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Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern

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Academic year: 2022

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(1)

Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern

Lennart Beckhaus

33

(2)

Studien zum Zivilrecht Herausgegeben von

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Universität Köln Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig

Prof. Dr. Florian Faust, Bucerius Law School, Hamburg Band 33

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BUT_Beckhaus_6339-9.indd 2 23.03.20 15:1723.03.20 15:17

(3)

Lennart Beckhaus

Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern

Nomos

(4)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Bremen, Univ., Diss., 2019 ISBN 978-3-8487-6339-9 (Print) ISBN 978-3-7489-0447-2 (ePDF)

1. Auflage 2020

© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2020. Gedruckt in Deutschland. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

Onlineversion Nomos eLibrary

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(5)

Vorwort

Diese Arbeit wurde im Wintersemester 2018/2019 von der juristischen Fa- kultät der Universität Bremen als Dissertation angenommen.

Sie wurde in großen Teilen von Herrn Professor Dr. Peter Derleder † be- treut, der den Abschluss leider nicht mehr erlebt hat. Für seine inspirieren- de fachliche Anleitung und Unterstützung bin ich zutiefst dankbar, sein unbeirrbarer Gerechtigkeitssinn und seine Warmherzigkeit und Großzü- gigkeit werden mir stets in Erinnerung bleiben.

Mein herzlicher Dank gilt Herrn Professor Dr. Christoph Schmid, der die weitere Betreuung der Dissertation übernommen hat. Für die überaus zügige Anfertigung des Erstgutachtens bin ich ihm sehr verbunden. Herrn Professor Dr. Sebastian Kolbe danke ich sehr für die äußerst rasche Erstel- lung des Zweitgutachtens. Sehr dankbar bin ich ferner Frau Prof. Dr. Dr.

h.c. Barbara Dauner-Lieb, Herrn Prof. Dr. Christian Bergert und Herrn Prof. Dr. Florian Faust für die Aufnahme in die Schriftenreihe „Studien zum Zivilrecht“.

Schließlich danke ich all denen herzlich, die durch ihren Zuspruch und ihre Anregungen zum Gelingen des Projekts beigetragen haben. Nament- lich sei hier mein Bruder Dr. Gerrit Beckhaus genannt.

Meinen Eltern Sybille Beckhaus-Schmidt und Konrad Beckhaus bin ich unendlich dankbar für ihre andauernde unbedingte Unterstützung, sie ist ein großes Glück. Diese Arbeit ist ihnen gewidmet.

(6)
(7)

Inhaltsverzeichnis

Einleitung 21

Fallkonstellationen der Einschaltung eines leistungsfähigen, die Wohnung nicht selbst nutzenden Mieters

A.

21 Gegenstand der Untersuchung

I. 21

Vorkommen und Behandlung in der Rechtsprechung

II. 22

BGH-Entscheidung vom 23. November 2011

1. 22

BGH-Entscheidung vom 15. Juli 2009

2. 24

Weitere Anknüpfungspunkte in der Rechtsprechung

3. 26

Urteil des LG Leipzig vom 26. Januar 2005

a) 26

Urteil des LG Lübeck vom 25. März 2010

b) 27

Zwischenergebnis zum Stand der Rechtsprechung

4. 29

Behandlung in der Literatur

III. 29

Gang der Untersuchung

IV. 32

Die Anwendbarkeit der wohnraummietrechtlichen Schutzvorschriften bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter

Teil 1:

34 Qualifikation der Verhältnisse bei Einschaltung nicht selbst

nutzender Mieter B.

35 Qualifikation des Verhältnisses zwischen Vermieter und

Mieter I.

35 Meinungsstand zu den Voraussetzungen der

Wohnraummiete 1.

36 Nur Selbstnutzung durch den Mieter ist

Wohnraummiete (BGH) a)

36 Die Nutzung durch den Mieter selbst und/oder seine Familie sind für eine Qualifikation als

Wohnraummiete erforderlich b)

37 Die beabsichtigte Nutzung zu Wohnzwecken durch irgendeine Person genügt

c)

38 Über die Konstruktion des Vertrags zugunsten

Dritter gemäß § 328 BGB genügt die Nutzung durch irgendeinen Dritten

d)

39 Zwischenergebnis

2. 40

(8)

Qualifikation des Verhältnisses zwischen Vermieter und bloßem Nutzer

II.

41 Qualifikation des Verhältnisses zwischen Mieter und

Nutzer III.

