Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern
Lennart Beckhaus
33
Studien zum Zivilrecht Herausgegeben von
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Universität Köln Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig
Prof. Dr. Florian Faust, Bucerius Law School, Hamburg Band 33
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Lennart Beckhaus
Die Rechtslage bei nicht selbst nutzenden Wohnraummietern
Nomos
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Bremen, Univ., Diss., 2019 ISBN 978-3-8487-6339-9 (Print) ISBN 978-3-7489-0447-2 (ePDF)
1. Auflage 2020
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2020. Gedruckt in Deutschland. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
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Vorwort
Diese Arbeit wurde im Wintersemester 2018/2019 von der juristischen Fa- kultät der Universität Bremen als Dissertation angenommen.
Sie wurde in großen Teilen von Herrn Professor Dr. Peter Derleder † be- treut, der den Abschluss leider nicht mehr erlebt hat. Für seine inspirieren- de fachliche Anleitung und Unterstützung bin ich zutiefst dankbar, sein unbeirrbarer Gerechtigkeitssinn und seine Warmherzigkeit und Großzü- gigkeit werden mir stets in Erinnerung bleiben.
Mein herzlicher Dank gilt Herrn Professor Dr. Christoph Schmid, der die weitere Betreuung der Dissertation übernommen hat. Für die überaus zügige Anfertigung des Erstgutachtens bin ich ihm sehr verbunden. Herrn Professor Dr. Sebastian Kolbe danke ich sehr für die äußerst rasche Erstel- lung des Zweitgutachtens. Sehr dankbar bin ich ferner Frau Prof. Dr. Dr.
h.c. Barbara Dauner-Lieb, Herrn Prof. Dr. Christian Bergert und Herrn Prof. Dr. Florian Faust für die Aufnahme in die Schriftenreihe „Studien zum Zivilrecht“.
Schließlich danke ich all denen herzlich, die durch ihren Zuspruch und ihre Anregungen zum Gelingen des Projekts beigetragen haben. Nament- lich sei hier mein Bruder Dr. Gerrit Beckhaus genannt.
Meinen Eltern Sybille Beckhaus-Schmidt und Konrad Beckhaus bin ich unendlich dankbar für ihre andauernde unbedingte Unterstützung, sie ist ein großes Glück. Diese Arbeit ist ihnen gewidmet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 21
Fallkonstellationen der Einschaltung eines leistungsfähigen, die Wohnung nicht selbst nutzenden Mieters
A.
21 Gegenstand der Untersuchung
I. 21
Vorkommen und Behandlung in der Rechtsprechung
II. 22
BGH-Entscheidung vom 23. November 2011
1. 22
BGH-Entscheidung vom 15. Juli 2009
2. 24
Weitere Anknüpfungspunkte in der Rechtsprechung
3. 26
Urteil des LG Leipzig vom 26. Januar 2005
a) 26
Urteil des LG Lübeck vom 25. März 2010
b) 27
Zwischenergebnis zum Stand der Rechtsprechung
4. 29
Behandlung in der Literatur
III. 29
Gang der Untersuchung
IV. 32
Die Anwendbarkeit der wohnraummietrechtlichen Schutzvorschriften bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter
Teil 1:
34 Qualifikation der Verhältnisse bei Einschaltung nicht selbst
nutzender Mieter B.
35 Qualifikation des Verhältnisses zwischen Vermieter und
Mieter I.
35 Meinungsstand zu den Voraussetzungen der
Wohnraummiete 1.
36 Nur Selbstnutzung durch den Mieter ist
Wohnraummiete (BGH) a)
36 Die Nutzung durch den Mieter selbst und/oder seine Familie sind für eine Qualifikation als
Wohnraummiete erforderlich b)
37 Die beabsichtigte Nutzung zu Wohnzwecken durch irgendeine Person genügt
c)
38 Über die Konstruktion des Vertrags zugunsten
Dritter gemäß § 328 BGB genügt die Nutzung durch irgendeinen Dritten
d)
39 Zwischenergebnis
2. 40
Qualifikation des Verhältnisses zwischen Vermieter und bloßem Nutzer
II.
41 Qualifikation des Verhältnisses zwischen Mieter und
Nutzer III.
42 Ergebnisse und Bewertung der Qualifikation der einzelnen Verhältnisse nach Rechtsprechung und Literatur
IV.
44 Position des BGH und eines Teils der Literatur, nach der Wohnraummiete nur bei Selbstnutzung durch den Mieter vorliegt
1.
