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Archiv "KLARSTELLUNG : ... muß nicht, aber darf" (03.08.1984)

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

BEDARFSPLANUNG Zu dem Bericht von Hanns Wirzbach (DÄ 24/25/1984):

Griff in

die „Mottenkiste"

Die KBV hat gemeinsam mit den Kassen Herrn Blüm gebeten, die rechtli- chen Grundlagen für eine Zulassungssperre in über- versorgten Gebieten zu treffen. Hier soll wieder ein Stück Marktwirtschaft und damit Freiberuflichkeit be- erdigt werden, und wir alle merken es nicht. Natürlich ist es für die betroffenen Kollegen wie auch die ört- lichen Krankenkassen är- gerlich, wenn sich in Wies- baden, Düsseldorf und München Internisten auf die Füße treten und altein- gesessene oder auch neu eröffnete Praxen aufgeben müssen. Aber das gehört doch wohl zum Risiko des Selbständigen. Oder wer schützt den Apotheker vor der Konkurrenz?

Die Zulassungssperre än- dert auch nichts am Grund- problem, daß einfach zu viele Ärzte zur Kassenzu- lassung drängen. Nach zwei bis drei Jahren Rege- lung über Zulassungssper- ren wird man nämlich nach den Verhältniszahlen bun- desweit schreien, die zu fordern sich die KBV zur Zeit noch in Erinnerung an das Bundesverfassungsge- richtsurteil der 60er Jahre geniert — die Kassen for- dern es schon länger.

Denn die Krankenkassen von Düsseldorf, München und Wiesbaden wissen sehr genau, daß 100 Pro- zent mehr Internisten etwa 60 Prozent mehr Arztko- sten — bei gleicher Patien- tenzahl — verursachen, und sie sehen nicht, daß diese Patienten wesentlich ge- sünder sind als anderswo, erkennen aber wohl, daß sie ihre Beitragssätze er- höhen müssen.

Statt nun dieses Problem mit einem weiteren Griff in

die Kartell- und Monopol- Mottenkiste anzugehen, sollte man lieber schon heute zugeben, daß sich die gesundheitsökonomi- sche Symbiose zwischen KV und Kassen überlebt hat. Entweder bekennt man Farbe in der einen oder anderen Richtung.

Die erste Richtung bedeu- tet die Verstaatlichung bei- der Organisationen mit der Folge, daß wir Kassenärzte zu ruhigen Staatsbeamten verdämmern dürfen. Die andere Richtung fordert mehr Markt. Hierzu muß man endlich den Nachfra- ger und Bezahler des gan- zen Systems, den Patien- ten, an seiner Steuerung beteiligen. Dazu bedarf es einer Einführung einer

steuerungsrelevanten Selbstbeteiligung der Pa- tienten sowie einer gesetz- lichen Basisversicherung analog der Kfz-Haftpflicht bei Aufgabe des soge- nannten Sachkostenerstat- tungsprinzips. Aber vorm mündigen Patienten schei- nen ja alle Angst zu haben:

Gesundheitspolitiker, Mi- nisterialbürokraten, Kran- kenkassenfunktionäre und auch Ärzte. Nur daß letzte- re auf anderen Gebieten, z.

B. Großgeräteplanung, mit Recht auf die Einschrän- kung ihrer unternehmeri- schen Freiheit hinweisen, in dieser Frage aber nach Konkurrenzschutz flehen.

Merke: Freiberuflichkeit läßt sich nur erhalten, wenn man die Leitfunktion des Preises (bei den ge- setzlichen Kassen leider schon lange außer Kraft), der Leistung (durchaus noch möglich), der Wahl- möglichkeit der Nachfrage (im ambulanten Bereich noch möglich), der Infor- mation über Preise und Leistungen der Nachfrager (leider nicht mehr möglich) und die Markteintrittschan- cen (für junge Kollegen) erhält. Schaltet man län- gerfristig ein oder zwei dieser Voraussetzungen aus, erhält man ein Kartell.

Und das ist sehr leicht zu

verstaatlichen, da es zur bürokratischen Erstarrung neigt.

Dr. med. Lutz Helmig Am Esch 6

6424 Grebenhain 3

Anmerkung Dr. Helmig hat recht mit der Feststellung, daß durch eine Ergänzung des Instrumentariums in der kassenärztlichen Ver- sorgung, die die Möglich- keit eröffnet, überversorg- te Gebiete so lange zu sperren, bis die Zahl der Kassenärzte in den davon nicht betroffenen Berei- chen entsprechend ange- stiegen ist, ein Stück Marktwirtschaft (nicht Frei- beruflichkeit!) aufgegeben wird. Nur: Die kassenärzt- liche Versorgung ist kein Markt, auf dem Kassenärz- te und sozialversicherte Patienten völlig frei agie- ren können. Einige markt-

KLARSTELLUNG Auf einen kleinen, aber be- deutungsvollen, Unterschied im Kodex der Pharmaindustrie macht die folgende juristische Zuschrift aufmerksam (zu DÄ 24/1984):

... muß nicht, aber darf

Sie haben darüber berich- tet, daß die Hauptver- sammlung des Bundesver- bandes der Pharmazeuti- schen Industrie am 23. Mai 1984 in Bremen strengere Regeln für den Kodex der Mitglieder des Bundesver- bandes beschlossen hat.

Unter anderem legt die neugefaßte Bestimmung des Kodex (§ 19) fest, daß eine ordnungsgemäße Feldstudie die Benennung eines verantwortlichen Prüfleiters voraussetzt.

Dieser Prüfleiter muß nicht im Unternehmen beschäf- tigt sein. Wir bitten Sie, diese Klarstellung zu ver- öffentlichen, da Sie unsere Neuregelung mißverstan-

wirtschaftliche Mechanis- men, so z. B. ruinöse Kon- kurrenz, sollten in diesem Versorgungsbereich nicht wirksam werden.

Die Kassenärztlichen Ver- einigungen haben den ge- setzlichen Auftrag, eine gleichmäßige ärztliche Versorgung sicherzustel- len. Bisher konnte diese Gleichmäßigkeit mit den bestehenden Möglich- keiten nicht erreicht wer- den. Die Initiative zur Er- weiterung der Bedarfspla- nung dient der Verwirkli- chung dieses Auftrages.

Für den einzelnen Kassen- arzt kann dies eine Ein- schränkung bei der Wahl seines Niederlassungsor- tes bedeuten, für die so- zialversicherten Patienten wird jedoch die ärztliche Versorgung verbessert.

Hanns Wirzbach, KBV

den und darauf hingewie- sen haben, daß der Prüflei- ter nicht im Unternehmen beschäftigt sein dürfe.

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.

Referat Gewerblicher Rechtsschutz

Dr. Kleist Karlstraße 21

6000 Frankfurt (Main) 1

BLÜTENLESE

Preisfrage

Ludwig von Mises, geb. 1881, Soziolo- ge, Gegner der Plan- wirtschaft: „Wenn Waren keinen Absatz oder Arbeiter keine Arbeit finden, so hat dies immer und überall nur eine Ur- sache: die geforder- ten Preise und Löh- ne sind zu hoch."

2282 (10) Heft 31/32 vom 3. August 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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