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Archiv "Altersgrenzen gelten nicht mehr" (05.11.1993)

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POLITIK NACHRICHTEN

für die freiwillig Versicherten künstlich attraktiv gemacht, wohingegen die gesetzliche Pflegeversicherung die ge- samte Schärfe des Pflege- problems zu spüren be- kommt. Sie müsse bereits jetzt Pflegebedürftige und al- le sozial schwächere Schich- ten mit höheren Beiträgen ge- gen das Lebensrisiko Pflege versichern. Schon heute sei der kalkulierte Beitragssatz von 1,7 Prozentpunkten nicht zu halten.

Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung könnten nur solche Versicherten wer- den, die Mitglied in der ge- setzlichen Krankenversiche- rung sind.

Die GKV-Verbände war- nen vor der jetzt vorgeschla- genen geänderten Kompensa- tionslösung. Lohnabschläge an zehn Feiertagen führten ebenso wie die Einführung von Karenztagen zu Beitrags- ausfällen in der gesamten So- zialversicherung. Die Kran- kenkassen prognostizieren Einnahmeverluste in Höhe von 1,5 Milliarden DM, die nur durch Beitragserhöhun- gen aufgefangen werden könnten. EB

Seminar zur

Entwicklungsmedizin

HAMBURG. Nicht alle Ärzte, die sich mit der Ge- sundheitsversorgung in Ent- wicklungsländern beschäfti- gen, haben Gelegenheit, sich auf die Tätigkeit im Ausland vorzubereiten. Das „Entwick- lungsmedizinische Forum"

bietet deshalb Seminare un- ter anderem zur Projektadmi- nistration und zur „interkul- turellen Kommunikation" an.

Die Tagung mit dem Thema

„Professionalisierung in der entwicklungsmedizinischen Zusammenarbeit" findet statt vom 9. bis 12. Dezember 1993 in der Karl-Arnold-Bildungs- stätte, Bonn.

Anmeldungen: Niels-Jens Albrecht, Entwicklungsmedi- zinisches Forum, Universi- tätskrankenhaus Eppendorf, Martinistr. 52, 20246 Ham- burg; Rufnummer 0 40/47 17- 48 68, Fax 47 17-49 41. Kli

Altersgrenzen gelten nicht mehr

KASSEL. Die in vielen Tarifverträgen festgeschrie- benen Altergrenzen, zu de- nen ein Arbeitsverhältnis au- tomatisch — meist mit Voll- endung des 65. Lebensjahres

— beendet war, gelten nicht mehr. Das hat jetzt das Bun- desarbeitgericht in Kassel entschieden (Urteil vom 20.

Oktober 1993 — 7 AZR 135/93). Durch die seit Janu- ar 1992 geltende Neuregelung im Rentenrecht seien solche Klauseln nicht mehr zulässig.

Vielmehr müsse in jedem Einzelfall eine individuelle Vereinbarung oder Kündi- gung herbeigeführt werden.

Das gilt auch für Einzel-Ar- beitverträge, in denen bereits ein Ausscheiden mehr als drei Jahre vor dem Termin vereinbart worden ist.

Die Klägerin des Verfah- rens, seit 1981 Ärztin an ei- nem evangelischen psychiatri-

schen Krankenhaus in Duis- burg, war im vergangenen Jahr 65 Jahre alt geworden.

Nach dem Bundesangestell- tentarifvertrag wäre ihr Ar- beitsverhältnis automatisch zum Ende des Jahres abge- laufen. Die Ärztin wollte je- doch weiter arbeiten. Der Ar- beitgeber bestritt die weitere Leistungsfähigkeit der Kläge- rin nicht, meinte aber, die Al- tersgrenze sei verbindlich. EB

Vorwurf des

Krankenhaustourismus zurückgewiesen

HANNOVER/MÜN- CHEN. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereini- gung Bayerns (KVB), Dr. Lo- thar Wittek, schlägt vor, eine Schlichtungsstelle einzuset- zen, um Vorwürfe zu klären, bayerische Kassenärzte schö- ben Patienten ins Kranken- haus ab. Die Schlichtungsstel- le soll von der KVB gemein- sam mit der Bayerischen

Krankenhausgesellschaft so- wie den bayerischen Kran- kenkassen getragen werden.

