PFLICHT
PRAKTIKUM
Rechte und Pflichten
Arbeitszeit
Regelung zu... Praktikantinnen / Praktikanten
unter 18 Jahren Praktikantinnen / Praktikanten über 18 Jahren
Arbeitszeit Max: 8h pro Tag,
Max: 40 h pro Woche
Max: 10h pro Tag,
Max: 50 h pro Woche (48)
Überstunden Verboten
Fallweise: grds. 50% Zuschlag Zeitausgleich, wenn vereinbart
Erlaubt, innerhalb max. Grenzen
Ruhepausen AZ> 4,5h, 30min AZ>6h, 30min
Ruhezeiten Nach tägl. AZ
12h ununterbrochen
2 Tage ununterbrochen pro Woche
Nach tägl. AZ
11h ununterbrochen
36 h ununterbrochen pro Woche Arbeitszeit im Gastgewerbe Über 16 Jahren: bis 23h
Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt, 50% der Sonntage frei
2 zusammenhängende Kalendertage frei
Es gelten Bestimmungen des KV für Erwachsene
AZ ist auf 5 Tage aufzuteilen
• Anmeldung bei jew. KK
• Urlaubsanspruch: 2,5 Werktage pro Monat
• Lohn- bzw. Gehalt: für 1Monat im Nachhinein auszuzahlen, > 2monatiges Praktikum, Anspruch an ant. SZ
• Befristetes Arbeitsverhältnis: Ende durch Zeitablauf
• Einvernehmliche Auflösung möglich, Kündigung nicht möglich,
• Austritt oder Entlassung bei Pflichtverletzungen möglich
• Erkrankung: muss unverzüglich gemeldet werden, Krankenstand gefährdet grds. Ausbildungsziel nicht
• Bei langwierigen Erkrankungen: Nachholung während der unterrichtsfreien Zeit im nächsten Schuljahr