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Archiv "Haushaltsplan 1984: Wieder Rentensanierung (auch) zu Lasten der Krankenversicherung?" (10.06.1983)

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DEUTSCHES ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Haushaltsplan 1984

Wieder Rentensanierung (auch) zu Lasten

der Krankenversicherung?

Einerseits: Die Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversiche- rung durch die Haushaltbegleitbe- schlüsse für 1984 werden insge- samt auf 1,85 Milliarden DM ge- schätzt. Andererseits: Allein durch die in diesem Jahr nichtzu zahlen- de Beitragspauschale an die Ren- tenversicherung (für Krankengeld) erfolgt eine Entlastung in Höhe von 1,2 Milliarden DM; der Belastung von 1,85 Milliarden DM stehen ins- gesamt sogar Einsparungen in Hö- he von 2,5 Milliarden DM gegen- über, ganz davon abgesehen, daß die gesetzliche Krankenversiche- rung auch von der Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversiche- rung um 0,5 Beitragssatzpunkte per 1. September dieses Jahres profitieren wird.

Das Bundeskabinett hat die Vorgaben für den Bundeshaushalt 1984 abgesteckt. Wieder wird der Haushalt mit einem Haushaltbegleitge- setz einhergehen. Und wieder wird das Haushaltbegleitgesetz, mit dem in den früheren Jahren schon die Kostendämpfung über das Gesundheitswesen kam, eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen enthalten. Einzelheiten dazu werden noch auszuhandeln sein, die Grundsatzentscheidungen des Kabinetts vom 18. Mai und die Regie- rungserklärung vom 4. Mai deuten aber die Richtung an. Die Res- sorts füllen derzeit die Kabinettsbeschlüsse aus, Haushalt und Begleitgesetz sollen am 29. Juni von der Bundesregierung verab- schiedet werden.

Die Verschiebung des Rentenanpassungstermins 1984 wurde bei den Kabinettsberatungen noch ausgeklammert. Um diese zu vermei- den, wurde Bundesarbeitsminister Dr. Nobert Blüm beauftragt, einen in seinen finanziellen Auswirkungen gleichwertigen Einspa- rungsvorschlag bis zum 1. Juli verabschiedungsreif vorzulegen.

Im Sinne eines kurzfristigen Alternativkonzepts für 1984 sind nach Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums die in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit unter dem Etikett „erneuter Verschiebebahnhof"

umstrittenen Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Krankenversi- cherung zu werten. Sie sind in bereits fertiggestellten, den betroffe- nen Verbänden zur Stellungnahme vorliegenden Referentenentwür- fen eines Gesetzes zur Stabilisierung der Rentenversicherung und zur Novellierung sozialrechtlicher Vorschriften enthalten. Diese sehen vor: die Verlagerung der Tuberkulose-Heil-Fürsorge von der Renten- auf die gesetzliche Krankenversicherung (Volumen 270 Mil- lionen DM) sowie die Einbeziehung der Krankenversicherung der Knappschaftsrentner in den allgemeinen Belastungsausgleich der Rentner-Krankenversicherung (805 Millionen DM). Von dem ursprünglichen Plan Blüms, auch das Mutterschaftsgeld beitrags- pflichtig zu machen, ist Abstand genommen worden.

Leistungen zur Behandlung von Tbc-Erkrankungen sollen nur noch von den Trägern der Krankenversicherung erbracht werden. Begrün- Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 23 vom 10. Juni 1983 17

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Die Information:

Bericht und Meinung

Zu Lasten der Krankenversicherung?

det wird das damit, daß die Tbc ihren Charakter als Volksseuche- aufgrund dessen die Behandlung von Tbc-Erkrankungen durch das Tuberkulosehilfegesetz vom 23.

Juli 1959 den Trägern der gesetzli- chen Rentenversicherung zuge- wiesen worden war- verloren ha- be, so daß Sonderregelungen nicht mehr erforderlich seien und insoweit auch kein Grund mehrfür die Zuständigkeit der Rentenversi- cherungsträger bestehe.

Knappschaftsrentner- Krankenversicherung

Das Bundesarbeitsministerium (BMA) plädiert darüber hinaus für die Anpassung der Finanzierung der knappschaftliehen Rentner- Krankenversicherung an die der allgemeinen Krankenversicherung der Rentner mit der Konsequenz, daß die Bundesknappschaft als Träger der Krankenversicherung in den allgemeinen Belastungs- ausgleich der Rentner-Kranken- versicherung einbezogen sowie der Arbeitnehmerbeitrag (9 Pro- zent) an den allgemeinen Bei- tragssatz (9,25 Prozent) angegli- chen werden soll. Die Änderung hat zur Folge, daß die Leistungs- aufwendungen für Rentner durch die Beiträge der Rentner sowie durch den Finanzierungsanteil der aktiven Versicherten der Kranken- kassen, Ersatzkassen und der Bundesknappschaft getragen wer- den.

