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Archiv "Weiterbildung/Allgemeinmedizin: Ein Silberstreif am Horizont" (22.05.1998)

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b der Hausarzt neuer Prä- gung, der in fünf Jahren wei- tergebildete Arzt für Allge- meinmedizin, in naher Zukunft sei- nen Dienst antreten kann, damit wird sich Ende Mai der 101. Deut- sche Ärztetag in Köln befassen. Die Frage, wie dieses Ziel zu erreichen ist, wird seit Jahren heftig diskutiert.

Nun liegt erstmals ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, wie die dafür notwendigen zusätzlichen Weiterbildungsstellen finanziert wer- den können.

Zum Hintergrund: Politisch ge- wollt, da kosteneffektiver, ist die Trennung der medizinischen Versor- gung in eine hausärztliche und eine fachärztliche. Diese Gliederung wur- de zuletzt 1993 im Gesundheitsstruk- turgesetz verankert. Es sollte jedoch der Selbstverwaltung überlassen bleiben, beispielsweise über eine Reform der Weiterbildungsordnung diesen gesetzlichen Anspruch zu ver- wirklichen. Der 99. Deutsche Ärzte- tag in Köln hat sich deshalb 1996 für das sogenannte Differenzierungsmo- dell ausgesprochen, wonach die Wei- terbildung in Allgemeinmedizin auf die hausärztliche Tätigkeit abzielt und die der Inneren Medizin spezia- listisch tätige Fachärzte hervorbrin- gen soll. Dafür sollen getrennte Wei- terbildungsgänge sorgen. Um die Allgemeinmedizin qualitativ aufzu- werten, wurde zudem beschlossen, die Weiterbildungszeit auf fünf Jahre zu verlängern. Folglich wurde dem 100. Deutschen Ärztetag 1997 in Eisenach eine entsprechende Novel- le der (Muster-)Weiterbildungsord- nung zur Abstimmung vorgelegt.

Die Delegierten nahmen den Antrag jedoch nur unter Vorbehalt an. Kri- tiker zweifelten vor allem an der Umsetzbarkeit. Der 100. Deutsche Ärztetag forderte deshalb Politik und Krankenkassen auf, genügend Weiterbildungsstellen bereitzustel- len und deren Finanzierung zu si- chern. „Die Ärzte haben ihre Haus- aufgaben gemacht“, kommentierte damals Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Vizepräsident der Bundes- ärztekammer und dort zuständig für Weiterbildungsfragen.

Initiative gestartet

Die Gesundheitministerkonfe- renz der Länder (GMK) hat zwi- schenzeitlich gemäß einer Ent- schließung vom Mai 1995 einen Ar- beitsausschuß eingesetzt, der ein Konzept zur Förderung der Allge- meinmedizin erarbeiten sollte. Die GMK knüpft damit auch an den Ei- senacher Beschluß an. Die Mitglie- der des Ausschusses, in dem auch Vertreter der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, der Deutschen Kranken- hausgesellschaft und der Spitzenver- bände der gesetzlichen Krankenkas- sen gehört wurden, haben nun ein

„Initiativprogramm zur Sicherstel- lung der allgemeinmedizinischen Versorgung“ vorgelegt. Entscheiden die Delegierten des 101. Deutschen Ärztetages auf dieser Grundlage, daß ihr Konditionalbeschluß aus dem letzten Jahr erfüllt ist und ge- eignete Rahmenbedingungen ge- schaffen wurden, könnten sie die

Novelle der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung für das Gebiet Allge- meinmedizin beschließen.

Die wichtigsten Punkte des GMK-Papiers: Die Kassen haben sich bereit erklärt, über zwei Jahre die Anschubfinanzierung zu sichern.

4 500 Stellen im Krankenhaus sollen mit monatlich 2 000 DM gefördert werden. 3 000 Weiterbildungsstellen in den Praxen niedergelassener All- gemeinärzte sollen entsprechend dem Zuschuß der jeweiligen Kas- senärztlichen Vereinigung, aber mit höchstens 2 000 DM gefördert wer- den (siehe auch DÄ 16/1998).

