Aus Bund und Ländern
Katholische Bischöfe steigen aus Beratung mit Schein aus
WÜRZBURG. Die ka- tholischen Bischöfe werden der Weisung des Papstes fol- gen und in der Schwan- gerenkonfliktberatung keine Scheine mehr ausstellen. Das teilte die Deutsche Bischofs- konferenz mit. Danach soll die katholische Schwangeren- beratung im Laufe des näch- sten Jahres neu geordnet wer- den. Die Bischöfe wollen prü- fen, ob die kirchlichen Stellen in der gesetzlichen Kon- fliktberatung bleiben können, auch wenn sie keine Schei- ne mehr ausstellen, die den Weg zu einer straffreien Ab- treibung ermöglichen.
Der Papst hatte im Streit um die Schwangerenkonflikt- beratung gefordert, die Bera- tungsnachweise nicht mehr auszustellen, die „intensive Beratung“ zum Schutz unge- borener Kinder aber fortzu- setzen. Für das Ende der Scheinvergabe setzte der Papst keine Frist. Die Bischöfe hät- ten den Ausstieg aber zügig zu verwirklichen.
Unterdessen hat der Vor- sitzende der Deutschen Bi- schofskonferenz, Karl Leh- mann, Verständnis für das En- gagement der katholischen Laien gezeigt, die die Kon- fliktberatung über den Ver- ein „Donum Vitae“ in eige- ner Regie fortsetzen wollen.
Lehmann hatte sich für den Verbleib der Kirche im staat- lichen Beratungssystem ein-
gesetzt. afp
Bundesrat lehnt Gesundheitsreform ab
BONN. Das vom Bun- destag mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschie- dete Gesetz zur Gesundheits- reform ist vom Bundesrat in seiner Sitzung am 26. Novem- ber abgelehnt worden. CDU/
CSU und FDP machen ge- gen das Gesetz mit seinen weitgehenden Eingriffen in das bestehende Recht grund-
sätzliche Bedenken geltend.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer kündigte an, die Bundesregierung werde nun den Vermittlungsaus- schuß anrufen. Sollten hier die Verhandlungen scheitern, werde sie die nicht zustim- mungspflichtigen Teile des Gesetzes in einem neuen Ge- setz zusammenfassen und ge- gen das Votum des Bundesra- tes durchsetzen.
Weiterhin offen sind die Konsequenzen aus der druck- technischen Panne, die dazu führte, daß der Bundestag über einen irrtümlich ver- kürzten Gesetzestext ab- stimmte. Aus der CDU-Bun- destagsfraktion wurden ver- fassungsrechtliche Vorbehal- te angemeldet. Möglicher- weise werde man das Gesetz vor dem Bundesverfassungs- gericht in Karlsruhe anfech-
ten. afp/TG
DFG fördert Arbeit über Keratinocyten
BONN. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Förderung von elf neuen Forschergruppen beschlos- sen. Einzige förderwürdige
Gruppe aus dem Bereich der Biowissenschaften ist die Forschergruppe „Keratinocy- ten – Proliferation und diffe- renzierte Leistung in der Epi- dermis“ in Bonn. Die Kerati- nocyten spielen für lebens- wichtige Funktionen der Epi- dermis wie Schutz vor Aus- trocknen, Immunabwehr und Wundheilung eine wichtige Rolle. AE
Regeln für Wartelisten und Organvermittlung erarbeitet
KÖLN. Die Bundesärzte- kammer (BÄK) hat Kriterien für die Aufnahme in Warte- listen zur Organtransplanta- tion und für die Vergabe von Organen vorgelegt. Die Richt- linien werden in einer der nächsten Ausgaben des Deut- schen Ärzteblattes im Wort- laut veröffentlicht.
Über die Aufnahme in eine Warteliste entscheidet demnach, ob die individuelle medizinische Situation des Patienten einen längerfri- stigen Transplantationserfolg erwarten läßt. Die Entschei- dung muß während der War- tezeit in angemessenen Ab-
ständen überprüft, der Pa- tient über seinen Platz auf der Liste informiert wer- den. Aufgelistet werden auch Gründe für eine Ablehnung der Transplantation. Beispiels- weise gilt eine HIV-Infek- tion derzeit als Kontraindi- kation für eine Organtrans- plantation.
Die Organe werden nach den Grundsätzen der Erfolgs- aussicht, der Dringlichkeit und der Chancengleichheit verge- ben. Für Patienten in akut lebensbedrohlicher Situation besteht eine sogenannte hohe Dringlichkeit (high urgency, HU). Sie werden daher vor- rangig transplantiert. Bei fort- schreitendem Multi-Organ- versagen scheidet eine Zu- ordnung in die HU-Stufe aus. Organtransplantationen dürfen nur in zugelassenen Transplantationszentren vor- genommen werden. Die Ver- mittlungsentscheidung für je- des Organ muß dokumentiert und begründet werden. Ver- stöße gegen die Richtlinie werden mit Bußgeld geahn-
det. EB
Der GKV drohen Mindereinnahmen von zwei Milliarden DM
BERLIN. Die Gesetzliche Krankenversicherung muß im zweiten Halbjahr 2000 mit 600 Millionen DM und im er- sten Halbjahr 2001 mit 1,4 Milliarden DM Minderein- nahmen rechnen. Dies teilte die Parlamentarische Staats- sekretärin im Bundesministe- rium für Gesundheit, Christa Nickels, auf Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordne- ten Gerald Weiß mit.
Die geringeren Einnah- men der GKV resultieren aus der geplanten Reduzierung des Rentenzuwachses auf den Inflationsausgleich. Die Bar- mer Ersatzkasse hatte mit insgesamt 3,3 Milliarden DM deutlich höhere Einnahmeaus- fälle der Gesetzlichen Kran- kenversicherung errechnet.
Christa Nickels vertrat im Bundestag die Auffassung, daß die Mindereinnahmen verkraftbar seien. JM A-3082 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 48, 3. Dezember 1999
P O L I T I K NACHRICHTEN
Einzelförderung in DM pro Planbett 1998 (im Ländervergleich)
MV 24 152
ST 21 265
TH 19 986
SN 18 157
BB 16 127
BY 11 760
BE 11 735
HH 11 424
SL 8 086
HE 7 044
RP 6 987
BW 6 009
SH 5 948
HB 5 776
NI 5 138
NW 2 980
in DM 0 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000
Berechnungen und Darstellung von Dr. E. Bruckenberger auf der Basis einer Länderumfrage der AOLG
Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern lag 1998 an der Spitze bei der Einzelförderung je Krankenhausplanbett (im Ländervergleich); dieses Bundesland gab durch- schnittlich 24 152 DM aus, das Schlußlicht bildet Nordrhein-Westfalen mit durch-
schnittlich 2 980 DM je Planbett. N