44 Weitere Positionen aus der Literatur
2. 45
Ausblick
3. 46
Der wohnraummietrechtliche Schutz im BGB
C. 47
Die besonderen Vorschriften der Wohnraummiete im BGB
I. 47
Die unterschiedliche Behandlung von Wohnraum- und sonstiger Raummiete
1.
47 Miete
a) 48
Beendigung und Befristung des Mietverhältnisses sowie Sozialschutz
b)
49 Sonstige Anerkennung der besonderen Stellung des
Wohnraummieters c)
49 Die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen
Untergruppen der sonstigen Raummiete 2.
50 Die Voraussetzungen der Wohnraummiete und sonstigen
Raummietarten II.
51 Besondere Wohnraummietverhältnisse, die Ausnahmen
vom wohnraummietrechtlichen Schutz einräumen III.
52
§ 549 Abs. 2 BGB
1. 52
Rechtsfolgen
a) 52
Die einzelnen Tatbestände
b) 53
Nur zum vorübergehenden Gebrauch
vermieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB aa)
53 Vorübergehender Gebrauch
(1) 54
Zeitliche Höchstgrenze
(2) 55
Besondere Betrachtung studentischer Mieter
(3) 56
Möblierter Wohnraum als Teil der vom Vermieter bewohnten Wohnung, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
bb)
57 Teil der Vermieterwohnung
(1) 58
Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen
(2) 59
Inhaltsverzeichnis
8
Rückausnahme
(3) 60
Von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anerkannten privaten Trägern der Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB
cc)
61 Personen mit dringendem Wohnbedarf
(1) 62
Beschränkter Kreis der tatbestandlichen Zwischenvermieter
(2)
64 Juristische Person des öffentlichen
Rechts (a)
64 Anerkannter privater Träger der
Wohlfahrtspflege (b)
65 Hinweispflicht des Vermieters
(3) 66
§ 549 Abs. 3 BGB
2. 67
Rechtsfolgen
a) 67
Tatbestand - Belegenheit des vermieteten Wohnraums in einem Studenten- bzw.
Jugendwohnheim b)
68 Einordnung der Nutzer im Fall der Einschaltung nicht
nutzender Mieter vor dem Hintergrund der Tatbestände des § 549 BGB
3.
71 Nur zum vorübergehenden Gebrauch vermieteter
Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB a)
71 Möblierter Wohnraum als Teil der vom Vermieter
bewohnten Wohnung, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB b)
73 Von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder anerkannten privaten Trägern der
Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemieteter Wohnraum, § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB
c)
74 Tatbestandsmerkmal des dringenden
Wohnbedarfs aa)
74 Tatbestandsmerkmal des besonderen Kreises von Zwischenmietern
bb)
76
§ 549 Abs. 3 BGB
d) 77
Zwischenergebnis
e) 78
Inhaltsverzeichnis
Der wohnraummietrechtliche Schutz des Endmieters bei Einschaltung eines Zwischenmieters
D.
79 Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum
wohnraummietrechtlichen Schutz des Endmieters bei Einschaltung eines Zwischenmieters
I.
81 Beschluss des BVerfG vom 11. Juni 1991 zu einem
sogenannten Bauherrenmodell 1.
81 Beschluss des BVerfG vom 6. August 1993 zur
Einschränkung bei überwiegenden Vermieterinteressen 2.
84 Beschluss des BVerfG vom 3. Februar 1994 zum
alternativen Wohnmodell Hamburger Hafenstraße 3.
85
§ 565 BGB und seine Anwendbarkeit bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter
II.
