Aus Bund und Ländern
Urteil: Kassen müssen Festbeträge aufheben
DÜSSELDORF. Das Landgericht Düsseldorf hat den Spitzenverbänden der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung (GKV) per einstweiliger Verfügung untersagt, die Fest- beträge für morphinhaltige Arzneimittel der Stufe 2 (Arz- neimittel mit pharmakolo- gisch-therapeutisch vergleich- baren Wirkstoffen) aufrecht- zuerhalten. Geklagt hatte ein mittelständisches Pharmaun- ternehmen, weil es Umsatz- einbußen von jährlich rund 6,7 Millionen DM befürchtete.
Nach Ansicht des Gerichts verstoßen die Kassen mit der Festsetzung von Festbeträgen gegen europäisches Kartell- recht. Im Falle der Festbeträge handelten die GKV-Spitzen- verbände als Unternehmens- vereinigungen, die zumindest mittelbar die Ankaufspreise für Arzneimittel festsetzten.
Anders ist dies nach Auffas- sung des Gerichts nur bei „ei- ner auf gesetzlicher Grund- lage erlassenen einseitigen ho- heitlichen Maßnahme, näm- lich der Festsetzung von Höchstpreisen“, zu beurteilen.
Mit Blick auf die einstweili- ge Verfügung hat der Bundes- fachverband der Arzneimit- telhersteller (BAH) an die Spitzenverbände der Kassen und den Gesetzgeber appel- liert, das Verfahren der Fest- betragsfestsetzung zu überprü- fen und den Arzneimittelher- stellern eine adäquate Beteili- gung einzuräumen. HK
Initiative für Modell- Studiengang Medizin
BONN. Das Bundesmini- sterium für Gesundheit hat En- de letzten Jahres den Entwurf einer achten Verordnung zur Änderung der Approbations- ordnung für Ärzte an die be- teiligten Spitzenverbände und Körperschaften zur Begutach- tung übersandt. Der Entwurf sieht vor, die geltende Appro- bationsordnung um mögliche Modellstudiengänge zu ergän-
zen. Die Gesamtreform des Medizinstudiums ist davon nicht betroffen. Sie soll aber in dieser Legislaturperiode in An- griff genommen werden.
Nach dem Entwurf können die Länder Modellstudiengän- ge zulassen, die von der Ap- probationsordnung punktuell abweichen. So können Kran- kenpflegedienst, die Ausbil- dung in Erster Hilfe oder die Famulatur zu einem Zeitpunkt abgeleistet werden, der von dem des Regelstudienganges abweicht. Den Universitäten wird eingeräumt, in jedem
Ausbildungsabschnitt (Lehr-) Krankenhäuser, ärztliche Pra- xen und andere Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung in die akademi- sche Ausbildung einzubezie- hen. Darüber hinaus organi- siert die Modellklausel den Ablauf der ärztlichen Vorprü- fung sowie der Prüfung im er- sten und zweiten Abschnitt, abweichend vom Regelstudi- um. Ebenso sind Änderungen bei den Vorschriften für das praktische Jahr vorgesehen.
Ziel ist eine bessere Verzah- nung von vorklinischem und klinischem Studienabschnitt.
Wenn der Bundesrat seine Zu- stimmung gibt, kann die Neu- regelung im Februar 1999 in
Kraft treten. HC
Gebührenordnung Ost angepaßt
BONN. Das Bundesmini- sterium für Gesundheit hat die Vergütung von Leistun- gen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) für die ostdeutschen Ärzte auf 86 Prozent des Westniveaus angehoben. Die Änderung gilt ab dem 1. Ja-
nuar. EB
Ausland
Israel: Erster Fall von legaler Sterbehilfe
JERUSALEM. In Israel hat ein Arzt erstmals legal Sterbehilfe geleistet. Wie das israelische Radio berich-
tete, injizierte ein Professor des Jerusalemer Haddassah- Krankenhauses im Oktober einem 49jährigen Patienten eine hohe Dosis eines An- ästhetikums, nachdem er die Beatmungsmaschine abge- schaltet hatte. Die Handlung stand in Einklang mit einer Tel Aviver Gerichtsentschei- dung vom Januar 1996. Nach jahrelangem Kampf des Be- troffenen hatten die Richter damals das Abschalten der Beatmungsmaschine für le- gal erklärt. Zunächst erklärte sich jedoch kein Arzt bereit, Sterbehilfe zu leisten. Der Patient litt an der Lou-Geh- rig-Krankheit. afp
Deutsch-Arabischer Ärzte-Kongreß fördert fachlichen Austausch
AMMAN. Der 3. Kon- greß der Deutsch-Arabischen Medizinischen Gesellschaft fand in diesem Jahr in Am- man statt. Mit der engen Verflechtung von Medizin und Philosophie, die das ver- bindende Element zwischen mittelalterlich-nahöstlich und griechisch-abendländisch ge- prägter Medizin ist, befaßte sich der Eröffnungsvortrag.
Das weitere Kongreß- Programm umfaßte Themen aus der konservativen und chirurgischen Medizin, inbe- sondere aus Gentechnologie und AIDS-Forschung. Vor- gestellt wurden vergleichen- de Studien zu Infektions- krankheiten wie Meningitis und Hepatitis in angelsächsi- schen und arabischen Staa- ten. Schwerpunktthemen in der Ophthalmologie waren ein Bericht über Vorsorge- untersuchungen zur Fehl- sichtigkeit von Schülern und Studenten in Jordanien und die Kobalt- und Biothera- pie seniler und exsudativer Maculopathien.
Der medizinischen Versor- gung in Jordanien bescheinig- ten die Kongreßteilnehmer ei- nen hohen Standard, von dem vor allem in der Herz- und Gefäßchirurgie Patienten aus den umliegenden arabischen Ländern profitieren. EB A-104 (16) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 3, 22. Januar 1999
P O L I T I K NACHRICHTEN
Spendenbitten
Vor sieben Jahren konnte der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.die Ärztin Dr. med. Elisabeth Rasch für sein Projekt „Niedrigschwellige medizinische Ver- sorgung von Wohnungslosen“ gewinnen. Rasch entwickel- te ein interdisziplinäres Konzept, das neben der medi- zinischen Akutversorgung die Wiedereingliederung der
„Obdachlosen“ ins medizinische Regelsystem anstrebt.
Informationen: Dr. med. Elisabeth Rasch, Tel 0 30/
4 85 39 58. Bankverbindung: Commerzbank Berlin, Konto 206 000 200, BLZ 100 400 00, Stichwort: Obdachlosen- Ambulanz.
Die Kinderhilfe in Duisburg unterstützt leberkranke Kinder. Das Universitätsklinikum Essen benötigt für leber- transplantierte Kinder zwei Überwachungsmonitore, zwei Pulsoxymeter und ein Blutdruckmeßgerät. Ansprechpart- ner: Kinderhilfe in Duisburg e.V., Windhuker Straße 9, 47249 Duisburg, Tel 02 03/34 18 84. Bankverbindung:
Norisbank Duisburg, Konto 4 101 610 000, BLZ 760 260 00.
DasBehandlungszentrum für Folteropfer Ulmbegleitet, berät und behandelt Folteropfer. Dafür wird um finanzielle Unterstützung gebeten. Kontaktadresse: Behandlungszen- trum für Folteropfer Ulm, Seelengraben 22, 89073 Ulm, Tel 07 31/2 28 36, Fax 2 28 31. Bankverbindung: Sparkasse Ulm, Konto 63 872, BLZ 630 500 00. EB
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