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Pflicht, nicht Wohltätigkeit – ein rechtebasierter Ansatz für den Kampf gegen die Wüstenbildung

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Pflicht, nicht Wohltätigkeit – ein

rechtebasierter Ansatz für den Kampf gegen die Wüstenbildung

Von Denise Margaret S. Matias, Deutsches Institut für Entwicklungspoli- tik (DIE)

und Antonio G.M. La Viña Ateneo de Manila University

vom 04.09.2017

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Pflicht, nicht Wohltätigkeit – ein rechtebasierter Ansatz für den Kampf gegen die Wüstenbildung

Bonn, 04.09.2017. Die 13. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) findet in dieser Woche in Ordos (China) zum Thema „Bekämp- fung der Wüstenbildung für das menschliche Wohler- gehen“ statt. Damit greift das diesjährige Thema die Wüstenbildung jedoch nur als Bedrohung menschlicher Lebensqualität auf. Es reflektiert nicht, dass Wüstenbil- dung das Ergebnis von Klimaschwankungen und nicht- nachhaltigen menschlichen Aktivitäten auf produkti- vem Land ist. Die Ursachen von Wüstenbildung sind komplex. Sie reichen von leichter erkennbaren „unmit- telbaren Ursachen“ geophysikalischer Natur bis zu weniger eindeutigen „zugrundeliegenden Ursachen“

wie Armut. Das UNCDD spricht sich für „Landdegrada- tions-Neutralität“ (LDN) als Mittel zum Kampf gegen Wüstenbildung aus. Maßnahmen zur Erreichung des LDN-Ziels – keinen Netto-Verlust von gesundem und fruchtbarem Boden zu erleiden –, stehen jedoch im Verdacht, lediglich die unmittelbaren und nicht die grundlegenden Ursachen von Wüstenbildung anzuge- hen. Wenn Wüstenbildung umgekehrt und verhindert werden soll, müssen auch die zugrundeliegenden Ursa- chen berücksichtigt werden. Das UNCCD kann das nicht alleine schaffen.

Die Macht von drei Konventionen

Das UNCCD und die beiden anderen Rio-Konventionen – das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) und das Überein- kommen über die biologische Vielfalt (CBD) – wurden alle 1992 während der Konferenz der Vereinten Natio- nen für Umwelt und Entwicklung (dem sogenanten

„Erdgipfel“) in Rio de Janeiro (Brasilien) verhandelt und verabschiedet. Das zugrundeliegende Konzept der nachhaltigen Entwicklung hat von Beginn an die Not- wendigkeit der Maximierung von Synergien zwischen den Konventionen betont. Die Umweltschwerpunkte der drei Konventionen sind miteinander verknüpft; so sind Wüstenbildung und Verlust an Biodiversität zwei langsam fortschreitende Wirkungen des Klimawandels.

Dennoch wurde erst 2001 eine Kontaktgruppe (Joint Liaison Group, JLG) eingerichtet. Bis heute sondiert diese „mögliche konkrete Stränge der Zusammenar- beit“. Sie hat das Potenzial, eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Erforschung von Lösungen für die zugrundeliegenden – und nicht nur die unmittelbaren – Ursachen der Wüstenbildung zu spielen. Doch als informelles Forum, das nur einmal im Jahr zusammen- kommt, ist das Mandat der Kontaktgruppe darauf beschränkt, die „Koordination zu verbessern“ und

„Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit“ unter den Rio-Konventionen zu untersuchen.

Die grundlegenden Ursachen angehen, um das menschliche Wohlergehen zu verbessern

Die der Wüstenbildung zugrundeliegenden Ursachen

müssen neben den unmittelbaren Ursachen angegan- gen werden; andernfalls bleiben Ursache und Wirkung in einem Teufelskreis gefangen. Armut ist eine der Wüstenbildung zugrundeliegende Ursache, aber Wüs- tenbildung führt auch zu Armut. Wenn die Ressourcen eines Haushalts nur für seine Grundbedürfnisse ausrei- chen, kann die Einführung alternativer Praktiken wie LDN oder nachhaltige Landbewirtschaftung einige Zeit dauern. Ein angemessener Ansatz muss daher den durch Wüstenbildung verschärften Entwicklungs- problemen Rechnung tragen. Als Produkte des Erdgip- fels operieren das UNCCD und die beiden anderen Rio- Konventionen meist aus einer ökologischen Perspekti- ve, die sich auf Ökosysteme und nicht auf Menschen konzentriert. So zielt LDN vor allem darauf ab, landge- stütztes Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen zu bewahren; menschliches Wohlergehen und Ernäh- rungssicherheit sind dabei Nebenprodukte. Um Wohl- ergehen zu verbessern, müssen die Folgen sowohl für soziale und als auch für ökologische Systeme in Be- tracht gezogen werden.

Ein rechtebasierter Ansatz, um die grundlegenden Ursachen anzugehen

Das UNCCD ist in einer strategischen Partnerschaft mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das das „Integrierte Programm für Trockenge- biete“ (Integrated Drylands Development Programme, IDDP) ins Leben gerufen hat. Das Programm ist ein menschenorientierter Ansatz, der das SDG-Ziel 15.3 zur Bekämpfung der Wüstenbildung bis 2030 verfolgt. Er hat das Potenzial, die grundlegenden Ursachen der Wüstenbildung anzugehen, ist jedoch darauf angewie- sen, dass Regierungen die Probleme mit Trockengebie- ten in ihre Politik einbeziehen.

Ein rechtebasierter Ansatz betont die universelle Ver- antwortung bei der Bewältigung der Ursachen von Wüstenbildung. Die Vereinten Nationen haben schon früh die Verbindungen zwischen Armut und Men- schenrechten hervorgehoben und erklärt, dass Ar- mutsbekämpfung „eine Pflicht und nicht Wohltätig- keit“ ist. Wenn der Kampf gegen die Wüstenbildung wirklich zum menschlichen Wohlergehen beitragen soll, müssen das UNCCD ebenso wie die JLG und das IDDP einen rechtebasierten Ansatz verfolgen. Nur so können sie die unmittelbaren sowie die zugrundelie- genden Ursachen der Wüstenbildung angehen. Da die grundlegenden Ursachen der Wüstenbildung eng mit weiteren Umweltproblemen wie Entwaldung und Biodiversitätsverlust verbunden sind, strahlt die Wir- kung eines rechtebasierten Ansatzes bei der Bewälti- gung der Wüstenbildung weit über dessen direkte Ziele hinaus.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 04.09.2017

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