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DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2021 | www.diepta.de 89 PRAXIS APOTHEKENEXKLUSIVITÄT

W

o und von wem

Arzneimittel in den Verkehr gebracht wer­

den dürfen, regeln § 43 des Arz­

neimittelgesetzes (AMG) und § 17 der Apothekenbetriebsord­

nung (ApBetrO). Von einigen Ausnahmen abgesehen ist die Apotheke der Ort der Arzneimit­

telabgabe. Das hat sich der Gesetzgeber vor vielen Jahren gut überlegt, denn es ist ein Beitrag zur Arzneimittelsicher­

heit. Schließlich sind Arzneimit­

tel keine Lutschbonbons und eine Beratung durch dafür aus­

gebildete Fachleute, wie Apothe­

ker und PTA, schützt die Men­

schen vor falschem Einsatz und falscher Anwendung. Neben den apothekenpflichtigen Arzneimit­

teln gibt es aber auch solche, die in Drogerien und Supermärkten verkauft werden dürfen. Sie die­

nen laut § 44 AMG zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankhei­

ten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden.

Größere Verbreitung Man könnte davon ausgehen, dass Hersteller von nichtapothe­

kenpflichtigen Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungs­

ergänzungsmitteln oder Kosme­

tika froh sind, wenn ihnen der Gesetzgeber nicht in den Vertrieb hineinregiert. Durch den Verkauf in Apotheken und gleichzeitig in Drogeriemärkten und Drogerieabteilungen der Supermärkte erreichen sie

schließlich mehr potenzielle Käufer.

Besser auf die Bedürfnisse abgestimmt Dennoch gibt es Firmen, die ihre Produkte oder einzelne Bereiche ihres Sorti­

ments nur über Apotheken ver­

treiben. Wir haben dazu den Marketing Direktor Tim Simon­

sen des Pharmaunternehmens Queisser Pharma GmbH & Co.

KG in Flensburg befragt. Unter der Dachmarke Doppelherz fin­

den sich neben den Produkten der Doppelherz® aktiv­Serie, die im Lebensmitteleinzelhandel und im Drogeriemarkt verkauft werden, die Produkte der Doppelherz® system­Range, die nicht apothekenpflichtig sind, aber dennoch exklusiv in der Apotheke verkauft werden. „Wir sehen in der Apothekenexklusi­

vität keine Beschränkung, son­

dern eine Chance für besondere, auf Kundinnen und Kunden in der Apotheke abgestimmte Produktkonzepte. Die Rezeptu­

ren der einzelnen Doppelherz® system­Produkte sind immer genau auf die jeweiligen Bedürf­

nisse und Anforderungen des Körpers abgestimmt – ob nun im Bereich Herz­Kreislauf, Au­

gengesundheit, Bewegungsap­

parat oder beispielsweise zur Unterstützung des Immunsys­

tems. Die Apotheke zeichnet sich wie kein anderer Vertriebs­

kanal durch professionelle und individuelle Beratung aus. Apo­

theke und Doppelherz® system – das gehört zusammen.“

Klare Struktur Unter der Bezeichnung Doppelherz® pure läuft ein Sortiment, dass sich auf das Wesentliche beschränkt, auf natürliche Inhaltsstoffe setzt und ohne verzichtbare Zusatz­

stoffe auskommt. Darüber hin­

aus werden seit kurzem unter der Bezeichnung Doppelherz Pharma auch apotheken­

pflichtige Arzneimittel in stark nachgefragten Indikationsfel­

dern angeboten.  „Indem wir diese Produkte nicht unter Doppelherz® system gebracht,

sondern eine neue Markenlinie

„Pharma“ entwickelt haben, möchten wir den Apotheken dabei helfen, bei Doppelherz leichter unter apothekenexklu­

siven und apothekenpflichtigen Produkten unterscheiden zu können.“ erklärt Tim Simonsen dazu. Neu sind auch die Pro­

dukte der Range Doppelherz® für Tiere.  n

Sabine Breuer, Apothekerin/Chefredaktion

Pflicht und Kür

Für die meisten Arzneimittel gilt in Deutschland die Apothekenpflicht. Einige Hersteller unterwerfen sich aber freiwillig der Beschränkung, ihre Produkte nur über den Vertriebs- weg Apotheke zu vermarkten. Warum tun sie das?

© kzenon / iStock / Getty Images

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