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Archiv "Rehabilitation: Vertane Chance" (04.03.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 9

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4. März 2011 A 457

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

REH ABILIT ATION

Die Deutsche Ren- tenversicherung will ihre medizinische Rehabilitation neu ausrichten (DÄ 4/

2011: „Medizinische Rehabilitation: Be- rufliche Teilhabe als Leitziel“ von Leonie von Manteuffel).

Betriebsärzte bleiben unberücksichtigt

Die Ankündigung der DRV Bund, ihre medizinische Rehabilitation künftig stärker auf die beruflichen Anforderungen auszurichten, ist vorbehaltlos zu begrüßen, implizie- ren doch sowohl SGB V in §§ 9 und 10 als auch SGB IX in § 26 schon seit vielen Jahren eine derar- tige Ausrichtung: Im Zentrum der Leistungen zur medizinischen Re- habilitation steht der Erhalt der Er- werbsfähigkeit, wenn diese durch eine Erkrankung oder Behinderung bedroht ist. Aber wie kann die Er- werbsfähigkeit ohne Berücksichti- gung der konkreten Arbeitsanforde- rungen erhalten oder wiederherge- stellt werden?

Mit Bedauern nehmen wir aller- dings zur Kenntnis, dass die vielfäl- tigen Anstrengungen der Betriebs- und Werksärzte hinsichtlich einer beruflichen Ausrichtung der medi- zinischen Rehabilitation in den letz- ten zehn Jahren offenbar unbemerkt an der DRV Bund vorbeigegangen sind. Insbesondere die vielfältigen Kooperationen mit den Betriebsärz- ten als Ansprechpartner im Betrieb sowohl bei der Identifikation des Rehabilitationsbedarfs als auch bei der Antragstellung, der betriebli- chen Wiedereingliederung und Be- gleitung zur Sicherung der Nach-

haltigkeit werden nicht mit einem Wort erwähnt.

Eine Reihe von regionalen Trägern der DRV hat in den letzten Jahren Vereinbarungen mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) abgeschlossen . . . Diese konkretisierenden Vereinba- rungen über die Einbeziehung von Betriebs- und Werksärzten in den Rehabilitationsprozess sehen unter anderem die Erstellung eines Be- fundberichts einschließlich eines Anforderungsprofils an den Ar- beitsplatz, ein Eingliederungsge- spräch unmittelbar nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation und ein weiteres Gespräch nach sechs Monaten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit vor.

Darüber hinaus gibt es seit vielen Jahren bewährte Kooperationen zwischen Betriebsärzten, Rehaklini- ken und Trägern zur medizinisch- beruflich orientierten Rehabilitation . . . Auch in den „Gemeinsamen Empfehlungen zur Verbesserung der gegenseitigen Information und Kooperation aller beteiligten Akteu- re nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9, SGB IX“ vom 22.03.2004 haben sich die Träger zu einer systemati- schen Einbindung der Betriebsärzte verpflichtet . . .

Obwohl seit Inkrafttreten dieser ge- meinsamen Empfehlungen inzwi- schen sieben Jahre vergangen sind, haben die Träger die Inhalte bis heu- te nur punktuell und zögerlich um- gesetzt. Bis heute erhalten die Reha- bilitationseinrichtungen keine zu- verlässigen Informationen über die konkreten Arbeitsanforderungen ih- rer Patienten, zum Beispiel in Form von Gefährdungsbeurteilungen oder Anforderungsprofilen. Sie sind aus- schließlich auf die Auskünfte ihrer Patienten angewiesen, die häufig

subjektiv gefärbt sind. Die Auskünf- te über die Arbeitsanforderungen können in Abhängigkeit von der Motivationslage – Rentenbegehren oder Angst um den Arbeitsplatz – sehr unterschiedlich ausfallen.

Entsprechend allgemein, realitäts- fern und wenig hilfreich fällt dann nicht selten die sozialmedizinische Beurteilung aus und trägt dadurch gelegentlich sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes bei, wenn zum Bei- spiel bei einem Dachdecker festge- stellt wird: „Für die versicherte Tä- tigkeit vollschichtig geeignet, aber keine Lasten mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm he- ben und tragen und keine Arbeiten mit Absturzgefahr“ . . .

Aus betriebsärztlicher Sicht ist das Hauptproblem nicht in fehlenden inhaltlichen Konzepten oder Ver- fahrensregeln, sondern in der defi- zitären Zusammenarbeit der betei- ligten Akteure zu orten . . .

Detlef Glomm, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW), 76227 Karlsruhe

Vertane Chance

Ist ja schön, dass die DRV endlich wach wird und wenigstens im Mo- dellversuch das umzusetzen ver- sucht, was neurologische Reha - tageskliniken schon seit mehr als zehn Jahren erfolgreich praktizie- ren: enge Abstimmung mit den Werks-/Betriebsärzten, Arbeitsplatz- besuche inklusive Gespräch mit al- len Mitarbeitern des Arbeitgebers, die mit dem Wiedereingliederungs- prozess zu tun haben, und – last not least – Arbeitsbelastungsversuche am alten oder neuen Arbeitsplatz mit zielführender Supervision durch Rehafacharzt und Schwerpunktthe- rapeuten (Neuropsychologe, Ergo- D

t i R a 2 R rufliche Teilhabe als

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4. März 2011 therapeut etc.). Dadurch lassen

sich über 80 Prozent der Rehabili- tanden auch beruflich wiederein- gliedern.

Schade ist, dass ein nur geringer Anteil der neurologischen Rehabili- tanden in Tageskliniken behandelt

wird – vertane Chancen, zum Nach- teil der Betroffenen und der Sozial- gemeinschaft.

