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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V" (07.02.2014)

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A 236 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 6

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7. Februar 2014

Zielvereinbarung 031 Inhalt der Zielvereinbarung:

Bonuszahlung für

– Einhalten der Sachkosten und Personalbesetzung der Abteilung – Teilnahme und Unterstützung bei der Zertifizierung des

Krankenhauses

– Einführung neuer Behandlungsmethoden und Prozessopti- mierung

– Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Patienten- versorgung

– Beteiligung an Strukturmaßnahmen des Krankenhauses.

Bewertung:

Bonuszahlung für Einhaltung des Sachkosten- und Per- sonalbudgets der Abteilung:

Bedenklich, da der leitende Krankenhausarzt in der Regel kei- ne Personalhoheit besitzt und bei der Vorbereitung des Stellen- plans für den ärztlichen und medizinisch-technischen Dienst der Abteilung allenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

Sofern der Stellenplan für den ärztlichen und medizinisch- technischen Dienst der Abteilung nicht einvernehmlich zwi- schen dem leitenden Krankenhausarzt und der Leitung des Krankenhauses verabschiedet wurde, ist dieses Element der Zielvereinbarung daher abzulehnen.

Wurde das Personalkosten-Budget einvernehmlich verab- schiedet, dann kann unter Beachtung der „Faustregel“ (siehe Ziffer 4.3) dieses Element der Zielvereinbarung in Einzel- fällen akzeptabel sein. Hierbei muss sichergestellt sein, das Ärztinnen und Ärzte frei nach medizinisch fachlichen Ge- sichtspunkten mitentscheiden können.

Diese Bewertung gilt für die Einhaltung des Sachkostenbud- gets sinngemäß.

Bonuszahlung für Unterstützung der Zertifizierung, Ein- führung neuer Behandlungsmethoden, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung, Beteiligung an Strukturmaßnahmen des Krankenhauses.

Unbeschadet einer rechtlichen Überprüfung der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung sind diese Elemente der Zielver- einbarung dem Grunde nach als Kriterien geeignet, da sie weder gegen den Wortlaut noch gegen die Intention des

§ 136 a SGB V verstoßen.

Zielvereinbarung 032 Inhalt der Zielvereinbarung:

– Prämienzahlung pro Eingriff

– Leistungsprämie für Steigerung der Bewertungsrelationen der Abteilung.

Bewertung:

Prämienzahlung je Eingriff:

Abzulehnen, da dieses Element der Zielvereinbarungen dem Wortlaut des § 136 a SGB V widerspricht.

Leistungsprämie für Steigerung der Bewertungsrelatio- nen der Abteilung:

Abzulehnen, da dieses Element der Zielvereinbarungen der Intention des § 136 a SGB V widerspricht. □

Die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 312., 313., 314. und 315.

Sitzung des Bewertungsausschusses, der Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der 316. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 36. und 37. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegen-

standslos. □

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

vom 2. bis 7. März im Kongresszentrum Davos/Schweiz Fortbildungsdauer anrechenbar durch die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin, die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin:

28 Fortbildungspunkte, anerkannt durch verschiedene Landesärztekammern in Deutschland

Programm (Vorträge, Workshops): Allgemeine Innere Medi- zin, Kardiologie, Diabetologie, Gastroenterologie, Hepatologie, Nephrologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pädiatrie, Pneumologie, Psychiatrie

Anmeldung und Auskünfte: Destination Davos Klosters, Da- vos Congress, Talstraße 41, 7270 Davos Platz/Schweiz, Tele- fon: +41 (0)814152164, Fax: +41 (0)814152169, Internet: www.

aerzteforum-davos.ch, E-Mail: info@davoscongress.ch □

21. Internationale Winterfortbildungs- woche für Grundversorger

120. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V.

Symposium der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

„Arzneimitteltherapie im höheren Lebensalter“

Montag, 28. April, 12.30–14.00 Uhr, Museum Wiesbaden, Friedrich-Ebert-Allee 2, 65185 Wiesbaden

Programm: Interaktionen bei der Arzneimitteltherapie in der Geriatrie; Medikationsfehler und Priscusliste; Neue Arzneimittel 2013/2014 – eine kritische Bewertung

Auskunft: Karoline Luzar, Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, E-Mail: karoline.luzar@akdae.de, Telefon:

030 400456-500, Fax: 030 400456-555 □

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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