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Archiv "Negativliste erneut abgelehnt" (12.11.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung Gebührenordnung

chend zu ermäßigen. Ab 1984 wird der Arzt in der Liquidation auch die Sach- und Personalkosten der Krankenhäuser einzubeziehen ha- ben. Er hat sich dann intern mit dem Krankenhausträger über die Kostenverteilung zu verständigen.

Schließlich hat der Bundesrat das Gebührenverzeichnis in einigen Details geändert. Die gesundheits- politisch interessanteste ist die Einführung einer Komplexgebühr für die Jugendarbeitsschutzunter- suchungen. Sie soll mit 382 Punk- ten oder 38,20 DM (Einfachsatz) bewertet werden. Begründet wird die Einführung einer bundesein- heitlichen Komplexgebühr mit ei- ner rationellen und sparsamen Verwaltung. Außerdem wollen die Länder offenbar vermeiden. daß sie in Sachen Jugendarbeits- schutzuntersuchungen gegenein- ander geraten, denn, so erklärt der Bundesrat: „Da die ärztliche Lei- stung für alle Länder einheitlich ist, kann nach Bundesratsmei- nung auch nur eine einheitliche Komplexgebühr gezahlt werden.

Darüber hinaus wäre es unwirt- schaftlich, wenn jedes Land für sich diese Gebühr — jeweils nach

„streitigen" Verhandlungen mit den Landesärztekammern — fest- setzen müßte."

Weitere Details betreffen verschie- dene Gebührenpositionen. Dabei geht es darum, einige Gebühren, die in der Regierungsvorlage als technische Leistungen deklariert waren, in ärztliche Leistungen um- zubuchen. Diese Umschreibung hat finanzielle Auswirkungen, da künftig bei technischen Leistun- gen nurmehr ein Steigerungssatz bis zum 2,5fachen möglich ist, während bei den ärztlichen Lei- stungen bis zum 3,5fachen gegan- gen werden kann.

Das ist jeweils das Maximum des Möglichen, in der Regel wird der Honorareinsatz darunter bleiben, denn — und das ist die in den letz- ten Monaten am heftigsten von ärztlicher Seite angegriffene Neuerung — der Arzt hat in Zukunft bei der Gebührenrechnung einen

Schwellenwert zu berücksichti- gen: bei ärztlichen Leistungen muß er, wenn er mehr als das 2,3fache, bei technischen Leistun- gen, wenn er mehr als das 1,8fache nehmen will, die Über- schreitung im einzelnen begrün- den. Auch die Einführung der Schwellenwerte liegt im Interesse

Bundesärztekammer:

Entwurf zurückziehen!

Zu der Entscheidung des Bundesrates über die GOÄ erklärte die Bundesärzte- kammer in einer ersten Stellungnah- me, die Beschlüsse hätten Tendenzen des Entwurfs der ehemaligen Regie- rung zu Einheitsgebühren und zur Be- seitigung der . Vertragsfreiheit ver- schärft. In der Ärzteschaft würde es auf völliges Unverständnis stoßen, wenn die neue Regierung sich damit Bestim- mungen zu eigen machen würde, die nicht einmal die Minister Ehrenberg und Westphal im Kabinett Helmut Schmidt hätten durchsetzen können.

Die Bundesärztekammer stellt fest, daß der Entwurf mit den Grundsätzen

der

Vertragsfreiheit, insbesondere durch die vom Bundesrat gewollte Einschrän- kung der Abdingung, nicht in Einklang gebracht werden könne. Die BAK for- derte von der Bundesregierung, den G0Ä-Entwurf zurückzuziehen und von Grund auf zu überarbeiten. Das könne ohne Zeit- und Kostendruck gesche- hen, wenn die Beihilfen auf der Grund-

lage der jetzigen GOÄ limitiert würden

und so die Kostenentwicklung auf die- sem Sektor stabilisiert werde (vgl. da- zu auch das Editorial in Heft 41/Seite 1

„Vorschlag zur Güte"). DÄ

der Beihilfezahler und der privaten Krankenversicherung, die daher in den letzten Monaten auch hart- näckig gerade diesen Punkt vertei- digten, wie man sieht mit Erfolg.

Über die finanziellen Auswirkun- gen der neuen Gebührenordnung gehen die Meinungen erheblich

auseinander. Ursprünglich war von Einnahmeneutralität (bezie- hungsweise aus Sicht der privaten Krankenversicherung von Kosten- neutralität) die Rede, dann sprach das frühere Bundesarbeitsministe- rium von Einnahmerückgängen der Ärzte in Höhe von 10 Prozent, während von ärztlicher Seite we- sentlich höhere Einbußen — sehr ungleich über die verschiedenen Fächer verteilt — errechnet wur- den. Unsicherheitsfaktoren bei der Abschätzung des Volumens sind die Schwellenwerte: werden sie bürokratisch oder liberal prakti- ziert?

Der zweite Unsicherheitsfaktor:

wie wirkt sich das Splitten in ärztli- che und in technische Leistungen aus? Und schließlich das Lei- stungsverzeichnis: Es wird von 1000 auf 2400 Positionen erhöht.

Bei der privaten Krankenversiche- rung möchte man, nachdem es schon gelungen ist, die Schwel- lenwerte durchzusetzen, auch ei- ner Mengenausweitung vorbeu- gen. Auf ihr Betreiben dürfte eine Entschließung des Bundesrates zurückgehen. Vom Wortlaut her scheint sie ein Trostpflaster für die Ärzte zu sein. In der Wirkung könnte die Entschließung aber zu- mindest genauso gut der Beihilfe und der privaten Krankenversiche- rung zugute kommen.

Der Bundesrat fordert nämlich:

„Die Bundesregierung wird gebe- ten, die weitere Entwicklung auf dem privatärztlichen Gebühren- sektor sorgfältig im Auge zu be- halten, um gegebenenfalls ein un- gerechtfertigtes Absinken des Ge- bührenaufkommens, namentlich bei den medizinisch-technischen Leistungen zu korrigieren. Zur Si- cherstellung angemessener pri- vatärztlicher Honorargestaltung sind die Auswirkungen der Gebüh- renordnung, insbesondere für ein- zelne Arztgruppen sowie hinsicht- lich des Punktwertes und der Punktzahlen, spätestens drei Jah- re nach dem Inkrafttreten zu über- prüfen und etwa erforderliche An- passungen vorzunehmen." NJ

20 Heft 45 vom 12. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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