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Archiv "Pharma-Industrie: Die Negativliste hat nichts gebracht" (14.11.1984)

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KURZBERICHT

Pharma-Industrie:

Die Negativliste hat nichts gebracht

Der Bundesverband der Pharma- zeutischen Industrie e. V. (BPI) schätzt den Umsatzrückgang bei den von der "Negativliste" betrof- fenen Arzneimittelgruppen für die Zeit vom April 1983 bis zum März 1984 im Vergleich zum Vorjahres- zeitraum auf rund 220 Millionen DM zu Verbraucherpreisen. Damit liegt der BPI, der seine vom Bun- desarbeitsminister erbetene Stel- lungnahme als letzte der betroffe- nen Gruppen vorlegte, gleichzei- tig am niedrigsten. Das Wissen- schaftliche Institut der Ortskran- kenkassen hatte Ausgabenein- sparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 316 Millionen DM errechnet, die Apotheker kamen auf 305 Millio- nen DM, die Kassenärztliche Bun- desvereinigung auf 225 Millionen DM (vgl. DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 45/1984).

Im Prinzip sind sich also alle be- troffenen Gruppen darüber einig, daß der Bundesarbeitsminister bei seinem Erfahrungsbericht über den Paragraphen 182 f RVO, den er dem Bundestag bis Jahres- ende vorlegen muß, wird einge- stehen müssen: die von ihm er- hoffte Entlastung der Krankenkas- sen um 580 Millionen DM Arznei- mittelausgaben ist bei weitem nicht erreicht worden.

Abweichungen

bei den Arzneimittelgruppen Dabei weist auch der BPI darauf

hin, daß man nicht nur die reinen

Arzneimittelausgaben betrachten darf:

...,.. Eine gesamtkostendämpfende Wirkung ist zweifelhaft, weil an Stelle von Arzneimitteln, die aus der Erstattung durch die GKV her- ausgenommen worden sind, an- dere Medikamente oder andere medizinische Behandlungsfor- men eingesetzt wurden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bei der Betrachtung der Aus- wirkungen des Paragraphen 182 f RVO auf einzelne Arznei- mittelgruppen gibt es erheb- liche Schwierigkeiten. Bei den Schmerzmitteln zum Beispiel er- gab sich ein Umsatzrückgang (Herstellerabgabepreise) um 2,3 Prozent. Diese Mittel dürfen aber bei schweren Schmerzzuständen weiter zu Lasten der GKV verord- net werden, außerdem gehören die in der letzten Zeit sehr umstrit- tenen Antirheumatika in diese Gruppe, so daß sich die Auswir- kung der Negativliste nicht isolie- ren läßt. Mittel gegen Reise- krankheit werden in vielen Fällen entweder für Kinder oder aber zur Behandlung von Übelkeit oder Er- brechen verordnet, die nichts mit einer Reise zu tun haben; hier hat sich die Negativ I iste offenbar überhaupt nicht ausgewirkt. Der Umsatz wuchs um zwei Prozent. Fühlbare Rückgänge (um zwi- schen 9,2 und 27,1 Prozent) gab es bei Abführmitteln, Husten- und Erkältungspräparaten, Hals- schmerzmitteln und Einreibe- und lnhalationsmitteln gegen Erkäl- tungen.

Forschung wird gefährdet Vor allem kleine und mittlere Un- ternehmen wurden von der Nega- tivliste betroffen. Von den betrof- fenen Firmen verzeichneten fast zwei Drittel Ertragsrückgänge von mehr als 10 Prozent.

Besondere Sorgen machen sich die von der Negativliste betroffe- nen pharmazeutischen U nterneh- men im Hinblick auf Innovationen. Viele Firmen haben angekündigt, daß sie Forschung und Entwick- lung bei den von der Negativliste betroffenen Arzneimittelgruppen stark einschränken oder aufgeben werden. Der BPI bedauert diese Entwicklung gerade aus medizini- scher Sicht, weil es etwa bei Er- kältu ngskrankheiten oder Abführ- mitteln noch einen erheblichen Bedarf an neuen Arzneimitteln mit einem besseren Nutzen-Risiko-

Verhältnis gebe. gb

DER KOMMENTAR

Kernspintomographie

Der Ausschuß für Untersuchungs- und Heilmethoden gemäß § 23 des Bundesmantelvertrages/Ärzte hat mit seiner unter "Bekanntmachun- gen der Kassenärztlichen Bundesver- einigung" (Seite 3438) abgedruckten Stellungnahme zur Magnetfeld-

Resonanz-To mag raph ie/Ke rnspi nto- mographie (MRT/NMR) dem Bewer- tungsausschuß gemäß § 368 i Abs. 8 RVO die Möglichkeit gegeben, für diese neue Untersuchungsmethode einen Leistungsansatz im Einheit- lichen Bewertungsmaßstab/Ärzte festzusetzen. Es ist zu erwarten, daß der Bewertungsausschuß in seiner nächsten Sitzung den Beschluß über die Einführung dieser neuen Lei- stung ab 1. Januar 1985 fassen wird.

Die Stellungnahme nennt vier kon- kret bestimmte Indikationen und hierzu im einzelnen festgelegte Vor- aussetzungen für die Durchführung der Kernspintomographie in der kas- senärztlichen Versorgung. Die Mit- glieder des Ausschusses waren aber auch der Auffassung, daß, wenn die- se neue und sehr aufwendige Unter- suchungsmethode als nach den Re- geln der ärztlichen Kunst zweckmä- ßig und ausreichend sowie das Maß des Notwendigen nicht überschrei- tend und wirtschaftlich im Sinne der

§§ 368 e und 182 Abs. 2 RVO angese- hen wird, an die fachliche Befähi- gung des Arztes und an die apparati- ve Ausstattung bestimmte Anforde- rungen gestellt werden müssen.

Gleichzeitig mit der Einführung der Kernspintomographie in den Bewer- tungsmaßstab werden "Richtlinien zur Durchführung der Kernspinto- mographie in der kassenärztlichen Versorgung" in Kraft treten, die zur Zeit noch in den Gremien der KBV erörtert werden. Diese Richtlinien haben für die Abrechnung dieser Leistung entscheidende Bedeutung, da sie keine Übergangsbestimmun- gen enthalten und kernspintomogra- phische Untersuchungen somit erst mit der Einführung dieser Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaß- stab zu abrechnungsfähigen kassen- beziehungsweise vertragsärztlichen Leistungen werden. KBV/K 3402 (22) Heft 46 vom 14. November 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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