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Dies ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar

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Academic year: 2022

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M 025/2008 M 045/2008 M 042/2008

POM POM POM

30. April 2008 POM C

Motion

0763 Rösti, Kandersteg (SVP) Schmid, Achseten (SVP)

Brönnimann, Zimmerwald (SVP) Messerli, Kirchdorf (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 24.01.2008

Stopp der unsinnigen Zentralisierung

Der Regierungsrat wird beauftragt die Zahl der Zivilstandsämter auf mindestens 10 festzulegen.

Begründung:

Mitte Januar 2008 hat der Regierungsrat beschlossen, die Zahl der Zivilstandsämter auf den 1.1.2010 von 24 auf 7 zu reduzieren. Die Reduktion wird durch Bundesvorgaben und eine Steigerung der Effizienz begründet.

Durch diese übermässige Reduktion der Zivilstandsämter wird der Service public für die peripheren Regionen unseres Kantons einmal mehr massiv verschlechtert. Zudem muss künftig für die Beschaffung von Pässen und Identitätskarten, welche heute auf den Gemeindeverwaltungen jeder Gemeinde bestellt werden können, das Ausweiszentrum aufgesucht werden.

Die Distanzen und die Verschiebungszeiten zum nächsten Zivilstandsamt resp. Passbüro werden in den extremsten Fällen gegen drei Stunden betragen. Dies ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar. Zudem ist das Berner Oberland (48% der Kantonsfläche / 2 Standorte) im Vergleich zum restlichen Kanton deutlich unterversorgt. Durch eine massvolle Erhöhung der Standorte auf 10 (zwei zusätzliche Standorte im Berner Oberland / ein Standort im Raum Belp-Schwarzenburg) kann die Situation verbessert und bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.04.2008

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M 045/2008 POM

Motion

Küng, Diemtigen (SVP) Pfister, Zweisimmen (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.02.2008

Pro Verwaltungskreis 1 Zivilstandsamt

Der Regierungsrat wird beauftragt pro Verwaltungskreis ab 1.1.2010 ein Zivilstandsamt einzurichten, wo auch Identitätskarten bezogen werden können.

Wegen der grossen Distanzen (z.B. Lenk-Thun) ist es für die ländliche Bevölkerung nicht zumutbar für den Bezug einer ID einen derart langen Weg zurücklegen zu müssen.

Einesteils werden die Leute aufgefordert den öffentlichen Verkehr zu benutzen und andererseits wird ihnen zugemutet einen halben Tag oder länger zu opfern um sich einen Ausweis zu beschaffen da ein mehrmaliges Umsteigen erforderlich ist. Dies ist vor allem auch für ältere Leute schlicht unzumutbar. Wer es trotzdem vorzieht mit dem Auto nach Thun zu fahren sieht sich mit einem schlechten Parkplatzangebot konfrontiert, da Autoverkehr in den Städten mehr und mehr verpönt ist. So wird der Service public im ländlichen Raum ein weiteres Mal abgebaut.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.04.2008

M 042/2008 POM

Motion

Grossen, Reichenbach (EVP)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 29.01.2008

Bürgernahe Ausweisherstellung

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, dass die Pass- und Identitätsausweise bei interessierten Einwohnergemeinden (in der Regel die ehemalige Amtsbezirkshauptorte) bestellt und wenn möglich ausgefertigt werden können.

Zum Beispiel: In den Amtsbezirken Obersimmental und Saanenland=Zweisimmen und im Amtsbezirk Frutigen=Frutigen usw.

2. Sollten die interessierten Einwohnergemeinden die Dokumente nicht direkt ausstellen können, werden diese von der Zentralstelle dem Antragsteller per Post direkt zugestellt.

Begründung:

Die vorgesehene zentrale Lösung ist bürgerfeindlich, unökologisch und benachteiligt die ländliche Bevölkerung.

Mit dieser Neuerung werden den Einwohnern unnötige und teure Fahrten zugemutet. Für Berufstätige wird die Beschaffung oder Erneuerung der Ausweispapiere zum Hindernislauf.

