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Archiv "Entscheidungsfreiheit und Widerstand für das Leben: Die verordnete Schwangerschaft — Ziel einer weiteren Reform des § 218?" (08.02.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Die verordnete Schwangerschaft — Ziel einer weiteren Reform des § 218?

Nach den jahrelangen, zum Teil mit äußerster Heftigkeit geführten Aus- einandersetzungen über die Reform des § 218 und zwei Jahre, nachdem diese Reform nunmehr in Kraft ge- treten ist, ist das Unbehagen nach wie vor außerordentlich groß.

Nach Auffassung von Petersen soll- ten deshalb jetzt neue Alternativen für die Erfassung des § 218 erwogen werden. Hierfür greift er einen Vor- schlag von Barkhoff auf, demzufol- ge in sozialen Notlagen der Schwan- gerschaftsabbruch nur noch unter wesentlich eingeschränkten Bedin- gungen möglich sein soll. Statt des- sen sollen zunächst alle Möglichkei- ten einer erweiterten Adoptionsre- gelung ausgeschöpft werden und — wie wir aus dem Gesetzesvorschlag schließen — die Adoption als Regel- fall erzwungen werden.

Da eine solche Regelung eine ganze Reihe von negativen Konsequenzen hätte, die Petersen nicht erwähnt, erscheint uns eine kritische Ausein- andersetzung mit seinem Vorschlag vor dem gleichen Forum — der Le- serschaft des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES — geboten. Er enthält fol- genden zentralen Passus:

„Abtreibung ist, wenn sie bis zum 3.

Monat nach der Empfängnis (durch einen Arzt) vorgenommen wird, für die Schwangere und helfende Ärzte straffrei, wenn die Schwangere die Absicht, abzutreiben, innerhalb von einem Monat nach der Empfängnis

dem Vormundschaftsgericht ange- zeigt hatte und bis zum Beginn des 3. Monats keine natürliche Person (im Alter von 25 bis 60 Jahren) sich verbindlich bereit erklärt hat, das Kind nach der Geburt (auf Verlangen der Mutter anonym) zu adoptieren, wenn die Mutter dies innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt ver- langt .. .

In allen anderen Fällen (mit Ausnah- me von Bedrohung des Lebens oder drohender schwerer Gesundheits- schädigung für die Schwangere) wird Abtreibung mit Freiheitsstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Für Mittäter beträgt die Freiheits- strafe mindestens 1 Jahr."

Zwar stimmen wir mit Petersen darin überein, daß Adoption tatsächlich häufiger bedacht werden sollte. Wir müssen jedoch davon ausgehen, daß Frauen dann, wenn sie zur Bera- tung kommen, sich in der Regel be- reits ein Urteil über ihre Situation und über ihre Möglichkeiten gebil- det haben, so daß es unrealistisch erscheint, diesen Aspekt in den Vor- dergrund zu rücken. Dies wird auch durch die empirischen Untersu- chungen von Runte (1) bestätigt, der bei Frauen, die zur Beratung kom- men, feststellt: „Die Entscheidung — und ist sie noch so konflikthaft — ist nämlich längst und eindeutig gefal- len" (5. 96).

Diesem elementaren Tatbestand würde die vorgeschlagene Regelung in keiner Weise Rechnung tragen.

Sie hätte darüber hinaus eine Viel- zahl von weiteren negativen Konse- quenzen, von denen wir im folgen- den nur einige andiskutieren können:

Briefe an die Redaktion

ANFRAGE

Der folgende „offene Brief" ist an die Firma C. Petzold, Melsungen, gerichtet.

Die Redaktion hatte die Firma bereits vor zwei Monaten um eine Gegenäußerung gebeten; eine solche ging bisher (abge- sehen von einem Telefonanruf, in dem eine Stellungnahme zugesichert wurde) jedoch nicht ein — kommt vielleicht noch.

Mindestbestellwert

In meiner Behandlung steht ein klei- ner Patient, dem man im Alter von 13 Jahren den Ober- und Mittellappen der rechten Lunge entfernen mußte.

