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Archiv "Weiterbildung in Allgemeinmedizin fördern" (02.11.1978)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

beraterin Waltrud Will-Feld. Aus der SPD-Fraktion kommen der Steuerberater Horst Gobrecht, der Industrieberater Adolf Scheu und der Professor für Nationalökono- mie Dr. Hans-Georg Schachtscha- bel. Der FDP-Fraktion gehören die Beiratsmitglieder Frau Liselotte Funcke, Vizepräsidentin des Bun- destages, sowie die Rechtsanwäl- te und Notare Hans H. Gattermann und Detlef Kleinert an. BFB

Ortskrankenkassen:

Gegen direkten Beitrags- einzug der Ersatzkassen

Der Bundesverband der Ortskran- kenkassen (BdO), Bonn-Bad Go- desberg, hat dem Begehren der Arbeiter- und Angestelltenersatz- kassen widersprochen, die Arbeit- geber gesetzlich zu verpflichten, künftig die Krankenversicherungs- beiträge direkt an die Ersatzkas- sen abzuführen. Die Ortskranken- kassen meinen, die Abkehr vom bisherigen Einzugsprinzip (Ge-

samtsozialversicherungsbeitrag) kompliziere und verteure das bis- herige Verfahren.

In einem an das Bundesministe- rium für Arbeit und Sozialordnung gerichteten Schreiben weist der BdO darauf hin, daß die Änderung des Beitragseinzugsverfahrens für das einzelne Ersatzkassenmitglied keine Vorteile bringen, sondern le- diglich die Verwaltungsarbeit in den Betrieben erschweren würde.

Die Ortskrankenkassen mutma- ßen, daß hinter der Forderung der Ersatzkassen die Absicht stehen könnte, daß die Betriebe durch das Direkteinzugsverfahren beein- flußt werden könnten, den Ersatz- kassen neue Mitglieder zuzufüh- ren.

Mit einem weit hergeholten Argu- ment meinen die Ortskrankenkas- sen: Würde den Bestrebungen der Ersatzkassen nachgegeben,

„könnte das System der geglieder- ten Krankenversicherung ernst- haften Schaden nehmen . " DÄ

Krankschreibung von Arbeitslosen

Den Empfängern einer Leistung nach dem Arbeitsförderungsge- setz (beispielsweise Arbeitslosen- geld, Arbeitslosenhilfe oder Unter- haltsgeld) ist im Erkrankungsfalle wie Arbeitnehmern die Arbeitsun- fähigkeit ärztlich schriftlich zu bescheinigen.

Darauf wies kürzlich die Bundes- anstalt für Arbeit, Nürnberg, hin.

Sämtliche Empfänger von Ar- beitslosengeld sind gegen Krank- heit versichert und haben bei Ar- beitsunfähigkeit wegen akuter Er- krankung deshalb Anspruch auf Krankengeld (DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT, Heft 38/1978, Seite 2102).

Auch Sozialhilfe-Empfänger benö- tigen im Erkrankungsfall eihe ärzt- liche Arbeitsunfähigkeitsbeschei- nigung. Bei den Empfängern von Unterhaltsgeld handelt es sich um einen Personenkreis von Ausge- steuerten beziehungsweise Perso- nen, die keinerlei Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung haben. Das Sozialamt, das das Un- terhaltsgeld zahlt, stellt die Perso- nen im arbeitsfähigen Alter dem Arbeitsamt vor, um von diesem ei- ne Beschäftigungsvermittlung zu veranlassen.

II> Sollte allerdings eine Arbeits- unfähigkeit wegen Krankheit be- stehen, muß der behandelnde Arzt eine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbe- scheinigung für das Sozialamt ausstellen und auf dem Kranken- schein die Nr. 14 a abrechnen. DÄ

In einem Satz

Krankenhaustag — Der 10. Deut- sche Krankenhaustag findet zu- sammen mit der Fachausstellung für Krankenhaus- und medizini- schen Bedarf „Interhospital" vom 16. bis 19. Mai 1979 in Düsseldorf (Neue Messe) statt DA

Weiterbildung in Allgemeinmedizin

fördern

In den letzten 15 Jahren hat die zahlenmäßige Verschiebung der in der freien Praxis niedergelassenen Ärzte zu Lasten der Allgemeinärzte häufig Anlaß zu Überlegungen ge- geben, in welcher Form ausrei- chender Nachwuchs an Ärzten für die Allgemeinmedizin gewonnen werden kann. Während Anfang der sechziger Jahre rund zwei Drittel der niedergelassenen Ärzte Allge- meinärzte/Praktische Ärzte waren und nur ein Drittel Fachärzte, ste- hen heute rund 48 Prozent Ärzten für Allgemeinmedizin und Prakti- schen Ärzten rund 52 Prozent nie- dergelassene Fachärzte gegen- über. Bemerkenswert ist dabei, daß etwa 70 bis 80 Prozent der neu niedergelassenen allgemeinärzt- lich tätigen Ärzte „Praktische Ärz- te" und nur 20 bis 30 Prozent „All- gemeinärzte" im Sinne der Weiter- bildungsordnung sind.

Einer der Gründe dafür sind Schwierigkeiten bei der Durchfüh- rung der für den Allgemeinarzt vorgeschriebenen Weiterbildungs- zeit in Krankenhäusern.

Die Dringlichkeit und Notwendig- keit, ausreichenden Nachwuchs an Ärzten für Allgemeinmedizin zu gewinnen, hatte die Spitzenorga- nisationen der Krankenhäuser und Ärzte daher veranlaßt, gemeinsam Empfehlungen zur Verbesserung der Weiterbildungssituation in der Allgemeinmedizin, insbesondere was die Weiterbildungsmöglich- keiten an Krankenhäusern an- langt, zu verabschieden. Obwohl diese Empfehlungen bereits seit Oktober 1977 verabschiedet sind, ist eine wesentliche Verbesserung in der Weiterbildung zum Allge- meinarzt noch nicht erkennbar.

Die Bundesärztekammer erinnert daher nochmals an diese Empfeh- lung und appelliert an die Betei- ligten, sie schnell und großzügig durchzusetzen (Wortlaut Seite 2623). Schi

DER KOMMENTAR NACHRICHTEN

DEUTSCHES ARZ'I'EBLATT Heft 44 vom 2. November 1978 2563

Referenzen

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