Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen KURZBERICHTE
entscheidungen bei der Kranken- hausplanung, aber auch zur Ent- mutigung von Ärzten, Pflegeper- sonal und vor allem von Kranken- hausträgern geführt.
Die Kommission sieht die Kran- kenhausversorgung als öffent- liche Aufgabe an. Sie vertritt die bedarfswirtschaftliche Orientie- rung der Krankenhauswirtschaft und die Vielfalt der Träger als ord- nungspolitische Prinzipien für die Planung und Finanzierung der Krankenhausversorgung. Rein marktwirtschaftliche Lösungen von Planung, Finanzierung und Erstellung von Krankenhauslei- stungen sind nach Meinung der Kommission nicht mit der Forde- rung nach einer gleichmäßigen Versorgung zu vereinbaren. Stär- kere staatliche Regulierung kön- ne dieses Ziel zwar erreichen, sei jedoch mit hohen Effektivitäts- und Effizienzverlusten verbun- den.
Aus diesem Grund bevorzugt die Kommission eine „verbandswirt- schaftliche Lösung". Auf der Ebe- ne einer Versorgungsregion sol- len die Krankenhäuser Kranken- hausvereinigungen bilden. Der Staat soll die Bedarfsplanung auf diese Körperschaften übertragen und ihnen einen Sicherstellungs- auftrag analog der Regelungen im ambulanten Sektor der gesund- heitlichen Versorgung erteilen.
Die „Krankenhausvereinigungen"
als „K. d. ö. R." hätten dann bei Verhandlungen mit ihren Kran- kenkassen auf regionaler Ebene über die Bedarfsplanung und die Preisgestaltung zu verbindlichen Ergebnissen zu kommen. Einigen sich die Partner nicht, ist ein Schiedsverfahren vorgesehen.
Der Staat beschränkt sich auf die Aufsicht, die entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsverfah- ren unterschiedlich auszugestal- ten wäre (eine insbesondere von Kommissionsmitglied Prof. Dr.
Siegfried Eichhorn, DKI, Düssel- dorf, vorgeprägte Meinung). Die Kommission bevorzugt innerhalb dieser verbandswirtschaftlichen
Lösungen ein monistisches Fi- nanzierungsverfahren. Das heißt, alle Kosten würden über die aus- zuhandelnden Preise gedeckt.
Die Krankenhäuser hätten Rückla- gen für ihre Investitionen zu bil- den oder Kredite aufzunehmen und zurückzuzahlen. Bei den In- vestitionen wären die Kranken- häuser lediglich an die Vorgaben des regionalen Bedarfsplanes ge- bunden, aber sonst in wirtschaft- licher, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von staatlichem Einfluß frei.
Duales System modifizieren!
Als Alternative hält die Kommis- sion auch für denkbar, das her- kömmliche duale Finanzierungs- system zu modifizieren. Beim jet- zigen System trägt der Staat sämt- liche Investitionen, während die Krankenkassen die Betriebsko- sten erstatten. Den Vorstellungen 1111111.1.11181111111111MIIIMIIIMIIIIMM
Pflegesatz
im Bundesdurchschnitt erstmals über 200 DM
Erstmals haben die Krankenhaus- pflegesätze im Bundesdurch- schnitt auf breiter Front die 200- DM-Grenze überschritten: Nach den Daten des Verbandes der pri- vaten Krankenversicherung (PKV), Köln, lag der allgemeine Pflege- satz Mitte dieses Jahres bei 203,71 DM. Dies sind 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei hat sich das bis- her bestehende Nord-Süd-Gefälle weiter verstärkt. In Hamburg bei- spielsweise müssen die Kranken- kassen mit 264,02 DM pro Pflege- tag am meisten bezahlen. Die preisgünstigsten Kliniken stehen in Bayern; der allgemeine Pflege- satz liegt dort bei durchschnittlich 171,64 DM. Die Zuschläge für Ein- bettzimmer sind mit einem Plus von sieben Prozent überdurch- schnittlich gestiegen. In öffent- lich-rechtlichen Krankenhäusern wuchs der Aufpreis für Einzelzim- mer sogar um acht Prozent. EB
der Kommission zufolge hätte dann der Staat nur noch die lang- fristigen Investitionen zu finan- zieren. Zur Deckung der Betriebs- kosten einschließlich der Ab- schreibungen für mittel- und kurz- fristige Anlagegüter hätten die Krankenhäuser mit den Kassen wiederum Preise zu vereinbaren.
Die staatlichen Investitionskosten- zuschüsse sollten dann nicht wie bisher als Einzelzuweisungen an die Krankenhäuser gehen. Sie wä- ren vielmehr nach einem Pau- schalschlüssel zu errechnen und den regionalen Krankenhauskör- perschaften zuzuweisen, die ih- rerseits diese Mittel entsprechend dem ausgehandelten Bedarfsplan auf die jeweiligen Krankenhäuser zu verteilen hätten. Die Investi- tionsmittel, die die Krankenhäu- ser erhalten, würden in deren Ei- gentum übergehen. Gegen Zweckentfremdung und Miß- brauch werden rechtliche Vorkeh- rungen empfohlen. Beide Vor- schläge können nach Ansicht der Stuttgarter Kommission für alle Beteiligten kostenneutral durch- geführt werden. Dazu müßte die öffentliche Hand in dem Ausmaß, in dem sie jeweils von Investitio- nen entlastet wird, die Kranken- kassen von den sogenannten
„kassenfremden Leistungen" be- freien und diese selbst finan- zieren. Für beide Modelle der
Krankenhausfinanzierung emp- fehlen die Experten aus Verwal- tung und Wissenschaft auch, das gegenwärtige Entgeltverfahren nach Pflegesätzen zu ändern. Es werden „Preisverhandlungen"
vorgeschlagen, bei denen nicht mehr wie bisher entstandene Ko- sten nachzuweisen sind. Die Prei- se könnten als Honorare für medi- zinische Leistungskomplexe aus- gestaltet werden; dafür wäre eine Gebührenordnung notwendig. Da- neben wären Preise für Unterkunft und Verpflegung für jedes Kran- kenhaus individuell auszuhandeln.
Als Alternative dazu schlägt die Kommission vor, Pflegesätze für
„Normalleistungen" auszuhan- deln, die besonders teuren Lei- stungen aber gesondert zu bewer- ten und zu berechnen. WZ/EB 86 Heft 42 vom 21. Oktober 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A