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Arbeitsplätze in den Randregionen werden unnötig Richtung städtische Zentren abgezogen, was wiederum aus Gründen einer dezentral ausgerichteten Politik abzulehnen ist.

Investitionen in neue Räumlichkeiten können optimiert und Personalkosten eingespart werden.

Die beauftragten Gemeinden sind für Ihre Dienstleistung (Personalkosten und Geräteinvestitionen) aus den Pass- und ID-Gebühren zu entschädigen.

Den Gemeinden muss das Annehmen dieses Service Public freigestellt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.04.2008

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Bei den vorliegenden Motionen handelt es sich um Motionen im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Entscheid betr. die Anzahl und Standorte der Zivilstandsämter und Ausweiszentren

An der Volksabstimmung vom 24. September 2006 über die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wurde entschieden, das Kantonsgebiet in fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen zu organisieren. Das Zivilstands- und Ausweiswesen wird neu grundsätzlich nach Massgabe der Verwaltungsregionen organisiert. Die Verwaltungskreise sind ausschliesslich massgebend für die Regierungsstatthalterämter.

Die Zuweisung von Zivilstandsämtern und Ausweiszentren zu jedem Verwaltungskreis ist somit der falsche Ansatzpunkt.

Am 15. Januar 2008 beschloss der Regierungsrat, dass ab dem Jahr 2010 im Kanton Bern kombinierte Zivilstandsämter und Ausweiszentren an sieben regionalen Standorten eingerichtet werden. Diese Standorte sind Bern (Region Bern), Biel (Region Seeland), Thun (Oberland West), Interlaken (Oberland Ost), Langenthal (Oberaargau), Langnau (Emmental) und Courtelary (Berner Jura). Unter Berücksichtigung regionalpolitischer und organisatorischer Argumente wurde die ursprüngliche Variante mit nur fünf Standorten (je einer pro Verwaltungsregion) verworfen.

Der Regierungsrat möchte es bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, die rechtlichen Vorgaben und Argumente aufzuführen, die ihn bei diesem Entscheid geleitet haben.

Rechtliche Vorgaben

Das Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 19 Abs.

2 Buchstabe a und b EG ZGB; BSG 211.1) ermächtigt den Regierungsrat durch Verordnung die Anzahl der Zivilstandskreise und die Sitze/Standorte der Zivilstandsämter festzulegen. Diese Kompetenzdelegation des Grossen Rates an den Regierungsrat trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Der Grosse Rat brachte damit zum Ausdruck, dass der Entscheid, wie viele Zivilstandskreise im Kanton Bern sinn- und zweckmässig sind und wo die jeweiligen Sitze/Standorte zu liegen kommen, der Regierungsrat in alleiniger Kompetenz fällen soll.

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Das Antrags- und Ausstellungsverfahren für Pass und Identitätskarten ist im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG, SR 143.1) und in der entsprechenden Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG, SR 143.11) geregelt. In der Ausführung ist der Kanton somit in weiten Teilen gebunden.

Gemäss Art. 4 der Ausweisverordnung bestimmt das EJPD die Form und das Aussehen der Ausweise und gibt sie heraus. Die Produktion für den Pass wurde an das Bundesamt für Bauten und Logistik in Bern und für die Identitätskarte an die Firma Trüb AG in Aarau und die Firma Biwi SA in Glovelier vergeben. Die Dokumente werden den Antragsstellern per Post direkt zugestellt. Die Ausstellung bei den Gemeinden vor Ort ist schon aufgrund der Komplexität der Verarbeitung, der Infrastruktur und aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

In der Botschaft zur Revision des Ausweisgesetzes vom 8. Juni 2007 hat das EJPD informiert, dass ab Spätherbst 2009 nur noch Schweizerpässe mit biometrischen Daten erstellt werden sollen. Die Einführung des biometrischen Passes bedingt eine Umstellung im heutigen Ausstellungsverfahren. Aufgrund der neuen technischen Voraussetzungen ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, in jeder Gemeinde die zur Erfassung und Kontrolle biometrischer Daten notwendige Infrastruktur aufzubauen. Neu werden damit regionale Ausweiszentren notwendig.

