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Archiv "Fondsgebundene Lebensversicherungen Mehr Transparenz, mehr Zinsen - und mehr Risiken" (21.10.1994)

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Hier gestalten wir eine Grünanlage, aufgelockert mit

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Regensburg-Hof

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GELDANLAGE

Fondsgebundene Lebensversicherungen

Mehr Transparenz, mehr Zinsen - und mehr Risiken

Die fondsgebundene Le- bensversicherung, bereits seit 20 Jahren auf dem Markt, wird einer der großen Gewinner der Liberalisie- rung des europäischen Versi- cherungsmarktes sein. Dafür gibt es zwei Gründe: Die Le- bensversicherugen können in Zukunft, befreit von der strengen Reglementierung des Aufsichtsamts, besser auf die Bedürfnisse des einzel- nen Kunden zugeschnittene Produkte anbieten. Früher lohnte sich die gesamte Ge- nehmigungsprozedur nur für standardisierte Produkte.

Und zweitens suchen die In- vestmentgesellschaften neue Vertriebswege für ihre Fonds. Die Ambitionen bei- der Branchen treffen sich in der fondsgebundenen Le- bensversicherung.

Kapital an der Börse arbeiten lassen

Ihr Vorteil liegt darin, daß der Versicherungsneh- mer sein angespartes Kapital über Fonds an der Aktien- börse arbeiten lassen kann.

Bei der in Deutschland do- minierenden gemischten Ka- pital-Lebensversicherung entscheiden die Versiche- rungsmanager über die Anla- ge der Prämien. Sie legen die Gelder der Versicherten in festverzinslichen Wertpapie- ren an. Doch diese bringen langfristig bei weitem nicht so hohe Renditen wie Akti- en. Dies ist immer wieder nachgewiesen worden. Dafür wird dem Versicherungsneh- mer bei der herkömmlichen Lebensversicherung aber ei- ne Verzinsung des Kapitals von 3,5 Prozent nach altem und 4 Prozent nach neuem Recht (Rechnungszins) ga- rantiert.

Die Beiträge (Prämien) zur üblichen Lebensversiche- rung haben generell drei Be- standteile: Einen Teil, der der Risikoabsicherung für den Todesfall gilt, einen Teil, der die Verwaltungskosten und die Provision für den Außendienst abdeckt, und einen SparanteiL Dieser Sparanteil wird statt in fest- verzinslichen Wertpapieren in Fondsanteile gesteckt.

Welche Vorteile bietet diese Form der Anlage?

~ Durch die regelmäßige Anlage eines festen Geldbe- trags kann der Versicherte das Cast-Average-Prinzip ausnutzen. Er kauft automa- tisch bei niedrigen Kursen mehr Fondsanteile als bei hohen Kursen und kann da- mit seinen durchschnittlichen Einstandskurs drücken.

~ Diese Form der Le- bensversicherung ist im Ver- gleich zur gemischten Kapi- tal-Lebensversicherung transparent. Der Kunde er- hält jährlich einen Auszug, der genau aufschlüsselt, wie- viel er an Prämien gezahlt hat und wieviel für den Kauf von Fondsanteilen verwen- det wurde. Das heißt: Er sieht, was an Kosten für den Vertrieb der fondsgebunde- nen Lebensversicherung ab- gezogen wird und was für den Todesfall aufgewendet wird.

~ Einige Gesellschaften (Axa Equity & Law, Colonia, Deutscher Herold, Gerling, MLP und Skandia) bieten zudem ungezillmerte Versi- cherungsverträge an. Das be- deutet: Die Abschlußkosten werden nicht wie bei der üb- lichen Lebensversicherung sofort von den Beiträgen ab- gezogen, sondern auf die Beiträge der ersten Jahre verteilt. Es steht also von Anfang an ein größerer Be- trag für die Anlage zur Ver-

fügung als bei gezillmerten Verträgen.

Allerdings muß der Versi- cherungsnehmer sich auch über Nachteile der fondsge- bundenen Lebensversiche- rung im klaren sein. Der Kunde kann selbst entschei- den, in welche Fonds ange- legt werden soll, und daher auf die im Vergleich zu An- leihen attraktiveren Aktien- fonds setzen. Aber es ist natürlich möglich, daß er sich dabei für wenig ertragreiche Fonds entscheidet. Er ist aber selbst für seinen Anla- geerfolg oder -mißerfolg ver- antwortlich. Wer nicht die Zeit hat, sein Fondsdepot re- gelmäßig zu überwachen, sollte also zumindest sicher- stellen, daß er einen Berater hat, der für eine optimale Zusammenstellung sorgt.

