 Stunden am Stück in der Kli- nik. Na, da kann sie ja noch froh sein, ich erinnere mich wieder an meine Kranken- hauszeit, gut zehn Jahre ist es nun her. Bei 57 (in Worten: sie- benundfünfzig) Stunden Dienst ohne ausreichenden Schlaf und ohne regelmäßige Nahrungsaufnahme liegt mei- ne Bestmarke; 30 Stunden nonstop waren die Regel. So viel hat sich also seitdem nicht verändert. Und noch was fällt

mir gerade ein: dass meine Entscheidung, weder im Kran- kenhaus noch in der Nieder- lassung mein ärztliches Heil zu suchen, goldrichtig war.

Thomas Ruhstorfer,Vilstalstraße 66, 84168 Aham

Ein Gegenvorschlag

Auch ich habe im Akutkran- kenhaus derartige (Vollzeit-) Dienste erlebt und habe mich manchmal gewundert, was man alles aushalten kann. Was mir an dem Artikel gar nicht

gefallen hat, war der abschlie- ßende Kommentar: „Einmal mehr bin ich der Ansicht, dass die Fristverlängerung zur Um- setzung der EU-Arbeitszeit- richtlinie keine gute Idee ist.“

Diese Meinung teile ich als Klinikarzt überhaupt nicht.

Ich wünsche mir dringend, dass die EU-Arbeitszeitrichtli- nie überarbeitet wird, da sie völlig pauschal und undiffe- renziert den Ärzten Regelun- gen überstülpt, welche von diesen nicht gewollt sind. Da- zu folgendes Beispiel aus mei- nem Arbeitsalltag: Meine re- guläre Arbeitszeit als Assi- stenzarzt beträgt 38,5 Wochen- stunden, und diese halte ich dank einer Stechuhr am Kli- nikeingang auch ein. Anfallen- de Überstunden von maximal ein bis zwei Stunden täglich werden bei flexibler Arbeits- zeitregelung (Gleitzeit) in Freizeit abgegolten. Dazu kommen mindestens drei, ma- ximal fünf Nacht- bzw. Wo- chenenddienste pro Monat.

Die Bereitschaftsdienststufe B besagt, dass nur ein Bruchteil meiner Bereitschaftsdienstzeit auch Arbeitszeit ist, d. h., wäh- rend der gesamten Zeit halte ich mich zwar im Klinikgebäu- de auf, überwiegend (zu mehr als 50 Prozent der Anwesen- heitszeit!) gehe ich dort je- doch Freizeitbeschäftigungen wie Lesen (freiwillige Fortbil- dung etc.) nach. Durch die neue EU-Arbeitszeitrichtlinie geschieht nun folgender Un- sinn: Die Wochenenddienste müssen, statt wie bisher auf zwei Dienst habende Ärzte, nunmehr auf mindestens vier Ärzte verteilt werden. Durch die verkürzten Arbeitszeiten wird das Wochenende zer- stückelt (falls ich mehrmals eingesetzt werde), oder ich muss an mehreren Wochenen- den (statistisch jedes zweite Wochenende bei sieben Dienst tuenden Ärzten in der Klinik) Teile eines Wochen- endtages opfern. Das behin- dert erstens die Kontinuität bei Freizeitbeschäftigungen mit der Familie oder im Freun- deskreis und bedeutet eine er- hebliche Einbuße an Lebens- qualität. Zweitens muss viel mehr hin- und hergefahren

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 20⏐⏐19. Mai 2006 AA1361

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

Foto:Caro

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werden zwischen Wohnort und Arbeitsstätte . . . , drittens ist die Flexibilität der Arbeits- zeitgestaltung deutlich gemin- dert im Fall von Krankheit ei- nes Kollegen, da weniger spontane Ersatzmöglichkeiten bestehen, viertens bedeutet es deutliche Gehaltseinbußen von etwa einem Viertel meines Gesamtgehalts, da nächtliche Anwesenheit plötzlich als volle Arbeitszeit gilt und ich am Folgetag gehen muss (auch wenn ich wie üblich durchge- schlafen habe) . . . Mein kon- struktiver Gegen-Vorschlag:

Sollte in einem Bereitschafts- dienst von 24 Stunden mehr als 50 Prozent reale Arbeits- zeit anfallen, muss der Dienst beendet werden.

Christian Weidner,Eichbergblick 19, 31789 Hameln

Sorge um die Qualität des Schlafs

Beim Lesen dieses Berichts von Dr. med. Katrin Schu- chardt stellte ich mir als Schlafmediziner ihr registrier- tes Schlafprofil vor, wenn sie schließlich doch einmal ein Wochenende zur Ruhe kommt . . . Der gemessene (und nicht der erfragte) Schlaf ist leider ein Stiefkind unserer heutigen Medizin . . . Der ehe- malige Präsident der USA, Bill Clinton, soll – nach Aussa- gen von Experten – während seiner Amtszeit auf einer Ärz- teversammlung appelliert ha- ben: „Ärzte der USA wacht auf, kümmert euch um den Schlaf der Menschen!“ Die- sen Ausspruch möchte ich ab- wandeln: „Ärzte, wacht auf, und fordert für euch die Ge- währleistung eines normalen, objektiv nachweisbaren Schlafs. Andernfalls sitzt euch das Burn-out-Syndrom im Nacken, und die Gefahr zu Fehlhandlungen wächst.“ Ich würde mich auch freuen, wenn die Bundesgesundheitsmini- sterin, Frau Ulla Schmidt, sich auch einmal um die Qualität des Schlafs der Ärzte Sorgen machen würde, denn durch die Nachterholung der Ärzte wird die Qualität der Patientenbe- treuung bestimmt. Immanuel

Kant (1724–1804) schrieb:

„Der Himmel hat den Men- schen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseelig- keiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.“ Wer schlecht und zu wenig schläft, der hat wenig zu lachen und zu hoffen.

