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Archiv "Krankenversicherungskarten: Bei Missbrauch müssen die Kassen nicht zahlen" (27.06.2008)

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Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kas- sel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig ver- schärft prüfen. Denn im Fall eines Miss- brauchs gehen sie ohne Ho- norar aus, wie die obersten

Sozialrichter urteilten (Az.: B 3 KR 19/07 R).

In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/

Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversiche- rungskarte illegal zur Verfügung ge- stellt. Wegen einer Analfistel be- suchte dieser zunächst einen nieder- gelassenen Arzt und ging dann in ein Krankenhaus in Duisburg. Dort fälschte er die Unterschrift des ver- sicherten Freundes. Der Betrug flog nur auf, weil das AOK-Mitglied nun selbst zum Arzt musste. Die Kran- kenkasse verlangte daraufhin die bereits bezahlten Behandlungskos- ten von 4 140 Euro vom Kranken- haus zurück.

Dieser Forderung muss das Kran- kenhaus nachkommen, entschied das BSG. Es habe die Möglichkeit, sich von jedem Patienten einen Lichtbild- ausweis vorzeigen zu lassen. Dage- gen hätten die Krankenkassen keine Möglichkeit, einen solchen Miss- brauch zu erkennen, erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.

Die Krankenversichertenkarte gel- te nur für ambulante Behandlungen, ihre Vorlage im Krankenhaus reiche daher nicht aus. Als Konsequenz des Urteils wird sich das Duisburger Krankenhaus nun wohl an die bei- den Freunde halten. Denn sowohl die Weitergabe der Karte wie auch ihre missbräuchliche Verwendung gelten als Betrug. afp Für Erwachsene birgt das Telefonie-

ren mit dem Handy innerhalb der derzeit gültigen Grenzwerte kein gesundheitliches Risiko. Das ist das Ergebnis des Deutschen Mobil- funk Forschungsprogramms, das das Bundesamt für Strahlenschutz vor sechs Jahren im Auftrag des Bun- desumweltministeriums startete.

Ziel war es, die offenen Fra- gen zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Fel- der des Mobilfunks zu klären. Dazu untersuchten Experten in 54 Studien die Strahlenbelastung im Alltag, mögliche nicht thermische Wirk- mechanismen sowie akute und chro- nische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. In Wie- derholungsstudien analysierten sie Hinweise auf mögliche Wirkun- gen hochfrequenter Felder, die zu Beginn des Forschungsprogramms vorgelegen hatten. Diese konnten jedoch nicht bestätigt werden. Ein ursächlicher Zusammenhang zwi- schen elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte und unspezifischen Gesundheitsbe- schwerden – wie Kopfschmerzen und Schlafstörungen – war nicht nachweisbar.

„Dieses breit angelegte For- schungsprogramm hat bestehende Befürchtungen zu möglichen Ge- sundheitsgefahren des Mobilfunks, die es in Teilen der Bevölkerung gibt, nicht bestätigt. Wir wissen jetzt sehr viel mehr über den Schutz der Grenzwerte“, sagte Bundesum-

weltminister Sigmar Gabriel (SPD).

„Wir werden aber trotzdem gezielt dort weiter forschen, wo wir noch Klärungsbedarf sehen.“ Das sei vor allem bei Kindern der Fall. Auch langfristige gesundheitliche Wir- kungen seien noch nicht abschlie-

ßend geklärt. ER

Zahl der Woche

1 023

Medizinische Versorgungszentren gibt es in Deutschland.

Dort arbeiten 4 400 Ärzte.

MOBILFUNK

Erste Entwarnung – aber weiterer Forschungsbedarf

KRANKENVERSICHERUNGSKARTEN

Bei Missbrauch müssen die Kassen nicht zahlen

A1418 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008

Klärungsbedarf bei Kindern:

Ob Handystrahlung für sie gefährlich ist, lässt sich noch nicht abschließend sagen.

A K T U E L L

Foto:picture-alliance/Bildhuset

Foto:Keystone

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