• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Anlage-Strategie: Zerobonds lohnen sich nur bei hohen Zinseinkünften" (25.07.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Anlage-Strategie: Zerobonds lohnen sich nur bei hohen Zinseinkünften" (25.07.1997)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

B

ei Zerobonds und ähnli- chen Produkten lohnt sich derzeit genaues Nachrechnen, denn zum Steu- ersparen ist diese Strategie nicht in jedem Fall geeignet.

Zu unterscheiden sind insbe- sondere zwei Anlegergrup- pen: Sparer, deren Zinsein- künfte heute unter den gelten- den Freibeträgen (6 100/

12 200 DM für Alleinstehen- de/Verheiratete) liegen, zah- len auf ihre Kapitaleinkünfte weder Zinsabschlag noch Ein- kommensteuer.

Versteuern in einem

Kauft ein solcher Anleger auf Empfehlung seines Bera- ters beispielsweise einen zweijährigen Zerobond, muß er beim späteren Verkauf, spätestens jedoch bei Fällig- keit im Jahr 1999 den Zinser- trag der gesamten Laufzeit in einer Summe versteuern. Da jedoch nach den bisherigen Bonner Plänen der Sparer- freibetrag von 6 100/12 200 DM halbiert werden soll, ist es nicht unwahrscheinlich, daß der Anleger die künfti- gen Freibeträge überschreitet und somit seine – angesam- melten – Zinserträge im Jahr 1999 zumindest teilweise ver- steuern muß. Damit ist er schlechter gestellt als im Fall der Ausnutzung der heute geltenden Freibeträge, zahlt er aktuell doch überhaupt keine Steuern.

Etwas anders stellt sich die Lage für Sparer dar, deren

Zinseinkünfte heute bereits über den geltenden Freibe- trägen liegen und die aus die- sem Grund heute bereits für den übersteigenden Betrag Einkommensteuer gemäß ihrem persönlichen Steuer-

satz bezahlen müssen. Ein verheirateter Anleger, der beispielsweise 20 000 DM Zinseinkünfte pro Jahr er- zielt, muß davon sowohl 1997 wie auch 1998 jeweils 7 800 DM versteuern, zusammen also 15 600 DM. Bei einem Spitzensteuersatz von 53 Pro- zent errechnet sich daraus ei- ne Einkommensteuerschuld von – insgesamt – 8 268 DM, ein Solidaritätszuschlag von 537 DM (7,5 Prozent im lau- fenden Jahr und – noch ge- plant – 5,5 Prozent im Jahr 1998) sowie gegebenenfalls

eine Kirchensteuerzahlung von 662 DM – zusammen also 9 467 DM oder 23,7 Prozent des eingenommenen Zinser- trages von 40 000 DM.

Wenn dieser Anleger nun jedoch – wie oftmals emp- fohlen – sei- ne gesamten Zinseinkünfte in Höhe von 40 000 DM auf das Jahr 1999 verschiebt, er- gibt sich fol- gende Rech- nung: Als Ein- kommensteu- er fallen 13 182 DM (39 Pro- zent aus 33 800 DM) an, hinzu kommen 1 055 DM Kirchen- steuer. Insge- samt muß er seine 40 000 DM Einnah- men also mit 14 237 DM oder 35,6 Pro- zent versteuern – den Wegfall des Solidaritätszuschlags im Jahr 1999 vorausgesetzt.

Teure Taktik

Dieses vereinfachte Bei- spiel zeigt bereits, wie teuer eine solche Taktik werden kann. Erschwerend kommt hinzu, daß wir uns derzeit in einer Niedrigzinsphase befin- den. Bei zweijährigen Zero- bonds besteht zwar keine große Gefahr von Kursverlu- sten. Jedoch können die No-

tierungen der heute beson- ders gerne angebotenen fünf- bis zehnjährigen Titel im Falle eines Zinsanstiegs durchaus erheblich nachgeben. Ein sol- cher Kursverlust fällt zudem deutlich stärker aus als bei klassischen festverzinslichen Wertpapieren, da bei Zero- bonds auch die Zinseszinsen im Kurs berücksichtigt sind.

