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Archiv "Deutsch-Österreichischer Kongreß: Orthopäden tagten in Wien" (30.01.1998)

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Vorruhestandsregelungen gibt es in Frankreich für verschiedene Beru- fe. Seit kurzem gehören die Ärzte dazu. Die medizinische Versorgung ist ein umstrittenes Problem. Der Konflikt zwischen der Krankenversi- cherung, den Ärzteverbänden und dem Gesundheitsministerium schwelt ständig. Das Defizit der Krankenver- sicherung betrug im Vorjahr mehr als 30 Milliarden Francs. Daran sind, so erklärt das Gesundheitsministerium, vor allem die Ärzte schuld.

Um dem entgegenzuwirken, ent- schied 1996 die Regierung Juppé im Zuge ihrer Reform der Sozialversi- cherung, den Ärzten strenge Normen für die Ausübung ihres Berufes aufzu- erlegen. Ihre ärztliche Tätigkeit wur- de einer strengen Kontrolle unter- worfen, was zu scharfen Protesten von seiten der Ärzte führte. Danach stellten die Verantwortlichen fest, es gebe zu viele Ärzte, der Numerus clausus müsse verschärft werden. Da- bei werden von den 20 000 Medizin- studenten, die an den französischen Hochschulen studieren, schätzungs- weise nicht einmal 4 000 das Ab- schlußexamen ablegen.

„Ärzteschwemme“ ist ein regionales Phänomen

An der Côte d’Azur mangelt es nicht an Ärzten. Aber es gibt Regio- nen, die, soweit es die Gesundheits- versorgung betrifft, stark unterent- wickelt sind. Nicht zu vergessen die Krankenhäuser, die über ständigen Ärztemangel klagen. Trotzdem wird von seiten der Krankenversicherung und der Gesundheitsbehörden argu- mentiert: Weniger Ärzte veranlassen weniger Leistungen und damit weni- ger Ausgaben für die Krankenversi- cherung. Folglich wurde beschlossen, den Ärzten die Möglichkeit zu geben, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Das Gesundheitsministerium hat ein entsprechendes Dekret ausgearbei- tet, wonach die Ärzte mit erreichtem 56. Lebensjahr ihre Praxis schließen

und die Rente beantragen können.

Die Altersgrenze erhöht sich auf 57 Jahre für Ärzte, die erst 1998 ihre frei- berufliche Tätigkeit aufgeben. Dabei sind die französischen Ärzte ver- gleichsweise jung. 47,7 Prozent sind jünger als 40 Jahre. Nur 2,5 Prozent üben ihren Beruf offiziell nach dem 65. Lebensjahr aus.

Die Direktion der Krankenversi- cherung geht davon aus, daß schät- zungsweise 1 000 Ärzte von der Vor- ruhestandsregelung Gebrauch ma- chen werden. Diese Erwartungen dürften allerdings zu hoch gegriffen sein. Zwar ist die Situation für die Ärzte nicht überall befriedigend. Vor allem junge Ärzte kämpfen mit wirt- schaftlichen Schwierigkeiten. Doch wer 50 Jahre oder älter ist, hat im all-

gemeinen eine ausreichende Zahl von Patienten.

Das Dekret des Ministeriums re- gelt, daß Ärzte, die im Alter zwischen 56 und 59 Jahren ihre Praxis aufge- ben, eine Vorrente erhalten, die sich nach dem Einkommen der letzten drei Jahre berechnet, jedoch nicht mehr als 240 000 Francs im Jahr betragen soll. Wer im Alter zwischen 59 und 63 Jahren seine Tätigkeit ein- stellt, hat Anspruch auf 189 000 Francs jährlich.

Im Gesundheitsministerium ist man sich allerdings darüber im kla- ren, daß jemand, der mit 56 in die Rente geht, noch lange nicht „renten- reif“ ist. Diesen Ärzten soll es des- halb möglich sein, trotz des vorzeiti- gen Ruhestandes weiterhin in einem Angestelltenverhältnis tätig zu sein, unter der Voraussetzung, daß sie nicht als behandelnde Ärzte auftre- ten. Das Gehalt aus dieser Tätigkeit darf maximal 120 000 Francs im Jahr betragen. Joseph Hermann, Nizza

A-196 (24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 5, 30. Januar 1998

T H E M E N D E R Z E I T BLICK INS AUSLAND

Frankreich

Vorruhestand für Ärzte

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (DGOT), der Berufsverband der Orthopäden Deutschlands und die Österreichische Gesellschaft für Or- thopädie und orthopädische Chirur- gie haben Ende 1997 in der Wiener Hofburg einen Gemeinschaftskon- greß abgehalten. Schwerpunktthe- men waren unter anderem der

„Knöcherne Defekt“, Rheumatolo- gie, das Forum Experimentelle Or- thopädie sowie „Die ambulante Chir- urgie an Hand und Fuß“.

Als wichtigen standespolitischen Standpunkt betonte der Präsident der Österreichischen Gesellschaft, Prof.

Peter Bösch, die Kooperation mit den Unfallchirurgen. Er hält es für vorteil- haft, daß sich in Österreich beide Fächer mit früher Spezialisierung ge- trennt entwickelt haben.

Der Leiter des Berufsverbandes der Orthopäden Deutschlands, Prof.

Hans-Werner Springorum, wies zu- nächst auf die unzulängliche Honorie-

rung von ambulanten operativen Lei- stungen hin. Kritik übte er jedoch auch an der sogenannten „kommerzi- ell interessierten Glaubensmedizin“, die im Gegensatz zu den meisten nie- dergelassenen Orthopäden die Wis- senschaftlichkeit von Methoden und Therapie vernachlässigten.

Nach Ansicht von Prof. Rainer Kotz, Präsident der DGOT, bergen die besonderen Auswirkungen von wirtschaftlichen Krisensituationen Probleme für die sogenannte Wohl- standsmedizin, zu der die Orthopädie in wichtigen Bereichen zählt. Unter solchen Umständen sei es besonders wichtig, aus ethischer Verpflichtung das Machbare den Bedürftigen zu- kommen zu lassen. Die österreichi- sche Ministerin für Gesundheit und Soziales, Eleonore Hostasch, hat im Rahmen des Gemeinschaftskongres- ses ihr Anliegen betont, allen Patien- ten im Rahmen der Sozialversiche- rung eine optimale Betreuung zu ge- währen. Prof. Dr. med. Jürgen Krämer

Deutsch-Österreichischer Kongreß

Orthopäden tagten in Wien

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