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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V" (21.09.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 38

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21. September 2012 A 1895 Bis zum 31. Oktober 2012 steht die Nationale VersorgungsLeit -

linie (NVL) „Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes“ zur öffentli- chen Konsultation im Internet bereit. Fachkreise und Interessier- te sind eingeladen, ihre Kommentare an die Autoren der ärztli- chen Leitlinie zurückzumelden.

In Deutschland haben fast sechs Millionen Menschen in der Erwachsenenbevölkerung die Diagnose „Diabetes“ erhalten. Da- bei handelt es sich nach einer Studie des Robert-Koch-Institutes überwiegend um einen Diabetes-mellitus Typ 2: Etwa neun von zehn Diabetikern sind davon betroffen. Der erhöhte Blutzucker- spiegel bei Diabetes kann Langzeitschäden mit sich bringen, zum Beispiel an den Augen, Nieren, Nerven und dem Herz- Kreislauf-System. Deshalb ist es wichtig, die Behandlung mög- lichst umfassend zu planen. So kann das Risiko für spätere Schä- den verringert werden.

Eine besondere Rolle kommt dabei nichtmedikamentösen Maßnahmen zu, wie Ernährungstherapie, körperliche Aktivität oder Tabakentwöhnung. Wenn Bluthochdruck oder Fettstoff- wechselstörungen bestehen, kann deren Behandlung angezeigt sein. Auch die Einstellung des Blutzuckers mit entsprechenden Medikamenten kann notwendig werden, wenn die nichtmedika- mentösen Maßnahmen nicht ausreichen. Zunehmend kommen hier neue Substanzen auf den Markt. Ob diese wirksamer sind als die bislang erprobten Wirkstoffe, wird von Experten unterschied- lich eingeschätzt, ebenso wie das Risiko möglicher Nebenwir- kungen. Dies spiegelt die Leitlinie in zwei unterschiedlichen Be- handlungsempfehlungen für die medikamentöse Therapie, die gleichwertig dargestellt werden, wider. Wichtiger Inhalt aller Empfehlungen: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sollen die Be- handlungsziele und alle Therapieoptionen mit ihren Patienten in- dividuell vereinbaren und dabei vollständig und verständlich über Nutzen und Schaden aufklären (mit Angaben über absoluten Nutzengewinn bzw. Schadensreduktion).

Unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/diabetes2/dm2 _therapieplanung kann die NVL bis zum 31. Oktober 2012 kri- tisch begutachtet werden. Kommentare und Änderungsvorschläge werden online unter www.versorgungsleitlinien.de/kontakt oder per E-Mail an nvl@azq.de entgegengenommen. Alle interessier- ten Personen aus Fachkreisen, Betroffenenorganisationen und Betroffene sind eingeladen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsfrist gesichtet. Die Autorengruppe entscheidet nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung.

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht un- ter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissen- schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durch-

führung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Exper- ten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die ange- messene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.

Weitere Informationen:

Konsultationsfassung der NVL „Therapieplanung bei Typ- 2-Diabetes“:

www.versorgungsleitlinien.de/themen/diabetes2/dm2_thera pieplanung/pdf/nvl-dm-therapie-lang-konsultation.pdf

Formular zur Kommentierung:

www.versorgungsleitlinien.de/kontakt

NVL Diabetes – Übersichtsseite:

www.versorgungsleitlinien.de/themen/diabetes2 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Zur Kommentierung freigegeben:

Nationale VersorgungsLeitlinie „Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes“

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Der Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der 280. Sitzung des Bewertungsausschusses wurde im Deutschen Ärzteblatt un- ter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unter- schriftsverfahrens ist der Vorbehalt zu der Veröffentlichung da- mit gegenstandslos.