42 Ergebnisse und Bewertung der Qualifikation der einzelnen Verhältnisse nach Rechtsprechung und Literatur

IV.

44 Position des BGH und eines Teils der Literatur, nach der Wohnraummiete nur bei Selbstnutzung durch den Mieter vorliegt

1.

44 Weitere Positionen aus der Literatur

2. 45

Ausblick

3. 46

Der wohnraummietrechtliche Schutz im BGB

C. 47

Die besonderen Vorschriften der Wohnraummiete im BGB

I. 47

Die unterschiedliche Behandlung von Wohnraum- und sonstiger Raummiete

1.

47 Miete

a) 48

Beendigung und Befristung des Mietverhältnisses sowie Sozialschutz

b)

49 Sonstige Anerkennung der besonderen Stellung des

Wohnraummieters c)

49 Die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen

Untergruppen der sonstigen Raummiete 2.

50 Die Voraussetzungen der Wohnraummiete und sonstigen

Raummietarten II.

51 Besondere Wohnraummietverhältnisse, die Ausnahmen

vom wohnraummietrechtlichen Schutz einräumen III.

52

§ 549 Abs. 2 BGB

1. 52

Rechtsfolgen

a) 52

Die einzelnen Tatbestände

b) 53

Nur zum vorübergehenden Gebrauch

vermieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB aa)

53 Vorübergehender Gebrauch

(1) 54

Zeitliche Höchstgrenze

(2) 55

Besondere Betrachtung studentischer Mieter

(3) 56

Möblierter Wohnraum als Teil der vom Vermieter bewohnten Wohnung, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB

bb)

57 Teil der Vermieterwohnung

(1) 58

Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen

(2) 59

Inhaltsverzeichnis

8

(9)

Rückausnahme

(3) 60

Von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anerkannten privaten Trägern der Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB

cc)

61 Personen mit dringendem Wohnbedarf

(1) 62

Beschränkter Kreis der tatbestandlichen Zwischenvermieter

(2)

64 Juristische Person des öffentlichen

Rechts (a)

64 Anerkannter privater Träger der

Wohlfahrtspflege (b)

65 Hinweispflicht des Vermieters

(3) 66

§ 549 Abs. 3 BGB

2. 67

Rechtsfolgen

a) 67

Tatbestand - Belegenheit des vermieteten Wohnraums in einem Studenten- bzw.

Jugendwohnheim b)

68 Einordnung der Nutzer im Fall der Einschaltung nicht

nutzender Mieter vor dem Hintergrund der Tatbestände des § 549 BGB

3.

71 Nur zum vorübergehenden Gebrauch vermieteter

Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB a)

71 Möblierter Wohnraum als Teil der vom Vermieter

bewohnten Wohnung, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB b)

73 Von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

oder anerkannten privaten Trägern der

Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB

c)

74 Tatbestandsmerkmal des dringenden

Wohnbedarfs aa)

74 Tatbestandsmerkmal des besonderen Kreises von Zwischenmietern

bb)

76

§ 549 Abs. 3 BGB

d) 77

Zwischenergebnis

e) 78

Inhaltsverzeichnis

(10)

Der wohnraummietrechtliche Schutz des Endmieters bei Einschaltung eines Zwischenmieters

D.

79 Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum

wohnraummietrechtlichen Schutz des Endmieters bei Einschaltung eines Zwischenmieters

I.

81 Beschluss des BVerfG vom 11. Juni 1991 zu einem

sogenannten Bauherrenmodell 1.

81 Beschluss des BVerfG vom 6. August 1993 zur

Einschränkung bei überwiegenden Vermieterinteressen 2.

84 Beschluss des BVerfG vom 3. Februar 1994 zum

alternativen Wohnmodell Hamburger Hafenstraße 3.

85

§ 565 BGB und seine Anwendbarkeit bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter

II.