Der Weisheit letzter Schluß ist das „Initiativprogramm“ sicherlich nicht. So befürchten Kritiker auf sei- ten der Ärzte, daß der geplante Zu- schuß der Kassen zu einer Art „Aus- bildungsvergütung“ abmagern könn- te. Damit wären die Ärzte in Weiter- bildung die Leidtragenden. Außer- dem bemängelt BÄK-Vizepräsident Hoppe, daß die Kassen offenbar kei- ne zusätzlichen Stellen finanzieren wollen. Nach dem derzeitigen Plan sollten lediglich bestehende Stellen für die internistische Weiterbildung umgewidmet werden. Diese seien zur Zeit alle besetzt, eine Umwandlung mithin nur mittelfristig möglich.

Auch die befristete Förderdauer von zwei Jahren hält Hoppe für zu kurz.

Diese hätte auf fünf Jahre angehoben werden sollen, um eine Weiterbil- dungsgeneration vollständig fördern zu können. Außerdem sei der geplan- te Start des Programms Anfang 1999 sehr knapp bemessen, da notwendige Änderungen in den Heilberufsgeset- zen der Länder und in den Weiterbil- A-1281

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 21, 22. Mai 1998 (17)

Weiterbildung/Allgemeinmedizin

Ein Silberstreif am Horizont

Der 101. Deutsche Ärztetag muß darüber abstimmen, ob die Voraussetzungen für die Einführung der neuen, fünfjährigen Weiterbildung jetzt stimmen.

Haben auch Politik und Kassen ihre „Hausaufgaben“ gemacht?

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dungs- und Kammerordnungen vorge- nommen werden müßten.

Das Initiativprogramm sieht zu- dem vor, daß die Weiterbildungszei- ten, die auf derart geförderten Stellen absolviert wurden, nicht auf andere Weiterbildungsgänge anrechenbar sind. Ein Fachwechsel würde sich da- mit nachteilig auf betroffene Ärzte auswirken. Ob eine solche Regelung rechtlich möglich ist, wird nach Aus- kunft von Hoppe derzeit überprüft.

Er räumt jedoch ein, daß bei einem Fachwechsel die Frage geklärt wer- den muß, ob die geleisteten Förder- mittel zurückgezahlt werden müssen.

Obwohl bei Teilen der Ärzte- schaft Skepsis herrscht, hofft Hoppe, daß der Ärztetag seinen Konditional- beschluß aus dem Vorjahr als erfüllt ansieht. Sollte die Initiative scheitern,

„sind wir als Selbstverwaltung weitge- hend draußen“, schätzt Hoppe. Poli- tik und Krankenkassen könnten sich genötigt sehen, die Hausarzt-Fach- arzt-Trennung über die Köpfe der Be- troffenen hinweg zu regeln. Ob das zu besseren Ergebnissen führt, ist frag- lich. Das Initiativprogramm, das in- nerhalb nur eines Jahres erarbeitet wurde, birgt zumindest die Möglich- keit, das seit Jahren schwelende Pro- blem zu lösen.

Bericht zur Lage

Eine Grundsatzdiskussion steht dem 101. Deutschen Ärztetag zum Komplex „Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung“ ins Haus. Der Vorstand der Bundes- ärztekammer hat beschlossen, dem Ärztetag keine abstimmungsreifen Anträge vorzulegen. Zu dünn sind die Erfahrungen, die mit der Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992 gemacht wurden. Zudem ist die Umsetzung der Weiterbildungs- ordnung in den Landesärztekammern unterschiedlich weit fortgeschritten.

Auf der Tagesordnung steht deshalb ein Bericht über die gegenwärtige Si- tuation, der unter den Delegierten ei- ne grundsätzliche Diskussion darüber anregen soll, wie eine künftige Wei- terbildungsordnung aussehen kann.

