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Gewährt Antwort des Regierungsrates Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Sparaufträge an die Spitalgruppen/Spitäler beim Personal zu gewissen Verunsicherungen geführt haben

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I 085/2003 GEF 28. Mai 2003 44C

Interpellation

1478 Widmer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 07.04.2003

Umsetzung des SAR-Sparauftrages in der Spitalversorgung

Anfang April 2003 erteilte der Regierungsrat den Spitalgruppen die jeweiligen finanziellen Sparvorgaben zur Umsetzung des vom Grossen Rat im letzten November im Rahmen von SAR beschlossenen Sparauftrages in der Spitalversorgung.

Ich bitte den Regierungsrat zur Umsetzung des Sparauftrages folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sind die grossen, umfangmässigen Unterschiede bei den Sparaufträgen für die einzelnen Spitalgruppen zu erklären (Spannweite: Spital Riggisberg 2,64 Prozent des Nettobetriebsaufwandes, Spitalverband Bern Tiefenau / Ziegler 12,23 Prozent des Nettobetriebsaufwandes)?

2. In welchem Umfang hat der Regierungsrat finanzielle Mittel für flankierende für das Personal bereitgestellt und woher stammen diese Mittel?

3. Entwickelt der Kanton parallel zum Sparauftrag an die Spitalgruppen eigene Umsetzungsszenarien für den Fall, dass die Spitäler wie bei ESA 99 nicht in der Lage sind, die Sparvorgaben des Kantons zu erfüllen?

4. Wie gedenkt der Regierungsrat weiter vorzugehen, falls die Spitalgruppen bis Ende Mai 2003 nicht oder nicht ausreichend aufzeigen können, wie sie die Sparvorgaben des Kantons erfüllen werden?

5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass eine ausreichende und sichere Spitalversorgung auf Grund des erteilten Sparauftrages in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden kann?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 10.04.2003

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Sparaufträge an die Spitalgruppen/Spitäler beim Personal zu gewissen Verunsicherungen geführt haben. Er hofft mit der Beantwortung der im Rahmen der Interpellation gestellten Fragen einer allfällig entstandenen Unsicherheit entgegen wirken zu können.

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Zu Frage 1

Basis für die Berechnungen der Sparvorgaben war die seit 1999 angewandte Systematik zur Aufwandberechnung. Diese enthält einen Sockelbeitrag von 40 Prozent des Nettoakutaufwands des Vorjahres und einen leistungsbezogenen Teil. Als Grundlage der Berechnungen dienten die plausibilisierten Rechnungszahlen 2002.

Diese Systematik wurde eingeführt um einerseits den unterschiedlichen Kostenstrukturen der einzelnen Institutionen Rechnung zu tragen und andererseits eine leistungsbezogene Komponente zur Aufwandberechung zu haben. Nach Alter und Abteilung gewichtete Fälle bilden die Grundlage zur Bemessung der Leistung. Zur Berechung der Sparaufträge wurden alle Institutionen gleich behandelt.

Überdurchschnittlich hoch sind die Kosten beim Spitalverband Bern. Leistungsbezogene Sparvorgaben führten dazu, dass dieser besonders stark von den Sparauflagen betroffen ist.

Grund für die Unterschiede der Durchschnittskosten ist unter anderem die Zu- sammensetzung der Fälle. Der Spitalverband Bern verfügt nicht über ein umfassendes Angebot, was zur Folge hat, dass sich die relativ grobe Fallgewichtung nach Alter und Abteilung über die ganze Institution nicht ausgleicht, wie dies in andern Spitalgruppen der Fall ist. Konkret verfügt weder das Tiefenauspital noch das Zieglerspital über die Disziplinen Geburtshilfe und Ophthalmologie. Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass die Multimorbidität der Patientinnen und Patienten überdurchschnittlich hoch ist.

Zu Frage 2

Die von den Spitalgruppen/Spitälern einzureichenden Umsetzungsvorschläge zur Planungserklärung in Form von Grobskizzen werden von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion geprüft. Die personellen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Es ist aber zu vermuten, dass die Umsetzung auch personelle Konsequenzen haben wird, weil in den Spitälern der weitaus grösste Kostenfaktor Personalkosten sind. Wie weit allfällige personelle Konsequenzen durch eine normale Fluktuation aufgefangen werden könnten ist nicht vorhersehbar. Zur Zeit sind keine Mittel für flankierende Massnahmen für das Personal bereit gestellt. Sollte sich aufgrund grösserer Umstrukturierungen abzeichnen, dass flankierende Massnahmen notwendig sein könnten, wird der Regierungsrat die Lage neu beurteilen.

Zu Frage 3/4

Der Regierungsrat erwartet von den Spitalgruppen/Spitälern zukunftsgerichtete Vorschläge zur Umsetzung der Sparvorgaben. Im Sommer wird er aufgrund der von den Institutionen eingereichten Grobskizzen eine erste Einschätzung der Eingaben vornehmen können und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Kanton hat mit dem Projekt Polikliniken+ ein Szenario zur massvollen Konzentration der Kräfte in den Regionen entwickelt.

Zu Frage 5

Das Sparvolumen von 21 Mio. Franken war ursprünglich an das Projekt Polikliniken+

gebunden und hätte in Zusammenarbeit mit den Spitalgruppen/Spitälern eine gezielte, medizinisch sinnvolle, ökonomisch tragbare und zukunftsgerichtete Strukturanpassung ermöglicht. Heute stehen die Sparaufträge losgelöst von jeglichen gesamtkonzeptionellen Komponenten. Das birgt ein gewisses Risiko. Daher wird der Regierungsrat bereits im Sommer anhand der eingereichten Grobskizzen über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Eingaben werden unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Sparvorgaben geprüft.

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Gleichzeitig müssen sie gesamtkonzeptionellen Kriterien und Aspekten der Versorgungssicherheit entsprechen und langfristig sinnvoll sein.

Grundsätzlich geht der Regierungsrat davon aus, dass mit sinnvollen strukturellen Anpassungen das Sparvolumen insgesamt eingehalten werden kann, ohne dass dadurch eine qualitativ gute und für alle zugängliche Spitalversorgung gefährdet ist.

An den Grossen Rat

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