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Archiv "Krankenversicherung der Rentner: Neuregelung trifft Selbständige" (22.09.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 38 vom 22. September 1977

Leserdienst

Hinweise •Anregungen

Krankenversicherung der Rentner

Neuregelung

trifft Selbständige

Freipraktizierenden Ärzten, die sich unter anderem we- gen der beitragsfreien

Rentner-Krankenveriche- rung in die gesetzliche Rentenversicherung einge- kauft hatten, hat der Ge- setzgeber jetzt einen Strich durch diese Rechnung ge- macht: in aller Regel kön- nen sie nicht mehr mit ei- ner beitragsfreien Kran- kenversicherung rechnen.

Mit Bundesminister Ehrenbergs

„Sozialpaket" sind in das Renten- recht Bestimmungen aufgenommen worden, die — zu Lasten der noch vor wenigen Jahren umworbenen Selb- ständigen — eine Entlastung der ge- setzlichen Rentenversicherung er- geben sollen. Ab 1. Juli 1978 wird es für Neurentner nur dann eine bei- tragsfreie Rentner-Krankenversi- cherung geben, wenn der Rentner mindestens die Hälfte seines Er- werbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und bei einer entsprechenden Mög- lichkeit in die gesetzliche Kranken- versicherung eingetreten ist. Mit diesem „Fluchtparagraphen" soll verhindert werden, daß gute Risiken in die Privatversicherung abwan- dern und später dennoch an der bei- tragsfreien Krankenversicherung der Rentner teilhaben.

Diese Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wird manchen der seinerzeit in die gesetzliche Renten- versicherung eingetretenen Selb- ständigen hart treffen, da in aller Re- gel die Voraussetzung für die Teil- nahme an der kostenfreien Kranken- versicherung der Rentner nicht er- füllt werden kann. Da die meisten Ärzte ausreichend durch ihr ärztli- ches Versorgungswerk im Alter ab- gesichert sind, ist die beitragsfreie Krankenversicherung häufig der entscheidende Grund für den Bei- tritt zur gesetzlichen Rentenversi- cherung gewesen.

Wie sollte sich ein Selbständiger, der in die gesetzliche Rentenversi- cherung eingetreten ist, nach der Änderung des Gesetzes verhalten?

Da das Gesetz erst am 1. Juli 1977 in Kraft getreten ist, liegen zur Zeit noch keine Ausführungsbestimmun- gen vor. Damit ist die einheitliche Handhabung des Gesetzes noch nicht einmal vom Gesetzgeber ge- währleistet. Außerdem werden eine Vielzahl von Bestimmungen durch die Rechtsprechung in ihrer Ausle- gung fixiert werden, und mit Sicher- heit wird es eine oder gar mehrere Verfassungsklagen gegen das Ge- setz geben. Es kann also zur Zeit nicht abgesehen werden, ob die bei- tragsfreie Krankenversicherung der Rentner wie im Gesetz vorgesehen zum Tragen kommt oder ob eine an- dere Regelung erzwungen werden kann.

Wer seinerzeit als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenversiche- rung eingetreten ist, hat im Normal- fall keine Möglichkeit, die gesetz- liche Rentenversicherung wieder zu verlassen. Er wird bei Bezug der Rente unter der Voraussetzung, daß die Bestimmungen des Gesetzes nicht geändert werden, nur noch mit einem elfprozentigen Zuschlag vom Rentenbetrag als Zuschuß für die Krankenversicherung rechnen kön- nen. Dieser Personenkreis wird da- mit wesentlich benachteiligt wer- den.

Wer als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Rentenversicherung eingetreten ist, kann seine Zahlun- gen selbst bestimmen und durch das Einstellen der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung quasi „ausscheiden". Sofern nicht schon Wartezeiten erfüllt sind, verliert der Versicherte auf diese

2297

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So viele

Lebensversicherungen wie Einwohner

61,5 g

Zahl der Verträge

24 MIN.

2538

Private Lebensversicherungen werden immer beliebter: 1950 gab es noch 24 Millionen Verträge (bei 50 Millionen Einwohnern); 1976 war die Zahl der Verträge mit 61,5 Millionen ebenso hoch wie die Einwohnerzahl der Bundesrepu- blik Deutschland. Noch stärker als die Vertragszahl ist die durch- schnittliche Versicherungssumme gestiegen, nämlich von 625 DM 1950 'auf 2215 DM 1963 und auf 8064 DM im vergangenen Jahr

Globus/DÄ Leserdienst

Hinweise Anregungen

WIRTSCHAFT

Weise die eingezahlten Beträge, da eine Rückzahlung der Beiträge nicht erfolgt und eine Rente nicht gewährt wird.