86 Mietvertrag zwischen Vermieter und (Zwischen-)Mieter mit dem Zweck der Weitervermietung als Wohnung 1.
87 Gewerbliches Handeln des Zwischenmieters
2. 87
Position des BGH
a) 88
BGH-Urteil vom 20. Januar 2016 zu einer Mieter-Selbsthilfe-Genossenschaft aa)
88 BGH-Urteil vom 30. April 2003 zu einem
Mietvertrag mit einem Künstlerförderungsverein bb)
93 BGH-Urteil vom 3. Juli 1996 zu einem
Mietvertrag mit einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Jugendlichen und
Heranwachsenden cc)
95 Gesamtbetrachtung der Position des BGH
dd) 97
Das weitere Meinungsspektrum zum Gewerbebegriff
b) 98
Die Position des BGH unterstützende Ansichten
aa) 98
Erweiterung des § 565 BGB durch Verwendung des modernen Gewerbebegriffs
bb)
100 Analoge Anwendung des § 565 BGB
cc) 101
Ansätze zur analogen Anwendung des § 565 BGB
(1)
101 Die analoge Anwendung ist bei
geschäftsmäßiger Zwischenvermietung wegen Art. 3 Abs. 1 GG stets geboten (a)
101 Das Anbieten der Wohnung am
normalen Markt durch den Vermieter gebietet grds. die analoge Anwendung (b)
102 Inhaltsverzeichnis
10
Schaltet der Vermieter im Eigeninteresse Zwischenvermieter ein, rechtfertigt dies grds. die analoge Anwendung
(c)
103 Bei Einnahmeerzielungsabsicht des
Vermieters und vergleichbarer
Schutzbedürftigkeit des Endmieters ist eine analoge Anwendung geboten (d)
105 Dogmatische Begründung der analogen
Anwendbarkeit (2)
106 Hilfsweise soll das Hauptmietverhältnis als
Wohnraummiete qualifiziert werden, wenn eine Analogie zu § 565 BGB abgelehnt werde
dd)
108 Stellungnahme
c) 109
Rechtsfolgen des § 565 BGB
3. 110
Eintritt des Hauptvermieters in das Endmietverhältnis
a)
110 Möglichkeit der erneuten Einschaltung eines
Zwischenmieters durch den Vermieter b)
112 Anwendbarkeit des § 565 BGB bei Einschaltung nicht
selbst nutzender Mieter 4.
112 Direkte Anwendbarkeit des § 565 BGB bei
Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter a)
112 Analoge Anwendbarkeit bei Einschaltung nicht
selbst nutzender Mieter b)
114 Erfüllung der Anforderungen an die analoge
Anwendbarkeit des § 565 BGB aa)
114 Anforderungen des BGH an die analoge
Anwendbarkeit des § 565 BGB (1)
114 Anforderungen weiterer grundsätzlicher
Befürworter der analogen Anwendbarkeit des § 565 BGB aus der Literatur
(2)
115 Analoge Anwendung bei
geschäftsmäßiger Zwischenvermietung (a)
115 Analoge Anwendung bei Anbieten der
Wohnung am normalen Markt durch den Vermieter
(b)
116 Analoge Anwendung bei Einschaltung
des Zwischenvermieters im Eigeninteresse des Vermieters (c)
116 Inhaltsverzeichnis
Analoge Anwendung bei Einnahmeerzielungsabsicht des Vermieters und vergleichbarer Schutzbedürftigkeit des Endmieters (d)
117 Zwischenergebnis
(3) 118
Rechtsfolgen bei analoger Anwendung des § 565 BGB auf die Einschaltung nutzungsferner Dritter bb)
118 Vereinbarung eines Mietvertrages zwischen
Mieter und Nutzer (1)
118 Vereinbarung einer Leihe (oder bloße
Gebrauchsüberlassung) zwischen Mieter und Nutzer
(2)
119 Zwischenergebnis
cc) 119
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung der Wohnung durch Dritte, §§ 540, 553 BGB
E.
120 Gesetzliche Bestimmungen zum Gebrauch der
Mietwohnung durch einen Dritten I.
120 Tatbestandsmerkmal der Überlassung in den §§ 540 BGB und 553 BGB
1.
121 Mitgebrauch als Unterfall der Überlassung?
a) 122
Weite Auslegung des Überlassungsbegriffs unter Einschränkung durch Art. 6 GG
aa)
123 Auslegung nach der objektiven
Verkehrsauffassung (Kandelhard) bb)
126 Die Überlassung setzt den Verlust der
Einwirkungsmöglichkeit des Mieters voraus cc)
127 Stellungnahme
dd) 129
Fälle des in der Wohnung allein zurückgelassenen Dritten als Überlassung?
b)
134 Der Anspruch auf die Vermietererlaubnis zur
Überlassung gemäß § 553 BGB 2.
