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Archiv "Aktionismus: Ein Schuß nach hinten" (20.10.1988)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

B

undeskanzler Dr. Helmut Kohl hat die Hauptver- sammlung des Hartmann- bundes mit einem denkwürdi- gen Grußwort bedacht: ein ge- harnischter Protest gegen eine Plakataktion, die der HB zum Gesundheits-Reformgesetz in die Welt gesetzt hatte. Denk- würdig ist Kohls Protest des- halb, weil alle Welt immer noch der Meinung ist, Hartmannbund und Bundesregierung, beide von CDU-Politikern geführt, tä- ten sich gegenseitig nicht weh.

Immer noch ist in Erinnerung, daß der Hartmannbund vor sechs Jahren die frischinstallier- te christlich-liberale Koalition nach der Wende mit dem Ange- bot eines Honorarstopps be- glückte. Mit solcher Unterstüt- zung ist es indes schon seit lan- gem nichts mehr, zerstörte doch die Koalition die Illusion, sie werde eine ärztefreundliche Po- litik betreiben. Insofern zeugt die Plakataktion auch von der Rache eines Enttäuschten.

Aktionismus

limmizamma

Ein Schuß nach hinten

Kohls Protest hat die Auf- merksamkeit der Öffentlichkeit erst auf die HB-Aktion gelenkt.

Sie wäre sonst wohl im stillen vonstatten gegangen. So aber rauschte der Blätterwald. Wet- ten, daß der HB allein das schon als Erfolg verbucht? Bei Propa- ganda kommt es freilich nicht darauf an, schlichtweg Wirbel zu erzeugen, sondern darauf, die richtige Wirkung zu erzielen.

In diesem Sinne hat der HB ei- nen Schuß nach hinten gelandet.

Denn an der „Gesundheitsre- form" ändert die Aktion über- haupt nichts. Das zeigen die fast zugleich mit der HB-Aktion ge- troffenen Beschlüsse der „Ele- fantenrunde". Ja, die Bundes-

regierung und der Kanzler in Person bekamen dank des HB Gelegenheit, sich als mannhafte Kämpfer gegen Lobby und pres- sure groups zu erweisen und da- mit Anke Fuchs' Vorwurf, die Regierung demonstriere ein

„beispielloses Einknicken vor Lobbyisten" , zu entkräften.

Von der Presse wird Kanzler Kohl denn auch ermuntert, nicht vor der Ärzteschaft klein beizugeben.

Der Protest stärkt die Re- gierung somit und führt dazu, die laufenden Verhandlungen der offiziellen Ärztevertreter über Detailverbesserungen zu behindern. Der selbsternannte Ärztesprecher HB hat es ohne- hin schon fertig gebracht, als Gesprächspartner nicht mehr akzeptiert zu werden. Er riskiert jetzt, daß jene ärztlichen Ver- treter, die über Verbesserungen der „Reform" noch verhan- deln, die Politiker darüber auf- klären, daß HB und Ärzteschaft nicht gleichzusetzen sind. NJ

A

n der Konzeption wird festgehalten, an den De- tails wird manches verän- dert. So läßt sich das Ergebnis des entscheidenden Gesprächs in der sogenannten Elefanten- runde der Bonner Koalitions- partner über den Entwurf des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) Mitte vergangener Wo- che zusammenfassen.

Schon vor diesen Zusam- menkünften zeichnete sich die Absicht von Veränderungen bei der Regelung der Datenerfas- sung und der Wirtschaftlich- keitsprüfungen ab. Die Appelle zu gesetzgeberischer Vernunft und die Verhandlungen der kas- senärztlichen Selbstverwaltung um sachliche Mäßigung gegen- über den ursprünglichen Vorha- ben des Bundesarbeitsministeri- ums scheinen hier zu fruchten.

An den Arzneimittelfest- beträgen will die Koalition „für alle drei Wirkstoffgruppen"

festhalten (also für wirkstoff- gleiche Arzneimittel, für Medi- kamente mit vergleichbaren

Koalition

Unter (Zeit-) Druck einig

Wirkstoffen und solche mit ver- gleichbaren Wirkprinzipien). Es wird allerdings Einschränkun- gen geben: Keine Festbeträge bei patentgeschützten Wirkstof- fen, wenn ihre Wirkungsweise neuartig ist und sie eine thera- peutische Verbesserung, auch durch geringere Nebenwirkun- gen, bedeuten; Berücksichti- gung der Bioverfügbarkeit, so- weit diese therapeutisch von Be- deutung ist. Die Rezeptblattge- bühr soll von zwei auf drei DM ab 1. Januar 1989 für den nicht mit Festbeträgen belegten Be- reich der Arzneimittel erhöht und zum 1. Januar 1992 durch eine prozentuale Selbstbeteili- gung in Höhe von 15 Prozent er- setzt werden.

Erst zum 1. Januar 1991 sol- len im Bereich der Pflege Sach- und Geldleistungen für Schwer- pflegebedürftige gewährt wer- den, wobei allerdings die Geld- leistungen nachrangig sind. Bei Heil- und Hilfsmitteln soll es im Bereich der Dienstleistungen (z. B. Massagen) zu einer pro- zentualen Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent kom- men; bei den Hilfsmitteln wer- den Festbeträge dort eingeführt, wo es sich um industriell gefer- tigte Produkte handelt (z. B.

Brillen, Hörgeräte), individuell gefertigte Hilfsmittel werden voll ersetzt.

Außer auf viele Details, die die ärztliche Berufsausübung nicht betreffen, wird sich ein eher allgemeinpolitisches Inter- esse nicht zuletzt auf die Trick- regelung richten, wonach es in der Finanzierung der Schwan- gerschaftsabbrüche, um das

Ge- setzgebungsverfahren nicht noch mehr zu belasten, bei

der bisherigen Regelung in der alten RVO verbleibt. BB/DÄ

Dt. Ärztebl. 85, Heft 42, 20. Oktober 1988 (1) A-2861

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