DEUTSCHES
ARZTEBLATT
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Pharmaindustrie:
"Negativliste nicht überhastet zusammenstellen"
BERLIN. Erhebliche Be- denken gegen die Negativliste nicht mehr erstattungsfähiger Arzneimittel hat der Bundes- verband der Pharmazeuti- schen Industrie (BPI) geäu- ßert. Die "Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimit- tel in der gesetzlichen Kran- kenversicherung", die am 1.
Juli 1991 in Kraft treten soll- te, wurde inzwischen gestoppt (vgl. Seite eins). Denn noch sind zahlreiche Ungereimt- heiten zu klären. Zur Zeit sind knapp 30 V erfassungsbe- schwerden gegen die Liste anhängig.
Der BPI setzte sich dafür ein, die Negativliste nicht übereilt zusammenzustellen, und regte an, daß Kranken- kassen und Ärzteschaft sich auf eine Art Anlaufzeit ver- ständigen, in der sich die Ärz- te mit der Liste vertraut ma- chen könnten und während der die Krankenkassen auf Sanktionen verzichteten.
Der BPI kritisiert die überwiegend fonnalen Ent- scheidungen darüber, ob be- währte Medikamente aus der Erstattung der Krankenkas- sen herausgenommen werden oder nicht. Besonders betrof- fen sind alle Kombinations- präparate mit mehr als drei Wirkstoffen, die vor 1987 im Handel waren und nun eine sogenannte Nachzulassung benötigen.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie betonte, der Gesetzgeber ha- be sich durch die Negativliste erhebliche Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkas- sen erhofft. Diese Hoffnun- gen stünden jedoch auf "tö- nernen Füßen". Vielmehr sei zu erwarten, daß die Patien- ten, statt die meist preiswer- ten, nicht mehr erstattungsfä- higen Medikamente nun selbst zu kaufen, überwie- gend auf die Verordnung er-
stattungsfähiger, meist teure- rer Arzneimittel drängen werden. Außerdem seien er- hebliche Umstellungskosten zu erwarten. So könnten zum Beispiel 50 000 Patienten, die ein bestimmtes Präparat er- hielten, nur in Kliniken auf ein vergleichbares Medika- ment umgestellt werden. Al- lein daraus ergäben sich zu- sätzliche Kosten von rund 70 Millionen DM. BPI
CSU-Frauen:
Zehn Eckpunkte zur Regelung des § 218
MÜNCHEN. Aus der Frauen-Union der baye- rischen CSU erklingen zum Thema "Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs"
neue Töne. Eine veränderte Einstellung zum Paragraphen 218 wird auch dem Staatsmi- nister Dr. Gebhard Glück recht sein, der keine schrillen Töne liebt. In zehn "Eck- punkten", die der Landesvor- stand der CSU-Frauen ein- stimmig verabschiedet hat, heißt es zwar nach wie vor, bei einer Abtreibung handele es sich grundsätzlich um Tö-
tung. Aber dann wird einge- räumt, die Konfliktlage einer Frau könne so schwerwie- gend sein, daß ein Schwan- gerschaftsabbruch "unter be- stimmten Bedingungen straf- frei bleibt". Für die Feststel- lung, ob eine solche Notlage vorliegt, müsse ein verbesser- tes bundeseinheitliches Ver- fahren festgelegt werden.
Große Bedeutung messen die CSU-Frauen der Bera- tung schwangerer Frauen zu.
In den "Eckpunkten" heißt es, sie müsse obligatorisch sein, vor einer Indikations- stellung stattfinden und durch "eigens qualifizierte Psychologen, Sozialarbeiter oder Ärzte" erfolgen. Interes- sant ist die Vorstellung, daß die Beratung sich nicht nur auf den Zeitraum vor der Entscheidung über eine Ab- treibung, sondern auf die Dauer der Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes erstrecken solle.
Ungewohnt direkt spricht die Frauen-Union zudem zwei Anliegen an, von denen bei der CSU meist nur am Rande der parteiinternen Diskussion die Rede war: Der Frau sollten auf Wunsch In- formationen über abtreiben-
Krankenkassen in den neuen Ländern
flächendeckende Versorgung sichergestellt
Ersatzkassen 6 200 500
Betriebs-
2000 100
krankenkassen
Knappschaft 775 30
Innungs-
750 100
krankenkassen
0
Seekasse 6 000 17 m ... .t
Landwirtschaltl.