86 Mietvertrag zwischen Vermieter und (Zwischen-)Mieter mit dem Zweck der Weitervermietung als Wohnung 1.

87 Gewerbliches Handeln des Zwischenmieters

2. 87

Position des BGH

a) 88

BGH-Urteil vom 20. Januar 2016 zu einer Mieter-Selbsthilfe-Genossenschaft aa)

88 BGH-Urteil vom 30. April 2003 zu einem

Mietvertrag mit einem Künstlerförderungsverein bb)

93 BGH-Urteil vom 3. Juli 1996 zu einem

Mietvertrag mit einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Jugendlichen und

Heranwachsenden cc)

95 Gesamtbetrachtung der Position des BGH

dd) 97

Das weitere Meinungsspektrum zum Gewerbebegriff

b) 98

Die Position des BGH unterstützende Ansichten

aa) 98

Erweiterung des § 565 BGB durch Verwendung des modernen Gewerbebegriffs

bb)

100 Analoge Anwendung des § 565 BGB

cc) 101

Ansätze zur analogen Anwendung des § 565 BGB

(1)

101 Die analoge Anwendung ist bei

geschäftsmäßiger Zwischenvermietung wegen Art. 3 Abs. 1 GG stets geboten (a)

101 Das Anbieten der Wohnung am

normalen Markt durch den Vermieter gebietet grds. die analoge Anwendung (b)

102 Inhaltsverzeichnis

10

(11)

Schaltet der Vermieter im Eigeninteresse Zwischenvermieter ein, rechtfertigt dies grds. die analoge Anwendung

(c)

103 Bei Einnahmeerzielungsabsicht des

Vermieters und vergleichbarer

Schutzbedürftigkeit des Endmieters ist eine analoge Anwendung geboten (d)

105 Dogmatische Begründung der analogen

Anwendbarkeit (2)

106 Hilfsweise soll das Hauptmietverhältnis als

Wohnraummiete qualifiziert werden, wenn eine Analogie zu § 565 BGB abgelehnt werde

dd)

108 Stellungnahme

c) 109

Rechtsfolgen des § 565 BGB

3. 110

Eintritt des Hauptvermieters in das Endmietverhältnis

a)

110 Möglichkeit der erneuten Einschaltung eines

Zwischenmieters durch den Vermieter b)

112 Anwendbarkeit des § 565 BGB bei Einschaltung nicht

selbst nutzender Mieter 4.

112 Direkte Anwendbarkeit des § 565 BGB bei

Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter a)

112 Analoge Anwendbarkeit bei Einschaltung nicht

selbst nutzender Mieter b)

114 Erfüllung der Anforderungen an die analoge

Anwendbarkeit des § 565 BGB aa)

114 Anforderungen des BGH an die analoge

Anwendbarkeit des § 565 BGB (1)

114 Anforderungen weiterer grundsätzlicher

Befürworter der analogen Anwendbarkeit des § 565 BGB aus der Literatur

(2)

115 Analoge Anwendung bei

geschäftsmäßiger Zwischenvermietung (a)

115 Analoge Anwendung bei Anbieten der

Wohnung am normalen Markt durch den Vermieter

(b)

116 Analoge Anwendung bei Einschaltung

des Zwischenvermieters im Eigeninteresse des Vermieters (c)

116 Inhaltsverzeichnis

(12)

Analoge Anwendung bei Einnahmeerzielungsabsicht des Vermieters und vergleichbarer Schutzbedürftigkeit des Endmieters (d)

117 Zwischenergebnis

(3) 118

Rechtsfolgen bei analoger Anwendung des § 565 BGB auf die Einschaltung nutzungsferner Dritter bb)

118 Vereinbarung eines Mietvertrages zwischen

Mieter und Nutzer (1)

118 Vereinbarung einer Leihe (oder bloße

Gebrauchsüberlassung) zwischen Mieter und Nutzer

(2)

119 Zwischenergebnis

cc) 119

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung der Wohnung durch Dritte, §§ 540, 553 BGB

E.

120 Gesetzliche Bestimmungen zum Gebrauch der

Mietwohnung durch einen Dritten I.

120 Tatbestandsmerkmal der Überlassung in den §§ 540 BGB und 553 BGB

1.

121 Mitgebrauch als Unterfall der Überlassung?

a) 122

Weite Auslegung des Überlassungsbegriffs unter Einschränkung durch Art. 6 GG

aa)

123 Auslegung nach der objektiven

Verkehrsauffassung (Kandelhard) bb)

126 Die Überlassung setzt den Verlust der

Einwirkungsmöglichkeit des Mieters voraus cc)

127 Stellungnahme

dd) 129

Fälle des in der Wohnung allein zurückgelassenen Dritten als Überlassung?

b)

134 Der Anspruch auf die Vermietererlaubnis zur

Überlassung gemäß § 553 BGB 2.

