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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V" (18.07.2011)

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Aktie "Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V" (18.07.2011)"

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A 1596 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 28–29

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18. Juli 2011 In seiner 250. Sitzung hat der Bewertungsausschuss gemäß § 87

Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfas- sung) zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 248. Sitzung am 25. Januar 2011 zum Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten in bestimmten Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung zum 1. Oktober 2011 gefasst und die Befristung der Überprüfung möglicher arzt- gruppenspezifischer Honorarverluste um ein Quartal bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

Bekanntmachungen

Beschluss des Bewertungsausschusses

nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 250. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

zur Verlängerung des Beschlusses des Bewertungs - ausschusses in seiner 248. Sitzung am 25. Januar 2011 zum Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten in

bestimmten Bereichen der vertragsärztlichen Versorgung

mit Wirkung zum 1. Oktober 2011

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 250. Sitzung be - schlossen, den Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 248. Sitzung am 25. Januar 2011 zum Ausgleich von überpropor- tionalen Honorarverlusten in bestimmten Bereichen der vertrags- ärztlichen Versorgung (Amtliche Bekanntmachung: Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses am 27. Januar 2011 [www.institut-ba.de], Deutsches Ärzteblatt, Jg. 108, Heft 6 vom 11. Februar 2011, Seite A 291) wie folgt zu ändern:

In Nr. 2 werden die Angabe „30. September 2011“ durch die An- gabe „31. Dezember 2011“ sowie die Angabe „1. Oktober 2011“

durch die Angabe „1. Januar 2012“ ersetzt.

Vorbehalt

Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 250. Sitzung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbe-

Mitteilungen

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten

Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

Der Vorbehalt zu dem Beschluss Nr. 932 (anstelle der 257. Sit- zung), der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen (schriftliche Beschlussfassung)

und dem Beschluss Nr. 116 (anstelle der 117. Sitzung), der Part- ner der Bundesmantelverträge zu Auslegungsfragen des BMV-Ä (schriftliche Beschlussfassung) wird aufgehoben.

Die Unterschriftsverfahren zu den Beschlussfassungen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen.

Aufhebung der Vorbehalte

Der Vorbehalt

zur Anpassung der Bundesmantelverträge Änderung in den

§§ 27 und 28 Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen in den Absätzen 8 und 6 sowie den §§ 24 und 25 Bundesmantelver- trag Ärzte in den Absätzen 8 und 6

zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87d Abs. 4 SGB V

zur Vereinbarung zur Anpassung in § 28 (7) Bundesmantel- vertrag Ärzte/Ersatzkassen und § 25 (7) Bundesmantelvertrag Ärzte

zur Vereinbarung einer Anlage 22 zum Bundesmantelvertrag Ärzte bzw. Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen Verfah- rensordnung zur Beurteilung innovativer Laborleistungen im Hinblick auf Anpassungen des Kapitels 32 EBM

wird aufgehoben.

Die Unterschriftsverfahren zu den Beschlussfassungen wurden

ohne Beanstandungen abgeschlossen. 

Aufhebung der Vorbehalte

halt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nicht- beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit

(BMG). 

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 256. und 257. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens sind die Vorbehalte zu den Veröffent - lichungen damit gegenstandslos.

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 251. und 253. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit

gegenstandslos. 

In Kooperation mit der:

ÄK Hamburg und der KV Hamburg: 19. Oktober

KV Sachsen-Anhalt: 22. Oktober

LÄK Thüringen und der KV Thüringen: 9. November

KV Westfalen-Lippe: 30. November

Weitere Auskünfte und Organisation: Karoline Luzar, Arz - neimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Her - bert- Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Telefon: 030 400456-500, Fax: 030 400456-555, ts@akdae.de, www.akdae.de 

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