4000 10 ~
Krankenkasse ~
Quelle: VdAK ~
Seit l. Januar 1991 gilt das Leistungs- und Beitragsrecht der bisheri- gen Bundesrepublik Deutschland auch in den neuen Bundeslän- dern: der Aufbau der Krankenkassen ist dort praktisch abgeschlos- sen. Für die Betreuung der mehr als zwölf Millionen Mitglieder und ihrer Angehörigen wurden rund 1100 Geschäfts-, Verwaltungs- und Betreuungsstellen geschaffen, in denen fast 22 000 Mitarbeiter be- schäftigt sind. Eine besonders hohe Versorgungsdichte haben die Ersatzkassen mit 500 Geschäftsstellen und 6200 Mitarbeitern er-
reicht (Stand: 29. April 1991) D
A-2456 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991
de Ärzte gegeben werden, um ihr einen "Hürdenlauf" zu er- sparen; Personen, die auf ei- ne Schwangere Druck aus- üben, das Kind abzutreiben, sollten wegen Nötigung zur Rechenschaft gezogen wer-
den. KG
Jugendarbeitsschutz- Fonnblatt:
Mängel behoben
KÖLN. Anfang Juli kann die dritte Auflage der Ju- gendarbeitsschutz-Formblät- ter von den Kassenärztlichen Vereinigungen beim Deut- schen Arzte-Verlag angefor- dert werden. In dieser Neu- auflage sind Mängel behoben, auf die Ärzte aufmerksam ge- macht hatten.
Bei den vom Bundesar- beitsministerium bisher vor- geschriebenen Vordrucken war ein Durchschreiben nicht möglich. Die nach Zustim- mung durch das Ministerium neugestalteten Formulare sind jetzt durchschreibfähig.
Lediglich die ersten beiden Blätter müssen noch separat ausgefüllt werden. Das teilte der Deutsche Ärzte-Verlag mit, der ausschließlich für Druck und Vertrieb der For- mulare zuständig ist. Kli
Krankenhaus-
Rahmen plan 1991 für Gesamtberlin
BERLIN. Mit dem von Gesundheitssenator Dr. Pe- ter Luther vorgelegten Kran- kenhaus-Rahmenplan 1991 werden nach seinen Angaben erstmals planungsrelevante Eckdaten für die stationäre Krankenversorgung in Ge- samtberlin aufgestellt.
Grundlage für die Weichen- stellung zur künftigen Struk- tur der Krankenhausland- schaft seien folgende Prinzi- pien:
~ Möglichst schnell müß- ten die Niveauunterschiede in der Krankenhausversorgung zwischen dem West- und dem Ostteil der Stadt unter Wah- rung des bisherigen, im West-
teil geltenden Standard auf- gehoben werden.
~ Vorhandene finanziel- le Ressourcen müßten mög- lichst sinnvoll eingesetzt wer- den. Das gelte auch für die Psychiatrie.
~ Die Trägervielfalt der Krankenhäuser solle auch auf den Ostteil der Stadt ausge- dehnt werden. Das entspre- che dem gesetzlichen Auftrag des Einigungsvertrages.
~ Gesamthertin brauche ein gegliedertes Bettenange- bot in Zentral-, Schwer- punkt-, Regel- und Grund- versorgung. Der bisher viel zu hohe Anteil an Betten der Maximalversorgung werde auf ein vertretbares Maß zu-
rückgeführt. EB
Deutsche Klebshß[e unterstützte die neuen Bundesländer
BONN. Die Spender ha- ben der Deutschen Krebshil- fe auch 1990 die Treue gehal- ten. Insgesamt flossen 51,7 Millionen DM auf ihre Kon- ten und führten zum besten Spendenergebnis seit Grün- dung der Krebshilfe. Darauf verwies ihr Vorstandsvorsit- zender, Dr. h. c. Helmut Gei- ger, in seinem Jahresbericht.
Insgesamt wurden 81 neue Projekte mit einem Gesamt- volumen von 46 Millionen DM gefördert. Davon profi- tierten unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigun- gen Niedersachsen und Nord- rhein: Sie erhielten gut 1,8 Millionen DM für den Auf- und Ausbau sogenannter on- kologischer Nachsorgeleit- stellen. Sie sollen Krebspa- tienten eine Nachsorge mög- lichst nah am Wohnort er- möglichen.
Weiterhin beschloß die Deutsche Krebshilfe die Fi- nanzierung einer Pilotstudie zur Früherkennung des Neu- roblastoms im Säuglingsalter und genehmigte etliche Pro- jekte auf dem Gebiet der Zell- und Molekularbiologie.
Sie organisierte außerdem ei- nen Workshop "Psychoneuro- immunologie und Krebs".