Weiter wird festgehalten, dass die Kantone künftig eine oder mehrere Stellen bezeichnen, bei denen Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf einen Ausweis einreichen können (Ausweisrevision, Art. 4 und 5). Jeder Kanton muss eine Stelle bezeichnen, welche für den Bund als Ansprechpartnerin in Bezug auf die Ausstellung von Ausweisen dient.

Diese Stelle ist zuständig für die Aufsicht über die untergeordneten Stellen, die Ausweisanträge entgegennehmen und bearbeiten.

Gemäss der Bundesratsvorlage zur Revision des Ausweisgesetzes soll auch die Identitätskarte in Zukunft bei den von den Kantonen zu bezeichnenden Stellen zu beantragen sein. Es ist Sache der Kantone, ob sie das Ausstellungsverfahren für die zurzeit noch nicht-biometrischen Identitätskarten sofort demjenigen für Pässe angleichen, oder ob sie eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gewähren wollen. Nach Ablauf der Zweijahresfrist wird die technische Infrastruktur für das bisherige Ausstellungsverfahren vom Bund nicht mehr betrieben werden.

Die Bundesratsvorlage zur Revision des Ausweisgesetzes wurde vom Ständerat gutgeheissen. Der Nationalrat beschloss jedoch am 12. März 2008 die Ergänzung, dass die Beantragung von nicht-biometrischen Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde weiterhin möglich sein soll. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat und wird in der Sommersession neu behandelt werden. Nach dem definitiven Entscheid und einer allfälligen Ergänzung der Bundesratsvorlage, würde der Regierungsrat die Zuständigkeit der Identitätskarte neu prüfen. Auf den Regierungsratsentscheid vom 15. Januar 2008 zu der Anzahl und den Standorten der Zivilstandsämter und Ausweiszentren hätte dies jedoch keinen Einfluss.

Argumente

Die Festlegung der Anzahl und der Standorte der Zivilstandsämter bzw. Ausweiszentren basiert grundlegend auf den Projektarbeiten des Amtes für Migration und Personenstand in der Polizei- und Militärdirektion. Verschiedene Organisations- und Standortvarianten wurden, sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus Kundensicht, eingehend geprüft.

Aufgrund der Vorgaben, der Zuständigkeitsregelungen und der Resultate der Projektarbeiten kamen der Regierungsrat und die Direktion zu folgenden Ergebnissen:

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Ø Der Regierungsrat und die Direktion entschieden sich unter Berücksichtigung regionalpolitischer Interessen sowie betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Argumente für sieben kombinierte Zivilstandsämter und Ausweiszentren. Die Standorte dieser regionalen Zentren wurden unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategie gemäss Richtplan, des Publikumsverkehrs und der Verkehrsflüsse bestimmt. Aufgrund dieser Überlegungen wurden in der Region Berner Oberland sowie Emmental-Oberaargau je zwei Standorte geschaffen.

Aus Kundensicht wurde dabei unter anderem berücksichtigt, dass bei der Ehevorbereitung, Eheschliessung, Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, Namenserklärung nach Auflösung der Ehe sowie bei der Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt persönlich vorgesprochen werden muss.

Für die Beantragung eines Ausweises muss ein Ausweiszentrum aufgesucht werden.

Da dies bei erwachsenen Personen nur alle zehn Jahre der Fall ist, ist der Regierungsrat der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Wege zu den Ausweiszentren zugemutet werden können. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern aber frei stehen, welches Zentrum sie aufsuchen wollen. Zudem sollen kundenfreundliche Öffnungszeiten angeboten werden.

Es wurde nicht ausser Acht gelassen, dass aus Kundensicht möglichst viele Standorte gewünscht werden, die unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte und Pendlerströme an jeweils möglichst zentral gelegenen Orten zu liegen kommen sollten. Der Nachteil von möglichst vielen Standorten ist jedoch, dass auch die Kosten steigen, da der Führungs- und Infrastrukturaufwand steigt und zusätzliche Biometrie- Erfassungsgeräte beschafft werden müssen.