135 Die Anspruchsvoraussetzungen des § 553 BGB

a) 135

Berechtigtes Interesse

aa) 135

Überlassung „eines Teils des Wohnraums“

bb) 136

Das erst nach Vertragsschluss entstandene Interesse an der Überlassung

cc)

137 Reichweite der Erlaubniserklärung

b) 137

Inhaltsverzeichnis

12

(13)

Ablehnungsgründe des Vermieters in § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB

c)

138 Gründe in der Person des Dritten

aa) 138

Überbelegung

bb) 139

Sonstige Gründe

cc) 139

Berechtigung zur Erhöhung der Miete, § 553 Abs. 2 BGB

d)

139 Voraussetzungen der Erhöhung

aa) 139

Berechnung der angemessenen Erhöhung

bb) 141

Rechtliche Auswirkungen der Überlassung auf die Parteien

3.

142 Rechte des Mieters bei unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis durch den Vermieter

4.

144 Rechte des Vermieters bei unberechtigter

Drittüberlassung durch den Mieter 5.

146 Unterlassungsanspruch gemäß § 541 BGB

a) 146

Kündigung

b) 147

Außerordentliche Kündigung

aa) 147

Ordentliche Kündigung

bb) 151

Typische Unterfälle der Gebrauchsüberlassung i.S.d. §§ 540, 553 BGB

II.

152 Untermiete

1. 152

Leihe und Gefälligkeitsverhältnis

2. 156

Zwischenergebnis: Anwendbarkeit der

wohnraummietrechtlichen Schutzvorschriften auf den Nutzer bei Einschaltung eines nicht selbst nutzenden Mieters

F.

157 Dogmatische Konstruktionen, die

wohnraummietrechtlichen Schutz für den Nutzer bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter begründen können

Teil 2:

162 Der Vertrag zugunsten Dritter im (Wohnraum-)Mietrecht

G. 162

Die Rechtsfigur des Vertrags zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB im Allgemeinen

I.

163 Forschungsstand in Rechtsprechung und Literatur zur

Möglichkeit eines Wohnraummietvertrags zugunsten Dritter im Besonderen

II.

166 Inhaltsverzeichnis

(14)

Literatur

2. 167

Untersuchung der Besonderheiten eines Vertrags zugunsten Dritter im Wohnraummietrecht

III.

169 Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags

zugunsten Dritter im Wohnraummietrecht 1.

169 Die auf einen Mietvertrag zugunsten Dritter i.S.d.

§ 328 BGB gerichtete Parteivereinbarung a)

169 Keine Wirksamkeitshindernisse

b) 175

Kein Scheingeschäft

aa) 175

Keine Unbestimmtheit des Dritten

bb) 175

Rechtsfolgen eines Vertrags zugunsten des Nutzers im Mietrecht hinsichtlich der Verteilung der vertraglichen Rechte und Pflichten

2.

176 Verteilung der Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und Mietzahlung im Wohnraummietvertrag

zugunsten Dritter a)

177 Die Ansprüche bei Schlechtleistung des Vermieters

im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter b)

178 Anspruch auf Gebrauchserhaltung i.S.d. § 535

Abs. 1 Satz 2 BGB im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter

aa)

179 Gewährleistungsrechte im

Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter bb)

181 Positionen zur Verteilung der

Gewährleistungsansprüche im Vertrag zugunsten Dritter im Allgemeinen (vor allem im Bezug auf Austauschverträge) (1)

181 Die den Vertrag als Ganzen

beeinflussenden

(Gewährleistungs-)Rechte verbleiben beim Versprechensempfänger (a)

182 Die Sekundäransprüche stehen allein

dem Dritten zu (b)

185 Die Verteilung der Gewährleistungsrechte

im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter im Besonderen

(2)

186 Aufwendungsersatzansprüche

(a) 187

Minderung und weitere Gewährleistungsansprüche (b)

188 Minderung

(aa) 188

Inhaltsverzeichnis

14

(15)

Schadensersatzansprüche

(bb) 189

Ausschluss der Gewährleistungsrechte

cc) 189

Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB wegen einer sonstigen Pflichtverletzung des Vermieters

c)

191 Regelungen zur Kündigung

d) 192

Kündigung durch die Mieter- und Nutzerseite

aa) 192

Berechtigung zur Kündigung

(1) 192

Das Kündigungsrecht kann potentiell sowohl Versprechensempfänger als auch Drittem zustehen, dies richtet sich aber nach dem konkreten Kündigungsgrund und Anwendungsfall