Im Rahmen der atemgymnastischen Nachbehandlung habe ich einen Totraumvergrößerer verordnet, der über den örtlichen Sanitätshandel geliefert werden sollte. Mir liegt hier ein Schreiben von Ihnen an diese Lieferfirma vor, in dem Sie die Aus- führung des Auftrags ablehnen, da dieser keinen Bestellwert von 150 DM beinhalte [Kopie liegt der Redaktion vor]. Auf diese Weise ist der Junge nicht wie dringend not- wendig versorgt worden. Gestatten Sie mir, meinem Befremden hier- über Ausdruck zu verleihen und Ih- nen einige Fragen zu stellen: Seit wann ist die medizinische Versor- gung eines Patienten Sache des Mindestbestellwertes? Fühlen Sie sich dem Wohl und der medizini- schen Notwendigkeit eines Patien- ten nur dann verpflichtet, wenn da- durch ein Umsatz von über 150 DM erzielt werden kann? Wissen Sie demgegenüber, daß das durch- sthnittliche Honorar der Ärzte ein- schließlich aller Unkosten für die Behandlung eines ganzen Viertel- jahres ungefähr 48 DM beträgt? Sol- len nun etwa die Ärzte auch die Be- handlung der Patienten ablehnen, wenn sie dadurch nicht mindestens 150 DM einnehmen können? Mei- nen Sie denn nicht, daß eine solch merkantile Einstellung im Gesund- heitswesen unmöglich ist und daß diese Einstellung zudem allen Be- mühungen, die Kosten im Gesund- heitswesen im Griff zu behalten, hohnspricht?

Dr. med. Dietmar Färber Hindenburgstraße 30 7460 Balingen

FORUM

Entscheidungsfreiheit

und Widerstand für das Leben

Eine Stellungnahme zu dem gleichnamigen Artikel

von Prof. Dr. med. Peter Petersen in Heft 7/1978, Seite 374 ff., nebst einer Ergänzung des Autors

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 8. Februar 1979 383

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Änderung des § 218

Zeitliche Probleme

bei Feststellung und Meldung der Schwangerschaft

Die Schwangere würde meldepflich- tig gemacht: Sie müßte "innerhalb von einem Monat nach der Emp- fängnis beim Vormundschaftsge- richt" die Schwangerschaft ange- meldet haben. Die Schwangere hät- te damit bei regelmäßigem Zyklus lediglich 14 Tage Zeit, um festzustel- len bzw. zu entscheiden,

..,.. ob sie überhaupt mit der Mög- lichkeit einer Schwangerschaft rechnet,

..,.. ob sie mit Sicherheit schwanger ist (die Tests werden überhaupt erst wenige Tage vor diesem Termin po- sitiv, und das auch nicht mit einer Sicherheit, die der Konsequenz der Entscheidung angemessen wäre), ..,.. ob sie die Schwangerschaft aus- tragen will (eine Entscheidung, die im Fall von irgendwelchen Proble-

men, z. B. mit dem Partner, der Aus-

bildung, der beruflichen Situation, bei · intrapsychischen Konflikten usw. in der Regel nicht in so kurzer Zeit gefällt wird und auch nicht ge- fällt werden kann),

und schließlich muß die Frau sich entscheiden,

..,.. ob sie sich bei einer amtlichen Stelle aktenkundig machen will und sich damit die Möglichkeit einer späteren illegalen Abtreibung, z. B.

im Ausland, mehr oder weniger d~fi­

nitiv verbauen will.

Damit würde sich die geradezu gro- teske Situation ergeben, daß jede Frau mit regelmäßigem Zyklus ca. 9 Tage nach Ausbleiben der Periode entscheiden müßte, ob sie über- haupt einen Schwangerschaftstest in Auftrag geben und sein zu dieser Zeit noch nicht ganz sicheres Ergeb- nis abwarten will oder ob sie sich sozusagen auf Verdacht als schwan- ger melden will.

Bei der Häufigkeit der Zyklus-lrregu- laritäten (bei emotionalen Belastun-

gen, Infektionskrankheiten, Reisen

usw.) wären derartige groteske Si-

tuationen an der Tagesordnung. Bei primär unregelmäßigem Zyklus (lrre- gularitäten bei Jugendlichen) käme die Frau routinemäßig in diese gro- teske Situation. Dies um so mehr, als bereits bei der jetzt gültigen Drei- monatstrist ein außerordentlicher Zeitdruck besteht (Runte [1 ]).

Probleme im Verlauf

der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft führt in der Regel zu einer erheblichen Verände- rung der Identität der Frau: Viele er- leben die Schwangerschaft als Er- weiterung ihres Selbst, bei Ableh- nung jedoch als Bedrohung ihrer Identität. Spätestens im 5. Monat, mit Beginn der Kindesbewegung und einer deutlichen Bauchentwick- lung, werden folgende Mechanis- men wirksam: Es werden verinner- lichte Rollenerwartungen aktiviert (Mutterrolle), es werden entspre- chende Erwartungen durch die so- ziale Umgebung vermittelt (Familie, insbesondere Eitern, Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen, Arzt usw.) und von der Schwangeren wahrge- nommen; auch wenn diese Erwar- tungen nicht signalisiert werden, so werden sie doch antizipiert. Dies führt oft zu einer mehr oder weni- ger resignativen Akzeptierung der Schwangerschaft; oft wird die Schwangerschaft nur oberflächlich akzeptiert, während die unbewußte und tiefgreifende Ablehnung der Schwangerschaft fortbesteht und weiter wirksam bleibt (Pohlmann [2]). Dies führt zu einer Verschär- fung von bereits bestehenden Kon- flikten.