Bei den meisten Anbie- tern ist zudem von Zeit zu Zeit ein Fondswechsel mög- lich. Aber ein solcher Tausch will gut überlegt sein, zumal in der Regel dafür Extrage- bühren anfallen. Er kann die Rendite erheblich verbes- sern. Nur ist dafür eine stän- dige Überwachung des Por- tefeuilles notwendig.

Auf große Fonds-Auswahl achten

Die Lebensversicherun- gen arbeiten im allgemeinen mit Kapitalanlagegesell- schaften zusammen, deren Fonds im Rahmen der fonds- gebundenen Lebensversiche- rung erworben werden kön- nen. Anleger sollten darauf achten, daß dies Gesellschaf- ten sind, die eine große Aus- wahl bieten, oder es sollte möglich sein, die Fonds meh- rerer Gesellschaften zu kau- fen. Mit die größte Fonds- auswahl bieten zur Zeit A-2882 (96) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 42, 21. Oktober 1994

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Skandia und MLP (30 bezie- hungsweise 18). Aber wichtig ist auch, wieviele Fonds der Kunde gleichzeitig in seinem Portefeuille halten darf. Das sind bei Skandia zehn, bei MLP aber nur 3.

Da die Aktienbörsen stärkeren Kursschwankun- gen unterliegen als die Ren- tenmärkte, kann ein Versi- cherungsnehmer auch nicht sicher sein, am Ende der Laufzeit eine bestimmte Summe zu erhalten. Wenn die Ablaufleistung fällig wird, kann sich die Aktien- börse gerade in einem Crash befinden. Für diesen Fall bie- ten die meisten Versicherun- gen eine Wahlmöglichkeit.

Der Kunde kann bestimmen, ob er die Ablaufleistung in Geld erhält, in Fondszertifi- katen oder ob er die Laufzeit bei Beitragsfreiheit verlän- gert. Dann kann er abwarten,

bis sich die Börsengewitter verzogen haben.

Außerdem gilt: Wer sich für die fondsgebundene Le- bensversicherung entschei- det, will eine bessere Rendite erzielen als in der gemischten Lebensversicherung. Er soll- te dann auch keine Renten- fonds kaufen. Dies ist allen- falls sinnvoll, wenn die Frei- beträge beim Zinsabschlag bereits ausgeschöpft sind.

Denn die Erträge aus der fondsgebundenen Lebens- versicherung sind ebenso wie aus der gemischten Kapital- Lebensversicherung nach 12 Jahren steuerfrei.

Die fondsgebundene Le- bensversicherung sollte aber wegen der bestehenden Kursrisiken nicht als Ab- deckung der Grundversor- gung im Alter, sondern als Zusatzversicherung angese- hen werden. Armin Löwe

Freibetrag für Haushalt

Für die Gewährung des Haushaltsfreibetrages genügt es nicht, daß ein Kind tatsächlich zum Haushalt des Steuerzahlers gehört. Ent- scheidend ist vielmehr, daß es auch in seiner Wohnung gemeldet ist (Urteil des Fi- nanzgerichts Düsseldorf vom 2. April 1993, Aktenzeichen:

14 K 7538/92 E, Entschei- dungen der Finanzgerichte 1993, 791).

Bei einem alleinstehen- den Steuerzahler wird ein Haushaltsfreibetrag in Höhe von 5 616 DM vom Einkom- men abgezogen, wenn er ei- nen Kinderfreibetrag für mindestens ein Kind erhält, das in seiner Wohnung ge- meldet ist. Die Gewährung dieses Freibetrages setzt da-

mit zwar voraus, daß der Steuerzahler einen Kinder- freibetrag erhält. Dies ist je- doch nur eine notwendige, nicht aber auch eine hinrei- chende Bedingung für die Gewährung des Haushalts- freibetrages. Erforderlich ist hierfür vielmehr weiter, daß das Kind in der Wohnung des Elternteils gemeldet ist. Auf dieses Urteil hat der Bund der Steuerzahler vor kurzem hingewiesen. EB

Börsebius

Reinhold Rombach hat in Sachen Geldanlage auch die- ses Mal das allerletzte Wort:

Seine Kolumne „Börsebius"

findet sich wie immer als Schlußpunkt hinten im Deut- schen Ärzteblatt — auf der letzten Innenseite. th

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Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 42, 21. Oktober 1994 (97) A-2883

Referenzen

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