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Archiv "NEGATIVLISTE: Der Mensch ist schuld" (17.06.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

NEGATIVLISTE

Wäre die sogenannte Negativ- liste überflüssig, wenn die Kassenärzte ihre Vorträge ein- hielten?

Der Mensch ist schuld

Das ganze Zeter-und-Mor- dio-Geschrei um die „Ne- gativliste" und diese selbst wären nicht nötig, wenn die Kassenärzte die Verträ- ge, die sie bei ihrer Zulas- sung unterschreiben, nicht nur einmal gut durchlesen, sondern auch gewissen- haft einhalten würden. Sie verpflichten sich nämlich, gewissenhaft zu behan- deln, dabei aber das Maß des erforderlichen nicht zu überschreiten, Wirtschaft- lichkeit inbegriffen. So wie auch Wirksamkeit. Man klage nicht „das System"

an, es war lange Zeit eines der besten und Vorbild für andere ... Der Mensch ist schuld, nicht das System!

So lang es möglich ist, ei- nen Kassenarzt z. B. fol- gendermaßen unter Druck zu setzen: „wenn Sie mir dies oder jenes nicht ver- schreiben können, geben Sie mir meinen Kranken- schein zurück, der Arzt meiner Freundin ver- schreibt alles was man ha- ben will" (wörtlich so er- lebt!) (und es fand sich auch der andere „Arzt", der es verschrieb!!) und Kollegen folgende Über- zeugung hegen können:

„wenn ich es nicht ver- schreibe, verschreibt es der Kollege um die Ecke!"

(bei Vertretungen anläßlich von Rezeptwünschen ebenfalls wörtlich so er- lebt!) hilft kein noch so gu- tes System und keine noch so fein ausgeklügelte Ne- gativliste. Wie oft mußte ich es auch erleben, daß bei ausgeschlagenen Wün- schen die Krankenkasse selbst einem in den Rücken fiel, denn „selbstverständ- lich dürfe der ‚Doktor' dies und das verschreiben", wo- bei dann meistens die zwei- te Hälfte des Satzes unter-

schlagen wurde: „wenn er es für erforderlich hält", womit der „Schwarze Pe- ter" wieder beim reniten- ten, mißgünstigen Kassen- arzt gelandet war. Wie oft wäre ich froh gewesen, wenn ich bestimmten „An- spruchspatienten" eine handfeste Negativliste un- ter die Nase hätte halten können.

Dr. med. A. Hanauer In der Kinzig 6 7847 Badenweiler 3- Lipburg

Statistisch gebannt

... Wo sind die völkerver- nichtenden Epidemien wie die Pest, Cholera? Die Sy- philis, Gelbfieber und an- dere Seuchen wurden auch durch Entwicklung der Wissenschaft gebannt. — Nur dem Schnupfen, der gemeinen alltäglichen,

„unheilbaren" Coryza kön- nen wir oder besser konn- ten wir nicht zu Leibe rük- ken — wir Ärzte. Aber die Bürokraten schafften es;

sogar auf Termin. Ab 1.

April 1983 verschwindet der Schnupfen — wenig- stens aus den Statistiken.

Dr. med. Ladislaus Szücs Grüngürtelstraße 10 5000 Köln 50

BLUTENLESE

Tierschützer Schopenhauer

„... das alte abend- ländische Schisma von Geist und Leib, dazu die anbrechen- de Modernität der sogenannten Natur- beherrschung: Sie alle treffen auch erbarmungslos die Thiere. Man möchte wahrlich sagen: die Menschen sind die Teufel der Erde, und die Thiere die ge- plagten Seelen."

KRANKENHAUSKOSTEN

Zu dem Artikel von Prof. Dr. K.

E. von Mühlendahl et al. „Wer bezahlt die Mitaufnahme von Eltern stationär behandelter Kinder?" (Heft 8/1983):

Seit 1979

... Es ist richtig, daß die bei der Aufnahme eines El- ternteiles entstehenden Kosten von den gesetzli- chen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen getragen werden. Anders sieht es da- gegen bei der Barmenia aus. Die Barmenia Kran- kenversicherung a. G. hat diese Leistung bereits 1979

— ohne Mehrbeitrag — in ihr Angebot aufgenommen.

Und zwar verdoppelt sich bei „rooming in" das versi- cherte Krankenhaustage- geld für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebens- jahr. Wir zahlen somit ohne Kostennachweis für die ge- samte Dauer der Beglei- tung das doppelte des für das Kind versicherten Krankenhaustagegeldes, solange ein Elternteil als

Begleitperson eines statio- när behandelten Kindes im Krankenhaus aufgenom- men ist. Die Barmenia All-

ALLGEMEINARZT

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. H. Warnecke „Erneuter Rückschlag" (Heft 12/1983):

Kehrtwendung

Herr Kollege Warnecke schreibt: „Damit ist ein stillschweigender Konsens innerhalb der allgemein- medizinisch relevanten Kräfte, in dessen Zentrum die Unterstützung der Häußlerschen Forderung nach dem Obligatorium stand, aufgegeben." Dieser Satz verfälscht die Tatsa- chen: denn weder der Mar- burger Bund noch Herr Kollege Bourmer vom Hart- mannbund noch der BPA hatten vor, beim oder nach

gemeine Versicherungs- AG hat in dieser Leistungs- verbesserung zum 1. 1.

1981 gleichgezogen.

Im Bereich des Unfall-Kran- kenhaustagegeldes (UKHT) in der Kinder-Unfallversi- cherung verdoppelt sich ebenfalls die versicherte Unfall-Krankenhaustage- geldsumme des Kindes, wenn ein Elternteil zur Be- treuung stationär aufge- nommen wird. In dem Be- wußtsein, daß die Anwe- senheit eines Elternteiles im Krankenhaus den Hei- lungsprozeß beschleuni- gen kann und somit even- tuellen psychischen Schä- den des Kindes vorgebeugt wird, haben sich diese bei- den Barmenia-Unterneh- men zu der Leistungsver- besserung beim „rooming in" entschlossen. Die Ver- doppelung der Kranken- haustagegelder ermöglicht es, die damit verbundenen Kosten aufzufangen, oh- ne daß der Versicherte dafür einen Mehrbeitrag zahlt .

Barmenia

Krankenversicherung a. G.

Kronprinzenallee 12-18 5600 Wuppertal 1

dem Trierer Ärztetag die Häußlerschen Forderun- gen anerkannt. Somit kön- nen sie diese jetzt gar nicht aufgeben.

Herr Häußler selbst vollzog am Trierer Ärztetag eine Kehrtwendung und stimm- te den Beschlüssen zu, die das Obligatorium vernein- ten. Es wäre endlich an der Zeit, Ruhe in der Ärzte- schaft einkehren zu lassen und solche Dolchstoßle- genden zu vermeiden.

Schließlich leben Praktiker und Allgemeinärzte fried- lich und kollegial im Land nebeneinander .

Dr. Konrad Welker Eichendorffstraße 12 8522 Herzogenaurach

16 Heft 24 vom 17. Juni 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

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