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Archiv "Fünf Jahre im Dienst von Querschnittgelähmten" (25.02.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Elternmitaufnahme ins Krankenhaus

lieren, ob die von den Kranken- häusern geforderten Entgelte für die Elternmitaufnahme angemes- sen sind. Wir halten bei einfacher, komfortloser Mitaufnahme 15 DM bis 30 DM pro Übernachtung für vertretbar, halbe oder yolle Kran- kenhaustagessätze (z. B. 75 DM bis 150 DM oder mehr) für nicht zu rechtfertigen. Sowohl die Kran- kenkassen wie die Eltern, wenn sie selbst zur Kasse gebeten werden, sollten sich dagegen wehren.

Die Überprüfung, ob eine Eltern- mitaufnahme tatsächlich erforder- lich ist, ist sehr viel schwieriger, und Entscheidungen der behan- delnden Ärzte sind nur sehr schwer anfechtbar.

Als grobe Richtlinie mag aber gel- ten: Bei stationärer Behandlung von Kindern vor dem 4. Lebens- monat und jenseits des 6. Lebens- jahres wird nur in besonders zu begründenden Einzelfällen eine Elternmitaufnahme medizinisch notwendig sein. Umgekehrt wird bei Kindern im Alter von neun Mo- naten bis zum Ende des vierten Lebensjahres häufiger eine Eltern- mitaufnahme erforderlich werden, ohne daß eine ausführliche Be- gründung vorliegen müßte; Kinder dieser Altersgruppe können sehr abhängig von einer dauernden Präsenz ihrer Bezugsperson sein.

Tägliche Besuche sind bei allen Säuglingen und Kleinkindern sehr wünschenswert, die ersichtlich unter der Trennung von den Eltern und der fremden Umgebung lei- den, wobei sowohl lauter Protest wie Weinen und Schreien wie auch stilles In-sich-Zurückziehen Ausdruck dieses Leidens sein können.

b) Die Ärzte sollten sich ihrer Schaltstellenfunktion und der da- mit verbundenen Verantwortung bewußt sein. Ein zu großzügiges Bescheinigen von medizinischen Notwendigkeiten ist nicht ange- bracht. Es kann für die Gemein- schaft der Versicherten erhebliche Belastungen mit sich bringen und zur Schwächung der Eigenverant-

wortlichkeit führen. Diejenigen, die mit Geschick und Erfolg versu- chen, die Möglichkeiten unserer Sozialgesetzgebung zum eigenen Vorteil möglichst vollständig aus- zunutzen, sollen darin nicht unter- stützt werden. Umgekehrt sollten die Ärzte aber auch nicht zu klein- lich sein: Liegt es z. B. daran, daß eine Familie den geforderten Ta- gessatz von 15 bis 30 DM für die Mitaufnahme der Mutter eines Kleinkindes nicht aufbringen kann, sonst aber sich um das Kind gerne kontinuierlich kümmern würde, dann mag ruhig auch groß- zügiger die medizinische Notwen- digkeit einer Mitaufnahme atte- stiert werden. Die finanziellen Pro- bleme sollen sich nicht zu Lasten der Kinder auswirken. Diese kön- nen sich am allerwenigsten weh- ren und zumeist nicht einmal ihre Leiden einprägsam artikulieren, deren Tiefe vielfach wohl richtig nur der aufmerksame und mit-lei- dende Blick der Mutter auslotet.

c) Die Eltern sollen so geführt werden, daß sie die ihnen zufallen- den Pflichten ihren Kindern ge- genüber anerkennen und ausfül- len. Dazu gehört auch die Betreu- ung während eines Krankenhaus- aufenthaltes, sei es mit täglichen Besuchen, sei es im Rahmen einer Elternmitaufnahme. Für diese Be- treuung sind primär die Eltern — und nicht die Krankenkassen — verantwortlich, wobei auch kei- neswegs alle bei der Erfüllung die- ser elterlichen Pflichten anfallen- den Kosten vom Staat einforder- bar sind.

Anschrift der Verfasser:

Professor Dr. med.

Karl Ernst von Mühlendahl Leitender Arzt des

Kinderhospitals Osnabrück Dr. med. Horst Trappe Chefarzt der

Kinderpsychiatrischen Abteilung im Kinderhospital Osnabrück Dr. med. Hero Silomon

Vertrauensärztliche Dienststelle der LVA Hannover

Unterbezirk Osnabrück Iburger Straße 187 4500 Osnabrück

THEMEN DER ZEIT

Fünf Jahre im Dienst

von Querschnitt- gelähmten

Friedrich-Wilhelm Meinecke

In Kenntnis der Schwierigkeiten bei der Verlegung frischer Quer- schnittgelähmter in die Spezial- einrichtungen für Rückenmarkver- letzte — resultierend aus der unge- nügenden Anzahl verfügbarer Be- handlungsplätze — hat der Haupt- verband der gewerblichen Berufs- genossenschaften, Bonn, im Au- gust 1976 eine Anlaufstelle für die Vermittlung von Betten für Quer- schnittgelähmte eingerichtet. Sie ist jetzt rund um die Uhr am Be- rufsgenossenschaftlichen Unfall- krankenhaus Hamburg (Telefon:

0 40/73 96 15 48) erreichbar.

