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Archiv "Weiterbildung zum Hausarzt: Vorläufig bleibt es beim alten Titel" (24.04.2009)

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A794 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 17⏐⏐24. April 2009

A K T U E L L

Ärzte, die eine Weiterbildung im 2003 neu geschaffenen Gebiet In- nere und Allgemeinmedizin abge- schlossen haben, erhalten auch wei- terhin eine Urkunde mit dem Titel

„Facharzt für Allgemeinmedizin“.

Das hat der Vorstand der Bundes- ärztekammer (BÄK) beschlossen.

Der Grund dafür ist nach Angaben der BÄK eine Anfrage der Europä- ischen Kommission. Diese moniert, dass der neue Titel „Facharzt für In- nere und Allgemeinmedizin“ auf europäischer Ebene nicht notifiziert ist. Das kann erst dann geschehen, wenn alle 16 Bundesländer die Wei- terbildungsnovelle einheitlich um- gesetzt haben. Dagegen haben sich aber die Ärztekammern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern entschie- den. Sie wollen den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ beibehalten.

Zum Hintergrund: Mit der Ein- führung des Gebiets „Innere und Allgemeinmedizin“ im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung im Jahr 2003 wur- de die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ in „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ um-

benannt. Bis die 17 Landesärzte- kammern die Novelle einheitlich umgesetzt haben, sollte eine Über- gangsregelung gelten: Die Kam- mern stellen Urkunden mit dem

neuen Titel aus, bis zur Notifikation auf EU-Ebene ist aber nur der alte führungsfähig. Dieses Vorgehen war mit der EU-Kommission abgestimmt worden.

Die Beschwerde eines Arztes hat jetzt zu der neuen Anfrage der Kom- mission geführt. Der Vorstand der BÄK hat sich deshalb für eine prag- matische Lösung entschieden und kehrt das bisher in den Landesärz- tekammern praktizierte Verfahren um. Wird der „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ aber in Brüssel verbindlich gelistet, werden die Urkunden der Absolventen der neuen Weiterbildungsordnung um-

geschrieben. HK

Zahl der Woche

Prozent betrug 2007 der Anteil der GKV-Leistungsausgaben 6,0

am Bruttoinlandsprodukt. 1995 waren es 6,3 Prozent.

Die SPD hat angekündigt, sich in Zukunft für eine einheitliche Ge- bührenordnung für die ambulante medizinische Versorgung einzuset- zen. Zudem sollen Krankenhäuser weiter für die ambu-

lante Versorgung geöff- net werden. Das geht aus dem sozialdemokra- tischen Wahlprogramm hervor, das am 19. April in Berlin vorgestellt wur- de. Entscheiden wird dar-

über Mitte Juni der Bundespartei- tag.

Im Wahlprogramm wird generell eine weitere Flexibilisierung des Vertragsgeschehens befürwortet:

Kollektiv- und Einzelverträge ge- währleisteten zusammen eine aus- reichende flächendeckende Versor-

gung, heißt es. Dem Themenkom- plex soziale Sicherung sind aller- dings nur wenige des rund 60 Seiten umfassenden Programms gewid- met. Ihrem großen Projekt „Bürger- sozialversicherung“ wid- met die SPD gerade neun Zeilen.

Darüber hinaus ist zu Finanzierungsfragen zu lesen, dass der Steueran- teil für die gesetzliche Krankenversicherung er- höht und die private Krankenversi- cherung in den morbiditätsorientier- ten Risikostrukturausgleich einbe- zogen werden sollen. Ebenso soll es einen Risikoausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflege- versicherung geben. Neu ist unter anderem, dass die SPD künftig

auch das Risiko der Erwerbsun- fähigkeit im Rahmen der Alters- sicherung „obligatorisch und zu gleichen Konditionen abgesichert“

haben möchte. Darüber hinaus sollen Bürger freiwillig mehr Geld in die gesetzliche Rentenversiche- rung einzahlen können, um Ab- schläge bei früherem Rentenbezug auszugleichen oder den Schutz im Alter zu erhöhen.

Was das Gesundheitswesen an- belangt, will die SPD „Ärzte von bürokratischen Aufgaben durch spezialisierte Assistenzkräfte“ ent- lasten und die integrierte Versor- gung ausbauen. Für alle Gesund- heitsberufe sollen zudem Geriatrie und Palliativversorgung wichtige Schwerpunkt in Ausbildung, For- schung und Arbeit werden. Rie SPD-WAHLPROGRAMM

Neun Zeilen für die Bürgerversicherung

WEITERBILDUNG ZUM HAUSARZT

Vorläufig bleibt es beim alten Titel

Foto:Barbara Krobath

„Facharzt für All- gemeinmedizin“

steht weiterhin auf den Urkunden der Hausärzte.

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