(a)

192 Die Auslegung des Mietvertrags

zugunsten Dritter ergibt die alleinige Zuständigkeit des Mieters zur Kündigung

(b)

193 Stellungnahme

(c) 194

Kündigung durch den Vermieter

bb) 195

Verhaltensbedingte Kündigung

(1) 196

Anwendung der Sozialklausel (§ 574 BGB) bei ordentlicher Kündigung des Vermieters i.S.d. § 573 BGB

(2)

196 Vertragsänderungen

e) 198

Rückgabepflicht der Mietsache

f) 199

Ersatzansprüche des Vermieters

g) 200

Im Falle verspäteter Rückgabe

aa) 200

Im Falle der Beschädigung der Mietsache

bb) 201

Sonstige Schadensersatzansprüche

cc) 202

Unterlassungsansprüche des Vermieters

h) 202

Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vertrags zugunsten Dritter mit den wohnraummietrechtlichen Bestimmungen

IV.

203 Prinzip der Identität von Mieter und Nutzer

1. 203

Vereinbarkeit mit § 551 BGB

2. 204

Weitere Vorschläge aus der Literatur zur Ermöglichung wohnraummietrechtlichen Schutzes für den Nutzer H.

205 Teilweise Erweiterung des Nutzerkreises für die

Qualifikation als Wohnraummiete I.

205 Inhaltsverzeichnis

(16)

Vollständige Erweiterung des Nutzerkreises für die Qualifikation als Wohnraummiete

II.

207

§ 551 Abs. 1, 4 BGB und die unbeschränkte Haftung des eingeschalteten nicht nutzenden Mieters

Teil 3:

208 Das Problem der unbeschränkten Haftung des eingeschalteten

nicht nutzenden Mieters I.

208 Haftung des nicht selbst nutzenden Mieters

I. 208

Die Haftung in den abstrakten Unterfällen der Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter 1.

209 Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als

alleiniger Mieter a)

209 Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als

Mitmieter des mietenden Nutzers b)

209 Zwischenergebnis

c) 210

Bedenken hinsichtlich der unbeschränkten Haftung aufgrund von § 551 Abs. 1 BGB

2.

210

§ 551 BGB

II. 211

Geschichte

1. 212

Anwendungsbereich

2. 213

Zulässige Höhe der Mietsicherheit und Sicherungszwecke

3.

214 Die Sicherheiten

4. 216

Die einzelnen möglichen Sicherungsmittel

a) 217

Personalsicherheiten Dritter

b) 219

Bürgschaft

aa) 220

Schuldbeitritt

bb) 224

Fälle der ausnahmsweise nicht von § 551 BGB beschränkten Haftung des Sicherungsgebers 5.

226 Anspruch auf zusätzliche Sicherheitsleistung für

Rückbauverpflichtung bei baulicher Veränderung zu behindertengerechter Nutzung, § 554a Abs. 2 BGB a)

227 Sonderrisikosicherheiten bei Risiken, die über den

Mietergebrauch der Wohnung hinausgehen b)

228 Unaufgeforderte, freiwillige Sicherheitsleistung eines Dritten

c)

232 Weitergehende Sicherheit zur Abwendung der

begründeten außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

d)

237 Inhaltsverzeichnis

16

(17)

Rechtsfolgen bei Überschreiten des Dreifachen der Monatsmiete gemäß § 551 Abs. 1 BGB

6.

239 Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung

eines nicht selbst nutzenden Mieters III.

240 Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur zur

Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter

1.

240 In Rechtsprechung und Literatur vorgeschlagene

dogmatische Konstruktionen a)

241 Auslegung der Einschaltung des Dritten als

Mieter als Sicherungsabrede, §§ 133, 157 BGB aa)

241 Qualifizierung der Einschaltung des nicht

nutzenden Dritten als Mieter als ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 Abs. 1 BGB bb)

243 Verstoß gegen § 551 Abs. 4 BGB durch

Einschaltung des nicht nutzenden Dritten als Mieter

cc)

244 In Rechtsprechung und Literatur genannte Kriterien zur Abgrenzung von bloßer Sicherheitsleistung zur Vertragspartnerstellung im Fall der Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters

b)

246 Eigene Position zur Anwendbarkeit des § 551 BGB bei

Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter 2.

