• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Deutsch-Arabischer Ärzte-Kongreß fördert fachlichen Austausch" (22.01.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Deutsch-Arabischer Ärzte-Kongreß fördert fachlichen Austausch" (22.01.1999)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aus Bund und Ländern

Urteil: Kassen müssen Festbeträge aufheben

DÜSSELDORF. Das Landgericht Düsseldorf hat den Spitzenverbänden der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung (GKV) per einstweiliger Verfügung untersagt, die Fest- beträge für morphinhaltige Arzneimittel der Stufe 2 (Arz- neimittel mit pharmakolo- gisch-therapeutisch vergleich- baren Wirkstoffen) aufrecht- zuerhalten. Geklagt hatte ein mittelständisches Pharmaun- ternehmen, weil es Umsatz- einbußen von jährlich rund 6,7 Millionen DM befürchtete.

Nach Ansicht des Gerichts verstoßen die Kassen mit der Festsetzung von Festbeträgen gegen europäisches Kartell- recht. Im Falle der Festbeträge handelten die GKV-Spitzen- verbände als Unternehmens- vereinigungen, die zumindest mittelbar die Ankaufspreise für Arzneimittel festsetzten.

Anders ist dies nach Auffas- sung des Gerichts nur bei „ei- ner auf gesetzlicher Grund- lage erlassenen einseitigen ho- heitlichen Maßnahme, näm- lich der Festsetzung von Höchstpreisen“, zu beurteilen.

Mit Blick auf die einstweili- ge Verfügung hat der Bundes- fachverband der Arzneimit- telhersteller (BAH) an die Spitzenverbände der Kassen und den Gesetzgeber appel- liert, das Verfahren der Fest- betragsfestsetzung zu überprü- fen und den Arzneimittelher- stellern eine adäquate Beteili- gung einzuräumen. HK

Initiative für Modell- Studiengang Medizin

BONN. Das Bundesmini- sterium für Gesundheit hat En- de letzten Jahres den Entwurf einer achten Verordnung zur Änderung der Approbations- ordnung für Ärzte an die be- teiligten Spitzenverbände und Körperschaften zur Begutach- tung übersandt. Der Entwurf sieht vor, die geltende Appro- bationsordnung um mögliche Modellstudiengänge zu ergän-

zen. Die Gesamtreform des Medizinstudiums ist davon nicht betroffen. Sie soll aber in dieser Legislaturperiode in An- griff genommen werden.

Nach dem Entwurf können die Länder Modellstudiengän- ge zulassen, die von der Ap- probationsordnung punktuell abweichen. So können Kran- kenpflegedienst, die Ausbil- dung in Erster Hilfe oder die Famulatur zu einem Zeitpunkt abgeleistet werden, der von dem des Regelstudienganges abweicht. Den Universitäten wird eingeräumt, in jedem

Ausbildungsabschnitt (Lehr-) Krankenhäuser, ärztliche Pra- xen und andere Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung in die akademi- sche Ausbildung einzubezie- hen. Darüber hinaus organi- siert die Modellklausel den Ablauf der ärztlichen Vorprü- fung sowie der Prüfung im er- sten und zweiten Abschnitt, abweichend vom Regelstudi- um. Ebenso sind Änderungen bei den Vorschriften für das praktische Jahr vorgesehen.

Ziel ist eine bessere Verzah- nung von vorklinischem und klinischem Studienabschnitt.

Wenn der Bundesrat seine Zu- stimmung gibt, kann die Neu- regelung im Februar 1999 in

Kraft treten. HC

Gebührenordnung Ost angepaßt

BONN. Das Bundesmini- sterium für Gesundheit hat die Vergütung von Leistun- gen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte

(GOÄ) für die ostdeutschen Ärzte auf 86 Prozent des Westniveaus angehoben. Die Änderung gilt ab dem 1. Ja-

nuar. EB

Ausland

Israel: Erster Fall von legaler Sterbehilfe

JERUSALEM. In Israel hat ein Arzt erstmals legal Sterbehilfe geleistet. Wie das israelische Radio berich-

tete, injizierte ein Professor des Jerusalemer Haddassah- Krankenhauses im Oktober einem 49jährigen Patienten eine hohe Dosis eines An- ästhetikums, nachdem er die Beatmungsmaschine abge- schaltet hatte. Die Handlung stand in Einklang mit einer Tel Aviver Gerichtsentschei- dung vom Januar 1996. Nach jahrelangem Kampf des Be- troffenen hatten die Richter damals das Abschalten der Beatmungsmaschine für le- gal erklärt. Zunächst erklärte sich jedoch kein Arzt bereit, Sterbehilfe zu leisten. Der Patient litt an der Lou-Geh- rig-Krankheit. afp

Deutsch-Arabischer Ärzte-Kongreß fördert fachlichen Austausch

AMMAN. Der 3. Kon- greß der Deutsch-Arabischen Medizinischen Gesellschaft fand in diesem Jahr in Am- man statt. Mit der engen Verflechtung von Medizin und Philosophie, die das ver- bindende Element zwischen mittelalterlich-nahöstlich und griechisch-abendländisch ge- prägter Medizin ist, befaßte sich der Eröffnungsvortrag.

Das weitere Kongreß- Programm umfaßte Themen aus der konservativen und chirurgischen Medizin, inbe- sondere aus Gentechnologie und AIDS-Forschung. Vor- gestellt wurden vergleichen- de Studien zu Infektions- krankheiten wie Meningitis und Hepatitis in angelsächsi- schen und arabischen Staa- ten. Schwerpunktthemen in der Ophthalmologie waren ein Bericht über Vorsorge- untersuchungen zur Fehl- sichtigkeit von Schülern und Studenten in Jordanien und die Kobalt- und Biothera- pie seniler und exsudativer Maculopathien.

Der medizinischen Versor- gung in Jordanien bescheinig- ten die Kongreßteilnehmer ei- nen hohen Standard, von dem vor allem in der Herz- und Gefäßchirurgie Patienten aus den umliegenden arabischen Ländern profitieren. EB A-104 (16) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 3, 22. Januar 1999

P O L I T I K NACHRICHTEN

Spendenbitten

Vor sieben Jahren konnte der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.die Ärztin Dr. med. Elisabeth Rasch für sein Projekt „Niedrigschwellige medizinische Ver- sorgung von Wohnungslosen“ gewinnen. Rasch entwickel- te ein interdisziplinäres Konzept, das neben der medi- zinischen Akutversorgung die Wiedereingliederung der

„Obdachlosen“ ins medizinische Regelsystem anstrebt.

Informationen: Dr. med. Elisabeth Rasch, Tel 0 30/

4 85 39 58. Bankverbindung: Commerzbank Berlin, Konto 206 000 200, BLZ 100 400 00, Stichwort: Obdachlosen- Ambulanz.

Die Kinderhilfe in Duisburg unterstützt leberkranke Kinder. Das Universitätsklinikum Essen benötigt für leber- transplantierte Kinder zwei Überwachungsmonitore, zwei Pulsoxymeter und ein Blutdruckmeßgerät. Ansprechpart- ner: Kinderhilfe in Duisburg e.V., Windhuker Straße 9, 47249 Duisburg, Tel 02 03/34 18 84. Bankverbindung:

Norisbank Duisburg, Konto 4 101 610 000, BLZ 760 260 00.

DasBehandlungszentrum für Folteropfer Ulmbegleitet, berät und behandelt Folteropfer. Dafür wird um finanzielle Unterstützung gebeten. Kontaktadresse: Behandlungszen- trum für Folteropfer Ulm, Seelengraben 22, 89073 Ulm, Tel 07 31/2 28 36, Fax 2 28 31. Bankverbindung: Sparkasse Ulm, Konto 63 872, BLZ 630 500 00. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann wie immer keine Verantwortung für diese Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„(12) Nicht verschiebbare ärztliche Untersuchungen und Behandlungen au- ßerhalb der Sprechstundenzeiten können an einen organisierten Notfalldienst oder eine nach § 76 Absatz 1 Satz

Ich kann aber aus meinen Erfahrungen in dem begrenzten Gebiet der Unfallchirurgie beob- achten, daß die Qualität der Arbeiten derjenigen Kliniken, die dem Kontroll- verfahren

Ferner sol- len die Besetzung des neuen Fachausschusses für Psycho- therapie und die entsprechen- den Sitze im Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen festgelegt werden..

Kann wegen der Kürze der bis- herigen Tätigkeit des Vertragsarztes ein Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht vorgenommen werden, so legt der Zulassungsausschuß das

Bundesarbeits- und Sozi- alminister Norbert Blüm warf er vor, sich eine verbraucher- freundliche Regelung ohne Rücksicht auf Konsequenzen für die Hersteller ausgedacht zu

Hervorzuheben ist, daß die Auf- klärung des Patienten nur dann fachge- recht und umfassend ist, wenn in die- sem Gespräch, das nicht unter Zeit- druck und zum Beispiel auch nicht

Sofern der Vertragsarzt laboratori- umsmedizinische Analysen des Ab- schnitts O I/II aus mehreren Laborge- meinschaften bezieht, sind die von ihm abgerechneten Analysen nach Maßgabe

Wer so fragt, sollte nicht übersehen, daß westdeutsche oder West-Berliner Ärzte, die vielleicht demnächst in der DDR aushelfen, solches wohlversehen mit allen Garantien