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Archiv "Vorschußzinsen: 15 DM „Strafgebühr“ — 600 DM mehr" (02.10.1992)

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Herzschutz für Ihre Coronarpatienten

Corvasal® 20, Corvasal® 40, Corvasal® 60

Zus.:

1 Tbl. enth.: Isosorbidmononitrat 20 mg / 40 mg / 60 mg.

Anwend.:

Langzeitbeh. d. KHK; Vorbeugung von Angina pectoris-Anfällen; Nachbeh. d. Herzinfarktes b.

Weiterbest. von Angina pectoris. Beh. d. schweren chron.

Herzinsuff. in Verb. m. Digitalisglykosiden u./o. Diuretika.

Gegenanz.:

Akuter Herzinfarkt. Akutes Kreislaufvers.

(Schock, Gefäßkollaps). B. ausgeprägter Hypotonie, in Schwangersch. (1. Trim.) u. Stillz. nur auf ausdrückl. ärztl.

Anweisung.

Nebenwirk.:

Bes. zu Beg. d. Beh. sog.

"Nitratkopfschmerz", Absinken des Blutdrucks, Schwindelgefühl, Schwächegefühl und Herzjagen (reflektorische Zunahme der Herzschlagfolge) mögl.

Ferner Gesichtsrötung (Flush), Übelkeit und Erbrechen.

Wechselwirk.:

Mit Vasodilatatoren, trizyklischen Antidepressiva, Calciumantagonisten, Antihypertensiva, Alkohol.

Dos.:

Corvasal® 20: 2-3mal tägl. 1 Tbl., Corvasal°40: 2-3mal tägl. 1/2 bis 1 Tbl., Corvasal®60:

morgens u. mittags 1/2 Tbl. oder morgens 1 Tbl.

Verkehrshinweis u. weitere Angaben siehe Gebrauchsinformation.

Darreichungsf. u. Pak- kungsgrößen:

Corvasal° 20/40: 20 (N1), 50 (N2), 100 (N3) Tbl.; Corvasal° 60: 50 (N2), 100 (N3) Tbl.

SALUTAS FAHLBERG-LIST Pharma GmbH

0-3013 Magdeburg, W-8150 Holzkirchen

c,050819G2,M1

Corvasal®20/40/60

Wirkstoff: Isosorbidmononitrat

Die individuelle Therapie unter Festbetrag

111111311111

z.B.:

Corvasal ® 20 100 Tab. 39,90 Corvasal ® 40 100 Tab. 59,- Corvasal® 60 100 Tabl. 78,50

S ALUTAS

FAHLBERG-LIST

Vorschußzinsen: 15 DM

„Strafgebühr" — 600 DM mehr

Die Zinsen für Guthaben auf „normalen" Sparbüchern sind im Regelfall nicht der Rede wert. Durchweg gibt es drei Prozent. Dabei ist nie- mand gezwungen, sein Geld für solche niedrige Renditen arbeiten zu lassen. Was also hindert Sparer, ihre Sparbü- cher bis auf einen „Notgro- schen" zu räumen und mehr als drei Prozent zu kassieren?

Vielfach sicher die Furcht, damit Geld einzubüßen.

Stichwort: „Vorschußzinsen".

Die werden nämlich fällig, wenn von einem Sparbuch mit dreimonatiger ( = „ge- setzlicher") Kündigungsfrist innerhalb von 30 Tagen mehr als 2 000 DM abgehoben wer- den. Der 2 000 DM überstei-

gende Betrag gilt dann näm- lich als „gekündigt", und zwar mit dreimonatiger Frist. Und für diesen „Vorschuß" darf das Geldinstitut Zinsen ver- langen.

Beispielrechnung Doch die sind so niedrig, daß sie kein Hemmschuh auf dem Weg zu lukrativeren Geldanlagen sein sollten.

Wer zum Beispiel sein Spar- buch um 10 000 DM erleich- tert, der hat zunächst 2 000 DM „frei". Mit Vorschußzin- sen belegt werden also nur 8 000 DM. Angenommen, das Sparbuchguthaben würde mit drei Prozent verzinst. Dann

ergibt sich für die Vorschuß- zinsen ein Zinssatz von 0,75 Prozent (=1/4 des Sparbuch- Zinssatzes). Diese Zinsen werden für drei Monate be- rechnet. Das ergibt 15 DM.

Legt der Sparer jedoch die 10 000 DM zu neun Prozent an, was ohne weiteres mög- lich ist, so ergibt das an Zin- sen 900 DM statt 300 DM pro Jahr. Das Plus: 600 DM.

Selbst wenn man die Vor- schußzinsen von 15 DM ab- zieht, ergibt das immer noch einen Gewinn von 585 DM — in einem Jahr. WB

Deka: Geldmarkt- nahe Papiere

Das Wertpapiergeschäft werde innerhalb der privaten Ersparnisbildung auch bei den Sparkassen immer mehr

zur dominierenden Größe.

1991 seien von der Gesamter- sparnis im Sparkassensektor etwa zwei Drittel auf Wertpa- piere entfallen. Das berichtet die Deutsche Kapitalanlage- gesellschaft der Sparkassen (Deka).

Besonderen Anklang am Markt hätten 1992 bei der Deka-Gruppe wie auch bran- chenweit Laufzeit- und geld- marktnahe Fonds gefunden.

Die in Luxemburg verwalte- ten geldmarktnahen Fonds Dekalux-Flex und DekaLux- Cash-DM beispielsweise sei- en mit knapp zwei Milliarden DM Nettozufluß Hauptab- satzträger gewesen. Weniger zufrieden zeigt sich die Ge- sellschaft mit dem schwachen Abschneiden der Aktien- fonds. Die gute Absatzent- wicklung 1990 sei kein Vorbo- te für eine Renaissance der Aktienfonds gewesen. WZ

Dt. Ärztebl. 89, Heft 40, 2. Oktober 1992 (81) A1-3255

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