249 Auslegung

a) 250

Scheingeschäft, § 117 BGB

b) 251

Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB

c) 252

Die Einschaltung des nicht nutzenden Mieters auf Vermieterinitiative ist (faktisch) eine Sicherheitsleistung für den Mietgebrauch des Nutzers

aa)

253 Der Wortlaut der Parteivereinbarung kann

nicht entscheidend sein (1)

253 Abgrenzung zur Wohnraummiete durch den Mieter mittels der vereinbarten

Nutzungsabsicht (2)

253 Inhaltsverzeichnis

(18)

Abgrenzung von Sicherheitsleistung für die Mietschuld des nutzenden Mieters zur Gebrauchsüberlassung an Dritte und Mietvertrag zugunsten Dritter (3)

255 Abgrenzung zu Konstellationen der

Gebrauchsüberlassung i.S.d. §§ 540, 553 BGB

(a)

255 Abgrenzung zu Vertrag zugunsten

Dritter i.S.d. § 328 BGB (b)

257 Die Art der Abwicklung des

Mietverhältnisses ist kein taugliches Unterscheidungskriterium

(4)

257 Die vertragliche Konstruktion der

Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Alleinmieter oder Mitmieter ist irrelevant für die Einstufung als Sicherheitsleistung (5)

258 Zwischenergebnis: Die Einschaltung als

nicht nutzender Mieter ist eine faktische Sicherheitsleistung, wenn sie aufgrund der Vermieterinitiative erfolgt

(6)

258

§ 551 Abs. 1, 4 BGB kann auch bei dieser Art der Sicherheitsleistung Anwendung finden

bb)

259 Die Schutzzwecke des § 551 Abs. 1 BGB sind auch hier betroffen

(1)

259 Bewahrung des Nutzers vor zu großer

Belastung (a)

260 Unmittelbare finanzielle Belastung des Nutzers

(aa)

260 Mittelbare finanzielle Belastung des Nutzers

(bb)

261 Regress

(i) 261

Gegenleistung des Nutzers für das Stellen der Sicherheitsleistung an den Mieter

(ii)

262 Sonstige Belastungen für den

Nutzer (cc)

264 Erschwerung des Abschlusses neuer

Mietverträge (Mobilitätshemmung) (b)

265 Mobilitätshindernis für den

konkret betroffenen Nutzer (aa)

265 Inhaltsverzeichnis

18

(19)

Mobilitätshindernis für die abstrakte Gruppe der Wohnungsnutzer (bb)

266 Fazit zur Beeinträchtigung der

Schutzzwecke des § 551 BGB bei Einschaltung nicht nutzender Mieter (c)

267 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter ist nicht mit den diskutierten Ausnahmefällen zu § 551 BGB vergleichbar

(2)

267 Dogmatische Lösungswege zur Anwendung des § 551 BGB auf die Konstellation nicht selbst nutzender Mieter

(3)

269 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters als Mitmieter des Nutzers (a)

269 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Alleinmieter

(b)

271 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4

BGB auf die Abrede zwischen Vermieter und (Allein-)Mieter (aa)

272 Wertung der Einschaltung des

nicht nutzenden Mieters als Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB

(bb)

273 Vergleichbarkeit von

missbräuchlichem Agenturgeschäft und Einschaltung nicht nutzender Mieter auf Vermieterinitiative (i)

276 Diskussion über Übertragung der

Agenturgeschäftsrechtsprechung auf nicht selbst nutzende Mieter (ii)

277 Zwischenergebnis

cc) 280

Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei der Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter, in denen die Initiative nicht vom Vermieter ausgeht

d)

281 Inhaltsverzeichnis

(20)

Gesamtergebnis

J. 281

Die Einschaltung nicht nutzender Mieter auf Initiative des Vermieters

I.

281 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter als Mitmieter

des Nutzers auf Initiative des Vermieters 1.

283 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter als

Alleinmieter auf Initiative des Vermieters 2.

283 Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB

a) 284

Hilfsweise: Anwendung des Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB

b)

285 Die Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter auf

Initiative der Mieterseite selbst II.

287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden Mieters auf Initiative der Mieterseite

1.

287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden

Mieters als Alleinmieter auf Initiative der Mieterseite a)

287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden

Mieters als Mitmieter des Nutzers auf Initiative der Mieterseite

b)

289 Verdeckte Einschaltung des nicht selbst nutzenden

Mieters auf Initiative der Mieterseite 2.

289

Literaturverzeichnis 291

Inhaltsverzeichnis

20

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