Dabei gilt es, auch europarechtliche Regelungen in die Überlegungen mit- einzubeziehen. Heike Korzilius A-1282

P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL

(18) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 21, 22. Mai 1998

ie Ärzte des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes (ÖGD) se- hen das „jedem Menschen zu- stehende Rechtsgut Gesundheit“ ge- fährdet. Die Gesellschaft werde im- mer mehr in Arm und Reich polari- siert, sagte der Bundesvorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte des ÖGD, Dr. med. Burkhardt Jaeschke, beim 48. Wissenschaftlichen Kongreß des Verbandes in Münster. Wirtschafts- wachstum und Wohlstand stünden steigender Arbeitslosigkeit und so- zialer Ausgrenzung gegenüber. Bei der europäischen Rechtsangleichung würden die Versorgungsstrukturen in der Individualmedizin zwar aufeinan- der abgestimmt. Es blieben jedoch die Menschen auf der Strecke, die aus der Regelversorgung des Gesundheitssy- stems gefallen sind.

Studienergebnissen zufolge le- ben Angehörige der unteren sozialen Schichten gefährlicher, ungesünder und kürzer, berichtete Prof. Dr. Ernst- Ulrich Huster von der Evangelischen Fachhochschule Bielefeld. Besonders dramatisch sei die Lage in den Län- dern der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropa. Die durchschnittliche Le- benserwartung betrage dort bei Män- nern nur noch 58 Jahre. Der kommu- nale Öffentliche Gesundheitsdienst hat Jaeschke zufolge den Auftrag, Konzepte zu entwickeln, um Chan- cengleichheit herzustellen.

Ob dies gelingt, hängt seiner An- sicht nach nicht zuletzt von dem Stel- lenwert ab, den die politischen Ent- scheidungsträger in den Kommunen dem ÖGD beimessen. Denn den Amtsärzten macht derzeit ein neues Gesetz zu schaffen. Das Land Nord- rhein-Westfalen hat Ende vergange-

nen Jahres ein Gesundheitsdienst- gesetz verabschiedet. Den Kommu- nen werde darin die Möglichkeit eröffnet, sagte Jaeschke, die Aufga- ben des Öffentlichen Gesundheits- dienstes Dritten zu übertragen. Der jugendärztliche oder sozialpsychiatri- sche Dienst könnte beispielsweise an niedergelassene Ärzte oder private Dienste „verkauft“ werden. Dies wer- de nicht nur laut gedacht, sondern sei bereits in einigen Kommunen gesche- hen. Man erhoffe sich dadurch Ein- sparungen für den „maroden öffentli- chen Haushalt“.

Sachverstand des ÖGD ist unverzichtbar

Die Erfahrungen der letzten Jah- re hätten jedoch gezeigt, daß der ÖGD am kostengünstigsten sei, bei- spielsweise bei Impfungen oder zahn- ärztlichen Untersuchungen. Zudem hält Jaeschke den Sachverstand des ÖGD für unverzichtbar, wenn es um die fachliche Beratung der politi- schen Entscheidungsträger oder die Überprüfung und Sicherstellung von Qualitätsstandards geht. Verliert der ÖGD Arbeitsfelder, befürchten die Amtsärzte vor allem Informationsde- fizite in der Gesundheitsberichterstat- tung – zu Lasten der Gesundheitspla- nung.

Das Gesetz hat eine weitere Än- derung bewirkt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Kar- sten Vilmar, bemängelte, daß die Ge- sundheitsämter nicht mehr zwingend von einem Arzt geleitet werden müs- sen. „Darüber muß noch einmal nach- gedacht werden.“ Dr. Sabine Glöser

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Amtsärzte bangen um ihre Arbeitsfelder

Das neue Gesundheitsdienstgesetz NRW sorgt für Diskussionsstoff – auch beim diesjährigen Kongreß der Amtsärzte, der sich mit dem Thema „Gesundheit und soziale Ungleichheit in Europa“ befaßte.

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