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 268., 273., 274., 276., 277., 278. und 280. Sitzung sowie der Beschluss (Prä- senzsitzung) der 29. Sitzung des Erweiterten Bewertungsaus- schusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 283. Sitzung am 30. August 2012 einen Beschluss zur Korrektur der Datengrundlage zur Ermittlung der diagnosebezo- genen Veränderungsraten für das Jahr 2013 gemäß § 87a Abs. 5 SGB V mit Wirkung zum 30. August 2012 gefasst.

Der Beschlusstext sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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A 1896 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 38

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21. September 2012 der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Ge-

sundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht.

Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.

In seiner 286. Sitzung hat der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfas- sung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 gefasst. Aufgrund einer durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Ände- rung der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwan- gerschaftsabbruch in seiner Sitzung am 21. Juli 2011 wurde die Leistungslegendierung der Gebührenordnungsposition 01831 im Abschnitt 1.7.5 „Empfängnisregelung“ des EBM angepasst und, entsprechend der Streichung in der Richtlinie, die Angabe „frü- hestens 8 Tage bis höchstens 6 Wochen“ gestrichen.

Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses un- ter www.institut-ba.de veröffentlicht.

Bekanntmachungen

Beschluss

des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 286. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Mitteilungen

Das Parkinson-Syndrom zählt zu den häufigsten neurologischen Er- krankungen. Durch die Optimierung von Diagnostik und Therapie konnten die Beschwerdesymptomatik verbessert und Spätkomplika- tionen hinausgezögert werden. Doch wirkt sich dies auch positiv auf Teilhabe und Lebensqualität bei den Betroffenen aus? Diese inter- professionelle Fortbildung widmet sich dem Thema und diskutiert, welche Anforderungen an Kooperation und Koordination der betei-

ligten Berufsgruppen für eine effektive patientenfreundliche Versor- gung zu stellen sind.

Vormittags wird die berufsgruppenspezifische Perspektive in Form von Kurzstatements präsentiert. Am Nachmittag werden in Kleingruppen unter Einbeziehung von Simulationspatienten mögli- che Beispiele der Überwindung von Schnittstellenproblematiken in der Förderung von Teilhabe und Lebensqualität entwickelt.

„Parkinson-Patienten – Förderung von Teilhabe und Lebensqualität durch effektive Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe“

2. Interprofessionelle Fortbildungstagung der Bundesärztekammer am 3. November 2012 von 10.00 bis 17.00 Uhr in Berlin Tagungsort: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Programmanforderung bei: Bundesärztekammer, Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon: 030 400456-415 (Frau Del Bove), 030 400456-418 (Frau Eichhorn), Fax: 030 400456-429, E-Mail: cme@baek.de

Neues aus den Spezialfächern

für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten

– 102. Klinische Fortbildung – Tagungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus im Charité- und Regierungs-

viertel

Termin: 15. November (ab 15.15 Uhr) bis 18. November (bis 12 Uhr) Programm: Vorträge aus den medizinischen Spezialfächern für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten. Circa 20 Stunden ärztliche Fortbildung durch renommierte Berliner Ärzte aus Klinik und Praxis. Ausgiebige Gelegenheit zu Diskussionen.

Die Fortbildung wird nicht durch pharmazeutische Industrie ge- sponsert.

Tagungsgebühr: 320,– Euro bei Anmeldung bis 31. Oktober, da- nach erhöht sich die Tagungsgebühr auf 350,– Euro.

Zertifizierung: Die Veranstaltung ist mit 22 Fortbildungspunkten von der Ärztekammer Berlin zertifiziert worden.

Veranstalter – Information – Anmeldung: Kaiserin-Friedrich- Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 030 308889-20, Fax: 030 308889-26, c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de, www.kaiserin-friedrich- stiftung.de

mit Wirkung zum 1. Januar 2013

Änderung der Leistungslegendierung nach der Gebühren- ordnungsposition 01831 im Abschnitt 1.7.5

01831 Ultraschallkontrolle nach Applikation eines Intrauterin- pessars (IUP) gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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