Darüber hinaus müßten im Verlauf der weiteren Schwangerschaft kör- perliche Beschwerden und gesund- heitliche Belastungen in Kauf ge- nommen werden, und in diesem Fall nicht für ein eigenes Kind, sondern für ein Kind, das für Fremde "be- stimmt" ist. Hieraus ist eine weitere Verschärfung bestehender Konflikte zu erwarten.

384 Heft 6 vom 8. Februar 1979

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Probleme der Geburt

Für die Geburt gilt grundsätzlich das gleiche, was bereits für die Schwan- gerschaft ausgeführt wurde. Er- schwerend kommt hinzu die Bela- stung durch Schmerzen (Wehen, Durchtritt), mehr oder weniger gro- ße operative Eingriffe, Klinifizierung der Geburt usw., und das alles für ein Kind, das für Fremde "bestimmt"

ist.

Probleme durch die Trennung vom Kind

Die Geburt konfrontiert die Frau noch einmal in besonderem Maße mit der Mutterschaft. Nach alledem wird dann erwartet, daß die Frau sich von dem Kind trennt. Oder soll sie es gar nicht? Wird davon ausge- gangen, daß sie sich nunmehr end- gültig zur Mutterschaft bekennt?

Was werden die Nachbarn, die Ver- wandten, die Arbeitskollegen sagen, wenn sie ohne Kind nach Hause kommt?

Und wenn sie sich auch nicht nega- tiv äußern: Die Frau wird es er- warten!

Wird sie diese Traumata auf Dauer ohne Schuldgefühle und psychische Störungen überstehen? Oder ist die Entwicklung psychischer Störungen -wie Petersen behauptet- lediglich

"eine Folge der psycho-sozial ge-

störten Einstellung der Schwange- ren und der jeweiligen Familie"? Zusammenfassend hätte diese Re- gelung neben dem offenkundigen Zwang zum Austragen der Schwan- gerschaft weitere Konsequenzen: Entweder werden Frauen

..,.. auf eine Brutkastenfunktion re- duziert (vgl. hierzu Droste [3]; die psychosozialen Nöte von "Brutkä-

sten" interessieren dabei nicht),

oder

..,.. sie werden verkappt zur Mutter- schaft gezwungen, oder

..,.. sie werden wiederum in die Ille- galität des unerlaubten Abbruchs

gedrängt.

C>

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen

Anderung des § 218

Dies wird auch durch bisher unver- öffentlichte Forschungsergebnisse von Oeter (4) bestätigt; danach ha- ben Frauen, die einen Schwanger- schaftsabbruch haben durchführen lassen und die mit dem zitierten Ge- setzesvorschlag konfrontiert wur- den, durchweg empört reagiert und keine auch noch so geringe Bereit- schaft gezeigt, einer solchen Rege- lung zu folgen.

Petersen sieht zu Recht ökonomi- sche bzw. gesellschaftliche Proble- me, die (mit) zum Geburtenrück- gang führen. Er fordert jedoch keine grundlegenden ökonomischen Kon- sequenzen, z. B. verlängerten Mut- terschutz, Muttergehalt, Sicherung des Arbeitsplatzes, Aufhebung der ökonomischen Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber kin- derlosen Familien, Schaffung von Voraussetzungen für einen Aus- gleich der Verantwortung von Mann und Frau durch andere Arbeitsrege- lungen, umfassende Entlastung der Eltern durch funktionsfähigere Kin- derhorte usw. Statt dessen macht Petersen einen Vorschlag, der dar- auf hinausläuft, daß diese ökonomi- schen Belastungen lediglich auf die Familien umverteilt werden, die trotz dieser Belastungen bereit sind, Kin- der zu adoptieren, die von den

„Brutkästen" zu liefern sind.

Wenn Petersen als Psychotherapeut und Berater therapeutischer Institu- tionen die genannten Gesichtspunk- te mit keinem Wort erwähnt, dann stellt sich die Frage, ob mit diesem Vorschlag nicht etwas ganz anderes beabsichtigt wird: nämlich eine dif- fuse Förderung der Mutterschaft und daraus resultierend eine Erhö- hung der Geburtenrate. Bevölke- rungspolitische Effekte kann man sich von diesem Vorschlag wohl kaum erwarten. Und die Argumenta- tion entspricht eher der eines Staatsrechtlers oder Formaljuristen als der eines psychotherapeutisch qualifizierten Arztes.

