zwangsläufig die Frage aufdrän- gen, ob der von den Krankenkas- sen in Verhandlungen und Veröf- fentlichungen als so dramatisch dargestellte Kostendruck wirklich existiert oder ob er nur ein Instru- ment ist, mit dem man Gesund- heitspolitiker und Öffentlichkeit aufscheucht, wenn Honorarver- handlungen mit den Kassenärzten anstehen.
~ Ist die finanzielle Lage der Kas- sen wirklich so ernst, dann sollten sie ihre Versicherten nachdrückli- cher als bisher zu kostenbe- wußtem Verhalten auffordern und ihnen klarmachen, daß Verspre- chen wie ein kostenloser Eintritt in die weite Weit der modernen Me- dizin- wie ich meine- zu anrüchi- gen Praktiken der geheimen Ver- führer gehören. Bei allem Ver- ständnis dafür, daß die einzelnen Kassen ihre Leistungsvorteile her- ausstellen, sollte man doch ganz nüchtern sehen, daß durch solche Methoden den Kritikern des Sy- stems der gegliederten Kranken- versicherung Schützenhilfe gelei- stet wird.
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Bundesempfehlung muß endlich in allen Ländern realisiert werdenAn der Bundesempfehlung, die wir mit den RVO-Krankenkassen Ende letzten Jahres vereinbart hatten, wurde sowohl vom Bundesarbeits- minister als auch von den Sozial- partnern wegen der Kostenent- wicklung im zweiten Halbjahr 1980 und der sich weiter verschlech- ternden gesamtwirtschaftlichen Lage heftig Kritik geübt und der Versuch zu einer Revision unter- nommen. Wir haben das abge- wehrt, und es ist uns gelungen, die Bundesempfehlung als vertretba- res Ergebnis in die Empfehlungen der Konzertierten Aktion einzube- ziehen. Trotzdem sträuben sich ernrge Krankenkassen immer noch, die Bundesempfehlung auf Landesebene zu realisieren. Ich muß daran erinnern, daß die Kas- senärztlichen Vereinigungen in der Vergangenheit sich bei der
Die Information:
Bericht und Meinung Ambulante kassenärztliche Versorgung
KBV appelliert
an Bundestag und Bundesrat
Entschließung der Vertreterversammlung zu den Gesetzesvor- haben "Prästationäre Diag nosti k/poststationäre Behand Iu ng"
und "Poliklinische Einrichtungen der Hochschulen"
Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft und die Kassenärztliche Bun- desvereinigung haben kürzlich in ei- ner gemeinsamen Erklärung festge- stellt, daß die bestehenden gesetzli- chen Grundlagen ausreichen, um die im Interesse des Patienten not- wendige Verzahnung zwischen am- bulanter und stationärer Versor- gung sicherzustellen. Die Vertreter- versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung appelliert daher erneut an Bundestag und Bundes- rat, keiner Gesetzesänderung zuzu- stimmen, durch die Krankenhäuser bzw. Polikliniken in einem weiteren Umfang als bisher in die kassen- ärztliche Versorgung gesetzlich ein- bezogen werden.
Die von der Bundesregierung verab- schiedete Novelle zum KHG sieht eine Änderung des § 372 RVO vor, die die notwendige Zustim- mung des behandelnden Kassen- arztes zur prästationären Diagnostik und poststationären Behandlung in Frage stellt. Bei Verabschiedung des Krankenversicherungs-Kasten- dämpfungsgesetzes im Jahre 1977 war seitens des Bundesarbeitsmini- sters namens der Bundesregierung vor dem Bundesrat die Notwendig- keit dieser Zustimmung ausdrück- lich betont worden. Dadurch sollen Störungen der Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis vermie- den und willkürlichen Übertragun- gen ambulanter ärztlicher Leistun- gen an Krankenhäuser vorgebeugt werden.
Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung fordert daher, daß die Zustimmung des Kassenarztes zur prästationären Diagnostik und poststationären Be- handlung nicht beseitigt, sondern im Gegenteil gesetzlich ausdrück-
lieh verankert wird, wie es der Bun- desrat im Jahre 1980 bei dem ge- scheiterten Versuch einer Novellie- rung des KHG dem Vermittlungs- ausschuß vorgeschlagen hatte.
Nach wie vor sind einige Bundes- länder bestrebt, den uneinge- schränkten Zugang aller Sozialver- sicherten zu paliklinischen Einrich- tungen der Hochschulen und die Bezahlung der dort erbrachten Lei- stungen nach kassenärztlichen Ver- gütungssätzen gesetzlich zu veran- kern. Offenbar wird mit den be- kanntgewordenen Vorschlägen an- gestrebt, die Hochschuletats der Länder auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Qiese Entlastung würde durch die Anderung der bisherigen Pauschal- vergütung den Krankenversiche- rungsträgern zusätzliche beträchtli- che Ausgaben bringen und damit die Kosten in die Höhe treiben, statt sie zu dämpfen. Der für Forschung und Lehre notwendige Leistungs- umfang sprengt den Rahmen der Wirtschaftlichkeit, der in der kas- senärztlichen Versorgung gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem wäre damit verbunden eine Existenzge- fährdung der niedergelassenen Kas- senärzte, die mit einer aus Steuer- mitteln technisch und personell be- vorzugt ausgestatteten Einrichtung in Konkurrenz treten müßten.
Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung appelliert daher nachdrücklich ins- Resondere an den Bundesrat, keine Anderung des § 368 n RVO vorzu- schlagen, zumal Schwierigkeiten beim Abschluß von Poliklinikverträ- gen auf der Grundlage der jetzigen gesetzlichen Regelung nicht er-
kennbar sind.
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DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 22 vom 28. Mai 1981 1075