A 564 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 12|
23. März 2012 Infektionskrank- heiten wie Röteln sollen meldepflich- tig werden. Die Ent- scheidung darüber ist aber zunächst verschoben.Foto: mauritius images
Diabetes in der Schwangerschaft kann schwerwie-
gende Folgen für Mutter und Kind haben.
Foto: Fotolia
Die Umsetzung der geplanten Än- derungen von Meldepflichten für Infektionskrankheiten verzögert sich.
Der Bundesrat hat am 2. März das
„Gesetz zur Durchführung der In- ternationalen Gesundheitsvorschrif- ten“ in den Vermittlungsausschuss überwiesen und damit auch be- wirkt, dass sich Änderungen zu den Meldepflichten verzögern. Diese sind aber nicht Anlass der Mei- nungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern, sondern ledig- lich Teil eines vom Bundestag im Februar beschlossenen Gesetzesän- derungspakets.
Mit den Internationalen Ge- sundheitsvorschriften werden für einige Flug- und Schiffshäfen bestimmte Ausstattungen vorge- schrieben, um auf Gesundheitsrisi- ken durch Reisende besser und schneller reagieren zu können. Der Bundesrat vertritt die Auffas- sung, der Bund müsse die dadurch entstehenden Kosten tragen, der Bund wiederum hält dies für Län- dersache.
Die vom Bundestag ebenfalls be- schlossene Änderung des Infekti- onsschutzgesetzes sieht vor, dass die Liste der meldepflichtigen Krank- heiten für Ärzte und Krankenhäuser erweitert wird um Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Bis- NEUE MELDEPFLICHTEN
Verzögerung wegen Kostenstreits
lang war der Nachweis von Rubella- viren lediglich bei konnatalen Infek- tionen an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden.
Zudem hatte der Bundestag ent- schieden, die Meldepflichten für gefährliche Infektionskrankheiten zu beschleunigen. Ärzte und Kran-
Bei fast vier Prozent aller werden- den Mütter in Deutschland wird ein Gestationsdiabetes diagnosti- ziert. Fachgesellschaften fordern da- her seit langem Reihenuntersuchun- gen mittels Blutzuckerbelastungs- SCHWANGERSCHAFTSDIABETES
Blutzucker-Screening wird Kassenleistung
test. Am 3. März ist das Scree - ning nun auf Beschluss des Ge - meinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen verbind- lich in die Mutterschaftsricht li - nien als Kassenleistung aufgenom- men worden. Danach haben Frauen zwischen der 24. und der 28.
Schwangerschaftswoche ab sofort Anspruch auf eine Blutzucker - gestützte Früherkennung eines Ge- stationsdiabetes.
Für werdende Mütter erhöht Schwangerschaftsdiabetes das Risi- ko, Bluthochdruck, Harnwegsin- fekte oder Schwangerschaftsvergif-
kenhäuser müssen künftig über sol- che Infektionen innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt infor- mieren. Nach spätestens vier Tagen müssen die Meldungen an das RKI weitergeleitet sein. Diese Anpas- sung ist eine Reaktion auf die EHEC-Krise. nsi, Rie
tungen zu erleiden. Sie haben öfter Frühgeburten und gebären übermä- ßig große Babys, die häufiger durch einen Kaiserschnitt zur Welt kom- men müssen. Mitunter leiden die Babys unter einem Atemnotsyn- drom, Unterzuckerungen oder Trink- schwäche. „Eine angemessene Be- handlung mildert nachweislich die Folgen eines Gestationsdiabetes für Mutter und Kind“, sagt Dr. med.
Helmut Kleinwechter, Deutsche Diabetes Gesellschaft. Zudem hät- ten die Mütter ein hohes Risiko, postpartal einen manifesten Diabe- tes zu entwickeln. EB