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Archiv "Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V" (06.04.2012)

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A 728 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 14

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6. April 2012 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium

der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärz- ten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland, in dem seit 2004 auch Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter aktiv mitwirken.

Erstellung:

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (www.

iqwig.de) entwickelt.“

III.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentli- chung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.

de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Dezember 2011

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

In seiner 271. Sitzung hat der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfas- sung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gefasst. Aufgrund der Änderung der Anlage 9.2 zu den Bundesmantelverträgen (Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Scree- ning) zum 1. September 2010 wird die Gebührenordnungspositi- on 01758 „Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening“ im EBM angepasst und eine neue zweite Anmerkung aufgenommen.

Die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses un- ter www.institut-ba.de veröffentlicht.

Bekanntmachungen

Beschluss

des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 271. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

mit Wirkung zum 1. Juli 2012

Aufnahme einer zweiten Anmerkung hinter der Gebühren- ordnungsposition 01758

Die Teilnahme der Frauen- und Hausärzte kann auch durch telefonische Zuschaltung erfolgen.

Vorbehalt:

Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 271. Sitzung ist ein- geleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan- dung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Mitteilungen

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 267. und 268.

Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärz- teblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren sind die Vorbehalte zu der Veröffentli- chung damit gegenstandslos.

Die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 262., 263. und 266. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie der Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der 267. Sitzung des Bewertungsausschusses und der Beschluss (Präsenzsitzung) der 27. Sitzung des Erweiter- ten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundes- ministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit ge- genstandslos.

Mitteilungen

Aufhebung der Vorbehalte

zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

vom 27. bis 28. April in Weimar

Veranstalter: Landesärztekammer Thüringen, Kassenärztliche Verei- nigung Thüringen, Verband der Leitenden Krankenhausärzte Thüringen Themen: Plenarveranstaltung „Infektionen und Infektionskrankhei- ten in der täglichen Praxis“

Kurse (unter anderem Notfallmanagement, Trauer, Balint, Untersu- chungen bei Schmerzen der oberen Körperhälfte, Arzneimittelsicher- heit, Kommunikation, Schweigepflicht) – 2. Thüringer Krankenhaus- tag, Pflegetagung, Seminare für Medizinische Fachangestellte, Fir- menseminare

Auskunft: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Lan- desärztekammer Thüringen, Postfach 10 07 40, 07707 Jena, Telefon:

03641 614-142 Fax: 03641 614-149, E-Mail: kopp.akademie@laek- thueringen.de, Internet: www.aerztewoche-thueringen.de

ärztewoche thüringen

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