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Archiv "BETRIEBSPRÜFUNG: Sachkenntnis" (10.01.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

PSYCHOSOMATIK

Zu dem Diskussionsbeitrag

„Braucht die Medizin ein neues Bild vom Menschen?", von Prof. Dr. med. K. Federlin, Prof.

Dr. med. K. Fleischer, Prof. Dr.

med. H. G. Lasch, Prof. Dr. med.

H. W. Pia und Prof. Dr. med. K.

Voßschulte (Heft 41/1982):

Professoren-Front

„Fünf Gießener Professo- ren machen Front gegen einen Kollegen." Diesen Eindruck hinterließ mir die Lektüre des Artikels .. . Warum fühlen sich die Pro- fessoren so angegriffen?

Man müßte den Vortrag von Prof. H. E. Richter, auf den hier verwiesen wird, unbedingt auch abdrucken Dr. med. Elvira Wünsche Viktoriastraße 19 5830 Schwelm

In die Mottenkiste

. . . In dem Aufsatz der Au- toren werden konfuse Vor- würfe und „Statements"

von H. E. Richter an die richtige Stellung gerückt und dem Platz zugewiesen, der ihnen gebührt: in die Mottenkiste opportunisti- scher Psychoanalytiker und Psychologen. In unver- frorener Art und Weise wird mit pseudowissenschaftli- chen Methoden und gesell- schaftspolitischen Aspek- ten ärztliches Handeln, ärztliche Verantwortung und ärztliches Gewissen als nicht existent abgetan.

In H. E. Richters Buch „Der Gotteskomplex" (Rowohlt, 1979, S. 176) versteigt sich der Verfasser zu der Be- hauptung, daß die ärztliche Wissenschaft täglich die Unsinnigkeit eines einseiti- gen Denkens beweist, wel- ches die „Maschine Orga- nismus" von psychischen Einflüssen getrennt sehen will. An anderer Stelle heißt es weiter: „Die Psychoana-

lyse kämpfe um die Rehabi- litation des Emotionalen (!!!). Die Zuwendung zum Leiden störe nur das wis- senschaftliche Tun (S.

175). Im Klinikbetrieb ist nur die Maschine Organis- mus wichtig und das psy- chische Drum und Dran re- duziert scheinbar zu einer wissenschaftlichen über- flüssigen Privatsache" (S.

174). Ich möchte es dem Leser ersparen, weitere un- sinnige Behauptungen über ärztliche Tätigkeit zu zitieren. Wir Ärzte haben es nicht nötig, um die „Re- habilitation des Emotiona- len" zu kämpfen. Man- che Psychoanalytiker und

Möchtegernpsychologen werden ob meiner Zeilen aufbegehren, aber nach Lichtenberg ist es unmög- lich, die Fackel der Wahr- heit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu sengen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den ausge- zeichneten Aufsatz des Chirurgen K. H. Schriefers, Koblenz, hinweisen (Arzt und Krankenhaus 2/81), der eingangs ausführt: „Nur der tägliche Beweis eines unausgesprochenen Ein- vernehmens mit Kranken, die sich meiner Hilfe anver- trauen, hat mich davon ab- gehalten, in tiefe Resigna- tion oder auch in Wut zu verfallen." Wie weit die ge- sellschaftspolitische Atmo- sphäre bereits vergiftet ist, berichtet Schriefers aus dem Buch des früheren So- zialministers Ehrenberg

„Sozialstaat und Freiheit", dem ein Motto Brechts vor- angestellt ist: „Der Getrei- dehändler Uxu hat seinen Sohn Medizin studieren lassen, damit er den Han- del erlernt; so gut sind bei uns die medizinischen Schulen."

Dr. med. G. Nierhaus Bergweg 32

8172 Lenggries/Obb.

• Weitere Zuschriften zu dem Diskussionsbeitrag folgen

BETRIEBSPRÜFUNG Zu dem Beitrag von Dipl.- Volkswirt Willi Strunz „Steuer- liche Außenprüfung in der Arztpraxis" (Heft 42/1982):

Sachkenntnis

. . . Es erstaunt schon, von Rohgewinn im Zusammen- hang mit einem Dienstlei- stungsbetrieb zu lesen, auf den dann auch noch Richt- sätze angewendet werden sollen. Auch größere Grundstücksentnahmen dürften in Arztpraxen eher die Ausnahme denn die Re- gel sein.

Auf welchen Warenbestand ein Arzt Teilwertabschrei- bungen vornehmen sollte, bleibt ebenso im Dunkeln wie die Frage, welche „er- heblichen Warenbestände"

den Übergang zum Vermö- gensvergleich erforderlich machen sollten, gar nicht zu reden davon, daß Ärzte als Freiberufler nicht bilan- zierungspflichtig sind und damit unter keinem Ge- sichtspunkt zum Vermö- gensvergleich verpflichtet sein könnten. Aus diesem Grunde wird auch die Auf- nahme von Wertpapieren ins Betriebsvermögen kaum vorkommen.

Belegen diese Beispiele schon, daß die Ausführun- gen von wenig Sachkennt- nis getrübt sind, wird der Unsinn vollkommen, wenn die „aufgezeigten Krite- rien" auf „den ,Prinz' der bundesdeutschen Steuern, ... die Gewerbeertrags- steuer" angewendet wer- den sollen: Die Zahl der

gewerbesteuerpflichtigen Ärzte in der Bundesrepu- blik dürfte stark gegen null tendieren, da Freiberufler bekanntlich nicht gewerbe- steuerpflichtig sind.

Daß Ärzte nach § 4 Nr. 14 des U msatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer be- freit und dementsprechend nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes vom Vorsteuerabzug ausge-

schlossen sind, fällt dann schon fast nicht mehr ins Gewicht. Man wird es der Finanzverwaltung aber si- cherlich nicht verdenken können, wenn sie bei ei- nem Arzt, der gleichwohl Vorsteuerbeträge erstattet haben möchte, zum Instru- ment der Umsatzsteuer- sonderprüfung greifen sollte.

Daß das Ergebnis der gan- zen Überlegungen sich fast ohne Übertreibung dahin zusammenfassen läßt, daß man, um der Außenprüfung zu entgehen, am besten keinerlei Tätigkeit entfaltet und sich dazu tunlichst auch noch eines Steuerbe- raters bedient, entspricht so beinahe schon der Lo- gik. Da darf dann natürlich auch der einleitende An- griff auf die Finanzverwal- tung nicht fehlen, die zur weiteren Steigerung der Mehrergebnisse die Zahl der Prüfungen erhöhen müsse, um ihre „stets uner- sättlichen fiskalischen Be- dürfnisse" zu befriedigen.

So richtig der Hinweis auf die hohe Abgabenbela- stung angesichts einer Staatsquote von gut 48 Prozent und einer Abga- benquote von fast 40 Pro- zent ist, die Erforderlich- keit einer am Gleichheits- satz orientierten und effek- tiven Überprüfung aller Steuerpflichtigen läßt sich dadurch nicht wider- legen .. .

Thomas A. H. Schöck Ludwig-Thoma-Straße 9a 8061 Vierkirchen

BLÜTENLESE

Vorschlag

Das Leben läßt sich bekanntlich nicht verlängern. Wie wäre es, wenn man das Altern verkürzen könnte?

Dr. Fleiß

10 Heft 1/2 vom 10. Januar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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