Arztbesuch im Alter- warum?
•
Die häufigsten Gründe unter 1 000 Konsultationen
Blutdrucktest
•
Husten•
Kontrolle Routine·Kopf·
schmerzen Herzbeschwerden
Sehstörungen
Ihr Palliativprogramm wurde 1990 um zwei Vorha- ben in Flensburg und Mün- chen erweitert. Außerdem wurden laufende Projekte in Köln und Recklinghausen verlängert. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt war al- lerdings bereits im vergange- nen Jahr die Unterstützung der neuen Bundesländer.
Darunter fallen
~ ein innerdeutsches Hospitationsprogramm, mit dessen Hilfe onkologisch täti- ge Ärzte und Wissenschaftler der neuen Länder an Einrich- tungen der alten Bundeslän- der neue Erfahrungen sam- meln können;
~ die finanzielle Förde- rung von Selbsthilfegruppen;
~ die Unterstützung des Aufbaus von Tumorzentren, zunächst in Jena, Schwerin und Greifswald. Insgesamt werden wohl rund fünf Mil- lionen DM dafür bereitge- stellt werden;
~ die Ausstattung von Kinderkliniken mit Compu- tersonographiegeräten.
Darüber hinaus hat die Deutsche Krebshilfe bereits 1990 mit dem Aufbau eines nationalen Knochenmark- Fremdspenderregisters be-
gonnen. th
Ausland
"Ärzteausbildung - Reform oder Fiasko?"
WIEN. Bereits bestehen- de Mängel bei der Mediziner- ausbildung, weitere Ver- schlechterungen durch die EG-Integration und eine vom Wissenschaftsministerium er- arbeitete "Studienreform Medizin" könnten die Quali- tät der Österreichischen Ärzte nachhaltig gefährden. Das wurde bei einer Tagung "Ärz- teausbildung - Reform oder Fiasko?" in Wien festgestellt, die von der Bundessektion Turnusärzte der Österreichi- schen Ärztekammer veran- staltet wurde.
Im Zentrum der Kritik stand die geplante Kürzung der praktischen Ausbildung angehender Arzte von drei auf zwei Jahre. apm
Nach Westvorbild:
Statut über Arztekammer
PRAG. Der tschechische Nationalrat hat zum 1. Juni 1991 ein Gesetz über die Schaffung einer Ärztekam-
mer, einer Stomatologischen Kammer und einer Apothe- kerkammer in Kraft gesetzt.
Nach Angaben deutscher und tschechischer Experten orien- tiert sich der Entwurf im we- sentlichen an der deutschen Gesetzgebung. Vor allem die Landesärztekammer Hessen (Frankfurt) hat die Tsche- chen bei der "Neugründung"
ihres Gesundheitswesens be- raten.
Das Gesetz beschreibt die Kammern als autonome, un- politische Standesorganisa- tionen, der alle Angehörigen der Heilberufe als Pflichtmit- glieder angehören. Sie wa- chen über die Einhaltung der fachlichen, ethischen und ju- ristischen Regeln. Sie beur- teilen und verteidigen die professionellen, sozialen und ökonomischen Interessen ih- rer Mitglieder, schützen die
"professionelle Ehre" und führen ein Mitgliederver- zeichnis.
Die Kammern helfen bei der Fortbildung und bei Rechtsauseinandersetzun- gen. Ihnen wird neben ande- ren Rechten eingeräumt, an einem "Tarif ärztlicher Lei- stungen" und der Besetzung führender Posten im Gesund- heitswesen mitzuwirken.
Die Kammern sind föderal aufgebaut. Ihre Basis sind die Bezirksvereinigungen, die zu- nächst gebildet werden. Die konstituierenden Bezirksver- sammlungen wählen wieder- um den konstituierenden Kongreß.
Jede Bezirksvereinigung setzt sich, wie die tschechi- schen Kammern, aus vier Or- ganen zusammen. Die Mit- glieder- (Bezirk) oder Dele- giertenversammlung (Ge- samtkammer) ist das höchste Organ und faßt Beschlüsse.
Der Vorstand ist das leitende und Exekutivorgan. Der Eh- renrat "übt die disziplinäre Kompetenz" aus und kann im Bezirk Strafen bis zu 20 000 Kronen, in der Gesamtkam- mer bis zu 30 000 Kronen ver- hängen. Die Revisionskom- mission kontrolliert die Tätig- keit der Vereinigung oder der Kammer sowie des Vorstan-
des. AG
Dt. Ärztebl. 88, Heft 28/29, 15. Juli 1991 (25) A-2457