Die Anzahl der möglichen Standorte wird zudem durch die kritische Grösse für die Aufrechterhaltung eines kundenfreundlichen Betriebes (mindestens drei Personaleinheiten pro Organisation) nach oben hin begrenzt, insbesondere da grosse Belastungsschwankungen während des Jahres ausgeglichen werden müssen. Die Projektarbeiten ergaben, dass bei fünf Personaleinheiten pro Organisationseinheit eine ideale Führungsspanne erreicht werden kann und Belastungsschwankungen gut ausgeglichen werden können.

In Interlaken zum Beispiel kann die kritische Grösse der Organisationseinheit nur mit der Zusammenlegung des Zivilstandsamtes und des Ausweiszentrums erreicht werden. Mit ein oder zwei zusätzlichen Standorten im Berner Oberland wäre die Aufrechterhaltung der Betriebe mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten in Anbetracht der kleinen Organisationseinheiten und der saisonalen Schwankungen kaum möglich.

Dieser Umstand verdeutlicht auch, dass sich die Reduktion der Arbeitsstellen in den Randregionen wegen des geringen Personalbedarfs für die Ausweisausstellung in Grenzen hält.

Ø Die Polizei- und Militärdirektion (POM) hält an der Zuständigkeit des Amtes für Migration und Personenstand im Bereich Pass- und Ausweiswesen fest und unterstellt ihm die Organisation und Führung der sieben Ausweiszentren. Eine sinnvolle Organisation, Führung und Kontrolle sowie die Aufrechterhaltung eines einheitlichen Qualitätsstandards in den verschiedenen Zentren innerhalb des Kantons sind nur dann möglich, wenn die Zentren insgesamt unter derselben Leitung stehen, wie dies vom Bund gefordert wird. Das Amt für Migration und Personenstand kann eine gute Führung gewährleisten. Gleichzeitig kann es mit dem Pass- und Identitätskartendienst und den Zivilstandsämtern Synergien sinnvoll nutzen. Durch die Zusammenarbeit zwischen den erwähnten Institutionen können personelle Engpässe und saisonale Schwankungen ausgeglichen werden. Zudem besteht dank des Zugriffs auf die Bundesdatenbanken Infostar (Personendatenerhebung), RIPOL

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(Berechtigungsprüfung) und ISA (Informationssystem Ausweisschriften) ein gesichertes Datennetz.

Ø Die Polizei- und Militärdirektion entschied sich aus folgenden Gründen für eine sofortige Umsetzung des neuen Antragsverfahrens für die Identitätskarte in den regionalen Ausweiszentren:

- Es wäre einerseits nicht effizient und andererseits mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn für den Pass und die Identitätskarte unterschiedliche Prozesse bestünden. Steigende Gebühren wären möglicherweise die unerwünschte Folge.

- Zwei verschiedene Verfahren und Zuständigkeiten für den Pass und die Identitätskarte würden nur Verwirrung stiften. Vorsprachen bei der falschen Stelle würden sich häufen, insbesondere da sich ein Teil der Bürgerinnen und Bürger erst bei der Antragstellung vor Ort für eine Ausweisart entscheidet.

- Falls nicht-biometrische Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden könnten, wäre ein kundenfreundlicher und effizienter Betrieb in den kleineren Ausweiszentren wie Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau kaum aufrecht zu erhalten, weil der Personalbedarf für die Passausstellung in diesen Zentren unter eine Vollzeitstelle fallen würde.

- Zudem ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit ein Projekt zur Einführung biometrischer Daten in der Schweizer Identitätskarte gestartet werden muss. Die EU empfiehlt diese Einführung und mehrere europäische Staaten stellen bereits heute biometrische Identitätskarten aus. Biometrische Identitätskarten müssten wiederum in regionalen Ausweiszentren beantragt werden, da es aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre, in jeder Gemeinde die zur Erfassung und Kontrolle benötigte technische Infrastruktur aufzubauen.

Aufgrund obgenannter Darlegungen sieht der Regierungsrat keine Veranlassung, seinen Entscheid betreffend die kantonalen Zivilstandsämter und Ausweiszentren zu ändern. Er hält an den sieben regionalen Standorten unter der Leitung des Amtes für Migration und Personenstand fest und empfiehlt die entsprechenden Motionen zur Ablehnung.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

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