135 Die Anspruchsvoraussetzungen des § 553 BGB
a) 135
Berechtigtes Interesse
aa) 135
Überlassung „eines Teils des Wohnraums“
bb) 136
Das erst nach Vertragsschluss entstandene Interesse an der Überlassung
cc)
137 Reichweite der Erlaubniserklärung
b) 137
Inhaltsverzeichnis
12
Ablehnungsgründe des Vermieters in § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB
c)
138 Gründe in der Person des Dritten
aa) 138
Überbelegung
bb) 139
Sonstige Gründe
cc) 139
Berechtigung zur Erhöhung der Miete, § 553 Abs. 2 BGB
d)
139 Voraussetzungen der Erhöhung
aa) 139
Berechnung der angemessenen Erhöhung
bb) 141
Rechtliche Auswirkungen der Überlassung auf die Parteien
3.
142 Rechte des Mieters bei unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis durch den Vermieter
4.
144 Rechte des Vermieters bei unberechtigter
Drittüberlassung durch den Mieter 5.
146 Unterlassungsanspruch gemäß § 541 BGB
a) 146
Kündigung
b) 147
Außerordentliche Kündigung
aa) 147
Ordentliche Kündigung
bb) 151
Typische Unterfälle der Gebrauchsüberlassung i.S.d. §§ 540, 553 BGB
II.
152 Untermiete
1. 152
Leihe und Gefälligkeitsverhältnis
2. 156
Zwischenergebnis: Anwendbarkeit der
wohnraummietrechtlichen Schutzvorschriften auf den Nutzer bei Einschaltung eines nicht selbst nutzenden Mieters
F.
157 Dogmatische Konstruktionen, die
wohnraummietrechtlichen Schutz für den Nutzer bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter begründen können
Teil 2:
162 Der Vertrag zugunsten Dritter im (Wohnraum-)Mietrecht
G. 162
Die Rechtsfigur des Vertrags zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB im Allgemeinen
I.
163 Forschungsstand in Rechtsprechung und Literatur zur
Möglichkeit eines Wohnraummietvertrags zugunsten Dritter im Besonderen
II.
166 Inhaltsverzeichnis
Literatur
2. 167
Untersuchung der Besonderheiten eines Vertrags zugunsten Dritter im Wohnraummietrecht
III.
169 Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags
zugunsten Dritter im Wohnraummietrecht 1.
169 Die auf einen Mietvertrag zugunsten Dritter i.S.d.
§ 328 BGB gerichtete Parteivereinbarung a)
169 Keine Wirksamkeitshindernisse
b) 175
Kein Scheingeschäft
aa) 175
Keine Unbestimmtheit des Dritten
bb) 175
Rechtsfolgen eines Vertrags zugunsten des Nutzers im Mietrecht hinsichtlich der Verteilung der vertraglichen Rechte und Pflichten
2.
176 Verteilung der Ansprüche auf Gebrauchsüberlassung und Mietzahlung im Wohnraummietvertrag
zugunsten Dritter a)
177 Die Ansprüche bei Schlechtleistung des Vermieters
im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter b)
178 Anspruch auf Gebrauchserhaltung i.S.d. § 535
Abs. 1 Satz 2 BGB im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter
aa)
179 Gewährleistungsrechte im
Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter bb)
181 Positionen zur Verteilung der
Gewährleistungsansprüche im Vertrag zugunsten Dritter im Allgemeinen (vor allem im Bezug auf Austauschverträge) (1)
181 Die den Vertrag als Ganzen
beeinflussenden
(Gewährleistungs-)Rechte verbleiben beim Versprechensempfänger (a)
182 Die Sekundäransprüche stehen allein
dem Dritten zu (b)
185 Die Verteilung der Gewährleistungsrechte
im Wohnraummietvertrag zugunsten Dritter im Besonderen
(2)
186 Aufwendungsersatzansprüche
(a) 187
Minderung und weitere Gewährleistungsansprüche (b)
188 Minderung
(aa) 188
Inhaltsverzeichnis
14
Schadensersatzansprüche
(bb) 189
Ausschluss der Gewährleistungsrechte
cc) 189
Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB wegen einer sonstigen Pflichtverletzung des Vermieters
c)
191 Regelungen zur Kündigung
d) 192
Kündigung durch die Mieter- und Nutzerseite
aa) 192
Berechtigung zur Kündigung
(1) 192
Das Kündigungsrecht kann potentiell sowohl Versprechensempfänger als auch Drittem zustehen, dies richtet sich aber nach dem konkreten Kündigungsgrund und Anwendungsfall
(a)
192 Die Auslegung des Mietvertrags
zugunsten Dritter ergibt die alleinige Zuständigkeit des Mieters zur Kündigung
(b)
193 Stellungnahme
(c) 194
Kündigung durch den Vermieter
bb) 195
Verhaltensbedingte Kündigung
(1) 196
Anwendung der Sozialklausel (§ 574 BGB) bei ordentlicher Kündigung des Vermieters i.S.d. § 573 BGB
(2)
196 Vertragsänderungen
e) 198
Rückgabepflicht der Mietsache
f) 199
Ersatzansprüche des Vermieters
g) 200
Im Falle verspäteter Rückgabe
aa) 200
Im Falle der Beschädigung der Mietsache
bb) 201
Sonstige Schadensersatzansprüche
cc) 202
Unterlassungsansprüche des Vermieters
h) 202
Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vertrags zugunsten Dritter mit den wohnraummietrechtlichen Bestimmungen
IV.
