Marseille-Kliniken
Rehabilitation unter Druck
Die Marseille-Kliniken AG, Hamburg, melden für das zweite Halbjahr 2004 im Ver- gleich zum zweiten Halb- jahr 2003 zwei gegenläufige Entwicklungen: Während im Kernbereich des Konzerns, der Pflege, ein rentables Umsatz- und Ergebniswachstum erzielt wurde,drückt die Schwachstel- le Rehabilitation auf das Be- triebsergebnis.
Der Jahresüberschuss des börsennotierten Konzerns ging um 10,5 Prozent von 4,1 Mil- lionen Euro auf 3,6 Millionen Euro zurück. Der Konzern- umsatz stieg im Halbjahr um 0,3 Prozent auf 102,4 Mil- lionen Euro. Der Pflegesek- tor erzielte ein Plus von 3,6 Prozent, im Sektor Medizini- sche Rehabilitation wurde ein Rückgang von 7,4 Prozent re- gistriert. Die Auslastung der Konzernhäuser lag bei 89,6 Prozent. Die Pflegebetten waren mit 93,8 Prozent aus- gelastet, eine für dieses Seg- ment überdurchschnittliche Quote. Die Rehabilitations- betten waren zu 76,3 Prozent jahresdurchschnittlich ausge- lastet, was einem Rückgang
um 2,5 Prozentpunkte gegen- über dem Vorjahr entspricht.
In der Pflege stehen vier weitere Einrichtungen mit rund 800 Betten vor der Reali- sierung. Deren Standorte sind Hennigsdorf bei Berlin, Düs- seldorf, Dresden und Ham- burg. Die Geschäftsleitung von Marseille prognostiziert, dass eine schnelle Belegung sicher- gestellt werden könne. In der Pflege wurden im Jahr 2004 In- vestitionen in Höhe von rund fünf Millionen Euro getätigt.
Das bilanzierte Eigenkapital zum 31. Dezember 2004 ist mit 67,4 Millionen Euro ausgewie- sen (–7,6 Millionen Euro). HC
Ehemalige ÄiP
Anspruch auf Vergütung nach BAT II a
Wegen des Gesetzes zur Än- derung der Bundesärzteord- nung und anderer Geset- ze vom 21. Juli 2004 wurden die Bundesärzteordnung und die Approbationsordnung für Ärzte dahingehend geändert, dass es seit dem 1. Oktober 2004 nicht mehr erforderlich ist, vor Erteilung einer Vollap- probation eine 18-monatige Ausbildungszeit als Arzt im
Praktikum (AiP) abzuleisten.
Daraus resultiert die Frage, wie ehemalige Ärzte im Prak- tikum zu vergüten sind, die vor dem 1. Oktober 2004 ein- gestellt wurden und auf de- ren Ausbildungsverhältnisse die AIP-Tarifverträge Anwen- dung gefunden haben.
Das Arbeitsgericht Berlin hat dazu mit Urteil vom 17. Februar (Az.: 75 Ca 27381/
04) festgestellt, dass die ehe- maligen Ärzte im Prakti- kum mit Erteilung der Ap- probation bei Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarif- vertrags (BAT) entsprechend der Vergütungsgruppe II a zu vergüten sind. Zur Erfül- lung der tatbestandlichen Vor- aussetzungen für diese Ein- gruppierung/Vergütungsgrup- pe betonte das Arbeitsgericht Berlin, dass der BAT und sei- ne Vergütungsordnung zwar nicht eigenständig regelten, wer Arzt im Sinne der Vergü- tungsgruppen sei, doch sei mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundes- arbeitsgerichts davon auszu- gehen, dass die Tarifvertrags- parteien den Begriff des Arz- tes im gesetzlichen Bedeu- tungsumfang meinten. Nach der Bundesärzteordnung darf die Berufsbezeichnung „Arzt oder Ärztin“ nur führen, wer auch als Arzt oder Ärztin nach Maßgabe der gesetzli- chen Regelungen zur Aus- übung des ärztlichen Berufes befugt ist oder nach dem Recht der BRD approbiert ist. Diese Voraussetzungen sind mit Erteilung der Appro- bation nach Abschaffung des AiP-Status erfüllt.
Das Arbeitsgericht Berlin folgte damit nicht der Argu- mentation, die Anwendbar- keit des BAT und der Vergü- tungsordnung sei grundrechts- widrig, weil in verfassungs- widriger Weise eine Tariflücke geschlossen werde. Die Rich- ter vertraten die Auffassung, dass keine Tariflücke vorlag.
Ihre Begründung: Die vor- mals als Ärzte im Prakti- kum tätigen Personen hätten ihre ärztliche Tätigkeit ab dem 1. Oktober 2004 bereits nach der gesetzlichen Ausge- staltung nur mit Approbation
fortsetzen können, und für Arbeitnehmer mit ärztlicher Tätigkeit und Approbation hätten die Tarifvertragspartei- en eine Regelung vorgesehen.
Festzuhalten ist somit, dass die ehemaligen Ärzte im Praktikum nach Erteilung der Approbation bei Anwend- barkeit des BAT gemäß Ver- gütungsgruppe II a zu vergü- ten sind. André Ueckert
PKV
Neuer Fonds springt bei Insolvenz ein
Die 50 Unternehmen der pri- vaten Krankenversicherung (PKV), die dem PKV-Ver- band e.V. in Köln als Mitglie- der angehören, wollen in Kür- ze die bereits im vergangenen Jahr gegründete Firma Medi- cator AG starten. Diese soll wie ein Sicherungsfonds für alle Verbandsmitglieder auf dem Gebiet der privaten Kran- kenversicherung fungieren.
Aktionär der AG ist der PKV- Verband.
Ist eine private Kranken- versicherungsgesellschaft über- schuldet oder insolvent ge- worden, müssen die Verbands- mitglieder bis zu zwei Pro- mille ihrer versicherungstech- nischen Rückstellungen auf- bringen, um den Schaden der Krankenversicherten abzu- wenden. Dies sind zurzeit nach Angaben der stellvertreten- den PKV-Verbandsdirekto- rin, Sibylle Sahmer, etwa 200 Millionen Euro pro Jahr. Me- dicator AG ist mit einer Haf- tungszusage von bis zu ei- ner Million Euro ausgestattet worden. Dabei fungiert die Sicherungsfondsfirma wie ei- ne Clearingstelle, die den Versichertenbestand zur Wei- terführung an einen solven- ten Krankenversicherer ab- gibt. Medicator AG unterlegt die Verträge mit finanziellen Mitteln, sodass die Versiche- rungsleistungen dauerhaft ge- währleistet sind. HC V A R I A
A
A1608 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 22⏐⏐3. Juni 2005
Wirtschaft
Die Freien Berufe haben Zulauf – der konjunkturellen Flaute in Deutschland zum Trotz. Freiberufler beschäftigen heute 2,7 Millio- nen sozialversicherungspflichtige Angestellte.