Voreilige Schritte sollte man aber zur Zeit nicht unternehmen, da ab- gewartet werden sollte, wie die Aus- legung des Gesetzes durch die Ge- richte aussehen wird. Als weiterer Versuch eines „Betrugs an den Rentnern" werden die politisch Ver- antwortlichen in Erinnerung blei- ben . . . Klaus Gehb

Irreführung?

Die Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels ärgern sich über die Behauptung, Selbstbedienungswa- renhäuser seien besonders preis- würdig. Die geringere Preissteige- rungsrate der SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte (nämlich 0,5 Prozent gegenüber 3,5 Prozent beim

„normalen" Einzelhandel) sei weit- gehend durch den Verzicht dieser Unternehmen auf Frischwaren er- klärbar. Wahre Verbraucherfreund- lichkeit zeige sich zudem an einem breiten und tiefgestaffelten Sorti- ment. Während Verbrauchermärkte auf 24 000 qm Verkaufsfläche nur 75 000 Artikel anbieten, rechnet ih- nen die Konkurrenz an einem Ein- zelbeispiel vor, führten zum Beispiel die traditionellen Warenhäuser auf vergleichbar großen Flächen dage- gen 180 000 bis 200 000 Artikel. Dar- über hinaus böten sie sowie der Facheinzelhandel auch Beratung und Service, während sich Verbrau- chermärkte und SB-Warenhäuser weitgehend auf problemfreie Waren beschränkten. BAG

Nicht mit Schweden

Die Liste der Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen be- steht (Heft 24/1977, Seite 1633), war um ein Land zu lang: Schweden. Of- fensichtlich hatte der Informant, auf den sich der Artikel stützte, überse- hen, daß mit den Schweden bislang keine solche Vereinbarung be- steht. DÄ

Anstieg der Mieten unter der Inflationsrate

Nach dem amtlichen Preisindex für die Lebenshaltung haben sich die Wohnungsmieten seit 1970 bis zum Juni dieses Jahres geringer erhöht als die Preise der Gesamtlebenshal- tung, nämlich „nur" um 43,5 Pro- zent.

Der Mietenanstieg ist bei den einzel- nen Wohnraumarten höchst unter- schiedlich. Er war am gering- sten im frei finanzierten Wohnungs- bau (+ 38,2 Prozent). Als zweite Gruppe folgten die Altbauwohnun- gen mit Bezugsfertigkeit vor dem 1.

April 1924 (+ 44,1 Prozent). Stärker als der Preisindex stiegen dagegen die Mieten der öffentlich geförder- ten Sozialwohnungen (+ 48,6 Pro- zent). Darin kommt nach Meinung des Instituts für Städtebau (Bonn) nicht nur der Anstieg der Kosten- miete in dem Bestand, der bereits

1970 vorhanden war, zum Ausdruck, sondern auch der Zugang an seither bezugsfertig — und relativ teuren — neuen Sozialwohnungen. EB

Aus der

pharmazeutischen Industrie

75 Jahre Zyma-Blaes. — Zu einem leistungsfähigen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie hat sich die Zyma-Blaes AG, München, Toch- tergesellschaft der schweizer Zyma SA, entwickelt, die am 8. September 1977 ihr 75jähriges Bestehen feierte.

Ein zielorientiert handelndes Mana- gement, das die sozialen Aspekte bei seinen Entscheidungen berück- sichtigt, steht an der Spitze der mehr als 400 Mitarbeiter des Unterneh- mens. Zahlreiche führende Präpara- te auf dem Markt und aussichtsrei- che Neuentwicklungen geben dem Unternehmen eine gute Basis für die Zukunft.

Homburg-Film „Der Myokardin- farkt" — Im Rahmen der wissen- schaftlichen Filmreihe des Chemie- werks Homburg (einer Zweignieder- lassung der Degussa) wurde anläß- lich des 26. Deutschen Kongresses für Ärztliche Fortbildung in Berlin der Film „Der Myokardinfarkt — die entscheidenden ersten Stunden"

uraufgeführt. Der Film wurde von der Jury der Medizinischen Filmfest- spiele 1977 mit der „goldenen Rose"

ausgezeichnet. Auf dem 6. Deut- schen Industrie-Filmforum 1977 in München erhielt der Film das Prädi- kat „sehr gut".

Merck — Jubiläumsgabe — Anläßlich des 150jährigen Jubiläums hat die Firma E. Merck, Darmstadt, ihren 8000 Mitarbeitern in Deutschland zehn Millionen Mark als Jubiläums- geld gezahlt. Merck, heute das fünft- größte deutsche chemisch-pharma- zeutische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von etwa einer Milliar- de Mark, befindet sich in Familien- besitz. KI

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Referenzen

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