203 Prinzip der Identität von Mieter und Nutzer
1. 203
Vereinbarkeit mit § 551 BGB
2. 204
Weitere Vorschläge aus der Literatur zur Ermöglichung wohnraummietrechtlichen Schutzes für den Nutzer H.
205 Teilweise Erweiterung des Nutzerkreises für die
Qualifikation als Wohnraummiete I.
205 Inhaltsverzeichnis
Vollständige Erweiterung des Nutzerkreises für die Qualifikation als Wohnraummiete
II.
207
§ 551 Abs. 1, 4 BGB und die unbeschränkte Haftung des eingeschalteten nicht nutzenden Mieters
Teil 3:
208 Das Problem der unbeschränkten Haftung des eingeschalteten
nicht nutzenden Mieters I.
208 Haftung des nicht selbst nutzenden Mieters
I. 208
Die Haftung in den abstrakten Unterfällen der Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter 1.
209 Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als
alleiniger Mieter a)
209 Einschaltung des nicht selbst nutzenden Dritten als
Mitmieter des mietenden Nutzers b)
209 Zwischenergebnis
c) 210
Bedenken hinsichtlich der unbeschränkten Haftung aufgrund von § 551 Abs. 1 BGB
2.
210
§ 551 BGB
II. 211
Geschichte
1. 212
Anwendungsbereich
2. 213
Zulässige Höhe der Mietsicherheit und Sicherungszwecke
3.
214 Die Sicherheiten
4. 216
Die einzelnen möglichen Sicherungsmittel
a) 217
Personalsicherheiten Dritter
b) 219
Bürgschaft
aa) 220
Schuldbeitritt
bb) 224
Fälle der ausnahmsweise nicht von § 551 BGB beschränkten Haftung des Sicherungsgebers 5.
226 Anspruch auf zusätzliche Sicherheitsleistung für
Rückbauverpflichtung bei baulicher Veränderung zu behindertengerechter Nutzung, § 554a Abs. 2 BGB a)
227 Sonderrisikosicherheiten bei Risiken, die über den
Mietergebrauch der Wohnung hinausgehen b)
228 Unaufgeforderte, freiwillige Sicherheitsleistung eines Dritten
c)
232 Weitergehende Sicherheit zur Abwendung der
begründeten außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
d)
237 Inhaltsverzeichnis
16
Rechtsfolgen bei Überschreiten des Dreifachen der Monatsmiete gemäß § 551 Abs. 1 BGB
6.
239 Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung
eines nicht selbst nutzenden Mieters III.
240 Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur zur
Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter
1.
240 In Rechtsprechung und Literatur vorgeschlagene
dogmatische Konstruktionen a)
241 Auslegung der Einschaltung des Dritten als
Mieter als Sicherungsabrede, §§ 133, 157 BGB aa)
241 Qualifizierung der Einschaltung des nicht
nutzenden Dritten als Mieter als ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 Abs. 1 BGB bb)
243 Verstoß gegen § 551 Abs. 4 BGB durch
Einschaltung des nicht nutzenden Dritten als Mieter
cc)
244 In Rechtsprechung und Literatur genannte Kriterien zur Abgrenzung von bloßer Sicherheitsleistung zur Vertragspartnerstellung im Fall der Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters
b)
246 Eigene Position zur Anwendbarkeit des § 551 BGB bei
Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter 2.
