Deutsches Monatsblatt
Christlich Demokratische Zeitschrift für Politik,Wirtschaft und Kultur Die Information:
Bericht und Meinung
DAMIT BEFASSTEN SICH DIE ZEITSCHRIFTEN
Krankenhauspool aus der Sicht der privaten Krankenversicherung
„Die Sorge vor einer Kostenexplo- sion ist es auch in erster Linie, die die PKV an den aktuellen Erörte- rungen über Form und Umfang der Beteiligung nachgeordneter Ärzte an den Liquidationseinnahmen der leitenden Krankenhausärzte Anteil nehmen läßt. Die Lösungen reichen von perfektionistischen, in die Ver- fügungsfreiheit der liquidationsbe- rechtigten Ärzte eingreifenden Re- gelungen in Hessen und Rhein- land-Pfalz bis zu den Erklärungen der Landesregierungen in Bayern und Schleswig-Holstein, die Vertei- luhgsautonomie der Ärzte nicht be- schränken zu wollen. Eine auch für die Selbstzahler tragbare Lösung kann nur dann gefunden werden, wenn die Mitarbeiterbeteiligung den Ärzten im Rahmen der Bestim- mungen ihrer Berufsordnung weit- gehend freigestellt wird. Wenn den Ärzten die Verfügungsfreiheit über ihr Einkommen nicht genommen wird, dann kommt es auch nicht darauf an, wen sie beteiligen, ob nur ihre ärztlichen Mitarbeiter oder alle Krankenhausärzte oder ob so- gar das übrige Krankenhausperso-
VERSICHERUNG S WIRTSCHAFT
nal. Eine zwangsweise Einkommens- umverteilung im Krankenhaus und die Verwendung der Liquidations- erlöse zur allgemeinen Gehaltsauf- besserung der Krankenhausärzte und des Pflegepersonals wider- spräche hingegen dem durch das neue Pflegesatzrecht eingeführten Kostendeckungsprinzip. Der Pfle- gesatz soll nämlich auch die Auf- wendungen des Krankenhauses für die Besoldung der in der Regelver- sorgung tätigen Ärzte voll enthal- ten. Der Staatsrechtler Professor Maunz stellte zudem in einem für die Deutsche Krankenhausgesell- schaft angefertigten Rechtsgutach- ten über die Verfassungsmäßigkeit
einer derartigen Regelung fest, daß die zwangsweise Honorarbeteili- gung nicht mit dem Grundrecht auf freie Berufstätigkeit vereinbar und daher unzulässig sei."
Dr. Christoph Uleer, Geschäftsfüh- rer des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., Köln.
ECHO
Zu: „Die unbewältigte Frei- zeit" von Dr. med. Rolf Lang- mann, in Heft 17/1974, Seite 1249 ff.
„Die unbewältigte Freizeit der Jugendlichen in der Bun- desrepublik wird zu einem immer größeren Gesund- heitsproblem. Wie es in ei- nem Beitrag des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES heißt, verbringen nach dem Ergebnis verschiedener Um- fragen rund 54 Prozent der Vierzehn- bis Siebzehnjähri- gen ihre Freizeit überwie- gend und am liebsten vor dem Fernsehschirm. 31 Pro- zent fahren nach ihren Anga- ben mit dem Motorrad und sechs Prozent mit dem Auto.
‚All dies dürfte die Bewe- gungsarmut und ihre gesund- heitlichen Schäden nur noch fördern', heißt es in dem Ärzteblatt ...
Im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT plädiert deshalb Dr.
Rolf Langmann aus Mül- heim/Ruhr dafür, die Begriffe Freizeit und Bildung mit ein- ander zu verknüpfen. ‚Unter- diesem Aspekt verdient vor allem das Freizeithaus Er- wähnung', betont der Medizi- ner." (Udo Lorenz, in Geislin- ger Fünftälerbote, Geislin- gen)
Klassenloses Krankenhaus
„Wahrscheinlich bleibt das ,klas- senlose' Krankenhaus — dieses ideologische Lieblingskind der Sy- stemüberwinder — Propaganda- und Wahlschlager der nächsten Jahre, denn es ist ein agitatori- scher Leckerbissen zu erläutern, daß es keine entzündeten Blinddär- me erster und zweiter Klasse gibt.
Die Agitatoren verschweigen je- doch den letzten Preis, den ein Land für die ,klassenlosen' Kran- kenhäuser schließlich entrichten müßte: Grenzen mit Wachhunden, Minen und Mordmaschinen. War- um? — Es geht um die Freiheit der Ärzte und um die Freiheit der Kran- ken. Gegenwärtig werden die Chef- ärzte unserer Krankenhäuser. auch von ihren Privatpatienten besoldet;
dennoch kommt ihr Können, ihre Kunst allen Patienten zugute. Im
‚klassenlosen' Krankenhaus wür- de der Arzt — auch der Mann mit Weltruhm — aus öffentlichen Mit- teln besoldet. Der Streit um die Ge- hälter der Fluglotsen zeigt, daß ,die Kirche im Dorf bleiben muß', soll nicht das ganze Besoldungssystem aus den Fugen geraten. Dürfte z. B.
einer der Chefärzte einer der zahl- reichen Kliniken einer großen Uni- versität ein höheres Gehalt als der Präsident seiner Universität, als der Minister für Wissenschaft er- halten? Bei gleichgemachten Ein- kommen würde ein überragender Chirurg bald eine Privatklinik ein- richten: Auch das ließe sich ge- setzlich verhindern, legte man das Grundgesetz ein bißchen anders aus. Dann würde der Chirurg wahr- scheinlich seine Klinik in einen Nachbarstaat — mit anderen Ge- setzen — verlegen."
Arthur Weber, Generalmajor a. D.
Bad Homburg
3302 Heft 46 vom 14. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT