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Archiv "Aut-idem-Substitutionen: Mehrkosten statt Einsparungen" (10.10.2008)

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A2144 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 4110. Oktober 2008

P O L I T I K

D

ie gesetzlichen Krankenkas- sen wenden derzeit 18,2 Pro- zent ihrer Ausgaben für Medika- mente auf. Um diese Kosten zu sen- ken, gibts es seit 2002 die Aut-idem- Regelung. Sie verpflichtet die Apo- theker bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zur möglichst wirt- schaftlichen Arzneimittelausgabe.

Solange der Arzt die Substitution nicht ausdrücklich ausschließt,

kann der Apotheker das verschrieben Präparat durch eine der drei preis- günstigsten Alternativen ersetzen.

Wirkstoffstärke, Packungsgröße und Darreichungsform müssen identisch sein. Prof. Dr. med. Benno Neukirch und Kirsten Liedemann, Hochschule Niederrhein in Krefeld/Mönchen- gladbach, untersuchten anhand der Verschreibungsdaten der AOK im Bereich der Kassenärztliche Vereini- gung (KV) Nordrhein im Jahr 2006 das Substitutionsverhalten der Apo- theker. Sie konnten zeigen, dass ein verschriebenes Medikament nur sel- ten durch ein anderes ersetzt wird und wenn, dann meist durch gleich teure oder sogar teurere Produkte.

Die Wissenschaftler analysierten 1 200 Verordnungen der sechs um- satzstärksten verschreibungspflich- tigen, patentfreien Wirkstoffe, die eine hohe Auswahl an Generika auf- weisen und eine Aut-idem-Substitu- tion zuließen. Bei mehr als 80 Pro- zent der untersuchten Rezepte hätte das verordnete Medikament durch ein preiswerteres ersetzt werden

können. Tatsächlich substituiert wur- den allerdings lediglich 8,71 Pro- zent. Doch nicht nur die Anzahl der Substitutionen ist gering – bei weni- ger als einem Viertel der Verordnun- gen wurde gegen ein günstigeres Produkt getauscht. Ansonsten er- setzten die Apotheker das verschrie- bene Medikament durch ein gleich teures oder teureres, obwohl der

„Rahmenvertrag über Arzneimittel- verordnung“ ausschließlich eine Substitution durch ein günstigeres Arzneimittel erlaubt.

Ausgetauscht wurden ausschließ- lich Generika. Kein patentfreies Originalmedikament wurde substi- tuiert. Tatsächlich waren mehr als 50 Prozent der Austauschpräparate Produkte der drei größten Generika-

hersteller in Deutschland. Dies lässt vermuten, dass Naturalrabatte, bei der Auswahl von Substitutions- präparaten entscheidender waren als die Vorgaben des Rahmenvertrags.

Statt zu der erwünschten Ersparnis führte die Aut-idem-Substitution bei den untersuchten Verschreibungen zu Mehrkosten von 11,96 Euro. Bezieht man diesen Wert auf sämtliche Ver- ordnungen der sechs untersuchten Wirkstoffe, die zulasten der gesetz- lichen Krankenkassen im Bereich KV Nordrhein im Jahr 2006 abge- rechnet wurden, ergeben sich zusätz- liche Ausgaben von fast 60 000 Euro.

Dabei könnte man mit „aut idem“

durchaus sparen. Wie die Studie der Hochschule Nordrhein zeigt, wären anstelle der knapp zwölf Euro höhe- ren Ausgaben je nach Preisstufe der Arzneimittel Einsparungen zwischen 3 100 und 3 500 Euro möglich. Be- zogen auf sämtliche Verordnungen der untersuchten Wirkstoffe hätten 2006 in Bereich KV Nordrhein knapp 14 Millionen Euro, bei Medi- kamenten der niedrigsten Preisstufe sogar über 15,6 Millionen, einge- spart werden können. Dies entspricht 7,7 bis 8,6 Prozent des gesamten Arzneimittelumsatzes.

Seit im April 2007 die Aut-idem- Regelung auch auf Zielpreisverein- barungen und Rabattverträge der Krankenkassen ausgeweitet wurde, könnten die Arzneimittelkosten noch mehr gesenkt werden. Für die sechs untersuchten Substanzen würde je nach Präparat ein Rabatt von drei bis 18,5 Prozent ausreichen, damit der Abgabepreis des Medikaments unter die durchschnittlichen Kosten eines entsprechenden Präparats aus der niedrigsten Preisstufe fällt. I Marc Meißner

AUT-IDEM-SUBSTITUTIONEN

Mehrkosten statt Einsparungen

Wissenschaftler der Hochschule Niederrhein analysierten anhand der Verordnungen im Bereich der KV Nordrhein den Effekt von „aut idem“ auf die Arzneimittelausgaben.

Die Studie zeigt, dass eher teurere als günstigere Präparate ausgegeben werden.

Die vollständige Studie im Internet:

www.aerzteblatt.de/plus4108

@

Muster einer Arznei- mittelverordnung:

Bleibt das Aut- idem-Feld leer,

kann der Apotheker das Medikament

substituieren.

Foto:AOK

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