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Archiv "Freiberufler" (07.06.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Freiberufler

Der sumpfige Teich liegt ruhig vor Algen graugrün (im folgenden abgekürzt: GRG). Schläfrig blinzele ich am Ufer gegen die unverblümt gleißende Sonne und ärgere mich al- lenfalls über juristisch-akribisch und journalistisch-eifrig sirrende Stech- mücken. Eine Erhebung in der sonst glatten, wie gedeckelt wirkenden Wasseroberfläche läßt mich stutzen.

Ein scharfer Blick durch die Festbe- tragsbrille läßt mich eine Nasenspit- ze orten, die allein, ohne sonstige Gesichtsstrukturen, aus dem GRG- Tümpel steil nach oben ragt.

Mein erstes Erschrecken lindert sich bald bei der Erkenntnis, daß der Betreffende ja noch atmen kann. Ich verfalle ins Sinnieren: Welche extre- me Rückwärtsneigung des Kopfes je- ner unerschütterlich und ruhig ein- hält. Meine Bewunderung mischt sich mit der bangen Frage, ob er wohl noch ein Rückgrat besitzt.

Nichts sehen, nichts hören, nichts sprechen, nur atmen — eine eigent-

Allgemeinmedizin DDR Erfahrungen

Die gegenwärtigen Versuche ei- ner Bestandsaufnahme stellen das Gesundheitswesen der DDR über- wiegend als ein Defizitmodell dar.

Für das Gebiet der ärztlichen Wei- terbildung ist eine differenzierte Be- trachtungsweise jedoch am Platze.

Insbesondere für die Fachrich- tung Allgemeinmedizin, die mit na- hezu 50 Prozent den Hauptanteil der in der ambulanten Betreuung tätigen Ärzte stellt, konnte dank eines zähen 20jährigen Ringens der Gesellschaft für Allgemeinmedizin den politisch Verantwortlichen ein Weiterbil- dungskonzept abgetrotzt werden, das internationale Anerkennung ge- funden hat. Durch die Schaffung des Facharztes für Allgemeinmedizin mit klar definierten hohen Bildungs- anforderungen wurde eine deutliche

Qualitätssteigerung gegenüber dem früheren Praktischen Arzt erreicht.

Sie führte gleichzeitig zu einer juri- stischen Gleichstellung zwischen

lich ganz glückliche, freiberufliche, listenreiche Lebensperspektive zeigt sich hier: Denn er würde doch schreien, wenn ihm etwas nicht be- hagte! Ich jedenfalls höre lediglich ein gedämpftes Gurgeln aus dem GRG-Gewässer, und dies ist doch kein ernstzunehmender Protest!

Ein wenig Neid verspüre ich: Je- ner braucht nur den Mund zu öffnen und kann sich mit dem lebensnot- wendigen Wasser selbst bedienen — und wie wohltemperiert und vor Un- bilden geschützt jener dort steht — wenn nur nicht die rötlich leuchten- de, angeschwollene Nasenspitze auf einen — wenn auch sehr begrenzten — Einfluß der unverblümt sengenden Sonne und der lästigen Insektentiche hindeuten würde. Und doch scheint die oft beschworene Schmerzgrenze noch nicht erreicht, denn sonst wür- de der dort so stoisch Stehende doch schreien. Ich ertappe mich bei einer Wiederholung und beende meine Träumerei: So hoffnungslos steht er wohl doch nicht, der freiberufliche bundesdeutsche Leistungsanbieter.

Dr. med. H. Heimerzheim

Fachärzten für Allgemeinmedizin und anderer Fachgebiete, was auch in der prinzipiell gleichen Weiterbil- dungszeit von vier bis fünf Jahren und anschließender Facharztprüfung zum Ausdruck kommt

Auch künftig darf das Ziel einer hohen Qualität ärztlicher Betreuung im Interesse des Patienten nicht aus den Augen verloren werden. Quali- tät ist aber nicht nur eine Frage der technischen Ausstattung, sondern vor allem auch eine Frage des Bil- dungsniveaus und der Einstellung des Arztes zum Beruf.

Im Sinne einer Chancengleich- heit für Ärzte wie Patienten sollte deshalb in einem gesamtdeutschen Gesundheitswesen die mindestens vierjährige Weiterbildungspflicht nach Beendigung des Studiums durch die politischen Entscheidungs- träger gefordert und durch Schaf- fung von Weiterbildungsstellen an entsprechend ermächtigten Einrich- tungen gesichert werden.

An Weiterbildungsinhalte und Voraussetzungen für Weiterbil- dungseinrichtungen sowie an Fach-

arztprüfungen sollten unter Zugrun- delegung bisheriger Erfahrungen aus beiden Teilen Deutschlands sehr strenge Maßstäbe angelegt werden, ohne daß die Eigenverantwortung der Ärzte eingeschränkt wird. Die abgeschlossene Weiterbildung mit der Anerkennung als Facharzt (ein- schließlich Allgemeinmedizin) muß die Voraussetzung für selbständige, eigenverantwortliche Tätigkeit so- wohl in kommunalen Gesundheits- einrichtungen als auch in freier Nie- derlassung sein.

Es stimmt bedenklich und läßt uns um die Qualität künftiger ambu- lanter Betreuung in Deutschland fürchten, wenn junge Kollegen in der DDR im zweiten Weiterbildungsjahr überlegen, ob es sich lohne, die Wei- terbildung fortzusetzen, da sie sich bei gleichem Bildungsstand (und entsprechend noch geringer Berufs- erfahrung) in der Bundesrepublik bereits als praktischer Arzt nieder- lassen können. Dabei sollte auch be- dacht werden, daß eine Pflichtwei- terbildung den angespannten bun- desdeutschen Arbeitsmarkt im kas- senärztlichen Bereich in den näch- sten Jahren spürbar entlasten würde.

Eine Entscheidung sollte vor al- lem unter dem Blickwinkel der Qua- lität getroffen werden und nicht ei- nem Konkurrenzdenken zwischen praktischen und (Fach-)Ärzten für Allgemeinmedizin oder einer Zwei- Klassen-Medizin zwischen Allge- meinmedizin und „Gebietsärzten"

zum Opfer fallen, für die ja drei Jah- re ohnehin nur Mindestweiterbil- dungszeit sind. Kassenärztliche Tä- tigkeit und Weiterbildung dürfen nicht voneinander abgekoppelt sein.

Die einheitlichen Prinzipien der Facharztweiterbildung, die Weiter- bildungspflicht und der Facharzt für Allgemeinmedizin sollten nicht nur aus der Sicht der Kollegen in der DDR, sondern auch von Allgemein- ärzten in der Bundesrepublik erhal- ten und als positiver Beitrag in ein gemeinsames Gesundheitswesen ein- gebracht werden.

Anschrift des Verfassers:

MR Dr. med. Christian Köhler Erich-Weinert-Straße 41 DDR-6530 Hermsdorf

Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 (63) A-1881

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