Dr. med. Herwig Lange, Leitender Arzt des RehaZentrums Dinslaken, Tagesklinik für neurolo- gische und orthopädische Rehabilitation im Gesund- heitszentrum Lang der Sanitätshaus Lang GmbH, 46539 Dinslaken

gesellschaftlich zu entsprechen wäre – Multimorbidität ist doch wohl weniger eine Summe von Krank- heiten des Einzelnen, vielmehr als Risikostruktur für den betroffenen Menschen zu beachten, das kann gelegentlich schon mit 40 Jahren anfangen, ist also in dem Sinne kei- ne Alterserscheinung, aber diagnos- tisch zu bewerten und therapeutisch anzugehen

– Was ist das eigentlich: Reha vor Pflege? Bei einer Vielzahl von Er- krankungen gehört Rehabilitation zur Gesamtbehandlung, allerdings spielt der Funktionserhalt bei der Altenpflege praktisch keine Rolle.

Das Letztgenannte fördert die Pfle- gebedürftigkeit.

Einer komplexen Behandlung steht die Spezialisierung eigentlich nicht im Wege, wenn ein Arzt die für den Patienten nötige Übersicht hat.

Das setzt eine vertrauensvolle Arzt- Patientenbeziehung voraus.

Leider gewinnt man derzeit den medialen Eindruck, dass gerade diese zugunsten einer ökonomisier- ten Dienstleistung zerstört werden soll.

SR Dr. med. Klaus Muschert, 16321 Bernau

A LTENBERIC HT

Der Altenbericht der Bundesregierung hat eine kontroverse Debatte ausgelöst (DÄ 1–2/2011:

„Ärztliche Versor- gung alter Men- schen: Reale Probleme und viel Pole- mik“ von Birgit Hibbeler).

Die Mängelliste

Bemerkenswert ist, dass ein Geron- tologe in dem Artikel nicht zu Wort kommt, die Gerontologie/Geriatrie werden nicht einmal erwähnt.

Seit Jahrzehnten bestehen nachfol- gende Mängel bei der Betreuung al- ternder und alter Menschen:

– Gerontologische Gesichtspunkte

fehlen im Gesundheitsschutz (wich- tig unter anderem für den altersad - äquaten Arbeitseinsatz, zur Präven- tion von Krankheit im Alter, die ir- reführenderweise „Alterskrankheit“

genannt wird)

– Lebenslanges Bemühen um ein gesundes Altern und Alter ist nicht erwähnt, öffentlich als Program - matik kaum vorhanden und wird erst recht im Alter und im Rahmen der Pflege nicht praktiziert – Analysen der Pflegebedürftigkeit und sich daraus ergebende Vorbeu- gungsmaßnahmen spielen keine Rolle, sind auch wohl kaum vor- handen

– Altwerden wird noch immer als

„Kunstprodukt von Medizin und Pharmazie“ verstanden, nicht als ein biologisches Phänomen, dem

C

D B h D (

„ g schen: Reale Problem

A RBEIT SSC HUTZ

Beschäftigte mit überlangen Arbeits- zeiten leiden beson- ders häufig unter Schlafstörungen (DÄ 3/2011: „Lange Ar- beitszeiten machen krank“).

Der dynamische Arbeitsplatz

Es gilt der Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin zu- zustimmen, dass der Faktor Ar- beitszeit eine wichtige Indikator- funktion für das jeweilige Niveau der Arbeitsbelastung sowie für ar- beitsbezogene gesundheitliche Fol- gen hat. So gehen überlange Ar- beitszeiten beispielsweise mit ei- nem erhöhten Verletzungs- und Er- krankungsrisiko oder psychosoma- tischen Beschwerden einher. Aktu- ellen Untersuchungen zufolge ha-

ben die wöchentlichen Arbeitsstun- den aber auch einen signifikanten Einfluss auf den Multirisikofaktor Übergewicht. So verdoppelt sich ab elf Stunden Arbeitszeit pro Tag das Risiko für Adipositas. Als Erklä- rung wird unter anderem genannt, dass die Gelegenheit für körperli- che Aktivitäten in der Freizeit sinkt, dagegen die Fernsehzeit und die Frequenz einer höheren Ener- giezufuhr als Coping-Strategie stei- gen, das heißt, beim Bewältigen von schwierigeren Lebens-/Ar- beitssituationen greifen viele Men- schen nach fettreichen und süßen Speisen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache

„If you feel good, you work good“

dürfen Arbeitnehmer und -geber da- her zumindest ein bewegungsergo- nomisches Systemdenken nicht vernachlässigen . Arbeitsorganisato- rische Maßnahmen sollten den

„homo sedens“ bei normalen und obesogenen „long working hours“

dazu zwingen, alle zehn bis 15 Mi- nuten tätigkeitsbedingt aufzustehen und ein paar Schritte zu gehen, Treppen zu steigen etc. Dies gelingt durch veränderte Anordnung der Arbeitsmittel (z. B. Drucker, Kopie- rer stehen im Nebenraum; integrier- te Stehpulte zum Telefonieren, für Lese- und Korrekturarbeiten etc.) und der Ablageorganisation (nicht alles in Griffnähe). Bewegungser- gonomisch günstig sind demnach Arbeitsstrukturen, die den häufigen Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen fördern, sozusagen vom „dynamischen Sitzen“ zum

„dynamischen Arbeitsplatz“. So fordern Arbeitsmediziner seit 20 Jahren als gesundheitliches Muss ein Verhältnis von 50 Prozent Sitzen, 25 Prozent Stehen und 25 Prozent Bewegen.

Literatur beim Verfasser Dr. oec. troph. Martin Hofmeister, Verbraucherzentrale Bayern e.V., Referat Ernährung, 80336 München

SSC

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Referenzen

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