Konsolidierungsmaßnahmen Im übrigen sind die Sanierungs- vorschläge zur Rentenversiche- rung im BMA-Entwurf durch die in der Koalitionsvereinbarung oder in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl genannten Maßnahmen vorgege- ben. Das gilt zum Beispiel für ..,.. die Aktualisierung der Renten- anpassung. Für diese soll in Zu- kunft zum 1. Juli eines jeden Jah- res der Lohnanstieg des vorausge- henden Jahres, nicht mehr die

durchschnittliche Entgeltentwick- lung der letzten drei Jahre maßge- bend sein.

..,.. die verstärkte Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Bei- tragspflicht. Darunter fallen zum Beispiel das Weihnachts- und Ur- laubsgeld, Tantiemen, Provisio- nen, Gratifikationen und ähnliche Leistungen, ebenso zusätzliche Gehälter und einmalige Zahlun- gen ohne Bezug auf einen Lohn- abrechnungszeitraum, etwa aus Anlaß von Jubiläen. Der bisherige Weihnachtsfreibetrag in Höhe von jährlich hundert Mark soll ent- fallen.

..,.. die volle Einbeziehung des Krankengeldes, des Versorgungs- kranken-, des Verletzten- sowie des Übergangsgeldes in die Bei- tragspflicht zur Rentenversiche- rung ab Beginn des Bezugs. Beim Krankengeld sollen die Beiträge je zur Hälfte von den Trägern der ge- setzlichen Krankenversicherung und den Krankengeldempfängern aufgebracht werden. Bei versi- cherten Krankengeldempfängern in der knappschaftliehen Renten- versicherung werden - entspre- chend der Beitragsaufteilung in diesem Versicherungszweig - die Beiträge mit 9 bzw. 9,25 Prozent vom Versicherten und mit 15 Pro- zent von der Krankenkasse getra- gen. Eine analoge Verteilung ist auch für das Verletztengeld vorge- sehen. Beiträge für das Über- gangs-, Versorgungskrankengeld sowie für Fälle, in denen das Kran- kengeld in Höhe der Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit ge- zahlt wird, sollen dagegen vom Träger allein finanziert werden. Ei- ne der Beitragszahlung zur Ren- tenversicherung entsprechende Regelung hat das Bundeskabinett·

auch für Beitragszahlungen an die Bundesanstalt für Arbeit vorgese- hen. ln der Arbeitslosenversiche- rung werden die Zeiten des Be- zugs von Krankengeld den Zeiten einer die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz begrün- denden Beschäftigung gleichge- stellt. Nach Berechnungen des BMA werden sich bei Realisierung der geplanten Regelung das Kran-

ken- und Verletztengeld grund- sätzlich um 11 ,55 Prozent (9,25 Prozent gesetzliche Rentenversi- cherung, 2,3 Prozent Arbeitslosen- versicherung) mindern.

..,.. die Erwerbs- und Berufsunfä- higkeitsrenten. Geplant ist eine einschränkende Regelung, wo- nach Berufs- und Erwerbsunfähig- keit bei Versicherten, die in der letzten Zeit vor der Rentenantrag- stellung nicht in einem bestimm- ten Mindestumfang rentenversi- cherungspflichtig beschäftigt oder tätig waren (ein halbes Jahr in den letzten beiden Jahren), aus- schließlich nach dem Gesund- heitszustand und nicht auch- wie seit 1969 praktiziert- nach der La- ge auf dem Arbeitsmarkt beurteilt wird.

..,.. die Ersetzung der Kinderzu- schüsse bei neuen Renten durch das Kindergeld.

Nach Schätzungen der Bundesre- gierung sollen aufgrund der vor- gesehenen Maßnahmen im Be- reich der gesetzlichen Rentenver- sicherung die Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit sowie die knappschaftliehe Rentenversiche- rung und die Mittel für aus dem Bundeshaushalt zu zahlende Ren- ten um insgesamt 900 Millionen DM gekürzt werden können.

Weitere Kürzungsansätze Einsparungen sind nach der Kabi- nettsentscheidung darüber hinaus vorgesehen unter anderem für Schwerbehinderte durch Be- schränkung der verbilligten Beför- derung auf die in der Bewegung Behinderten bei Zahlung eines Ei- genanteils (diese Regelung gilt nicht für Kriegsopfer) und beim Mutterschaftsurlaubsgeld durch Begrenzung der Leistungsdauer von vier auf drei Monate sowie des Tagegeldes von 25 auf 20 DM. Auf Initiative von Finanzminister Dr. G.

Stoltenberg soll freilich ab 1. Ja- nuar 1987 das Mutterschaftsu r- laubsgeld - auf dem geminderten Leistungsniveau -auf alle Mütter ausgedehnt werden. Dr. HM/DÄ 18 Heft 23 vom 10. Juni 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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