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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V" (23.07.2012)

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A 1518 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 29–30

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23. Juli 2012

§ 21

Anpassung der Operationenschlüssel

Die Vertragspartner vereinbaren, die erforderlichen Anpas- sungen der Operationen und sonstigen Prozeduren (OPS) im Katalog der Eingriffe gemäß § 115b Absatz 1 SGB V vorzu- nehmen. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, stellen die Vertragspartner spätestens vier Wochen nach Vorabbe- kanntgabe des OPS eine gemeinsame Liste von Sachverstän- digen auf, die im Wege der Schlichtung zu offenen Fragen Stellung nehmen sollen; jeder Vertragspartner kann einen Sachverständigen benennen. Kommt es zu keiner Einigung über die Person des Sachverständigen, entscheidet innerhalb einer Woche das Los, welcher Sachverständige den Auftrag erhält, die Anpassung des OPS innerhalb von vier Wochen zu erstellen. Die Kosten der Beauftragung tragen die Vertrags- partner zu gleichen Teilen. Soweit die Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen den Sachverständigenvorschlag annehmen oder sich einvernehmlich auf Änderungen des Sachverständigenvorschlags einigen, gilt der Vorschlag des Sachverständigen als abgelehnt.

§ 22

Geltung des Vertrages

Der Vertrag tritt am 01.06.2012 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Jahr jeweils zum 30.06. oder 31.12. eines je- den Jahres durch einen der drei Vertragspartner durch einge- schriebenen Brief gekündigt werden. Die Partner erklären ihre Bereitschaft, innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Kün- digung an der Verabschiedung eines Anschlussvertrages mit- zuwirken.

§ 23

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier- durch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dem zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Regelungsbedürftigkeit bedacht hätten.

Berlin, 08.05.2012

Das Unterschriftsverfahren zu diesem Vertrag wurde eingeleitet und ist bereits abgeschlossen.

Mitteilungen

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 271., 272., 275. und 278. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Un- terzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Ab- schluss der Unterschriftsverfahren ist der Vorbehalt zu der jewei- ligen Veröffentlichung damit gegenstandslos.

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 271., 272.

und 275. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deut- schen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß

§ 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbe- haltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentli- chungen damit gegenstandslos.

Mitteilungen

Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 29. Sitzung am 19./25. Juni 2012 mit Wirkung zum 30. Juni 2012 einen Beschluss über das zur Ermittlung der diagnosebezogenen bzw. demografischen Veränderungsraten zu verwendende Klassifikationsmodell für das Jahr 2013 gemäß

§ 87a Abs. 5 SGB V gefasst.

Der Beschlusstext einschließlich einer Anlage bezüglich der technischen Einzelheiten zu den Festlegungen zur Berechnung von Veränderungsraten gemäß § 87a Abs. 5 SGB V im Jahr 2012 sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Be- schluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungs- ausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).

Weimar, 29.09.2012, 10.00 Uhr ̶ 13.00 Uhr Tagungsort: KV-Thüringen

Düsseldorf, 10.10.2012, 15.00 Uhr ̶ 18.00 Uhr Tagungsort: ÄK-Nordrhein

Hamburg, 21.11.2012, 15.00 Uhr ̶ 18.00 Uhr Tagungsort: ÄK-Hamburg

Halle, 27.04.2012, 10.00 Uhr ̶ 13.00 Uhr

Terminankündigungen

Fortbildungsveranstaltungen 2012/2013 der AkdÄ

in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Themen:

Neue Arzneimittel 2011/2012 – eine kritische Bewertung, Prof. Schwabe, Heidelberg Neue Antikoagulantien in der Therapie des Vorhofflimmerns, Prof. Pötzsch, Bonn Aktuelle Themen und interessante Verdachtsfälle aus der Pharmakovigilanz, Dr. Stammschulte, Berlin

Arzneimitteltherapiesicherheit: Eine Herausforderung im Alltag, Dr. Aly, Berlin Die Teilnahme ist kostenfrei, als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt.

Auskunft: Karoline Luzar, AkdÄ, karoline.luzar@akdae.de, 030–4004 56 518

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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