Die Einrichtungen (Tabelle 1) tei- len regelmäßig freie Kapazitäten mit. Anfrager erhalten Auskünfte, wenn in ihrer Nähe Plätze verfüg- bar sind, mit der Bitte, sich wegen der Einzelheiten der Ver- legung unmittelbar mit der Spezi- aleinrichtung in Verbindung zu setzen.

Gegenwärtig können nur solche Fälle berücksichtigt werden, bei denen erstmalig nach Eintritt der Querschnittlähmung eine Verle- gung in eine Spezialeinrichtung angestrebt wird.

Die verfügbare Bettenzahl stieg von 444 im Jahr 1976 jetzt auf 642.

3753 „frische Fälle" wurden bis zum 30. Juni 1981 aufgenommen.

Von 536 Anfragen konnten 319 Pa- tienten vermittelt werden (Tabelle 2), davon 119 innerhalb von 24 Stunden. 107 konnten nach erneu- tem Kontakt in eine Spezialein- 66 Heft 8 vom 25. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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pektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Tabelle 1: Anschriftenliste der Zentren zur Erstbehandlung von Querschnittgelähmten in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsgenossenschaftliche Anlaufstelle für die Vermittlung von Betten für Querschnittgelähmte am BG-Unfallkrankenhaus Hamburg, Telefon: 0 40/7396 15 48

Ruf-Nr.

Ort Einrichtung Ärztl. Dir./

Ltd. Arzt

Bad Wildungen- Werner-Wicker-Klinik Dr. Gerner 0 56 21/8 31

Reinhardshausen 3590 Bad Wildungen-Reinhardshausen

Bayreuth Krankenhaus Hohe Warte Priv.-Doz. Dr. Grüninger 09 21/28 01 8580 Bayreuth

Berlin (ZE) Krankenhaus Zehlendorf Dr. Drossel 0 30/8 10 21

Reha- und Sonderstation für Querschnittgelähmte 1000 Berlin-Zehlendorf

Berlin (UK) Orthop. Univ.-Klinik Prof. Dr. Friedebold 0 30/81 30 11

Oskar-Helene-Heim Clayallee 229 1000 Berlin

Bochum Chir. Univ.-Klinik Prof. Dr. Rehn 02 34/30 21

BG-Krankenanstalten Dr. Bötel

„Bergmannsheil-Bochum"

Hunscheidtstraße 1 4630 Bochum

Duisburg BG-Unfallklinik Prof. Dr. Hierholzer 02 03/7 68 81

Großenbaumer Allee Dr. Turban

4100 Duisburg-Buchholz

Frankfurt/Main BG-Unfallklinik Prof. Dr. Contzen 06 11/47 51

Friedberger Landstraße 430 Dr. Stock 6000 Frankfurt/Main

Hamburg BG-Unfallkrankenhaus Dr. Zimmer 0 40/73 96 11

Bergedorfer Straße 10 Dr. Meinecke/

2050 Hamburg 80 Dr. Böttcher

Heidelberg Abteilung für die Behandlung und Prof. Dr. Paeslack 0 62 21/80 61 Rehabilitation Querschnittgelähmter

der Orthop. Univ.-Klinik Schlierbacher Landstraße 200a 6900 Heidelberg

Prof. Dr. Blenke 0 56 02/20 21 Hess. Lichtenau

Homburg/Saar

Karlsbad- Langensteinbach

Koblenz

Ludwigshafen

Markgröningen

Murnau

Orthop. Klinik und

Rehabilitationszentrum der Diakonie 3436 Hess. Lichtenau

Orthop. Univ.-Klinik 6650 Homburg/Saar

Südwestdeutsches Rehabilitations- krankenhaus

7516 Karlsbad 1

BG-Sonderstation für Schwerunfall- verletzte

Ev. Stift St. Martin Johannes-Müller-Straße 5400 Koblenz

Fr. Dr. Witzenrath

Prof. Dr. Mittelmeier

Dr. Philippi

Prof. Dr. Dürr Dr. Lang

0 68 41/16 22 03

0 72 02/6 18 13 od.

