A 2042 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 43|
25. Oktober 2013 3. Datenangaben im ErsatzverfahrenIm Ersatzverfahren sind – auf Grund von Unterlagen in der Patientendatei oder von Angaben des Versicherten – folgen- de Daten zu erheben:
Die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Ge- burtsdatum des Versicherten, die Versichertenart, die Post- leitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer.
Diese Daten sind bei der Abrechnung und der Ausstellung von Vordrucken anzugeben.
4. Unterschrift des Versicherten
Auch im Ersatzverfahren hat der Versicherte durch seine Unterschrift das Bestehen der Mitgliedschaft auf dem Ab- rechnungsschein (Vordruckmuster 5) zu bestätigen. Dies gilt nicht für Vordruckmuster 19, sofern es im Notfalldienst verwendet wird.
5. Beibringung der elektronischen Gesundheitskarte nach durchgeführtem Ersatzverfahren
Kann im weiteren Verlauf des Quartals die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden, ist damit ein Abrech- nungsschein auszustellen. Der im Ersatzverfahren bereits ausgefertigte Abrechnungsschein kann diesem angeheftet werden.
6. Vorlage einer geänderten elektronischen Gesundheits- karte
Legt der Versicherte innerhalb eines Quartals, in dem die elektronische Gesundheitskarte bereits vorgelegen hat, nach Kassenwechsel eine neue elektronische Gesundheits- karte vor, so erfolgt ab diesem Zeitpunkt die Abrechnung zu Lasten der nach dem Kassenwechsel zuständigen Kran- kenkasse.
7. Ausstellen von elektronischen Verordnungen
Die Vertragspartner verpflichten sich kontinuierlich Vor- schriften für die Einführung des elektronischen Rezeptes
für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie für weitere elektronische Verordnungen zeitnah zu vereinbaren.
8. Freiwillige Anwendungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, Vorschriften für die Nutzung der sogenannten freiwilligen Anwendungen zu vereinbaren.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin
Berlin, den 11. September 2013 □
Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 304., 305., 306., 307., 308., 310. und 311. Sitzung des Bewertungsausschus- ses, die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 303. und 309. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie der Beschluss (Präsenzsit- zung) der 34. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nicht- beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen bzw. durch Nichtbeanstandung des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit ge-
genstandslos. □
Mitteilungen
Aufhebung der Vorbehalte
zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses
gemäß § 87 Abs. 4 SGB V
Veranstaltungsort: Berlin, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5 b, 10115 Berlin Eröffnung: Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Berlin
Dr. med. Max Kaplan, München
Themen und Moderatoren: Telemedizinische Konsultationen und Konsile; Interdisziplinäre, interprofessionelle und intersektorale Patientenversorgung in der Krebsmedizin, neue Elemente der Patientenversorgung; Sexuell übertragbare Krankheiten; Modernes Management oropharyngealer Schluckstörungen; Zum Umgang mit sterbenden Menschen; Aktuelle Fragen der rationalen Antibiotika- therapie; Neue Arzneimittel
Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Berlin mit 4 Punk- ten pro Halbtag anerkannt. Bei Teilnahme an der gesamten Veran- staltung erhalten Sie für Ihr Fortbildungszertifikat der Ärztekammer 20 Fortbildungspunkte.
Weitere Informationen sowie das Programmheft erhalten Sie bei der
Bundesärztekammer, Dezernat 1 Postfach 12 08 64, 10598 Berlin Telefon: 030 400456-415 oder -418 Fax: 030 400456-429
E-Mail: cme@baek.de
Internet: www.bundesaerztekammer.de □
38. INTERDISZIPLINÄRES FORUM DER BUNDESÄRZTEKAMMER
„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“
vom 9. bis 11. Januar 2014 in Berlin