Prof. em. Prof. Dr. med. Karl Hecht, Büxensteinallee 25, 12527 Berlin

Ausbildung

Zu dem Beitrag „Ausbildungsfinan- zierung an Krankenhäusern: Verstän- digung auf Länderebene“ von Tho- mas Gerst in Heft 11/2006:

Falsche Schlussfolgerung

. . . Der Autor führt aus, dass in vier Bundesländern gemäß

§ 17 a Abs. 5 KHG für das Jahr 2006 Ausgleichsfonds zwi- schen den Vertragsparteien auf Landesebene (Landes- krankenhausgesellschaften, Landesverbände der Kran- kenkassen) vereinbart wur- den. Richtigerweise wird dar- gelegt, dass der Ausgleichs- fonds dem Zweck dient, Wett- bewerbsnachteile für ausbil- dende Krankenhäuser ge- genüber nicht ausbildenden Krankenhäusern zu vermei- den. Durch eine (mit Ein- schränkung) einheitliche Zu- schlagserhebung aller Kran- kenhäuser eines Bundeslan- des pro voll- und teilsta- tionärem Fall wird vermieden, dass nur ausbildende Kran- kenhäuser einen (dann deut- lich höheren) Zuschlag erhe-

ben müssten. Die von Herrn Gerst daraus gezogene Schluss- folgerung, dass die ausbilden- den Krankenhäuser bei beste- hendem Ausgleichsfonds nicht mehr individuell ihr Ausbil- dungsbudget mit den Kran- kenkassen verhandeln müss- ten, ist dagegen falsch. Auch in der Mehrzahl der Bundeslän- der, in denen ein Ausgleichs- fonds vereinbart wurde, müs- sen die Krankenhäuser gemäß

§ 17 a Abs. 3 KHG ein krankenhausindividuelles Ausbildungsbudget vereinba- ren. Das Fondsvolumen auf Landesebene ist daher nichts anderes als die Summe der krankenhausindividuellen Ausbildungsbudgets. Nur das jeweils individuell vereinbarte Budgetvolumen fließt dem ausbildenden Krankenhaus über den Ausgleichsfonds wie-

der zu. Sofern noch keine Budgetvereinbarungen abge- schlossen wurden, meldet das Krankenhaus die voraussicht- liche Höhe des Ausbildungs- budgets. Die DKG bemängel- te bereits im letzten Jahr die Strategie der Krankenkassen, durch Verhinderung von bun- desweiten Richtwerten bei den Budgetverhandlungen mit den einzelnen Krankenhäu- sern Druck auszuüben, um niedrigere Abschlusswerte zu erzielen. Die dadurch entste- hende Gefahr, dass die Finan- zierung der Ausbildungsstät- ten auf Dauer nicht kosten- deckend sei, wird mit der Er- richtung eines Ausgleichs- fonds nicht behoben . . . Jochen Vaillant,Gneisenaustraße 62, 10961 Berlin

Tarifstreit

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Ba- lanceakt“ von Jens Flintrop in Heft 11/2006:

Seit 20 Jahren überfällig

Seit der Ärztestreik begonnen hat, vergeht kein Tag, an dem nicht irgendein Politiker mit unverschämten und beleidi- genden Äußerungen zitiert wird. Unbezahlte Überstunden sind im öffentlichen Dienst be- triebswirtschaftlich einkalku- liert. Daran soll sich auch künf- tig nichts ändern. Dieser Ärz- testreik ist seit 20 Jahren über- fällig. Schluss mit der Ausbeu- tung ärztlicher Arbeit. So wie kein Flugzeug ohne Piloten startet, so wird auch kein Pati- ent ohne Arzt im Krankenhaus genesen. Der Marburger Bund sitzt durch die Geschlossenheit seiner Mitglieder am längeren Hebel. Genau das macht so manchen Politiker nervös. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen im MB: Bleiben Sie standhaft, bis Ihre Forde- rungen erfüllt sind. Meine Soli- darität haben Sie.

Dr. med. Pompilio Torremante, Marktplatz 29, 88416 Ochsenhausen

Ich unterstütze den Streik

Ich werde zwar Untersuchun- gen und eine Operation ver- schieben müssen, unterstütze aber den Streik der Kranken- hausärzte. Lufthansa-Piloten haben auch einen eigenen Ta- rifvertrag, warum nicht Klinik- ärzte?

Bernhard K. Kopp,Feuerbachstraße 7, 14471 Potsdam

Präventionsgesetz

Zu dem „Seite eins“-Beitrag

„Falsches Opfer“ von Timo Blöß in Heft 9/2006:

Das Zauberwort

Erfahrene Praktiker wie Ärzte und Psychotherapeuten, die mit Patienten arbeiten, be- grüßen nicht selten das Schei- tern des neuen Präventionsge- A

A1362 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 20⏐⏐19. Mai 2006

B R I E F E

Foto:Caro

Referenzen

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Andernfalls sitzt euch das Burn-out-Syndrom im Nacken, und die Gefahr zu Fehlhandlungen wächst.“ Ich würde mich auch freuen, wenn die Bundesgesundheitsmini- sterin, Frau Ulla

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