Lebensversicherung
Risikoschutz für Akademiker
Als erster Versicherer in Deutschland bietet die Ger- ling E & L Lebensversiche- rungs-AG eine Risiko-Le- bensversicherung für Akade- miker an: Die ProAkadem kann nur von Kunden ab- geschlossen werden, die ein Universitäts- oder Fachhoch- schulstudium nachweisen können und in einem ent- sprechenden Beruf tätig sind.
Die statistisch belegbare hö- here Lebenserwartung von Akademikern ermögliche ei- ne spezielle Tarifkalkulation und somit niedrigere Bei- tragssätze.
Für den Hinterbliebenen- schutz von 250 000 DM zahlt ein 40-jähriger nicht rauchen- der Arzt 45,50 DM monat- lich, bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Eine gleichaltrige Ärztin zahlt 38,90 DM mo- natlich. Die Police eignet sich neben der Absicherung von Familienangehörigen beson- ders für die Finanzierungsab- sicherung, zum Beispiel bei Erwerb einer Immobilie oder Praxisgründung. rco
Rechtsschutz
3-Stufen-Police für Heilberufe
Für Ärzte, Zahnärzte, Tier- ärzte, Apotheker und Heil- praktiker hat Roland- Rechtsschutz einen „3-Stu- fen-Rechtsschutz“ entwik- kelt, der das „Unternehmen Praxis“ bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen absi- chern soll. Dem Praxisinha- ber stehen drei Versiche- rungsalternativen zur Wahl, um seine Rechtsansprüche mit ausreichend finanziel- len Mitteln vertreten zu kön- nen:❃ Der „Praxis-Rechts- schutz“ ist ein Basisrechts-
schutz und deshalb beson- ders für Praxisgründer geeig- net. Versichert sind der Arzt und seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, und zwar mit dem Berufs-Rechtsschutz ein- schließlich Vertrags-Rechts- schutz. Der „Praxis-Rechts- schutz“ deckt nur den beruf- lichen Teil ab; Autos sind beispielsweise nicht versi- chert. Eine solche Absiche- rung kostet für einen Arzt mit drei Mitarbeitern 449 DM monatlich bei 300 DM Selbstbeteiligung (SB) je Schadenfall. Ohne SB kostet sie 592 DM.
❃ Der „Kompakt-Rechts- schutz“ enthält über die Konditionen des „Praxis- Rechtsschutzes“ hinaus ei- nen Verkehrs-, Privat-, Woh- nungs- und Grundstücks- rechtsschutz. Er kostet für ei-
nen Arzt mit drei Mitarbei- tern 959 DM bei 300 DM SB je Schadenfall.
❃ Darüber hinaus hat Ro- land-Rechtsschutz den „Top- Rechtsschutz“ kreiert, der weltweit gilt. Der Privatbe- reich ist umfassend geschützt, und im Praxis-Rechtsschutz sind auch Steuer-, Daten- und Vertrags-Rechtsschutz
enthalten. Ebenfalls inbe- griffen ist die kostenfreie
„Jur-Line“, über die der Pra- xisinhaber rund um die Uhr eine Erstberatung durch ei- nen fachkundigen Anwalt er- hält. Der Top-Rechtsschutz kostet 1 370 DM bei 300 DM Selbstbeteiligung. rco
Erbrecht
Geschiedene Eltern
Stirbt ein Kind geschiedener Eltern, für das eine Unfall- oder Lebensversicherung be- steht, und werden Leistun- gen fällig, so erhalten Vater und Mutter je die Hälfte der ausgezahlten Versicherungs-
summen. Darauf weist die Signal Iduna Gruppe hin.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherungen von einem Elternteil für ein minderjähriges Kind abge- schlossen wurden oder ob das erwachsene Kind selber vorgesorgt hat. Maßgebend ist allein die natürliche Erb-
folge. JF
Lebensversicherung
Abschlüsse nur per Internet
Die erste deutsche Lebens- versicherung, die ihre Policen ausschließlich über das Inter- net anbietet, hat ihren Namen geändert: Die im Herbst 1999 gegründete Internet Insur- ance Lebensversicherung AG heißt jetzt mamax Lebensver- sicherung AG. Die Tochter der Mannheimer Versiche- rung Holding AG ist seit dem 1. September zunächst nur mit Rentenversicherungen online erreichbar (www.
mamax.com). Im November wird sie ihr Angebot um Be- rufsunfähigkeits-, Kapitalle- bens- und Risikolebensver- sicherungen erweitern. Nach DÄ-Informationen werden die Prämien weit unter Marktdurchschnitt liegen, weil für die online abgeschlos- senen Verträge keine Ver- treterprovisionen fällig wer-
den. rco
Unfallversicherung
Alkoholsucht
Ein Versicherungsnehmer meldete zwar den Unfall sei- ner Versicherung, seine Al- koholsucht verschwieg er je- doch. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach die Versi- cherung von ihrer Leistungs- pflicht frei. Das Verschwei- gen der Krankheit stelle eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten dar.
Bei einem Sturz hatte sich der Versicherte erhebliche Verletzungen mit Folgeschä- den zugezogen. In der Scha- denanzeige hatte er die Frage nach Erkrankungen übergan- gen. Das stelle eine Verlet- zung der vertraglichen Aus- kunftspflicht dar, so das Ge- richt. Der Anspruch des Man- nes auf Invaliditätsentschä- digung bestehe nicht. (Az.:
7 U 97/ 97 OLG Frankfurt/
Main) rco
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 44½½½½3. November 2000 AA79
V E R S I C H E R U N G E N
Für das Alter vorsorgen und den Traum von den eigenen vier Wänden ver- wirklichen: Diese Motive zählen seit jeher zu wichtigsten Sparzielen der Bundesbürger. 128 Milliarden DM haben sie im vergangenen Jahr bei Ver- sicherungen – und hier überwiegend in Lebensversicherungen – angelegt.
Aufgrund der niedrigen Zinsen spielten Spareinlagen, Termingelder und Sparbriefe nur eine untergeordnete Rolle. Das dürfte dieses Jahr etwas
anders aussehen. ✮