Gegen Abschiebe-Vor- würfe wendet sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN). Nach Aussage ihres Vorstandsvor- sitzenden, Dr. Wolf-Dieter Kirsten, sind die Krankenkas- sen derzeit dabei, die Ursa- chen für den Anstieg der Zahlen der Krankenhauspa- tienten sorgfältig zu ermit- teln. Alle bis jetzt in dieser Sache abgegebenen Erklä- rungen seien unverantwort- lich und hätten allenfalls den Charakter von Spekulatio- nen.

Einweisungen in ein Kran- kenhaus würden auch künftig nach dem Prinzip des „soviel ambulant wie möglich — so- viel stationär wie nötig" und nach strenger Indikationsstel- lung vorgenommen. Dieses Verhalten sei nicht nur pa- tientenfreundlich, sondern zugleich auch wirtschaftlich, weil die ambulante ärztliche Versorgung gegenüber der klinischen Betreuung spürbar kostengünstiger sei. EB

Honecker-Gutachter angezeigt

RASTATT. Wie die Nachrichtenagentur Associ- ated Press berichtet, hat ein Rastatter Anwaltsbüro Straf- anzeige gegen die Ärzte er- stattet, die Erich Honecker vor seiner Freilassung am 13.

Januar eine Lebenserwartung von nur wenigen Monaten be- scheinigt hatten. In einem Schreiben des Büros an die Berliner Staatsanwaltschaft heißt es, zwar könne es bei Krebserkrankungen kurzzei- tige Besserung geben. „Dies ist aber praktisch nie über ei- nen so langen Zeitraum der Fall, wie er hier vorliegt." Der frühere Staatsratsvorsitzende Honecker leidet an Leber- krebs und lebt seit seiner Freilassung in Chile.

Ein Irrtum der Gutachter sei nahezu ausgeschlossen, heißt es in der Anzeige. So sei anzunehmen, daß auch den Ärzten ihre falsche Bewer- tung bewußt gewesen sei. EB

Spendenbitten

Die Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zu- sammenarbeit e. V. leistet medizinische und humanitäre Soforthilfe in Ländern der Dritten Welt sowie in Mittel- und Osteuropa. Dazu benötigt sie nicht abgelaufene Arzneimittel und Geldspenden. Informationen: Deut- sche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenar- beit e.V., Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin, Tel 0 30/4 67 43 14. Bankverbindung: Berliner Volksbank, Konto 140/24247, BLZ 100 900 00, Kennwort: DÄZ hilft.

Für die Anschaffung eines Ultraschallsaugers bitten die von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel um finan- zielle Unterstützung. Kontaktadresse: Von Bodel- schwinghsche Anstalten Bethel, Dankort, Pastor Walter Schroeder, Quellenhofweg 25, 33617 Bielefeld, Tel 05 21/1 44-35 90, Fax 1 44-33 74. Bankverbindung: Spar- kasse Bielefeld, Konto 64 20 103, BLZ 480 501 61.

Der Verein Armenischer Mediziner in Deutschland e. V bemüht sich um eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in Armenien. Dazu bittet er besonders für Kinder, die an Leukämie erkrankt sind, um finanzielle Unterstützung. Anschrift: Verein Armenischer Medizi- ner in Deutschland e.V., Dr. Rafael Papanian, Postfach 13 47, 66593 St. Wendel, Tel 0 68 51/8 18 80, Fax 8 27 80, Bankverbindung: Deutsche Bank Darmstadt, Konto 107 839-02, BLZ 508 700 05, Kennwort: Leukämie- erkrankte Kinder. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann keine Verantwortung für die Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 44, 5. November 1993 (21) A1-2901

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