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Archiv "Palliativmedizin: Krankenkassen müssen mehr zahlen" (15.02.2002)

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alliativmedizinisch sind deutsche Patienten unterversorgt.“ Zu die- sem Fazit kam Dr. med. Lukas Rad- bruch, Präsidiumsmitglied der Deut- schen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes, bei einer Informationsver- anstaltung am 5. Februar in Berlin. Pro eine Million Einwohner gebe es in Deutschland nur 17 Betten in Palliativ- einrichtungen, benötigt

würden jedoch etwa 50.

Einige der palliativmedi- zinischen Angebote seien sogar in ihrer Existenz bedroht, kritisierte Rad- bruch. Für die stationäre Behandlung von Pallia- tivpatienten stehen nur etwa 1 400 Betten in 89 Palliativstationen und 70 Hospizen (Stand Dezem- ber 2001) zur Verfügung.

Dort werden circa 15 000 Palliativpatienten behan- delt, die hauptsächlich an fortgeschrittenen Tu- morerkrankungen leiden.

493 ambulante Dienste betreuen weitere 15 000 Palliativpatienten in ih- rer häuslichen Umge- bung.

Diese Dienste sollen jetzt erstmalig finanziell von den Krankenkas- sen unterstützt werden.

Dies sieht eine Änderung des Sozialgesetzbuches V (§ 39 a) vor, die seit 1. Ja-

nuar 2002 in Kraft ist. Danach sollen die Ausgaben der Kassen für die qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im Rahmen ambulanter Hospizdienste im Jahr 2002 für jeden Versicherten 0,15 Abetragen. Die Förderung soll jährlich um 0,05Abis auf 0,4 Aim Jahr 2007 steigen. „Mit diesen Mitteln könnten etwa 700 ambulante Einrichtungen je- weils eine Koordinierungskraft bezu- schusst bekommen“, erklärte Gerda Graf, Vorsitzende der Bundesarbeits- gemeinschaft Hospiz. Derzeit verhan- delten die Spitzenverbände der Kran- kenkassen gemeinsam mit den Spitzen- organisationen der ambulanten Hospiz- dienste die Rahmenvereinbarungen zu Inhalt, Qualität und Umfang der Hos- pizarbeit. „Erstmalig wird durch dieses

Gesetz für Sterbenskranke ein Netz- werk eingefordert, in dem palliative Medizin und palliative Pflege durch professionelle Kräfte und die psychoso- ziale Begleitung durch ehrenamtliche Hospizhelfer sichergestellt sind“, sagte Graf. Die ausgebildete Krankenpflege- rin erhofft sich dadurch eine höhere ge- sellschaftliche Anerkennung der beson-

deren Bedürfnisse und der Rechte von Kranken im Finalstadium sowie eine stärkere Positionierung gegen die akti- ve Sterbehilfe.

Eine enge Zusammenarbeit zwi- schen Hausarzt, Pflegedienst, Hospiz- dienst, Seelsorger und Angehörigen könnte vielen Menschen den Wunsch erfüllen, die letzten Stunden ihres Le- bens in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen. Die Realität sieht hierzu- lande jedoch anders aus: „Derzeit ster- ben 90 Prozent der Patienten in Kran- kenhäusern und Pflegeheimen“, be- richtete Dr. med. Thomas Nolte, Vize- präsident des Schmerztherapeutischen Kolloquiums e.V. Oftmals seien sie schmerztherapeutisch unterversorgt und allein gelassen. Die Ursachen dafür

sieht Nolte in der mangelhaften Umset- zung der Maxime „ambulant vor sta- tionär“, der geringen Vergütung pallia- tiver medizinischer Leistungen und dem Fehlen von therapeutischen Stan- dards sowie von schmerztherapeuti- scher Kompetenz in der Regelversor- gung. „Betroffenen in der Lebensend- phase die Möglichkeiten der Palliativ- medizin vorzuenthalten und Unterstützungsmög- lichkeiten der ambulan- ten Palliativmedizin zu ignorieren ist weder ethisch noch gesund- heitspolitisch zu vertre- ten“, betonte Nolte. Eini- ge positive Beispiele gibt es dennoch: So konnten in Modellversuchen die Krankenhauseinweisun- gen von Patienten in der Lebensendphase redu- ziert werden, wenn Haus- ärzte bei der Betreuung dieser Patienten durch ein Palliativteam unter- stützt wurden.

Aufgrund fehlender Ausbildung in der Pallia- tiv- und Schmerztherapie werde jedoch noch auf Jahre hinaus eine Unter- stützung der Hausärzte erforderlich sein, pro- gnostizierte Nolte. Viel- fach seien Grundregeln der Schmerztherapie un- bekannt oder organisato- rische Voraussetzungen nicht erfüllt.

Für die Integration der Palliativmedizin in die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte setzt sich besonders Prof. Dr.

med. Eberhard Klaschik ein. Der Präsi- dent der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist Inhaber der einzi- gen deutschen Professur für Palliativ- medizin (Bonn). Derzeit verfügen nur fünf Universitäten (Berlin, Göttingen, Kiel, Köln und Mannheim) über eine Palliativstation; Kurse für Medizinstu- denten werden auch nur an wenigen Universitäten angeboten. Die Deut- sche Gesellschaft für Palliativmedizin hat inzwischen palliativmedizinische Kurse entwickelt, die derzeit in Gremi- en der Bundesärztekammer beraten werden. Dr. med. Eva A. Richter P O L I T I K

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A404 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 7½½½½15. Februar 2002

Palliativmedizin

Krankenkassen müssen mehr zahlen

Ambulante Hospizdienste werden aufgrund einer Gesetzesänderung finanziell unterstützt.

Foto: epd

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