Freibeträge beanspruchen

Wirklich interessant ist die Steuerverschiebungs- Taktik – die im übrigen nicht nur mit Zerobonds funktio- niert – vorrangig in zwei Fäl- len: Sind die Zinseinkünfte so hoch, daß der reduzierte Sparerfreibetrag keine Rol- le spielt, rechnet sich die Steuerverschiebung. Dies ist dann der Fall, wenn ein Anleger jährliche Zinsein- künfte von mindestens 16 239 DM (Alleinstehende) beziehungsweise 32 478 DM (Verheiratete) erreicht – und die steuerlichen Änderun- gen wie geplant vorgenom- men werden. Daneben kommt die Taktik dann in Frage, wenn das Einkommen – zum Beispiel wegen des be- vorstehenden Ruhestandes – ab 1999 ohnehin deutlich zurückgehen wird, so daß der Anleger dann vom nied- rigeren Durchschnittssteuer- satz profitiert.

In den meisten Fällen wird es jedoch sinnvoll sein, die heute noch hohen Sparer- freibeträge in Anspruch zu nehmen. Daneben ergeben sich Steuerspar-Möglichkei- ten durch den gezielten Er- werb niedrigverzinster Papie- re, die unter ihrem Nennwert gehandelt werden: Bekannt- lich unterliegt bei den mei- sten festverzinslichen Wert- papieren nur der Nominal- zins dem Zinsabschlag bezie- hungsweise der Einkommen- steuer. Hingegen bleiben die – bei Unterpari-Papieren vor- programmierten – Kursge- winne generell steuerfrei, so daß sich solche Titel als wah- re Steueroase erweisen kön-

nen. Peter Jobst

A-2013 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 30, 25. Juli 1997 (49)

V A R I A WIRTSCHAFT

Anlage-Strategie

Zerobonds lohnen sich nur bei hohen Zinseinkünften

Viele Geldinstitute machen derzeit folgende Rechnung auf: weil die Einkommensteuer zumindest nach den Plänen der Regierungskoali- tion 1999 gesenkt werden soll, empfehlen sie Zerobonds und vergleichbare Produkte mit Zinsverschiebung zur Geldanlage. Zins- einkünfte werden aus dem laufenden Jahr herausgenommen und in die Zukunft verlagert. Doch eine solche Aktion kann teuer werden.

© Freimut Wössner/CCC

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Als erster Versicherer in Deutschland bietet die Ger- ling E & L Lebensversiche- rungs-AG eine Risiko-Le- bensversicherung für Akade- miker an: Die ProAkadem kann nur

D ie über viele Jahre hinweg kontinuierlich betriebene Dividen- denpolitik der heute über 3600 Volks- und Raiffeisen- banken mit rund 20 000 Bankstellen in der Bundesre-

Ein wichtiger Kostenfak- tor wird von den meisten An- bietern aber nicht oder nur am Rande erwähnt: der An- schaffungspreis für den Com- puter und die Geräte für das

Geht das Vermögen auf den über- lebenden Ehegatten und nach dessen Tod auf die einzige Tochter über, hat sich das Vermögen bei Ankunft bei der Tochter durch

Meier- Baumgartner, unter anderem die Bobath-Therapie für In- sultpatienten, die Memory- Clinic für Demente, der Wei- terbildungslehrgang Fach- krankenpflege für klinische Geriatrie

F reibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge sind für die Ärztin bezie- hungsweise den Arzt Gold wert. Pures Gold sind – um in diesem Bild zu bleiben – da- bei Freibeträge, denn

Befristete Arbeitsverträge: Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundesgesundheitsminister auf, das Gesetz zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung nach

Eine kritische Situation für die Geldpolitik könnte je- doch noch einmal im Früh- jahr 1992 entstehen, falls sich erneut überhöhte Tarifab- schlüsse abzeichnen, die Fi-