Nachtrag

Wenn Petersen das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts in sich als

widersprüchlich ansieht, so mag er durchaus recht haben.

Wenn er jedoch die Behauptung aufstellt, die Reform des § 218 diene dem Schutz des ungeborenen Le- bens und dieser Schutz sei nach wie vor hervorragendes Prinzip (S. 374), dann müssen wir darauf insistieren, daß dies nur ein Gesichtspunkt von mehreren war; die anderen lauten:

Beendigung einer Rechtssituation, die nicht einhaltbar war, die eine Un- zahl von Frauen potentiell und eine kleine Zahl faktisch kriminalisierte;

darüber hinaus war es die Intention der Reformer, das psychische und soziale Elend, das mit der vorher be- stehenden gesetzlichen Regelung bestanden hatte, zu beseitigen.

Wenn Petersen in seiner Argumen- tation zunächst recht zwingend er- scheint, so liegt dies nicht zuletzt auch daran, daß er aus einem Bün- del von Zielen für die Gesetzesre- form zum Ausgangspunkt seiner Ar- gumentation einen einseitig beton- ten Partialgesichtspunkt nimmt. Wir hoffen deshalb, daß dieser Vor- schlag auch in der Ärzteschaft nicht ernsthaft erwogen wird.

Literatur

(1) Runte, Klaus-Peter: § 218 nach der Reform

— Erfahrungsbericht eines Arztes —, Köln (Kie- penheuer u. Witsch) 1978, S. 96 — (2) Fohl- mann, E.: The psychology of birth-planning, Cambridge, Mass. 1973 — (3) Droste, H.: Brut- kastenfunktion und Elend der Frau, in: Bau- mann, J. (Hrsg.): Das Abtreibungsverfahren des § 218, Neuwied (Luchterhand) 1971 — (4) Oeter, K.: Unveröffentlichte Ergebnisse ei- ner Befragung von Frauen mit Schwanger- schaftsabbruch, 1978

Dr. med. Karl Oeter Abteilung für

Medizinische Soziologie

Medizinische Hochschule Hannover Dr. med. Dorothee von Ekesparre Abteilung für Psychiatrie

Medizinische Hochschule Hannover Karl-Wiechert-Allee 9

3000 Hannover 61

Personale Verantwortung an Stelle anonymen Bürokratismus'

Verschiedene Freunde haben mich auf Einseitigkeiten in der Argumen- tation in meiner Stellungnahme („Entscheidungsfreiheit und Wider- stand für das Leben") aufmerksam gemacht und mir den Anstoß dazu gegeben, meine eigenen Äußerun- gen kritisch zu überdenken. Ich möchte deshalb mein grundsätzli- ches Anliegen nochmals kurz umrei- ßen und zugleich einige Überpoin- tierungen von mir revidieren.

Die wesentliche These lautet: um den Schwangerschaftsabbruch zu humanisieren, ist eine bewußte und persönliche Entscheidung und die Übernahme persönlicher Verant- wortung aller daran Beteiligten not- wendig. In erster Linie wird sich die- ser Bewußtseins- und Entschei- dungsprozeß bei der Frau und ihrem Partner — also den potentiellen El- tern — abspielen, des weiteren aber auch beim Berater und beim Opera- teur. Grundsätzlich geht es um Be- wußtheit über das Konzept vom Menschen — je nachdem würde auch die Entscheidung im Schwanger- schaftskonflikt ausfallen.

Wenn die Entscheidung fundiert ist und wenn sie persönlich verantwor- tet wird, ist die Art der Entscheidung sekundär: nämlich ob die Schwan- gerschaft ausgetragen oder abge- brochen wird. So oder so sollte die Verantwortung für das Leben im tieferen Sinn immer bewußt und per- sönlich übernommen werden, statt daß sie einem Paragraphen (Indika- tionen) oder einer Institution (z. B.

dem Bundesgerichtshof) in die Schuhe geschoben und damit der Anonymität anheimgegeben wird.

Wenn ich den neuen Gesetzes- vorschlag Barkhoffs: „Koppelung von Adoption und Erhaltung der Schwangerschaft" diskutierte, so nicht deshalb, um die Schwangere gegen ihren Willen zum Austragen der Schwangerschaft zu zwingen, sondern deshalb, um insgesamt ei- nen höheren Grad von Bewußtheit

386 Heft 6 vom 8. - Februar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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