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Archiv "Mitteilungen: Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen aus der 175., 176., 178., 180., 181., 182., 183. und 188. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie der 11. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß

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A1584 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 31–32⏐⏐3. August 2009

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

In Kombination mit Metformin wurden häufig Schwindel, Kopfschmerzen, Tremor und Übelkeit angegeben.

In Kombination mit Sulfonylharnstoffen traten häufig Tremor, Kopfschmerzen, Schwindel und Asthenie auf. Die Inzidenz nicht schwerwiegender Hypoglykämien war gegenüber der Sulfonyl- harnstoff-Monotherapie etwas erhöht (1,2 % versus 0,6 %).

Die Kombination von Vildagliptin mit Glitazonen war häufiger mit dem Auftreten peripherer Ödeme verbunden als die Glitazon- Monotherapie (7 % versus 2,5 %). Weiterhin wurde ein dosisab- hängiger Anstieg des Körpergewichtes beobachtet (1,4 kg, 1,5 kg und 2,7 kg nach 24 Wochen unter Placebo, Vildagliptin 50 mg plus Glitazon und 100 mg plus Glitazon).

Zusätzlich wurden in Monotherapiestudien als Nebenwirkun- gen Obstipation, Nasopharyngitiden, Infektionen der oberen Atemwege und Arthralgien berichtet.

Es wurden seltene Fälle von Leberfunktionsstörung (einschließ- lich Hepatitis) berichtet, die meist asymptomatisch und nach Ab- setzen der Behandlung reversibel waren. Tendenziell wurde dies häufiger unter einer Dosierung von 1 × 100 mg täglich beobach- tet. Deshalb wird diese Dosierung nicht mehr empfohlen. Bei Patienten mit einer Funktionsstörung der Leber soll Vildagliptin nicht angewendet werden. Kontrollen der Leberenzyme sollen vor und während der Behandlung erfolgen. Kommt es unter der Therapie mit Vildagliptin zu einem Transaminasen-Anstieg (mehr als das Dreifache der Obergrenze des Normbereichs), ist das Medikament abzusetzen.

Bei Patienten mit mittelschweren oder schweren Nierenfunkti- onsstörungen wurden in den Monotherapiestudien etwas erhöhte Inzidenzen unerwünschter Ereignisse gesehen. Die Anwendung von Vildagliptin wird bei diesen Patienten nicht empfohlen, bis weitere Studien mit niereninsuffizienten Patienten vorliegen.

Patienten mit Herzinsuffizienz wurden von einer Studienteil- nahme ausgeschlossen. Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA III und IV sollen deshalb kein Vildagliptin erhalten, und auch bei Pa- tienten mit einer Herzinsuffizienz NYHA I–II soll die Anwen- dung nur mit Vorsicht erfolgen.

In präklinischen Studien an Hunden traten plötzliche Herztode infolge von Herzrhythmusstörungen auf. In klinischen Studien wurde eine etwas erhöhte Inzidenz an AV-Blockierungen ersten Grades gesehen, für die unklar ist, ob ein Zusammenhang mit Vildagliptin besteht.

Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass Vildagliptin auch die Enzymaktivitäten der DPP-8 und DPP-9 beeinflusst, welche eine Rolle bei der Immunfunktion spielen. Ein Zusammenhang mit den in präklinischen Studien an Affen beobachteten Hautläsionen mit Blasenbildung und Ulzerationen ist nach Einschätzung der EMEA möglich. Obwohl in klinischen Studien an Menschen bis- her keine auffälligen Hautveränderungen gesehen wurden, sollten Diabetiker diesbezüglich aufmerksam überwacht werden.

Die klinischen Erfahrungen zu den langfristigen Wirkungen ei- ner DPP-4-Hemmung sind bislang gering. DPP-4 ist ein ubiquitär in menschlichen Geweben vorkommendes plasmalösliches oder membranständiges Enzym. Es entspricht dem membranständigen Peptid CD26, welches auf aktivierten T-Lymphozyten gefunden wurde. Potenzielle Risiken ergeben sich aus der Tatsache, dass in vitro auch andere Peptide Substrate der DPP-4 sind, z. B. Brady- kinin, vasoaktives intestinales Peptid (VIP) oder Neuropeptide wie die Substanz P oder das Neuropeptid Y.

Das Auftreten bisher unbekannter klinisch relevanter Effekte ist bei breiter klinischer Anwendung nicht ausgeschlossen.

II.Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffent- lichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gemäß Beschluss vom 18. Dezember 2008 zur Neufassung der Arzneimittel-Richt- linie (Nummer IV) ist diese Änderung Bestandteil der neu gefassten Arzneimittel-Richtlinie.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 18. Dezember 2008

Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

Mitteilungen

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen aus der 175., 176., 178., 180., 181., 182., 183. und 188. Sitzung des Bewertungsausschusses

gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie der 11. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

Die Beschlüsse der 175., 176., 178., 180., 181., 182., 183. und 188. Sitzung des Bewertungsausschusses und der Beschluss der 11. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan- dung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ge- mäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertrags- partner, soweit es sich um schriftlichte Beschlussfassungen ge- handelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsver- fahren und nach Ablauf der Vorbehaltsfrist des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos. )

Tagung der Bundesärztekammer

„Evidenz didaktischer Methoden in der ärztlichen Fortbildung“

24. September 2009, 10.00 bis 15.00 Uhr

Die Tagung wendet sich an Verantwortliche in ärztlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Nähere Information und Anmeldung: Frau Dr. Engelbrecht, Leiterin Dezernat 1 der Bundesärztekammer, Telefon: 0 30/

40 04 56-4 10 und -4 15 oder per E-Mail an: cme@baek.de)

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