249 Auslegung
a) 250
Scheingeschäft, § 117 BGB
b) 251
Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB
c) 252
Die Einschaltung des nicht nutzenden Mieters auf Vermieterinitiative ist (faktisch) eine Sicherheitsleistung für den Mietgebrauch des Nutzers
aa)
253 Der Wortlaut der Parteivereinbarung kann
nicht entscheidend sein (1)
253 Abgrenzung zur Wohnraummiete durch den Mieter mittels der vereinbarten
Nutzungsabsicht (2)
253 Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung von Sicherheitsleistung für die Mietschuld des nutzenden Mieters zur Gebrauchsüberlassung an Dritte und Mietvertrag zugunsten Dritter (3)
255 Abgrenzung zu Konstellationen der
Gebrauchsüberlassung i.S.d. §§ 540, 553 BGB
(a)
255 Abgrenzung zu Vertrag zugunsten
Dritter i.S.d. § 328 BGB (b)
257 Die Art der Abwicklung des
Mietverhältnisses ist kein taugliches Unterscheidungskriterium
(4)
257 Die vertragliche Konstruktion der
Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Alleinmieter oder Mitmieter ist irrelevant für die Einstufung als Sicherheitsleistung (5)
258 Zwischenergebnis: Die Einschaltung als
nicht nutzender Mieter ist eine faktische Sicherheitsleistung, wenn sie aufgrund der Vermieterinitiative erfolgt
(6)
258
§ 551 Abs. 1, 4 BGB kann auch bei dieser Art der Sicherheitsleistung Anwendung finden
bb)
259 Die Schutzzwecke des § 551 Abs. 1 BGB sind auch hier betroffen
(1)
259 Bewahrung des Nutzers vor zu großer
Belastung (a)
260 Unmittelbare finanzielle Belastung des Nutzers
(aa)
260 Mittelbare finanzielle Belastung des Nutzers
(bb)
261 Regress
(i) 261
Gegenleistung des Nutzers für das Stellen der Sicherheitsleistung an den Mieter
(ii)
262 Sonstige Belastungen für den
Nutzer (cc)
264 Erschwerung des Abschlusses neuer
Mietverträge (Mobilitätshemmung) (b)
265 Mobilitätshindernis für den
konkret betroffenen Nutzer (aa)
265 Inhaltsverzeichnis
18
Mobilitätshindernis für die abstrakte Gruppe der Wohnungsnutzer (bb)
266 Fazit zur Beeinträchtigung der
Schutzzwecke des § 551 BGB bei Einschaltung nicht nutzender Mieter (c)
267 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter ist nicht mit den diskutierten Ausnahmefällen zu § 551 BGB vergleichbar
(2)
267 Dogmatische Lösungswege zur Anwendung des § 551 BGB auf die Konstellation nicht selbst nutzender Mieter
(3)
269 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung eines nicht nutzenden Mieters als Mitmieter des Nutzers (a)
269 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei Einschaltung des nicht nutzenden Mieters als Alleinmieter
(b)
271 Anwendung des § 551 Abs. 1, 4
BGB auf die Abrede zwischen Vermieter und (Allein-)Mieter (aa)
272 Wertung der Einschaltung des
nicht nutzenden Mieters als Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB
(bb)
273 Vergleichbarkeit von
missbräuchlichem Agenturgeschäft und Einschaltung nicht nutzender Mieter auf Vermieterinitiative (i)
276 Diskussion über Übertragung der
Agenturgeschäftsrechtsprechung auf nicht selbst nutzende Mieter (ii)
277 Zwischenergebnis
cc) 280
Anwendbarkeit des § 551 Abs. 1, 4 BGB bei der Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter, in denen die Initiative nicht vom Vermieter ausgeht
d)
281 Inhaltsverzeichnis
Gesamtergebnis
J. 281
Die Einschaltung nicht nutzender Mieter auf Initiative des Vermieters
I.
281 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter als Mitmieter
des Nutzers auf Initiative des Vermieters 1.
283 Die Einschaltung nicht nutzender Mieter als
Alleinmieter auf Initiative des Vermieters 2.
283 Geschäft zur Umgehung des § 551 Abs. 1, 4 BGB
a) 284
Hilfsweise: Anwendung des Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB
b)
285 Die Einschaltung nicht selbst nutzender Mieter auf
Initiative der Mieterseite selbst II.
287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden Mieters auf Initiative der Mieterseite
1.
287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden
Mieters als Alleinmieter auf Initiative der Mieterseite a)
287 Offene Einschaltung des nicht selbst nutzenden
Mieters als Mitmieter des Nutzers auf Initiative der Mieterseite
b)
289 Verdeckte Einschaltung des nicht selbst nutzenden
Mieters auf Initiative der Mieterseite 2.
289
Literaturverzeichnis 291
Inhaltsverzeichnis
20