0 72 02/6 18 14 02 61/1 00 11

06 21/6 81 01

0 71 45/1 51 03

0 88 41/1 91

0 70 71/60 61

BG-Unfallklinik Dr. Arens

Ludwig-Guttmann-Straße 13 Dr. Boltze 6700 Ludwigshafen-Oggersheim

Orthop. Rehabilitations- Priv.-Doz.

krankenhaus Markgröningen Dr. Walker

Nähere Hurst 20 7145 Markgröningen

BG-Unfallklinik Prof. Dr. Probst

8110 Murnau/Obb. Dr. Ruidisch

BG-Unfallklinik Prof. Dr. Weller

Rosenauer Weg Dr. Bilow

7400 Tübingen Tübingen

68 Heft 8 vom 25. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Bettennachweis für Querschnittgelähmte

Tabelle 2: Vermittlungsaktivitäten der Hamburger BG-Zentrale

UV KV BW

Anfragen

Vermittelt Andere

Nicht vermittelt

1 1

1. Jahr 81 14 17 44 54 22 27 42 52 39 48

3 3

2. Jahr 80 16 20 43 54 18 23 44 55 36 45

2 2

3. Jahr 95 19 20 45 47 29 31 64 67 31 33

3 2

4. Jahr 128 19 15 80 63 26 20 62 48 66 52

5 3

5. Jahr 152 23 15 93 61 31 20 107 70 45 30

3

Gesamt 536 91 17 305 57 14 126 23 319 60 217 40

UV = Unfallversicherung; KV = Krankenversicherung; BW = Bundeswehr

richtung verlegt werden. 43 Pa- tienten konnten auch später nicht übernommen werden, 36 verstar- ben vor einer Verlegung, bei 31 nicht vermittelten Patienten war das weitere Schicksal nicht mehr zu klären.

Verlegungen über weite Distanzen waren oft unvermeidlich, so ver- blieben beispielsweise in Nord- rhein-Westfalen von 91 Anfragen nur 15 Patienten in diesem Bun- desland. Die Zahl der „fri- schen Fälle" stieg von 598 im er- sten Jahr auf 865 im fünften Be- richtsjahr an.

Gleiche Tendenzen zeigten sich bei den Wiederaufnahmen. Be- darfsanalysen werden sicher auch in Zukunft notwendig sein, um vor allem die sofortige Übernahme

„frischer Fälle" und eine bedarfs- gerechte Nachsorge zu sichern.

Zur Zeit beträgt das Verhältnis von

„frischen Fällen" zu Wiederauf- nahmen 49:51 Prozent. Regionale Unterschiede sind dabei zu be- rücksichtigen.

Aus den regelmäßig zur Verfü- gung gestellten Mitteilungen er- gibt sich folgendes Bild: Verkehrs- unfälle 43 Prozent, Arbeitsunfälle 19 Prozent, Erkrankungen 14 Pro- zent bei den „frischen Fällen". Zu- ständigkeit der Krankenversiche-

rung 61 Prozent, der Unfallversi- cherung 28 Prozent. Schon bei den Wiederaufnahmen verschiebt sich das auf 43:59 Prozent, bei den ambulanten Fällen auf 53:49 Pro- zent.

Bei den frischen Fällen finden sich 39 Prozent Tetraplegiker, 27 Pro- zent Frauen und zwei Prozent Kinder.

Die Leiter der Einrichtungen tref- fen sich alle sechs Monate zum Erfahrungsaustausch. Dieser Ar- beitskreis, dem auch Ärzte aus den Niederlanden, aus Österreich und aus der Schweiz angehören, diskutiert aktuelle Probleme der Therapie im weitesten Sinne und steht als Beratergremium zur Ver- fügung.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med.

Friedrich-Wilhelm Meinecke Chefarzt des Querschnitt- gelähmten-Zentrums des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg Bergedorfer Straße 10

2050 Hamburg 80

DIE GLOSSE

Polit-Definition

Was ein „Notfall" und was ei- ne „Katastrophe" ist, darüber herrscht wohl weitgehende Über- einstimmung. Der Unterschied hat jedenfalls mehr mit dem quanti- tativen Ausmaß zu tun als mit der Ursache. Zum Beispiel: Ein Kern- kraftwerksunfall, bei dem nur eine Person strahlengeschädigt würde, wäre nach der Definition keine Ka- tastrophe. Bei „Katastrophenme- dizin" dagegen liegt die Sache an- ders. Der Begriff ist — das spiegelt sich auch in den Spalten dieser Zeitschrift — zum Reizwort politi- scher Auseinandersetzungen ge- worden. Und vielleicht ist das Fol- gende nicht nur der Ahnungslo- sigkeit der Verantwortlichen zuzu- schreiben, sondern der ganzen unsachlichen, politisch gefärbten Auseinandersetzung, deren Initia- toren es gelungen ist, die Kata- strophenmedizin in Verruf zu brin- gen: Im Nachtrag zu einem gro- ßen, traditionsreichen deutsch- sprachigen Lexikon steht jetzt

„Katastrophenmedizin" als neues Wort der deutschen Sprache mit der schauerlichen Polit-Definition:

„Medizin als Wissenschaft im Hin- blick auf atomare Auseinanderset- zungen". .. gb Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 8 vom 25. Februar 1983 73

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