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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V" (17.09.2010)

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A 1770 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 37

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17. September 2010 volumen und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen in

den Spalten 8 bis 10 der Tabelle 4 der Anlage 9 zu diesem Beschluss. Der Nachweis der Auslastung der zeitbezoge- nen Kapazitätsgrenzen erfolgt in den Spalten 6 und 7 der Tabelle 5 der Anlage 9 zu diesem Beschluss.

2.3 Der in den Tabellen 4 und 5 der Anlage 9 zu diesem Be- schluss geforderte praxis- bzw. leistungserbringerbezogene Ausweis ist nach Vorgabe der Kassenärztlichen Bundesver- einigung pseudonymisiert durchzuführen; die Festlegung zum Verfahren der Pseudonymisierung erfolgt in Abstim- mung mit dem Institut des Bewertungsausschusses. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt der Ausweis in Tabel- len 4 und 5 zu diesem Beschluss für Arztgruppen mit weni- ger als 40 Praxen bzw. Ärzten bzw. Psychotherapeuten und Praxen bzw. Ärzten bzw. Psychotherapeuten mit Alleinstel- lungsmerkmalen aufgrund eines besonderen Leistungs- spektrums oder besonderer Größe ohne Angabe des Arzt- gruppenkennzeichens und ohne Angabe der Fallzahl (nur Tabelle 4).“

Teil B

Dem Anhang 1 zu Anlage 4 zum Beschlussteil F, Abschnitt I wird am Ende folgende Feststellung angefügt:

„Feststellung des Bewertungsausschusses zum Begriff „zutref- fende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ in Anhang 1 zu Anlage 4, Schritte 7), 10), 13) und 24) bis 27):

Die für den Versorgungsbereich bzw. Leistungsbereich zutreffen- de morbiditätsbedingte Gesamtvergütung entspricht dem diesem Bereich zugeordneten Honorar abzüglich des Saldos aus den Forderungen für Leistungen dieses Bereichs bei bereichsfremden

Versicherten durch bereichseigene Hausärzte und den Verbind- lichkeiten für Leistungen bei bereichseigenen Versicherten durch bereichsfremde Hausärzte.“

Vorbehalt: Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 233.

Sitzung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Ver- tragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbe- halt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für

Gesundheit (BMG). …

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 224. und 225. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens sind die Vorbehalte zu den Veröffentli- chungen damit gegenstandslos.

Die Beschlüsse der 205., 206., 212., 218., 219., 220., 221., 222.

und 224. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie aus der 19. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan- dung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ge- mäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffent-

lichungen damit gegenstandslos. …

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Fortbildungsseminar

„Medizin und Ökonomie“

vom 4. bis 8. Oktober – Bundesärztekammer, Berlin Themen: Ökonomische Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitswesens ● Einführung in die Grundlagen der Be- triebswirtschaft ● Change Management ● Gesetzliche Rah- menbedingungen der stationären Versorgung in Deutsch- land ● Zukunft der stationären Versorgung; Entwicklung der Trägerstrukturen, wirtschaftliche Aspekte ● Zukunft und Auf - bau der Selbstverwaltung – Herausforderungen an die Ärzte- kammern ● Medizinisch und ökonomisch relevante Entwick- lungen auf europäischer Ebene ● MDK-Prüfung, Stichproben

● Grundlagen und Besonderheiten der Finanzierung im statio- nären Sektor G-DRG Fallpauschalenvergütung ● Rahmen ärztlicher Tätigkeit – Normen, Umsetzungen, praktische Tipps

● Arbeiten in Medizinischen Versorgungszentren ● Round- Table-Gespräch zu den Perspektiven des Gesundheitswesens aus gesundheitsökonomischer und ärztlicher Sicht

Zertifizierung: Die Veranstaltung wurde von der Ärztekam- mer Berlin mit 47 Fortbildungspunkten anerkannt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärzte - kammer, Dezernat 1, Leiterin Frau Dr. Engelbrecht, Telefon:

030 400456-410, E-Mail: cme@baek.de. …

22. bis 27. November

Tagungsort: Kaiserin Friedrich-Haus im Charité- und Regie- rungsviertel

Programm: Referate renommierter Berliner Ärzte aus Klinik und Praxis zum gegenwärtigen Stand des medizinischen Wis- sens auf allgemeinmedizinisch vorrangigen Gebieten. Gele- genheit zu ausgiebigen Diskussionen. Die Fortbildung wird nicht durch pharmazeutische Industrie gesponsert.

Zielgruppe: Hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und In- ternisten mit mehrjähriger Berufserfahrung in eigener Praxis aus allen Teilen des Landes (max. 42 Teilnehmer, min. 20 Teilnehmer)

Zertifizierung: Wird bei der Ärztekammer Berlin beantragt Tagungsgebühr: 650 Euro bei Anmeldung bis zum 1. Novem- ber, danach erhöht sich die Teilnahmegebühr auf 680 Euro.

Veranstalter – Information – Anmeldung: Kaiserin-Fried- rich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert- Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 030 308889-20, Fax:

030 308889-26, E-Mail: c.schroeter@kaiserin-friedrich-stif tung.de, Internet: www.kaiserin-friedrich-stiftung.de …

96. Klinische Fortbildung für hausärztlich tätige Allgemein -

mediziner und Internisten

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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